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  7. kein vertrauen mehr zu TÜV/Dekra und co

kein vertrauen mehr zu TÜV/Dekra und co

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 0:11

Hallo das passt zwar jetzt vom fahrzeug her nicht ganz hier her aber es geht auch nicht um das auto sondern was drum herum gesechen ist!!

Meine freundin hat vor einem halben jahr ca bei einem händler einen Seat Mabelia gekauft!!

Als wir uns jetzt im Jannuar kennengelernt haben habe ich mir das auto (eigentlich wegen etwas ölverlust) Mal angeschaut und ich kann nicht glauben das ein händler so ein auto einem fahranfänger verkauft!!!

Meine Mängelliste:

1:Zwei Rostlöcher in den Holmen links und rechts vom motor!!

2:Achsmanchette rechts ist schon nicht mehr da!!

3:zwei neue billig winterreifen vorne und zwei uhralte sommerreifen hinten

4:Olverlußt aber nicht zu wenig der gesammte unterboden inklsive auspuff und hinterräder sind verölt

5:Die schaltung ist so ausgeschlagen das man den ersten gang irgendwo unter dem rechten bein einlegen muß

Ich habe sie wieder zu dem händler geschickt wegen dem ölverlußt, der hat angeblich dan undichten ölpeilstab abgedichtet und das ausgelaufene öl beseitigt was sie vorbei gekippt hätte!!!

das war schon mal die erste frechheit der hat nämlich nicht mal das öl unter dem auto weg gemacht!!

Also das vertrauen zu den händler ist schon mal weg!!

Und heute der absulute hammer

Heute sollte der wagen zum tüv (wurde beim kauf so abgemacht der händler macht noch tüv neu wenn fällig)

Man bedenke ich habe nichts an dem wagen gemacht nicht mal das öl weg!!

Und der wagen hat mit GERINGEN MÄNGEL TÜV BEKOMMEN!!!!!!!!!!!

Als das ist doch nicht richtg so oder sehe ich das als einzieger falsch solche händeler und solche TÜV beamten gehört doch die lizenz entzogen meiner meinung nach!!

Also meine freundin fährt jetzt bald polo der steht schon bei mir auf dem hof! Aber wenn ich den alten wagen mit den mängeln so verkaufe bin ich doch auch wieder der doofe!!

was wüedet ihr denn an unsere stelle machen!

MFG

Martin

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10 Antworten
am 20. Februar 2008 um 0:24

Würde ein paar wichtige Mängel beseitigen und den

dann wieder verkaufen....

Kannst ja mal den Händler fragen, wieviel er dir für den wagen gibt...

Hat ja jetzt auch neuen tüv....:D

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 0:28

Das haben ir getan der würde den nur bei sich hinstllen und für uns verkaufen!!! Der nimmt so einen schrott doch nicht mehr an!!

Am liebsten würde ich den kerl anzeigen wegen der nummer!!!

Und reinstecken wollen wir da auch nichts mehr!! Das geld bekommt man eh nicht wieder Auserdem was ich noch vergessen habe die beiden rostlöcher vorne in den holmen lassen auf einen unfall schließen!! also ist das warscheinlcih auch noch ein unfall wagen

MFG

Martin

Zitat:

Original geschrieben von tweetymg

Meine Mängelliste:

1:Zwei Rostlöcher in den Holmen links und rechts vom motor!!

2:Achsmanchette rechts ist schon nicht mehr da!!

3:zwei neue billig winterreifen vorne und zwei uhralte sommerreifen hinten

4:Olverlußt aber nicht zu wenig der gesammte unterboden inklsive auspuff und hinterräder sind verölt

5:Die schaltung ist so ausgeschlagen das man den ersten gang irgendwo unter dem rechten bein einlegen muß

So über den TÜV zu schimpfen.

Wenn du selbst vorgefahren hättest, dann würdest du wahrscheinlich denken "Puh, Glück gehabt, hab die Plakette bekommen"

Jetzt aber schimpfst du über den bösen Händler und seinen Räuberkumpan, den TÜV.

Ich will mal deine Mängelliste abarbeiten:

zu 1: Je nachdem wo die Löcher sind, entscheidet sich, ob sie die Stabiliät beeinflussen oder nicht. Das ist in den Unterlagen genau definiert. Die Größe ist auch entscheident, der Prüfer hat hier Spielraum.

zu 2: eine defekte Achsmanschette ist zwar nicht schön, aber deswegen klatscht das Auto nicht gleich an den nächsten Baum. Sollte man richten, ist aber im Moment nicht Sicherheitzsrelevant.

zu 3: Solange das Profil des Reifens iO ist sehe ich da keine Probleme, ich selbst fahre auch schon seit Jahren "bilig" Winterrreifen, ohne Probleme. Das Alter der Sommerreifen hinten ist dem TÜV egal, Profil müssen sie haben. Die restliche Sorgfaltspflicht liegt beim Fahrer.

zu 4: Ölverlust ist so eine Sache, man muß feststellen, wo genau es herkommt. Die Sicherheit beeinträchtigt es nicht, der Umwelt aber schadet es. Genau deshalb wird es auch vom TÜV bemängelt. Solange es aber nicht im Stand rausrinnt, kein Grund die Plakette zu verweigern.

zu 5: Was juckt es den TÜV Prüfer, wenn der Motor scheisse ist, die Schaltung schwergängig bzw ausgeschlagen. Tut das der Sicherheit Abbruch? Zumal die Schaltung des Marbella sowieso an einen Rührstocl erinnert.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, was du hier so meckerst, oder mußtset du gegenüber deiner Freundin aufsprechen, wie sie sich doch hat abziehen lassen.

Ich an deiner Stelle hätte mich über die TÜV Plakette gefreut und die geringen Mängel behoben, wie es ja auch die Pflicht des Halters ist.

Der Händler jedenfalls ist seinem Versprechen nachgekommen, der Rest liegt bei dir.

Gruß

jubifahrer

P.S. Würde mich mal so nebenbei interessieren, was deine Freundin damals für den Wagen bezahlt hat ?

am 20. Februar 2008 um 8:28

Guten Morgääääääähn!!!

Wie schon geschrieben, ich würde schauen ob

man den wagen nicht wieder irgendwie verkauft.

Was willst du auch sonst damit machen?

Kannst ja zur not auf den einen oder anderen Mängel hinweisen.

Mich würde interessieren, wie der genaue Mängelbericht des TÜV's aussieht - sind dort die offensichtlichen Mängel nicht aufgeführt (mehrere geringe Mängel führen auch zur Plakettenverweigerung), bei Händler und TÜV vorstellig werden und mal fragen, wie soetwas sein kann.

Ist ja allgemein bekannt, dass Händler und TÜV oftmals zusammenarbeiten (haben ja beide etwas davon) ... da bekommen öfters mal Fahrzeuge TÜV/AU, die eigentlich sofort durch jedes Raster fallen würden.

Wie sieht es mit der Händlergarantie aus ?

Zur Not könnt ihr ja mal einen unabhängigen Gutachter einen Blick auf TÜV-Bericht und Fahrzeug werfen lassen - bestätigt der euch, dass der Wagen keinesfalls TÜV hätte bekommen dürfen, auf jedenfall sowohl Händler, als auch TÜV-Stelle bei der Innung/Handwerk melden.

Achja, und was die Bereifung angeht ... Mischbereifung ist zwar erlaubt, meines Wissens nach ist da aber nur achsweise eine unterschiedliche Sommer- oder Winter-Bereifung zulässig, nicht aber die Verwendung von Sommer- und Winderbereifung zur gleichen Zeit (pro Achse).

@Danny1303

Beim Wiederverkauf, kann er nicht nur auf die Mängel hinweisen, sondern er MUSS es sogar.

am 20. Februar 2008 um 9:19

Zitat:

Original geschrieben von [ iLLuSioN ]

Mich würde interessieren, wie der genaue Mängelbericht des TÜV's aussieht - sind dort die offensichtlichen Mängel nicht aufgeführt (mehrere geringe Mängel führen auch zur Plakettenverweigerung), bei Händler und TÜV vorstellig werden und mal fragen, wie soetwas sein kann.

Ist ja allgemein bekannt, dass Händler und TÜV oftmals zusammenarbeiten (haben ja beide etwas davon) ... da bekommen öfters mal Fahrzeuge TÜV/AU, die eigentlich sofort durch jedes Raster fallen würden.

Wie sieht es mit der Händlergarantie aus ?

Zur Not könnt ihr ja mal einen unabhängigen Gutachter einen Blick auf TÜV-Bericht und Fahrzeug werfen lassen - bestätigt der euch, dass der Wagen keinesfalls TÜV hätte bekommen dürfen, auf jedenfall sowohl Händler, als auch TÜV-Stelle bei der Innung/Handwerk melden.

@Danny1303

Beim Wiederverkauf, kann er nicht nur auf die Mängel hinweisen, sondern er MUSS es sogar.

Naja, es gibt leider genung, die es nicht tun würden....

ich kann das gut nachvollziehen. ich richte nebengewerblich auch autos her, mache neu tüv drauf und verkaufe sie dann. sollte ein auto bei der hauptuntersuchung mängel aufweisen dann fahre ich nochmal in meine werkstatt und behebe sie ! Egal ob ölverlust oder birnchen kaput. ! da du ja das auto als privat verkaufst musst du keine gewährleistung geben. daher würde ich die mängel die dir bekannt sind auf einem kaufvertrag auflisten und nicht verschweigen , da könntest dich unter umständen strafbar machen auch wenn du privat bist ! aber ob das auto dann bei den interessenten noch gut ankommt mit den mängeln ist die andere frage.

ein bekannter (fahranfänger) von mir hat sich auch mal ein auto gekauft mit "NEU TÜV" von einem händler, nach circa 2 wochen ist er dann gekommen ich soll den auspuff festschweissen da er abgefallen war. also 2 wochen nach tüv ist der auspuff abgerostet. habe mir den wagen dann mal genauer angesehen.

3 bremsschläuche stark rissig, bremsleitungen total verrostet, batteriefach durchgerostet, rostlöcher an tragendene teilen, reifen rissig, ölverlust. ich finde es absolut dreist als autohändler einem fahranfänger so ein auto zu verkaufen und auch noch mit freundlichem grinzen im gesicht, auch wenns es nur 1000 euro kostet. das so ein auto auf nicht legalem weg tüv bekommen hat dürfte ja wohl klar sein. bei normalen tüv /dekra / stellen schicken die einen sofort wieder heim .

@tweetymg- was hat den deine freundin genau für ein auto, was hat es gekostet, würde mich mal interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von AUDI RALLI

[...] da du ja das auto als privat verkaufst musst du keine gewährleistung geben.

Stimmt - müssen muss man nicht ... allerdings muss man im Kaufvertrag als Privatperson die Sachmängelhaftung/Gewährleistung explizit ausschliessen, denn sonst haftet man auch als Privatperson 2(?) Jahre lang, für auftretende Mängel (ausgeschlossen sind dabei allerdings unter anderem Verschleissteile, wie Bremsen).

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 13:59

So Also in dem TÜV bericht sind geringe mängel aufgeführt:

1. reifen hinten an der verschleißgrenze und porrös

2. Motor leicht verölt

3. Achsmanchette porrös

Von dem rest steht da nichts drin!! Und die manchette wurde auch ncht erneuert oder so da ist nur noch ein fetzen gummi am gelenk!!

@ Jubifahrer Ich habe selber gute kontackte zur Dekra und zum TÜV aber so ein auto würde ich selbst meinen bekanten nicht zur prüfung vorsetzen!! Und schon garnicht als ok verkaufen!! Also in meinen augen ist das schon nicht mehr ich nur ein auge zu drücken!!

 

Und die rostlöcher in den holmen sind auch nicht zu übersehen da kann man schon ein paar finger rein stecken so groß wie die sind!!

Uns bleibt jetzt wohl nur das auto mit angabe aller mängeln für ein paar € zu verkaufen!!

Ach ja weil so viele danach gefragt haben das auto hat 800€ gekostet!! Das das kein neuwagen ist weiß ich selber aber wenn ich als händler so ein wagen an einen fahranfänger verkaufe sollte der schon einigermaßen ok sein und wenn nicht sollte der händler das angeben!!

MFG

Martin

Hallo

ich würde mal Testen wenn du mit dem Auto zum Tüv Fährst machst vorher die kennzeichen ab und dann ne untersuchung Starten und wenn der sagt das das Auto nie mehr Tüv bekommt .Dann den Tüv bericht vorzeigenund der rest regelt sich von Alleine kann sogar sein Das deine Freundin ihr Geld wieder bekommt von dem Händler und co.Weil wenndas Auto so den Händler verlassen hat wie du beschreibst hat er sich schon Strafbar gemacht .Und was den Prüfer angeht die haben immer etwas spielraum aber soviel nun auch nicht.Also probier es und du wirst sehn .

MFG

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