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Keine Servicerückstellung nach Inspektion

Themenstarteram 26. Januar 2008 um 14:42

Hallo, ein Freund von mir,hat einen Ölwechsel bei ATU durchführen lassen,und leider konnte die den Service nicht zurückstellen. Was kann man dann machen? Ht sich mit BMW irgendwie verkracht,ansonsten wäre er nach BMW gefahren. Grüsse Josch.

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14 Antworten

Naja, dann selbst zurückstellen. Servicemenü aufrufen! (5s Tageskilometerbutton drücken) In den Ölservice mit dem Blinkerhebel fahren u. BC Knopf 2mal drücken.

Themenstarteram 27. Januar 2008 um 14:20

Hallo, habe versucht wie beschrieben, aber das Problem ist, man kommt garnicht in den Oelservice rein.Trotzdem danke.

Es muss gehen. Schau auch mal hier .

Themenstarteram 27. Januar 2008 um 18:51

Hallo nochmal, erst mal danke für Deiner Info, werde morgen versuchen den Service zurückzustellen. Hoffentlich klappt das auch bei den neuen Dreier, beim alten E46 klappt es, dass weis ich. Danke Josch.

ggf. bei laufendem Motor. Sofern das so nicht klappt.

 

Grüße

am 28. Januar 2008 um 9:39

Dazu hab ich auch 'mal ne Frage:

Wenn ich die Serviceanzeige zurückgestellt habe - kann das BMW noch irgendwie auslesen?

Konkreter Fall: Ich möchte mir die Bremsbeläge nicht bei BMW, sondern bei ATU wechseln lassen. Wenn ich die Serviceanzeige zurückstelle, dreht mir BMW dann irgendwann einen Strick draus?

Selbstverständlich werde ich Original-Teile verwenden lassen. Es geht lediglich um die Arbeitsleistung und den fehlenden Eintrag im Serviceheft.

Aber vielleicht habe ich ja so vorsichtig gebremst, dass ich noch die ersten Beläge drin habe?

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Dazu hab ich auch 'mal ne Frage:

 

Wenn ich die Serviceanzeige zurückgestellt habe - kann das BMW noch irgendwie auslesen?

Konkreter Fall: Ich möchte mir die Bremsbeläge nicht bei BMW, sondern bei ATU wechseln lassen. Wenn ich die Serviceanzeige zurückstelle, dreht mir BMW dann irgendwann einen Strick draus?

 

Selbstverständlich werde ich Original-Teile verwenden lassen. Es geht lediglich um die Arbeitsleistung und den fehlenden Eintrag im Serviceheft.

 

Aber vielleicht habe ich ja so vorsichtig gebremst, dass ich noch die ersten Beläge drin habe?

 Kann ATU keinen Eintrag im Serviceheft machen? Dein letzter Satz ist aber nicht dein ernst? *gg

 

Grüße

am 28. Januar 2008 um 9:55

Klar könnte ATU schon - nur wird das bei der leasingrückgabe Probleme geben.

Nö - der letzte Satz war gar nicht so lustig gemeint. Bei meinem letzten e39 gab es den EIntrag "Bremsbeläge / Bremsscheiben gewechselt" noch nicht im Serviceheft. Da musste man also auch nix zurückstellen und keinen Stempel dafür im Serviceheft haben.

Da habe ich Scheiben und Beläge bei ATU wechseln lassen (Originalteile versteht sich) und hab die Kiste auch so zurück gegeben. Keiner hat gemeckert. Wie auch.

Und so würd ich's halt auch wieder machen wollen. Es sei denn, es lässt sich irgendwie auslesen.

Irgendwann darf man sicher nicht einmal mehr das Wischwasser selber nachfüllen, weil man 'nen Stempel braucht.

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Klar könnte ATU schon - nur wird das bei der leasingrückgabe Probleme geben.

 

Nö - der letzte Satz war gar nicht so lustig gemeint. Bei meinem letzten e39 gab es den EIntrag "Bremsbeläge / Bremsscheiben gewechselt" noch nicht im Serviceheft. Da musste man also auch nix zurückstellen und keinen Stempel dafür im Serviceheft haben.

 

Da habe ich Scheiben und Beläge bei ATU wechseln lassen (Originalteile versteht sich) und hab die Kiste auch so zurück gegeben. Keiner hat gemeckert. Wie auch.

 

Und so würd ich's halt auch wieder machen wollen. Es sei denn, es lässt sich irgendwie auslesen.

 

Irgendwann darf man sicher nicht einmal mehr das Wischwasser selber nachfüllen, weil man 'nen Stempel braucht.

 Klär mich bitte auf. In welcher weise wird das Probleme machen? Steht im Leasing das nur BMW Werkstätten Arbeiten durchführen dürfen?

 

Sorry das ich so blöde Frag, aber mir stellte sich so ein Problem bisher nicht da ich meine Autos bisher immer gekauft habe.

 

Grüße

am 28. Januar 2008 um 10:28

Ja, das ist so ein bisserl umstritten. Eigentlich darf ein Hersteller nach neuestem EU-Recht keine Werkstättenbindung mehr auferlegen. Da es aber ein Leasingfahrzeug ist, gilt der individuelle Leasingvertrag. Und in dem steht, dass Reparaturen und Serviceleistungen in einer BMW-Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen.

Der Nachweis darüber gibt das Scheck-/Serviceheft. Und dieses wird leider immer umfangreicher. Früher waren eben Verschleißteile nicht darin enthalten. Neuerdings eben auch die Bremsanlage. Und das kan richtig teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von kimble2001

Ja, das ist so ein bisserl umstritten. Eigentlich darf ein Hersteller nach neuestem EU-Recht keine Werkstättenbindung mehr auferlegen. Da es aber ein Leasingfahrzeug ist, gilt der individuelle Leasingvertrag. Und in dem steht, dass Reparaturen und Serviceleistungen in einer BMW-Vertragswerkstätte durchgeführt werden müssen.

 

Der Nachweis darüber gibt das Scheck-/Serviceheft. Und dieses wird leider immer umfangreicher. Früher waren eben Verschleißteile nicht darin enthalten. Neuerdings eben auch die Bremsanlage. Und das kan richtig teuer werden.

 Vertragspassagen die gegen geltendes Recht verstossen sind ungültig. Das dürfte allgemein bekannt sein.

Also sofern du bei BMW warst und die den Schlüssel ausgelesen haben wissen sie deine Restlaufzeit von deinen bremsbelägen. Dieser Servicepunkt muss ressetet werden.. dann fänge es wieder von neuem an zu laufen. Ich denke mal die werden die Schlüsselwerte Speichern. Beim nächsten BMW besuch wird es bestimmt auffallen, dass die neue Restreichweite länger ist als die alte. Somit könnte dir auch unterstellt werden das du es in einer Hinterhofwerkstatt hast machen lassen... Also ich weis ja nicht wie pingelig die Rücknahme vom Leasingwagen ist aber das wäre schon ziemliche Erbsenzählerei. Sogesehen ne echte zwickmühle.

Hast du dich den schon mal schlau gemacht wie hoch der Preisunterschied ist?

Grüße

Warum sollte es gegen geltendes Recht verstoßen, wenn der Eigentümer (die Leasinggesellschaft) vom Halter verlangt, dass alle Reparaturen in einer Vertragswerkstatt gemacht werden müssen? Die Bindung an Vertragswerkstätten ist lediglich für die Hersteller bei der Gewährleistungsabwicklung nicht erlaubt.

am 28. Januar 2008 um 11:31

Die Vertragspassage ist leider nicht ungültig. Denn die Vertragsbindung betrifft die Gewährleistungsverpüflichtung. Und die darf nicht an eine Vertragswerkstatt gebunden sein. Beim Leasing ist aber BMW der Eigentümer des Fahrzeugs und darf damit machen, was er (BMW) will. Ist leider so. Hab da schon mit einem RA drüber diskutiert.

Nein, den Preisunterschied habe ich noch nicht rausgefunden. Aber da ist - denke ich - ATU wohl nicht zu schlagen ...

Also wenn das so ist... dann fällt mir dazu nur ein, dass man es bei gelegenheit im Ausland machen lassen sollte. Bspw. in slo ist der Stundensatz halb so hoch wie hier in D. Ahja.. mit Status Vertragswerkstatt.

Bin mir nimmer sicher, aber so viel war es auch net was ich für den E46 bezahlt hatte..

Grüße

 

 

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