- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- CLK, CLE & E-Klasse-Coupé
- W208
- keine Alarmanlage ? Vertrag nichtig ?
keine Alarmanlage ? Vertrag nichtig ?
Hallo Leute,
ich habe im Februar 08 mir einen CLK Cabrio gekauft und in dem Vertrag den ich habe, steht, dass ich eine Alarmanlage besitzen soll. Nun habe ich mal versucht das Auto zu verriegeln und dann von oben bei geöffnetem Dach reingefasst -> keine Reaktion.
Nun glaube ich, dass ich keine Alarmanlage habe. Kann man die Alarmanlage irgendwie abstellen ? Woran erkenne ich ob ich eine habe? Extra Schalter ? Blinklicht ?
Sollte sich meine Vermutung bestätigen, was kann ich dagegen machen ? Geld fordern ?
Bitte um Hilfe
Ähnliche Themen
17 Antworten
Bin mir nicht mehr sicher,jedoch bin ich der Meinung,dass man die Alarmanlage über den Service bei MB deaktivieren kann. Glaube dies wurde damals bei dem ML meines Vaters so gemacht,da sie das Türschloss aufgebohrt haben und wir zwar mit dem Wagen fahren konnten,jedoch jedesmal die Alarmanlage anging nach dem abschließen wegen der Beschädigung. Damals wurde meines Wissens die Alarmanlage bei MB deaktiviert bis wir den Schaden am Türschloss behoben haben.
Vielleicht hast Du die kleine Alarmanlage. d.h. keine Bewegungssensoren. Schließ den Wagen mal mit der FB ab und öffne den Wagen mit dem "Schlüssel" (Türschloß). Wenn dann der Alarm los geht, hast du die kleine. Passiert nichts, hast Du dann gar keine.
GRUSS
Und wenn ich keine habe, was kann ich machen ? Es ist ja auch schon ein Weilchen her, also kann ich eine Entschädignung verlangen ?
Zitat:
Original geschrieben von GreckoBerlin
Und wenn ich keine habe, was kann ich machen ? Es ist ja auch schon ein Weilchen her, also kann ich eine Entschädignung verlangen ?
Hallo GreckoBerlin,
die Gewährleistung beträgt 1 Jahr.
Ich weis nicht wo Du deinen Wagen gekauft hast, sollte aber keine Alarmanlage verbaut sein obwohl sie im Kaufvertrag steht würde ich auf eine Nachrüstung bestehen.
Rechtsberatung ist hier allerdings nicht möglich und Du solltest dich dann deswegen mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Gruss TAlFUN
Also das Cabrio hat keinen Bewegungsmelder im Innenraum, nur das Coupe und da auch nur optional.
Ich glaube auch, dass der mittlere Schalter rechts (aus der Sechsergruppe mit Sitzheizung etc.) für die Anlage zuständig ist, oder?
Also wenn du den Schalter nicht hast, dann hast du auch keine Alarmanlge. Kann mich mit dem Schalter aber auch täuschen, weiß nicht genau, für was der ist, wenn man den hat.
Sonst könnstet du auch deine Fin auf dieser russischen Seite eingeben:
http://old.mbclub.ru/mb/vin/?lng=eng
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von GreckoBerlin
Und wenn ich keine habe, was kann ich machen ? Es ist ja auch schon ein Weilchen her, also kann ich eine Entschädignung verlangen ?
Hallo GreckoBerlin,
die Gewährleistung beträgt 1 Jahr.
Ich weis nicht wo Du deinen Wagen gekauft hast, sollte aber keine Alarmanlage verbaut sein obwohl sie im Kaufvertrag steht würde ich auf eine Nachrüstung bestehen.
Rechtsberatung ist hier allerdings nicht möglich und Du solltest dich dann deswegen mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Gruss TAlFUN
Ohne auf den Einzelfall einzugehen, würde es sich hierbei wohl weniger um eine Frage der Gewährleistung, sondern eher um das "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" handeln. Aber zuerst würde ich prüfen, ob die Alarmanlage tatsächlich fehlt...
Ja das will ich ja, hat den die Alarmanlage nicht irgendwo ein Steuergerät?
Hab es probiert, habe verriegelt und dann mit dem kleinen schlüssel days Schloss gedreht.
-> Nix.
So jetzt muss ich mir überlegen was für Ansprüche ich geltend mache. Das einzige Problem nur, habe das Auto von Köln gekauft und wohne in Berlin. Also hinfahren ist ein bisschen zu weit. Kann ich Geld verlang, sozusagen als Ersatzleistung oder kann ich verlangen, dass ich die Alarmanlage einbauen lasse bei mir in Berlin und die übernehmen die Kosten ?
Hallo,
mal eine ganz schüchterne Frage, reden wir hier über eine Alarmanlage, oder hast Du in Deinem Vertrag eine " anerkannte Wegfahrsperre gemäss AZT/ TUEV " stehen?
Gruß
Achim
Nein, ich kenn schon den unterschied da steht Alarmanlage als Sonderausstattung. Ich weiß jetzt nicht ob ich einen Anwalt einschalten soll oder erstmal ein Brief schreiben. Was meint Ihr ?
Zitat:
Original geschrieben von GreckoBerlin
Ich weiß jetzt nicht ob ich einen Anwalt einschalten soll oder erstmal ein Brief schreiben. Was meint Ihr ?
Ruf doch einfach mal an und gehe netterweise den kurzen Dienstweg. Sag denen, dass du im Vertrag die Alarmanlage stehen hast, im Fahrzeug aber, wie du jetzt erst festgestellt hast, keine verbaut ist. Wenn der Händler vernünftig ist, wird er seinen Fehler erkennen und Lösungen anbieten. Wenn nicht, hast du ja immer noch alle Möglichkeiten offen.
Hast du eigentlich hier schon mal deine Fahrgestellnummer eingetragen?
http://old.mbclub.ru/mb/vin/?lng=eng
Das Teil sagt dir in etwa die Ausstattung deines Fahrzeugs bei werkseitiger Auslieferung.
Ja hab ich schon schon steht auch nichts drin von einer Alarmanlage
Mit einem Anwalt bist Du zwar auf der sicheren Seite, vergisst keine Termine (wg. Verjährung), hast die korrekte Ansprache etc. ABER; die Sache verhärtet sich bevor sie angefangen hat.
Wie vorher geschrieben wurde, ruf an, oder schreibe ein paar Zeilen (halte ich für besser) und lege eine Kopie Deines Kaufvertrages bei.
Damit das ganze sich nicht ewig hinzieht, solltes Du für die Antwort des Händlers eine Frist setzen ( Ihre Rückantwort erwarte ich bis zum ....).
Deine Ernsthaftigkieit zeigst Du, indem Du ein Einschreiben schickst.
Und, mach es dem Händler ein bißchen einfacher; schlage Lösungen vor (Geld / Einbau in Berlin / Tankgutscheine)
Viel Erfolg
Hat schon jemand von euch eine Alarmanlage nachgerüstet ?
Wieviel hat es gekostet + Einbau ?