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Keine Rückdatierung mehr bei Hauptuntersuchung
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zitat:
Original geschrieben von Celvic
Lässt du bei uns in manchen Werkstätten das machen, zahlst du auch manchmal bis zu 120€ für Full-Service-HU/AU, bei der du das Auto nur abgibst und die Vorführung die Werkstatt macht.
Ich fahre meinen immer in die Werkstatt und habe das letzte Mal 53€ gezahlt, allerdings inkl. einer Eintragung und einer Austragung. Sonst kostet mich eine HU 39€... für die AU berechnen die glaube ich nix, weil es ja nur einmal kurz Stecker reinstecken ist...
Zum TÜV selbst fahre ich nicht mehr, dass die nicht mehr alle Latten am Zaun haben, weiß ich selbst. Zudem können die meine Fahrzeuge gar nicht prüfen, weil die schon nicht in die Bremsrolle passen und von der anderen Seite komme ich nicht in die Halle rein, weil die Abmauerung der Grube 13cm hoch ist, ich aber nur eine Bodenfreiheit von 7cm habe
Nochmal die Edith:
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Es ist auch kein Versicherungsproblem, da außerhalb des Betriebszeitraumes eine Ruheversicherung besteht und es "nur" zu einer Obliegenheitsverletzung kommt und zu keiner Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz./
Auch da wäre ich vorsichtig, je nach Versicherungsvertrag ist das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums nämlich gar nicht versichert
Die Nummer mit den 53 Euronen inklusive einer Ein- und einer Austragung scanne doch mal und stelle sie ein (oder sende sie mir gern als PN), damit ich denen mal ordentlich auf die Finger hauen kann. Von mir aus können die konzessionierten Werkstätten gern die "AU" verschenken, obwohl sie selbst damit gegen die Preisverordnung verstoßen, aber wenn eine Bude die amtliche HU unter der offiziellen Gebühr der regional zuständigen TP anbietet, macht sie sich strafbar, und dann will ich gern dafür sorgen, daß es was auf die Finger gibt. Definitiv geben die dann Geld dazu, weil die dort prüfende Überwachungsorganisation, wie auch immer sie heißen mag, wird schon mindestens den offiziellen Preis nehmen,den die Gebost vorrschreibt. Und da die Prüfer die Gebühren/ Entgelte nicht mehr eigenmächtig ändern KÖNNEN, würde ich gern mal wissen, wie das läuft, ganz zu schweigen von den Ein- und Austragungen, die im Preis von 53 Euro angeblich noch inkludiert waren. Wer's glaubt....
Gardiner
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52 Antworten
Sehr schön. Ich wurde nämlich durch die bisherige Regelung benachteiligt.
Ist mein Auto im Feb. TÜV fällig, es muss aber was gemacht werden, so könnte ich Ende Feb. ne Mängelkarte holen und hätte dann die 4 Wochen Feb. und die 4 Wochen März Zeit, die Mängel zu beheben.
Nun ist mein Auto aber mit Saisonkennzeichen und somit nicht vor dem 1.3. in eine Werkstatt zu fahren. Ich bin aber ab dem ersten Tag überfällig und bekomme nicht insgesamt 8 sondern nur 4 Wochen Zeit.
Ob das nun so katastrophal ist, sei dahingestellt. Dennoch hätte man bei der bisherigen Regelung einen TÜV-Termin der in der "Nicht"-Saison lag, wenigstens bei Umkennzeichnung auf Saison in den ersten
Saisonmonat verlegen müssen, bei mir also von Feb. auf März.
Jetzt, wo nicht mehr rückdatiert wird, werde ich mal ganz chillig im April aufschlagen. Dann habe ich demnächst genug Zeit, ab dem 1.3. das Auto aus dem Winterschlaf zu wecken und TÜV-hübsch zu machen.
Bzw. noch besser: Ich lasse ihn bis Juni stehen, denn dann ist der Hänger fällig und der Saisonwagen ist der einzige mit Kupplung...
Alles nicht wirklich wichtig...
Eigentlich fand ich die Rückdatierung gut, denn damit hat eben niemand so wie von mir oben beschrieben, absichtlich den TÜV hinausgezögert.
ICH kanns vertreten, weil meine Autos eh immer mängelfrei sind...
Na Ja
ist ja zum Glück noch nicht beschlossen und bis April ist es noch weit. werden wir sehen was die draus machen. ich für meinen teil bin für die Rückdatierung, da wird wieder ein türchen aufgemacht das andere zum persönlichen Vorteil ausschlachten.. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Nun ist mein Auto aber mit Saisonkennzeichen und somit nicht vor dem 1.3. in eine Werkstatt zu fahren. Ich bin aber ab dem ersten Tag überfällig und bekomme nicht insgesamt 8 sondern nur 4 Wochen Zeit.
Bei Saisonkennzeichen und Fälligkeit im Abmeldezeitraum wird jetzt schon nicht zurückgeklebt.
war hier 2010 noch so...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
war hier 2010 noch so...
Höchstens bei einem Prüfer der schon zig Jahre bei den Fortbildungen geschlafen hat
Die Regelung steht schon einige Jahre in der Anlage VIII der StVZO. Geht schlicht darum dass man so den HU-Termin spätestens nach der ersten HU im Anmeldezeitraum hat und das Problem mit der überfälligen HU zu Beginn erledigt ist.
Ab April 2012 können wir uns somit schon mal kräftig anziehende Prüfgebühren einstellen, da die Prüforganisationen deswegen wieder was an Geld reinholen "müssen". So wird das HU/AU-Paket locker überall die 100€-Marke knacken, die sonst bei 80-90€ gedümpelt ist.
Trifft sich gut, da dann auch die ganzen 3 Jahre alten Neuwagen aus der damaligen Zuschuss-Aktion vom Staat zum TÜV müssen.
Ein Schelm wer böses dabei denkt
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
ich für meinen teil bin für die Rückdatierung, da wird wieder ein türchen aufgemacht das andere zum persönlichen Vorteil ausschlachten..
Hier wurde noch nie zurückdatiert und ich denke mal, alleine aus dem Grund wird der Käse auch wieder abgeschafft, weil nicht alle Bundesländer mitgemacht haben
Wegen deiner Bedenken um das Hintertürchen: Wenn man nach der neuen Regelung um mehr als 2 Monate überzieht, soll eine Ergänzungsuntersuchung mit 20% höheren Kosten fällig werden. Wobei richtige "Hardcoreüberzieher" werden die 8€ auch nicht jucken
Edith:
Zitat:
Original geschrieben von Celvic
So wird das HU/AU-Paket locker überall die 100€-Marke knacken, die sonst bei 80-90€ gedümpelt ist.
90€? Da bekommt man dann aber einen goldenen Stempel??
Ich hab letztes mal 97€ gezahlt, weil Gas ja so aufwendig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Zitat:
Original geschrieben von Celvic
So wird das HU/AU-Paket locker überall die 100€-Marke knacken, die sonst bei 80-90€ gedümpelt ist.
90€? Da bekommt man dann aber einen goldenen Stempel??
Für meinen Diesel würde ich hier in BW beim TÜV Süd 87,50€ für HU/AU zahlen. Es ist allerdings schon eine Diesel-OBD-AU, da ists glaub etwas billiger. Trotzdem immer noch ein Wahnsinnsgeld für vielleicht 15min Prüfen. Dass diese Sache ruhig teuer sein darf als ein normaler 08/15-Universal-Werkstattstundensatz mag ja verständlich sein, aber das sind ja nochmals ganz andere Dimensionen.
Lässt du bei uns in manchen Werkstätten das machen, zahlst du auch manchmal bis zu 120€ für Full-Service-HU/AU, bei der du das Auto nur abgibst und die Vorführung die Werkstatt macht.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
war hier 2010 noch so...
@3dition:
Du hättest dir ja Kurzzeitkennzeichen besorgen können damals
Was ich persönlich schade finde ist, dass der Gesetzgeber erlaubt, bei Saisonkennzeichen nach §9(3) FZV, außerhalb des Betriebszeitraumes bei Fahrten zur Abmeldung und Rückfahrt nach Entstempelung, die Kennzeichen als ungestempelte Kennzeichen nach §10(4) FZV anzusehen.
Jedoch gelten ungestempelte Kennzeichen auch für Fahrten zur Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung im Zulassungsbezirk und angrenzendem Bezirk. Dies gilt jedoch meines Wissens nicht für Saisonkennzeichen, was für mich nicht schlüssig ist.
Könnte man die Saisonkennzeichen auch bei diesem Fall unter §10(4) FZV subsumieren, wäre das alles kein Problem bei fälligem TÜV außerhalb des Betriebszeitraumes.
Es ist auch kein Versicherungsproblem, da außerhalb des Betriebszeitraumes eine Ruheversicherung besteht und es "nur" zu einer Obliegenheitsverletzung kommt und zu keiner Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Steuerrechtlich wäre es eine widerrechtliche Nutzung, die nachversteuert werden müsste...wobei hier auch nachgebessert werden könnte, wenn man die Saisonkennzeichen ebenfalls nach §10(4) FZV zu HU / AU zulassen würde...wäre ja zu "einfach" :/
Zitat:
Original geschrieben von Celvic
Lässt du bei uns in manchen Werkstätten das machen, zahlst du auch manchmal bis zu 120€ für Full-Service-HU/AU, bei der du das Auto nur abgibst und die Vorführung die Werkstatt macht.
Ich fahre meinen immer in die Werkstatt und habe das letzte Mal 53€ gezahlt, allerdings inkl. einer Eintragung und einer Austragung. Sonst kostet mich eine HU 39€... für die AU berechnen die glaube ich nix, weil es ja nur einmal kurz Stecker reinstecken ist...
Zum TÜV selbst fahre ich nicht mehr, dass die nicht mehr alle Latten am Zaun haben, weiß ich selbst. Zudem können die meine Fahrzeuge gar nicht prüfen, weil die schon nicht in die Bremsrolle passen und von der anderen Seite komme ich nicht in die Halle rein, weil die Abmauerung der Grube 13cm hoch ist, ich aber nur eine Bodenfreiheit von 7cm habe
Nochmal die Edith:
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Es ist auch kein Versicherungsproblem, da außerhalb des Betriebszeitraumes eine Ruheversicherung besteht und es "nur" zu einer Obliegenheitsverletzung kommt und zu keiner Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz./
Auch da wäre ich vorsichtig, je nach Versicherungsvertrag ist das Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums nämlich gar nicht versichert
Die Schweine
Naja wenn jetzt eh nicht rückdatiert wird, dann ist es ja im Endeffekt eh egal...
In Hessen und im Saarland wurde noch nie zurückdatiert, in den anderen Bundesländern bei Saisonfahrzeugen außerhalb der Saison auch nicht. Bei meinem Winterauto war es so, der musste eigentlich im September zur HU, angemeldet war er erst ab November auf Saisonkennzeichen. Siehe da, bei der ersten HU hatte ich auf einmal die 11 oben, statt der 9
Wie der 190er Mike schon gesagt hat, wenn der Prüfer Plan hat, dann weiß er um solche Regelungen. Hat er die ganze Zeit gepennt und war bei den Weiterbildungen strategisch im Urlaub, dann würde ich mir so oder so Sorgen um seine Kompetenz machen