keine Internetzugang mehr möglich
So etwas nennt Mercedes Kundendienst:
Laut interner MB - Mitteilung wurde der Dienst für NTG 4.5 - 4.7 - 5 und 5.5 zum 31.01.2020 eingestellt. Sollen wir uns nicht zusammenschließen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Die Rechtslage ist m.E. klar.
peso
Beste Antwort im Thema
Um nichts zu machen, findet man immer eine Ausrede.
peso
39 Antworten
Recht hat immer der Recht bekommt. Gegen einen Konzern wie Daimler gerichtlich vorgehen. Bis das Verfahren beendet ist hat sich dein 204 längst in Rost aufgelöst.
Um nichts zu machen, findet man immer eine Ausrede.
peso
Na dann geh halt dagegen vor. Ich denke das ist aussichtslos.
Die stellen auch keine Navi Updates mehr her für's aps50. Soll ich jetzt klagen gehen.
Solche Software-Probleme hat auch die ganze VAG Gruppe (Audi E-Tron z.B.) und die anderen deutschen "Premium" hersteller.
Mein Tipp: Verkauf den Rost denn das ist nur der Anfang von Problemen bei Deutschen Autoherstellern. Über andere schimpfen, dann aber dicke 840 Mio.€ Strafe Zahlen (Daimler vor ca. 5 Monaten) wegen manipulierte Steuergeräte .. das sollte dir doch genügen ?? oder brauchst du wirklich einen privaten Anwalt auf dem Beifahrersitz um Auto zu fahren ??
Ich hatte mir erst überlegt, ob ich Software- und dann Naviupdates für das NTG 4.0 mache....nach drei Updates würde ich bestimmt schon bei 500€ liegen. Also anderer Weg, ich spare das Geld etwas an und hole mir dann ein Umbaukit mit Androidgerät. Alles drin, alles dran, über den BUS ansteuerbar. Die Unterhaltungselektronik ist bei Werksausstattungen aller Hersteller stets sehr veraltet und maßlos überteuert. Da noch ins Veraltete rein investieren ist rausgeschmissenes Geld. Dann noch Geld für Anwalt verbrennen? Auto schon zu billig?
Ich habe mal eine Auszug der damaligen Preisliste beigefügt. An sich ist die Sachlage klar. Ein komplettes Abschalten des ComandOnline ist nicht vertraglich abgesichert.
peso
Wie willst vorgehen, gerne PN dazu
Ich habe es erst einmal einem befreundeten Anwalt vorgelegt. Er will sich dazu melden. Ich bin der Meinung, dass komplette Abschalten des Internetzuganges ist ein Vertragsbruch. Der Hauptsatz lautet:
Möglichkeit zur freien Nutzung integrierter MB Apps, sowie zum Aufrufen von Internetseiten.
Punkt 3 der Fussnoten bezieht sich alleine auf Änderungen der Apps, aber nicht auf das komplette Abschalten.
peso
Na dann, viel Glück.
Zitat:
@CGIDRIVER schrieb am 7. Juli 2020 um 18:13:55 Uhr:
Na dann, viel Glück.
Das mag ich immer so, anstatt zu solidarisieren resigniert man. Ist genauso, als wenn Du ein Handy mit Datenmodem kaufst und nach ein paar Monaten schaltet man das Modem ab. Wir Kunden haben Rechte und die sollte man einfordern.
peso
Was willst du von mir. Ich hab die doch viel Glück gewünscht.
Zitat:
@CGIDRIVER schrieb am 7. Juli 2020 um 19:01:10 Uhr:
Was willst du von mir. Ich hab die doch viel Glück gewünscht.
Dann habe ich Dich falsch verstanden und es falsch aufgefasst.
peso
Das denke ich auch. Das ist schon eine Frechheit was MB da macht. Ich denke aber auch wenn du 1000 Leute unter einen Hut bekommst und ihr geht klagen, wirst du keinen Erfolg haben. Wenn doch werden da 5 bis 10 Jahre ins Land gehen. Und da fragt dann keiner mehr nach dieser Technik. Da gibt es dann ganz andere Sachen.