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keine Mobilitätsgarantie bei VW-Nutzfahrzeugen?

VW T7 I
Themenstarteram 5. Februar 2023 um 10:05

Hi,

wir haben jetzt längere Zeit die Website von VW Nutzfahrzeuge für Deutschland durchsucht auf der Suche nach Angaben zur Mobilitätsgarantie.

Kann es sein, dass es für VW-Nutzfahrzeuge die klassische VW-Mobilitätsgarantie nicht (mehr?) gibt?

Es gibt Broschüren für den ID-Buzz und für VW-Nutzfahrzeuge in Österreich. Aber für einen in Deutschland jetzt neu gekauften Multivan gibt es nichts?

Gefunden haben wir nur diese dünne Angabe zur "kostenlosen Pannenhilfe":

https://...lkswagen-nutzfahrzeuge.de/.../...ienst-und-pannenhilfe.html

Aber was ist mit Hotel, Ersatzwagen, etc?

Oder gibt es doch ein PDF dazu, und wir finden es nur nicht?

Danke und Gruß,

Corsar

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16 Antworten

Hoi, also unser Händler verweist immer auf die Mobilitätsgarantie unseres T7. Also scheint es die wohl zu geben. Leider hat die in Frankreich nicht funktioniert, da die Kollegen von VW diese nicht kannten oder kennen wollten. Heißt kein Ersatzfahrzeug oder auch keine Ersatzunterkunft. Wir hatten das bekannte Problem mit der leeren Startbatterie. Als wir unseren Wagen wegen 21 Fehlermeldungen in der Deutschen Nutzfahrzeug Werkstatt hatten, sollten wir den Ersatzwagen bezahlen. Unser Händler verwies auch hier auf die Mobilitätsgarantie. Händler und Werkstatt sind verschieden! Die Werkstatt versucht jetzt gerade darüber den Ersatzwagen abzurechnen. Jetzt mal ehrlich…was für ein Chaos bei VW. Es gibt oder man hat eine Mobilitätsgarantie und keiner bei VW kann was damit anfangen? Unsere Erfahrungen hiermit sind mehr als schlecht….

Hallo, hatte mein T7 Hybrid in der Werkstatt für 7 Tage. Laut Werkstatt Serviceleiter gibt es bei Nutzfahrzeuge kein Ersatzfahrzeug, bei PKW ja. Sie haben selber im Autohaus eine kleine Vermietung aufgebaut und mir da ein Fahrzeug, ein T- Roc 1.0, geliehen. Ich habe nur meine Spritkosten bezahlt.

Eine Ersatzmobilität steht mir nur im Rahmen meiner Paketes Wartung und Verschleiß zu. Da wird es aber mit den Freikilometern eng. Meine Werkstatt liegt 90km entfernt. Weil ich aber bei Ihnen den kompletten Sevice durchführen möchte, gaben sie mir den T- Roc als " Vertrauensvorschuss".

Es ist echt krass was Nutzfahrzeuge in dem Preissegment abzieht.

Aus der Gewährleistungsbestimmungen VWN-Deutschland:

"6.3 Über die Nachbesserung hinausgehende Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber gewährt diese Garantie nicht. Insbesondere sind von dieser Garantie keine Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung) umfasst. Dasselbe gilt für Ersatzansprüche, wie z.B. auf Stellung eines Ersatzwagens, auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Mangel endgültig nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann."

Ganz ehrlich, das macht mich gerade richtig wütend. Fragst Du 2 Händler kriegst Du 2 verschiedene Antworten. Es kann doch nicht sein, dass man bei einem Fahrzeugfehler seitens VW auf die Ersatzwagenkosten sitzen bleibt. Das Welt Auto…ich lach mich tot. Jedesmal bleibt man bei Fehlern seitens VW alleine damit als Kunde… bis heute kann uns niemand sagen ob unser Start Batterie Problem durch das aktuelle Softwareupdate behoben wurde. Lt Werkstatt sehen die gar nicht was sich hinter dem Update verbirgt. Komisch beim IPhone sehe ich das immer direkt. Auch hier steht man wieder im Regen…

Im Übrigen müssen wir nächste Woche zum fünften Mal in die Werkstatt. Brummen im Motorenbereich im untertourigen Bereich. Es gibt eine Überlagerung der Kraftstoffleitung. Freue mich schon wieder auf die Diskussionen….

Wir wollen unseren Touran zurück…da war wirklich nie etwas dran….. ;-)

Zitat:

@michael_0370 schrieb am 5. Februar 2023 um 13:08:32 Uhr:

Im Übrigen müssen wir nächste Woche zum fünften Mal in die Werkstatt. Brummen im Motorenbereich im untertourigen Bereich. Es gibt eine Überlagerung der Kraftstoffleitung. Freue mich schon wieder auf die Diskussionen….

Hallo, wurde jetzt bei mir mit erledigt und ein zweiter Schwingungsdämpfer an der engsten Stelle eingebaut. Was soll ich sagen, es ist Ruhe im Karton ;-).

Naja, wenn du im MediaMarkt einen dort gekauften PC reklamierst, dann bekommst du während der Reparaturzeit ja auch keinen Ersatz-PC. Das ist halt nur gesetzliche Gewährleistung, nicht mehr und nicht weniger. Alles, was darüber hinaus geht, ist Kulanz und die ist halt freiwillig und von Händler zu Händler unterschiedlich – normal so. Die wichtigere Frage ist doch die, wo liegt deine persönliche Schmerzgrenze. Wie viele Werkstattbesuche, wie viele Softwareupdates, wie viele Steuergeräteaustausche willste dir antun, bis du dir sagst, es reicht mir, ich gebe die Karre jetzt entnervt zurück. So wie ich das Forum hier verfolge, scheinen sehr viele MV-Besitzer in dieser Hinsicht geduldig zu sein. Muss jeder selbst wissen. Mein Freundlicher sollte bei mir allerdings nicht auf eine lange Zündschnur hoffen.

Leider wird die Schmerzgrenze aber auch ein wenig von der Konkurrenz definiert. Ich habe gerade keine Alternative die für uns in Frage käme.

Zitat:

Leider wird die Schmerzgrenze aber auch ein wenig von der Konkurrenz definiert. Ich habe gerade keine Alternative die für uns in Frage käme.

Das geht mir ähnlich. Mercedes mag ich nicht, abgesehen von schlechten Erfahrungen. Vielleicht Ford Tourneo, noch nicht näher angeschaut. Vom Design her ist der MV (leider) unschlagbar. Die „echten“ Bullis sind mir zu hoch. Oder müsste ich zur Not meinen Ausflug in den Van-Sektor beenden und wieder ein pöses SUV nehmen. Eigentlich soll der MV mir helfen, nicht mehr diese lästigen AHK-Fahrradträger benutzen zu müssen. Ich lass mich überraschen. Im Moment siehts ja ein bisschen so aus als würden in Hannover vornehmlich die Hybridschichten Murks und die TDI-Schichten vernünftige Nutzfahrzeuge bauen ;)

Naja, wenn mein PC bei Media Markt nicht funktioniert bekomme ich einen neuen oder mein Geld zurück. Die Rückkaufabwicklung bei VW ist ein wenig komplizierter. Bzw. ein Ersatzfahrzeug kann nicht angeboten werden. Den Service den ich bei Media Markt bekomme, würde ich mir bei VW wünschen.Bei der Schmerzgrenze bin ich absolut bei Dir. Wir klären gerade die Rückkaufabwicklung. Ein Fahrzeug was nicht mal ebend XX.XXX€ Kostet darf aus meiner Sicht mit soviel Fehlern nicht ausgeliefert werden.

Media Markt würde so einen PC auch aus dem Programm nehmen….

Ich sehe, dass hier schon wieder fleißig zwischen (Mobilitäts-) Garantie und Gewährleistung gemixt wird. Leute, bitte beachtet, dass das zwei völlig verschiedene Dinge sind. Als Käufer hat man oft beides und kann dazwischen wählen, was aber gut überlegt sein will.

In der GARANTIE kann der Garantieanbieter, z.B. der Hersteller, sich nach seinen eigenen Wünschen frei austoben, was er anbieten, und was er ausschließen will. Er muss das aber immer schriftlich tun! Wo sind also eure Garantiebedingungshefte, die ihr beim Kauf bekommen habt? Wenn ihr das habt, findet ihr darin auch Haargenau, was, wo, wann, wie lange und unter welchen Bedingungen gemacht und gezahlt wird usw. Ihr könnt das, soweit diese Bedingungen erfüllt sind, jeder Werkstatt unter die Nase reiben - nötigenfalls bis vor Gericht. Wenn ihr das Heft mit den Garantiebedingungen nicht bekommen habt, habt ihr mit dem Kauf wohl auch keine Garantie bekommen. Oder ihr habt vielleicht eine abgespeckte Verkäufer- bzw. Gebrauchtwagengarantie bekommen, deren Bedingungen dann vielleicht so kurz gehalten sind, dass sie auf die Rückseite des Kaufvertrags gepasst haben. Ohne schriftliche Garantieerklärung ist eine Garantie nichts wert und das ist nicht nur bei Autos so. Überall anders auch. Fordert also eure Garantiebedingungen am besten sofort beim Verkäufer an, wenn ihr aktuell nichts vorliegen habt.

Vorteil einer Garantie ist, dass der Käufer in der Regel bis zum Garantieende nichts beweisen muss.

Bei der in DE beim Kauf vom Händler auch immer gesetzlich verpflichtend mitgeltenden GEWÄHRLEISTUNG - korrekt nennt sie sich "Sachmängelhaftung" - haftet der Verkäufer (nicht der Hersteller!) für die Mangelfreiheit zum Übergabezeitpunkt. Unter diesen Aspekt fallen auch das oben angesprochene mögliche Recht auf Lieferung eines neuen Produkts bzw. der Rückgabe mit Rückabwicklung des Kaufvertrages, aber auch mögliche Entschädigungen für Leihfahrzeuge usw. (die bei Garantien oft ausgeschlossen werden). Andererseits ist aber auch das Recht des Verkäufers auf Reparatur bei Unzumutbarkeit einer Neulieferung geregelt, von dem Autohändler fast immer Gebrauch machen können. Alle diese Sachen sind vom Gesetz festgelegt und die Regeln sind weder vom Hersteller, noch vom Verkäufer zu ändern - auch nicht im Kaufvertrag oder den AGBs - solange ihr keine gewerblichen Käufer seid.

Die Sachmängelhaftung gilt allerdings nur bis 2 Jahre nach Kauf eines Neuproduktes, bzw. 1 Jahr beim gebrauchten. Wobei die Beweispflicht für die Mängelfreiheit im ersten Jahr beim Verkäufer liegt, was für diesen selten leicht ist. Sie winden sich dann gern und es kann dem Käufer mitunter anfangs etwas Überzeugungskraft abfordern. Aber das Recht ist da sehr klar aufgestellt.

Händler verweisen betroffene Kunden sehr gern auf die ggf. vorhandene Garantie, um nicht selbst haften zu müssen. Das ist für den Käufer auch nicht immer schlecht, sogar oft besser, es kann in bestimmten Fällen aber von Nachteil für ihn sein.

Wenn ihr beim Auftreten eines Mangels noch innerhalb der Gewährleistungszeit seid, kann es sich durchaus lohnen, die leider etwas komplexen Details des Sachmängelhaftungsrechtes einmal genauer prüfen zu lassen, am Besten von einem Profi, und mit den Informationen als Verhandlungsgrundlage dann den Verkäufer anzusprechen (nicht den Hersteller!).

Bei PRIVAT gekauften Fahrzeugen ist es etwas anders: Die Gewährleistung darf hier vom Verkäufer ausgeschlossen werden, was auch so gut wie jeder Verkäufer tut. Der Verkäufer haftet dann zwar immer noch für schuldhaft oder vorsätzlich verschwiegene Mängel aber für nicht sehr viel mehr.

Hier hilft dem Käufer dann nur eine noch gültige, ihm schriftlich übergebene Garantieerklärung, die lt. ihrem Kleingedrucktem auch auf den Käufer übertragbar sein muss.

Ansonsten kann jeder auch selbst eine Reparatur- und/oder Mobilitätsversicherung abschließen. Hierzu vielleicht erst einmal den eigenen Autoversicherer ansprechen, was mitunter viel günstiger sein kann, als sich bei irgendwelchen gelben Himmelsfiguren umfangreiche all-in-Pakete mit nur bedingt nutzbringendem Inhalt zu holen.

PS: Warum wird hier eigentlich behauptet, dass es bei Media-Markt keinen Ersatz-PC geben würde?

Danke für die nochmalige Erläuterung. Ich hatte das hier auch schon mal (wenn auch weniger ausführlich) erläutert, aber es wird immer wieder durcheinandergebracht.

 

Habe ich dich aber richtig verstanden, dass die Beweislastumkehr jetzt erst nach einem Jahr und nicht schon nach 6 Monaten, wie früher, erfolgt?

Zitat:

@hansblafoo schrieb am 6. Februar 2023 um 15:48:58 Uhr:

Danke für die nochmalige Erläuterung. Ich hatte das hier auch schon mal (wenn auch weniger ausführlich) erläutert, aber es wird immer wieder durcheinandergebracht.

Habe ich dich aber richtig verstanden, dass die Beweislastumkehr jetzt erst nach einem Jahr und nicht schon nach 6 Monaten, wie früher, erfolgt?

Vgl. §477 BGB in der aktuellen Fassung, die was diesen Punkt betrifft bereits seit 01.01.2022 gilt.

Hier findet man einen Textvergleich:

https://www.buzer.de/gesetz/6597/al162625-0.htm

Leider haben das bis heute längst noch nicht alle mitbekommen, auch nicht alle Händler.

Im Mangelfall könnte man ab dem 7ten Monat also unter Umständen erst einmal Aufklärungsarbeit leisten müssen. Am besten gibt man dem Verkäufer dann mal einen Tag Zeit, um die Rechtslage mit seinem Anwalt zu prüfen.

(Das gilt aber nur, wenn das KAUFDATUM nach dem 1.1.2022 lag, aber inzwischen sind ja ohnehin mehr als 12 Monate rum).

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