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Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe
Hallo zusammen.
Ich musste mit meinem T-Roc (BJ 2021) vor kurzem zum TÜV und habe keine neue Plakette bekommen, da ich Platinum-Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe (35 statt 45) benutze und somit die ABE für diese Felgen fehlt. Das steht auch im TÜV-Mängelbericht (fehlende ABE). Das ist auch ein Fehler meines Felgenhändlers, der wohl beim Kauf der Winterräder damals die falschen Felgen für mich bestellt hat.
Nun gut, ich muss jetzt mit dem Auto zur TÜV-Nachprüfung. Gibt es Probleme, wenn ich noch mal die Sommerräder (sind Kompletträder mit Felgen und Reifen, originale T-Roc-Bereifung) montieren lasse, mit diesen zur Nachprüfung fahre und mir erst mal damit die TÜV-Plakette hole? Mir ist natürlich klar, dass ich mit der Sommerbereifung im Winter nur dann fahren darf, wenn es die Wetterverhältnisse zulassen. Ich will jetzt auch nicht den ganzen Winter mit diesen Sommerreifen weiterfahren. Es geht sich jetzt nur um die Fahrt zur Nachprüfung beim TÜV, damit das Auto mit gültigen Felgen abgenommen wird und ich die neue Plakette bekomme.
Kann ich das machen, ist das erlaubt? Ich hoffe, Ihr könnt mir dazu etwas sagen.
Schönen Gruß....
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49 Antworten
Natürlich geht das.
Und dein nächster Weg führt zum Felgenhändler, der das in Ordnung bringen soll. Wenn er vor Ort sitzt, kann er gleich das Montieren der Sommerräder übernehmen
Ja das ist überhaupt kein Problem.
Und mit den Winterfelgen, wenn es der Händler verbockt hat würde ich drauf dringen daß er Felgen mit der richtigen ET besorgt und auch die Reifen kostenfrei wechselt.
Das geht ohne weiteres. Ist mir auch schonmal passiert. Sommerreifen waren abgenutzt, kamen nicht durch den TÜV. Nachhause gefahren, Winterräder (war eh schon Oktober) draufgemacht und TÜV bekommen.
Ich würde sagen: Ab zum Reifenhändler! Der soll seinen Fehler beheben und dir auch die Kosten für die Nachprüfung erstatten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zwischenablage: Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe' überführt.]
@tschumann
Bevor Du bei Deinem Händler zum großen Aufstand aufläufst, solltest Du zunächst mal schauen, was Du seinerzeit bestelltest, unterschrieben hast und welchen Radtyp die Rechnung beinhaltet.
Oder die Felgen einfach eintragen lassen…
War beim O2 meiner Schwester auch so… Die Felgen mit ET 35 hätten eingetragen werden müssen. Die mit ET45 waren eintragungsfrei… ist aber erst nach 7 Jahren aufgefallen… naja fix eintragen lassen und gut war…
Du kannst auch das »Gutachten zur ABE« mit ET 35 besorgen und nach Durchführung der Karosserieauflagen zur Abnahme durch einen Sachverständigen fahren und anschließend die HU-Nachprüfung durchführen lassen.
Welche Felge ist das? Größe und Reifen?
KBA Nummer wäre am besten
7,5x17 ET 35 bis 205/60R17 sind z.B. eintragungsfrei.
Das wird der Ingenieur vom TÜV wohl geprüft haben
Es gibt keine Winterreifenpflicht.
Das heißt, du kannst auch im Winter mit den Sommerreifen zum TÜV.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zwischenablage: Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe' überführt.]
Ich danke für die vielen Antworten. Natürlich nehme ich meinen Händler dafür in die Verantwortung und lasse mir erst mal wieder die Sommerräder wieder draufmachen, damit ich die TÜV-Nachprüfung schnell hinter mir habe. Die Winterräder folgen danach, natürlich ordnungsgemäß zugelassene. Darüber wird mit dem Händler noch gesprochen ;-)
Zeig doch mal n Foto und die KBA Nr.
Da kann man sich das Gutachten mal im Netz anschauen…
@tschumann
Vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor.
In Deinem ersten Beitrag sprichst Du noch davon, dass die ABE zu den Sonderrädern fehlt.
Jetzt sprichst Du bereits darüber, dass Dein Fahrzeug auf Rädern rollt, die nicht zulässig sind.
Nein, es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Winterreifen beim TÜV zwingend auf dem Fahrzeug montiert sein müssen, auch nicht bei Minusgraden. Der TÜV prüft den Zustand und die Profiltiefe der Reifen, aber ob es sich um Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen handelt, ist nicht entscheidend für die Prüfung selbst.
Wichtig zu beachten:
Bei Minusgraden oder winterlichen Straßenverhältnissen (z. B. Glatteis, Schneeglätte) besteht laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Fährst du ohne geeignete Reifen (z. B. Sommerreifen) unter solchen Bedingungen, riskierst du ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Daher empfiehlt es sich, vor und nach dem TÜV-Termin darauf zu achten, dass die Reifen zur aktuellen Witterung passen, insbesondere wenn du zum TÜV fahren musst.
Falls die Prüfung jedoch in einer Werkstatt oder bei Plusgraden stattfindet, kannst du theoretisch auch mit Sommerreifen erscheinen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zwischenablage: Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe' überführt.]