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Keine Vollkasko, obwohl Pflicht
Hallo,
mir hat heute jemand stolz erzählt, wie günstig er eine Versicherung für sein Leasingfahrzeug abgeschlossen hat: er hat nur eine Teilkasko abgeschlossen, obwohl Vollkasko Pflicht ist, weil er ja noch nie einen Unfall hatte... Wir brauchen uns nicht darüber unterhalten, wie wenig Sinn das macht und nein, ich werde das niemals nachmachen!
Mich interessiert allerdings was die rechtlichen Folgen sind?
Gruß
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25 Antworten
Was sollen die Folgen sein?
Er muss den Schaden dann halt selbst zahlen. Ende.
Das lohnt sich nur, wenn man einen möglichen Totalschaden des Leasingfahrzeug mit eigenen liquiden Reserven decken kann.
Zitat:
@w124-300e schrieb am 29. November 2024 um 19:36:04 Uhr:
Mich interessiert allerdings was die rechtlichen Folgen sind?
Gruß
Ich könnte jetzt sagen: Leute erzählen viel……
Im Antrag der Versicherung taucht die Frage nach der Finanzierung des Fahrzeugs auf. Wenn hier Leasing angegeben wird, kommt zumeist der Hinweis zur notwendigen Versicherung.
Falls das dennoch stimmen sollte, ist das nicht besonders smart.
Er wird vermutlich die Leasing bei ihm irgendwann melden bzgl Versicherungsnachweis.
Im Vertrag stehen die Pflichten des Leasingnehmers, darunter auch die Pflichtversicherung.
Wenn er dem nicht nachkommt begeht er einerseits Vertragsbruch und muss nach Kenntnisnahme und spätestens nach Aufforderung des Leasinggebers die Versicherung ändern. Vermutlich auch rückwirkend.
Damit hätte er nichts gewonnen.
Falls in der Zwischenzeit auch noch etwas passiert bleibt der Vertragsbruch und daneben der Schaden, den seine Versicherung nicht übernehmen wird.
Dumm, dreist und schwatzhaft ist eine schlechte Kombination. Schon immer
Rechtliche Folgen könnten sein:
a) Aufforderung der Leasinggesellschaft, binnen ... eine Vollkaskoversicherung nachzuweisen
b) Falls a) negativ könnte der Leasingvertrag fristlos gekündigt und ggfls. Schadenersatz geltend gemacht werden.
Dass er im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles (oder wenn vom Unfallgegner nichts zu holen ist) den Schaden selbst tragen "darf", wurde schon geschrieben.
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 20:27:58 Uhr:
Er wird vermutlich die Leasing bei ihm irgendwann melden bzgl Versicherungsnachweis.
Das ist bei mir tatsächlich in über 20 Jahren Leasing noch nie passiert...
Zitat:
@hoinzi schrieb am 29. November 2024 um 21:10:15 Uhr:
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 20:27:58 Uhr:
Er wird vermutlich die Leasing bei ihm irgendwann melden bzgl Versicherungsnachweis.
Das ist bei mir tatsächlich in über 20 Jahren Leasing noch nie passiert...
Hast Du denn auch Deine Fahrzeuge nicht vertragsgemäß versichert?
Ich kann jedenfalls sagen, dass meiner VW Leasing Informationen zu meiner Audi Versicherung vorlagen.
Bei mir aktuell auch.
Musste schon bei Abholung des Fahrzeugs den Versicherungsschutz nachweisen. (VK mit GAP)
(Kraftfahrzeug Sicherungsschein)
Zitat:
@hoinzi schrieb am 29. November 2024 um 21:10:15 Uhr:
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 20:27:58 Uhr:
Er wird vermutlich die Leasing bei ihm irgendwann melden bzgl Versicherungsnachweis.
Das ist bei mir tatsächlich in über 20 Jahren Leasing noch nie passiert...
Bei mir auch nicht, habe zwar erst 12 Jahre Leasingerfahrung, aber das mit jeweils zwei Fahrzeugen. Ich denke da ist ein Unterschied zwischen Herstellerleasing oder bei einer Bank, und natürlich auch bei den Herstellern selbst. Vom VW Leasing hört man ja Unterschiedliche Dinge.
Die BMW Bank wollte noch nie nen Nachweis von mir. Sixt Leasing wiederum wollte sogar nen Sicherungsschein.
Zitat:
@Herr der vier Ringe schrieb am 29. November 2024 um 22:16:32 Uhr:
Hast Du denn auch Deine Fahrzeuge nicht vertragsgemäß versichert?
Natürlich sind und waren die immer vollständig versichert, insbesondere mit GAP-Absicherung. Ich bin ja nicht so bescheuert, dass ich mich da so erheblichen Risiken aussetzen würde, nur um ein paar hundert Euro im Jahr zu sparen.
Wenn es da klemmt, sollte man sich überlegen, ob man sich überhaupt ein Auto leisten kann.
Zitat:
b) Falls a) negativ könnte der Leasingvertrag fristlos gekündigt und ggfls. Schadenersatz geltend gemacht werden.
Welcher Schaden soll denn entstanden sein, wenn ein Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist und kein vorkaskofähiger Schaden entstanden ist?
Zitat:
@Walter.Jungblut schrieb am 30. November 2024 um 08:51:05 Uhr:
Zitat:
b) Falls a) negativ könnte der Leasingvertrag fristlos gekündigt und ggfls. Schadenersatz geltend gemacht werden.
Welcher Schaden soll denn entstanden sein, wenn ein Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist und kein vorkaskofähiger Schaden entstanden ist?
Schadensersatz nach Kündigung aufgrund Vertragsbruch betrifft den entgangenen Gewinn für die Leasing
Wird dann innerhalb der nächsten drei Jahre vor einem Amtsgericht verhandelt ... Wird aber wohl so entschieden... Hatte ich nicht bedacht