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Keine Stillegung bei zu lautem Auspuff mehr?
Hallo zusammen,
letztens unterhielt ich mich mit meinem Werkstattsmeister wegen meiner neuen BOS Anlage (mit ABE) und der sagte mir, dass wegen der EU Angleichung die Polizei nicht mehr befugt ist das Mopped bei Überschreitung der Geräuschemissionswerte sofort stillzulegen, da es sich ja nicht um einen gravierenden Mangel handelt und die Fahrsicherheit nicht gefährdet. Das soll wohl neu in Kraft getreten sein, es gibt wohl zwar noch den Tatbestand einer Ordnungswiedrigkeit aber die Strafen sollen mild sein.
Weiss da einer etwas darüber, oder ist das nur ein Gerücht?
LG
Leoma
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drehzahlorgel
siehe anhang
Der Artikel stimmt nicht und das wurde in der Zeitung berichtigt. Nach wie vor ist es nicht erlaubt und nach wie vor kann das Mopped still gelegt werden.
Wer die Suche bemüht findet in diesem Forum unter anderem das hier: Ist nicht von mir, zitiere ich nur:
Zitat:
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 Punkte
Die 25€ beziehen sich auf Sereintöpfe die einfach zu laut geworden sind, oder eben auf Fehlerhafte anlagen die Lärmemisionen nicht einhalten.
Wer nen Topf aus dem Zubehör modifiziert verliert die BE, Punkt und Ende.
Das ist dann Vorsatz und somit ist die BE erloschen.
Wenn die Rennleitung meint das dadurch eine Belästigung oder Gefährdung ausgeht, können se die kiste Stillegen.
Ich möcht echt mal wissen wie alle immer auf die 25€ kommen??
Zitat:
Wem Vorsatz nachgewiesen werden kann, zahlt u.U. mehr, es drohen dann auch Punkte. Tritt eine erhebliche Behinderung oder Belästigung hinzu, kann es auch teurer werden. Heiß diskutiert wird bis heute, ob die Polizei illegale Teile oder das ganze Fahrzeug beschlagnahmen darf oder nicht. In den Fällen, in denen das Fahrzeug trotz fehlender ABE gefahrlos funktioniert, ist die Beschlagnahme wohl ausgeschlossen, so meine die meisten Juristen. Worauf man sich in dieser Frage als einziges sicher verlassen kann: die Verunsicherung auch bei der Polizei.
Ich hoffe das sich einige im klaren sind, das sie keine 25 € zahlen sonder die 50€ und 3 Punkte.
In der Probezeit bedeuted das
50€ und 3 Punkte.
Nachschulung (200-400€ je nach Fahrschule)
Verlängerung der Probezeit um bis zu 2 jahre.
Je nach laune der Polizei Stillegung.
Nun kann jeder für sich entscheiden.
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70 Antworten
siehe anhang
Zitat:
Original geschrieben von Drehzahlorgel
siehe anhang
Der Artikel stimmt nicht und das wurde in der Zeitung berichtigt. Nach wie vor ist es nicht erlaubt und nach wie vor kann das Mopped still gelegt werden.
Wer die Suche bemüht findet in diesem Forum unter anderem das hier: Ist nicht von mir, zitiere ich nur:
Zitat:
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 Punkte
Die 25€ beziehen sich auf Sereintöpfe die einfach zu laut geworden sind, oder eben auf Fehlerhafte anlagen die Lärmemisionen nicht einhalten.
Wer nen Topf aus dem Zubehör modifiziert verliert die BE, Punkt und Ende.
Das ist dann Vorsatz und somit ist die BE erloschen.
Wenn die Rennleitung meint das dadurch eine Belästigung oder Gefährdung ausgeht, können se die kiste Stillegen.
Ich möcht echt mal wissen wie alle immer auf die 25€ kommen??
Zitat:
Wem Vorsatz nachgewiesen werden kann, zahlt u.U. mehr, es drohen dann auch Punkte. Tritt eine erhebliche Behinderung oder Belästigung hinzu, kann es auch teurer werden. Heiß diskutiert wird bis heute, ob die Polizei illegale Teile oder das ganze Fahrzeug beschlagnahmen darf oder nicht. In den Fällen, in denen das Fahrzeug trotz fehlender ABE gefahrlos funktioniert, ist die Beschlagnahme wohl ausgeschlossen, so meine die meisten Juristen. Worauf man sich in dieser Frage als einziges sicher verlassen kann: die Verunsicherung auch bei der Polizei.
Ich hoffe das sich einige im klaren sind, das sie keine 25 € zahlen sonder die 50€ und 3 Punkte.
In der Probezeit bedeuted das
50€ und 3 Punkte.
Nachschulung (200-400€ je nach Fahrschule)
Verlängerung der Probezeit um bis zu 2 jahre.
Je nach laune der Polizei Stillegung.
Nun kann jeder für sich entscheiden.
Wenn eine ABE bzw e-Nummer für das entsprechende Mopped vorhanden ist und an dem Auspuff nicht manipuliert wurde (der Auspuff also z.B. durch Verschleiß zu laut geworden ist), ist es aber tatsächlich nur eine OWI für 25 EUR.
Mängelkarte dürfte es natürlich trotzdem geben.
@ Big R
Gratuliere der erste ders Verstanden hat
Und das Zitat stammte im ursprung aus diesem Thread http://www.motor-talk.de/.../herausnehmen-des-db-killers-t1483396.html
Ich habs dort versucht bin aber leider auf taube Ohren gestossen.
Das Problem ist ganz einfach das der Gesezestext so Schwammig aufgeführt ist , sprich es ist auslegungssache der Polizei oder eines sachversändigen ob das ding Stillgelegt wird oder nicht.
Oder noch einfacher hat einer von der Rennleitung nen Scheisstag erwischt gehste zu fuss nach hause.
Leider wird in der Heutige Zeit von diesen Käseblättern nicht mehr Vernüftig Recherchiert,
wodurch dann sollche falschaussagen zustande kommen.
Mein Möp iss auch nicht unbeding leise nur das ding iss mittlerweile 11jahre alt und hat 30,000 Km runter, Auspuff is Orginal.
Aber was mich am meisten wundert ist, das solche ammenmärchen sehr langlebig sind.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Astra GSX-R
@ Big R
Aber was mich am meisten wundert ist, das solche ammenmärchen sehr langlebig sind.
wundert mich gar nicht sehr....die hoffnung stirbt halt zuletzt....
Stimmt nicht ganz so wie ihr das sagt, bitte mal genauer lesen!
Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.
Die Regelung von der ich gesprochen habe gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007
http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php
Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage
siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro
Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.
Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.
1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.
2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.
3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)
4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.
5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.
6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.
7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.
Meine Güte
Kann mir bitte einmal einer kurz sagen, was denn nun passiert, sollte ich mit meinem Topf mit ABE aber ohne DB-Eater angehalten werden? (Also im Prinzip ja erloschener Betriebserlaubnis, mit allen Konsequenzen)
Weiterhin viel Geld und 3 Punkte, oder mitlerweile die schöne, weil sinnigere, Lösung mit 25 Euro?
also langsam würde ich sagen, probiers mal aus. weil so wie´s scheint weiß es nicht mal die rennleitung genau. sag mir dann bescheid was passiert, weil ich hab auch nen endtopf mit db eater und wenn der scheiß (also ohne fahren) tatsächlich nur 25€ kostet werd ich nie wieder mit fahren.
Bist du verrückt?
Der DB-Eater bleibt schön drinn! Solange, bis ich mir absolut sicher sein kann, das es nicht meinen studentischen Monatsfinanzierungsplan über den Haufen werfen würde
Ja ist denn das so schwer:
DB-eater draussen und zu laut = 3 Punkte usw. weil : MANIPULIERT !!!!
DB-eater drin und zu laut = 25.-Euro weil: NICHT MANIPULIERT
Zitat:
Original geschrieben von susireiter
Ja ist denn das so schwer:
DB-eater draussen und zu laut = 3 Punkte usw. weil : MANIPULIERT !!!!
DB-eater drin und zu laut = 25.-Euro weil: NICHT MANIPULIERT
Kannste mir auch sagen, unter welchem Paragraph und Abschnitt ich das im Tatbestandskatalog nachlesen kann?
Habe mich vor ein paar Wochen mit der selben Frage beschäftigt und konnte in den offiziellen Dokumenten keine Antwort finden, die auf genau diesen Sachverhalt hinweisen.
@HertiW
Genau das meinte mein Werkstattsmeister! So hatte ich ihn auch verstanden.
Das mit der ganzen Messerei ist ja recht aufwendig, ich drucke mir die Messbedingungen sofort aus und das kommt sofort zu den Fahrzeugpapieren.
Vielen Dank für Eure Recherchen!
Schöne Restsaison noch, die globale Erwärmung schlägt ja gerade mächtig zu bei uns in Sachsen (Heute früh 5 Grad )
lg Leoma
Hallo,
stellt sich noch eine Frage, was passiert wenn man den DB-Killer ein wenig kürzt, so dass der Auspuff lauter wird. Handelt es sich dann um einen Mangel der behoben werden muss und somit 25 Euro kostet oder gilt es als Vorsatz (auch wenn man nicht sehen kann, dass er gekürzt wurde) und wird mit 3 Punkten + Geldstrafe bestraft.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Helge05
auch wenn man nicht sehen kann, dass er gekürzt wurde
Ola -
Klar, wenn man es nicht sehen kann, ist es natürlich nicht vorsätzlich, dann ist man praktisch aus Versehen mit der Säge drüber gestolpert ...
G,
MARV