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Keine Abschaltmöglichkeit des Abblendlichts gesetzeskonform?

Mercedes C-Klasse S204
Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 18:22

Bei der etwas anderen Fragestellung bin ich über die ECE R48 gestolpert.

Dort heißt es:

"6.2.7.5

Scheinwerfer für Abblendlicht dürfen automatisch ein- oder ausgeschaltet werden. Jedoch

muss es immer möglich sein, diese Scheinwerfer für Abblendlicht manuell ein- und aus

zuschalten."

Ab Modelljahr 2010 (meine ich) ist genau diese Möglichkeit des Abschaltens dem Fahrer genommen worden.

Auch wenn man es mit dem Einschalten des Standlichtes indirekt tun kann, so sehe ich darin keine wirkliche Abschaltmöglichkeit im Sinne der ECE.

Beste Antwort im Thema

Ich würce das manuelle Abschalten generell verbieten und die Automatik zur Pflicht machen! Wie oft kommen mir bei Dämmerung schlecht beleuchtete Fahrzeuge entgegen.

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Was ist hier nun dein Anliegen?

Möchtest du denn dein Licht komplett ausschalten oder interessiert bzw. wundert dich eher die Umsetzung dieser Regelung durch Daimler?

Komisch, dass Daimler solch einen Fehler macht. Da hilft nur anzeigen und Millionen Autos zurück rufen.

Man mag das Umschalten auf Abblendlicht "indirekt" nennen - trotzdem sind die Vorgaben dadurch erfüllt. Das Abblendlicht ist manuell abschaltbar. Es steht ja nicht drin, daß das Standlicht abschaltbar sein muß. Oder?

Ich würce das manuelle Abschalten generell verbieten und die Automatik zur Pflicht machen! Wie oft kommen mir bei Dämmerung schlecht beleuchtete Fahrzeuge entgegen.

Vielleicht sollte diese Anfrage etwas konkreter sein. Willst Du gern ohne Licht fahren oder hast Du

kein Tagfahrlicht ,welches ja vorgeschreiben ist. Bei Motorrädern ist die Möglichkeit des Lichtabschaltens

nicht mehr gegeben.

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 19:21

Zitat:

@Tiboron schrieb am 8. Dezember 2015 um 19:26:52 Uhr:

Was ist hier nun dein Anliegen?

Möchtest du denn dein Licht komplett ausschalten oder interessiert bzw. wundert dich eher die Umsetzung dieser Regelung durch Daimler?

Beides.

Ansonsten: Ja, in der Tiefgarage (nein, kein riesen Parkhaus, 6 Parteien und gut beleuchtet), braucht man absolut kein Licht für 5 Meter Fahrt unter Schrittgeschwindigkeit.

Am Ende bedeutet das einfach nur unnötige 4 Zündvorgänge pro Tag der Xenonbrenner die meiste Zeit des Jahres und zwei im Dezember und Januar pro Tag, denn wenn man Frau nach Hause kommt, parkt sie das Auto noch kurz im Doppelparker um.

Auf der Straße reicht es mir ggf. einmal zuzuschalten (kommt eher selten vor). Da juckt es mich nicht wirklich und einmal an, dann ist gut.

P.S.:

Ja, mich interessiert einfach auch, warum bzw. wie solche Vorschriften einfach ignoriert werden können oder was ich da ggf. falsch verstehe.

Dabei geht jetzt nicht die Welt unter, also bitte nicht falsch verstehen.

P.P.S.:

Über Sinn und Unsinn der Vorschrift darf man gerne auch diskutieren, aber das ist nicht meine Frage ;).

am 8. Dezember 2015 um 19:23

Das automatische Abblendlicht arbeitet bei mir sehr gut, es gibt jedoch Situationen wo es nicht so toll reagiert und ich manuell eingreifen würde.

Auf der A46 zwischen Hagen und Iserlohn ist die Mittelleitplanke ein wenig höher als üblich, da werden die entgegenkommenden Fahrzeuge nicht immer (schnell genug) erkannt und ich würde sagen das trotz der Planke die entgegengesetzten Autos teilweise geblendet werden, vorallem dann wenn die auch noch ein bissel weiter entfernt sind.

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 19:39

Auf der Straße ist fast immer alles gut ... nur die Nummer in der Tiefgarage nervt mich.

Und dann die generelle Frage, wie kann das eigentlich so sein?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 8. Dezember 2015 um 20:39:52 Uhr:

Auf der Straße ist fast immer alles gut ... nur die Nummer in der Tiefgarage nervt mich.

Und dann die generelle Frage, wie kann das eigentlich so sein?

Deine Einwände hinsichtlich der Tiefgaragen-Thematik ist einleuchtend. Dies würde mich vermutlich auch stören, wenn ich täglich dieser Situation ausgesetzt wäre.

Warum Daimler hier die 0-Stellung abgeschafft hat, kann ich mir nur aus einem Grund vorstellen. Und wenn es dieser Grund war, dann finde ich die Abschaffung für gerechtfertigt.

Ich denke hier an die Fahrer, die Fahrzeuge mit Tagfahrlicht ohne Lichtautomatik fahren. Diese kamen mir selbst schon bei Dämmerung und auch bei Dunkelheit ohne Abblendlicht entgegen, weil sie anscheinend durch das Tagfahrlicht dachten, sie hätten ihr Abblendlicht an. In Wirklichkeit sind diese Fahrzeuge am Heck stockdunkel. Dies ist wohl auch einer Gesetzesänderung geschuldet, da ich mich erinnere, dass damals BMWs noch mit Tagfahrlicht und zugeschalteten Standlicht hinten zu sehen waren.

Jedenfalls scheint hier Daimler einfach nur die Möglichkeit zu eliminieren, dass jemand unbewusst die 0-Stellung während der Nachtfahrt nutzt und hierdurch am Heck ohne Beleuchtung fährt.

am 8. Dezember 2015 um 20:34

Oder einfach auf Parklicht schalten und dann ist alles komplett aus, wenn der Motor läuft. Ich schalte immer auf Standlicht wenn ich in die Garage fahre

Themenstarteram 9. Dezember 2015 um 9:50

Zitat:

@Tiboron schrieb am 8. Dezember 2015 um 21:07:56 Uhr:

Warum Daimler hier die 0-Stellung abgeschafft hat, kann ich mir nur aus einem Grund vorstellen. Und wenn es dieser Grund war, dann finde ich die Abschaffung für gerechtfertigt.

Ich denke es gibt hier gute Gründe für eine Nullstellung und dagegen. Man kann aufgrund dessen sicher zu dem einen oder anderen Ergebnis kommen.

Aber: Wenn der Gesetzgeber zu einem Ergebnis kommt und es entsprechend vorschreibt, dann hat aus meiner Sicht Daimler da keinen Interpretationsspielraum.

Nur das wundert mich eben.

Keine Ahnung ob ich das jetzt bezüglich "keine Abschaltmöglichkeit ..." richtig verstanden habe.

In Österreich war vor Jahren gesetzlich vorgeschrieben }> "Fahren mit Licht am Tag (Tagfahrlicht)".

Bei meinem 220 CDI (Baujahr 2008) kann ich das Licht auch nicht ausschalten.

Grundsätzlich finde ich ja das Fahren mit Licht am Tag nicht schlecht, wollte mir aber trotzdem die Freiheit lassen, selbst zu entscheiden wann ich mit Licht fahre.

Im Zuge eines Jahresservice wollte ich die Lichtschaltung von der Mercedeswerkstätte entsprechend umcodieren ("aktivieren") lassen. Hier wurde mir gesagt - die Werkstatt braucht ja für die Umcodierung eine Freigabe (Freischaltungscode) "der Zentrale" - LEIDER NEIN, das Fahrzeug entsprach (damals) den gesetzlichen Bestimmungen und darf nicht verändert werden.

Gut, wie gesagt fahren mit Licht am Tag geht für mich soweit eh in Ordnung NUR .......

Zufällig habe ich diese Tage einen Bericht in einer Autozeitung bezüglich Licht am Tag .... wo muss man, wo darf man nicht usw gelesen.

Serbien glaube ich war es, da ist fahren mit Licht am Tag verboten.

Auch wenn ich in diese Region nicht kommen werde ... interessant wäre es allenfalls schon, wenn ich

die Anzeige/den Strafzettel dann MERCEDES vorlege, wie sie sich dann verhalten würden ?!?.

Da bist Du schwer auf dem Holzweg @Mobil123

In Serbien kostet es 30,-€ wenn Du OHNE Licht fährst!

Ansonsten:

Gibt es Länder, in denen Licht am Tag verboten ist?

Nein. In den Ländern die keine Regelungen besitzen, zum Beispiel Griechenland, ist Licht am Tag weder vorgeschrieben noch verboten.

Themenstarteram 9. Dezember 2015 um 14:00

Zitat:

@Mobil123 schrieb am 9. Dezember 2015 um 14:50:51 Uhr:

 

Auch wenn ich in diese Region nicht kommen werde ... interessant wäre es allenfalls schon, wenn ich

die Anzeige/den Strafzettel dann MERCEDES vorlege, wie sie sich dann verhalten würden ?!?.

Ich glaube nicht, dass Mercedes dir versprochen hat, dass dein Fahrzeug in allen Ländern dieser Welt so legal zu bewegen ist.

Von dem her wirst du wohl Pech haben.

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