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keiner hat recht / alle haben recht

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 18:45

Hallo Leute des ewigen streits,

also werde euch jetz mal nach mehreren besuchen und gesprächen beim TÜV, berichten was ich über das tolle Thema Xenon zu erzählen habe.

  1. [Xenon nachträglich einbauen ohne AWLR und SWR ist VERBOTEN wie wir alle wissen! Ausser es hat vor 04/2001 statt gefunden.

    • Wenn das Xenon vor 2001 eingebaut worden ist (was bei uns allen der fall ist) , dann braucht man weder SWR noch ALWR unter der voraussetzung das es in den Papieren festgehalten wurde, oder ein schreiben darüber gibt.
    • Sollte man beim TÜV ärger bekommen , das mein keine SWR hat, kommt das zu KEINEM grösseren Problem,

  2. da in diesem Fall nur verlangt werden kann eine SWR nachzurüsten, was kein unding wäre.

    AWLR wird in diesem Fall nicht verlangt und ist keine Pflicht, über das sieht man weg. Glückssache

    • Wenn Xenons verbaut werden dann müssen es Original Teile sein, dh: Streuscheibe; Gehäuse; Linse; Vorschaltgerät; Brenner. was ja bei uns schon vor 04/2001 passiert ist, ABER... weiter bei 5.
    • So sollten der Brenner Kaputt gehen bleiben mehrere optionen, neue kaufen bei Audi für günstige 1400euro,                  man lässt sie reparieren, oder umbau auf Halogen :rolleyes:
    • Kaufen fällt bald aus, da unsere tollen brenner so gut wie fast nicht mehr zum kaufen gibt, und Audi bestimmt keine neuen mehr macht.
    • Auf Halogen umrüsten wenn man einmal Xenon hatte , naja wer das nich bereut???  Muß jeder selber wissen.
    • Reparieren was bedeutet D1 auf D2S umbauen, der D2S mit der nummer 85122 wird auf der Herstellerseite als ersatz angegeben. das bedeutet das der hersteller diesen brenner für unsere C4's frei gibt. der umbau mag gewisserweise in die ABE eingreifen, aber eine andere möglichkeit haben wir nicht, den TÜV interessiert dieser umbau NICHT, sollte jedoch einer das eintragen lassen wollen dann braucht der jenige SWR und AWLR!!!
    • So nun die grossen reden von wegen man kommt in knast dafür und bla bla bla, jeder der sowas sagt springt bitte gleich aus dem Fenster, wenn er das schafft vor lauter dummheit. solche behauptungen und lügen zu verbreiten ist eine frechheit!
    • sollte jemand ärger machen, wegen den D2S, dann solltet ihr ihn auf den Hersteller verweisen (philipps) und bitte sachlich bleiben, da es bei unseren autos sehr delikat ist. Im internet ist das zu sehen das Philipps uns diese Brenner als nachfolger empfielt. (siehe anhang) Der einbau eines D2S bewegt sich am rande von legal und illegal. Dagegen können wir nix machen ausser das in kauf zu nehmen , oder wir legen alle zam und fahren für 1000euro nach karlsruhe und lassen dort ein gutachten machen. seh ich persönlich nicht ein, da die Fakten für sich sprechen.
    • So nun der Angstmacher, wenn du jemand blendest und der macht nen unfall dann erlischt die versicherung:                   dazu ist zusagen, das man wenn man seinen scheinwerfer richtig einstellen lässt nie dieses problem haben wird, ausserdem kann dieses Problem auch bei Halogenscheinwerfern auftreten .
    • Sollte es ein Unfall geben durch diese Blendwirkung entsteht, dann muß bewiesen werden, daß dieser D2S die Ursache des Unfalls war. sollte das so sein stehen wir schlecht da. (jetz freuen sich die ganzen kritiker hier)
    • Beim TÜV wird es aber kein Problem  mit dem D2S geben, auch mit der Polizei nicht, unter der Vorraussetzung, das alles orginal ist, der D2S jetz mal aussen vor. Wenn das alles Fachgerecht eingebaut wurde, und alles elektrisch einghalten wurde, dann werden wir lange glücklich sein.
    • Im grunde ist es solang illegal bis nich das gegenteil bewiesen wurde, was man jederzeit machen kann, aber das eine stange geld kostet. Der D1 ist von den wichtigen Daten (brennpunkt bauhöhe usw, identisch mit dem D2S), das ist unser ASS im Ärmel.
    • Also wenn sich genug finden die ein bisschen geld locker machen, und diese sache nach karlruhe fahren, dann werden sich hier viele ärgern, da die wahrscheinlichkeit  x-trem gross ist, diesen eintrag zu bekommen.
    • wenn ich reich bin mach ich das sofort, nur um euch zu ärgern ;)
    • ES muß jeder selber wissen was er sich einbaut, marcos varianten ist die legallste von den nicht als legal bestätigten. Der china mist oder in einen Halogener ein xenon einzubauen is illegal , genau so eine falsche streuscheibe zu haben. das wiederum führt zu unserem nächsten problem, wenn es diese scheiben nicht mehr gibt, dann haben wir wirklich ein problem.
    • Wer das für richtig hält was marco macht soll es kaufen , es gibt nix besseres für sein geld. irgendwann bekommen wir das dann hin schriftlich.
    • alle anderen wissen jede änderung am fahrzeug führt zum erlöschen der ABE.
    • Dem TÜV ist es laut aussage auch nicht wichtig, ob gelöteter sockel, oder gesteckt, wichtig ist NUR das lichtergebebniss.
    • FAZIT: es bleiben somit nur 2 möglichkeiten für uns, entweder wir fahren nach karlsruhe (Lichtinstitut), oder wir fahren unter der version, wo kein kläger, da kein richter, im endeffekt muß da jeder für sich entscheiden.

Ich bitte euch nun irgendwelche beleidigungen zu unterlassen, und unssachgemäße sprüche!!!

Sonst lasse ich diesen Thread sofort schliessen.

 

Mfg

Tenk und S6V8Freund

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Dezember 2009 um 18:45

Hallo Leute des ewigen streits,

also werde euch jetz mal nach mehreren besuchen und gesprächen beim TÜV, berichten was ich über das tolle Thema Xenon zu erzählen habe.

  1. [Xenon nachträglich einbauen ohne AWLR und SWR ist VERBOTEN wie wir alle wissen! Ausser es hat vor 04/2001 statt gefunden.

    • Wenn das Xenon vor 2001 eingebaut worden ist (was bei uns allen der fall ist) , dann braucht man weder SWR noch ALWR unter der voraussetzung das es in den Papieren festgehalten wurde, oder ein schreiben darüber gibt.
    • Sollte man beim TÜV ärger bekommen , das mein keine SWR hat, kommt das zu KEINEM grösseren Problem,

  2. da in diesem Fall nur verlangt werden kann eine SWR nachzurüsten, was kein unding wäre.

    AWLR wird in diesem Fall nicht verlangt und ist keine Pflicht, über das sieht man weg. Glückssache

    • Wenn Xenons verbaut werden dann müssen es Original Teile sein, dh: Streuscheibe; Gehäuse; Linse; Vorschaltgerät; Brenner. was ja bei uns schon vor 04/2001 passiert ist, ABER... weiter bei 5.
    • So sollten der Brenner Kaputt gehen bleiben mehrere optionen, neue kaufen bei Audi für günstige 1400euro,                  man lässt sie reparieren, oder umbau auf Halogen :rolleyes:
    • Kaufen fällt bald aus, da unsere tollen brenner so gut wie fast nicht mehr zum kaufen gibt, und Audi bestimmt keine neuen mehr macht.
    • Auf Halogen umrüsten wenn man einmal Xenon hatte , naja wer das nich bereut???  Muß jeder selber wissen.
    • Reparieren was bedeutet D1 auf D2S umbauen, der D2S mit der nummer 85122 wird auf der Herstellerseite als ersatz angegeben. das bedeutet das der hersteller diesen brenner für unsere C4's frei gibt. der umbau mag gewisserweise in die ABE eingreifen, aber eine andere möglichkeit haben wir nicht, den TÜV interessiert dieser umbau NICHT, sollte jedoch einer das eintragen lassen wollen dann braucht der jenige SWR und AWLR!!!
    • So nun die grossen reden von wegen man kommt in knast dafür und bla bla bla, jeder der sowas sagt springt bitte gleich aus dem Fenster, wenn er das schafft vor lauter dummheit. solche behauptungen und lügen zu verbreiten ist eine frechheit!
    • sollte jemand ärger machen, wegen den D2S, dann solltet ihr ihn auf den Hersteller verweisen (philipps) und bitte sachlich bleiben, da es bei unseren autos sehr delikat ist. Im internet ist das zu sehen das Philipps uns diese Brenner als nachfolger empfielt. (siehe anhang) Der einbau eines D2S bewegt sich am rande von legal und illegal. Dagegen können wir nix machen ausser das in kauf zu nehmen , oder wir legen alle zam und fahren für 1000euro nach karlsruhe und lassen dort ein gutachten machen. seh ich persönlich nicht ein, da die Fakten für sich sprechen.
    • So nun der Angstmacher, wenn du jemand blendest und der macht nen unfall dann erlischt die versicherung:                   dazu ist zusagen, das man wenn man seinen scheinwerfer richtig einstellen lässt nie dieses problem haben wird, ausserdem kann dieses Problem auch bei Halogenscheinwerfern auftreten .
    • Sollte es ein Unfall geben durch diese Blendwirkung entsteht, dann muß bewiesen werden, daß dieser D2S die Ursache des Unfalls war. sollte das so sein stehen wir schlecht da. (jetz freuen sich die ganzen kritiker hier)
    • Beim TÜV wird es aber kein Problem  mit dem D2S geben, auch mit der Polizei nicht, unter der Vorraussetzung, das alles orginal ist, der D2S jetz mal aussen vor. Wenn das alles Fachgerecht eingebaut wurde, und alles elektrisch einghalten wurde, dann werden wir lange glücklich sein.
    • Im grunde ist es solang illegal bis nich das gegenteil bewiesen wurde, was man jederzeit machen kann, aber das eine stange geld kostet. Der D1 ist von den wichtigen Daten (brennpunkt bauhöhe usw, identisch mit dem D2S), das ist unser ASS im Ärmel.
    • Also wenn sich genug finden die ein bisschen geld locker machen, und diese sache nach karlruhe fahren, dann werden sich hier viele ärgern, da die wahrscheinlichkeit  x-trem gross ist, diesen eintrag zu bekommen.
    • wenn ich reich bin mach ich das sofort, nur um euch zu ärgern ;)
    • ES muß jeder selber wissen was er sich einbaut, marcos varianten ist die legallste von den nicht als legal bestätigten. Der china mist oder in einen Halogener ein xenon einzubauen is illegal , genau so eine falsche streuscheibe zu haben. das wiederum führt zu unserem nächsten problem, wenn es diese scheiben nicht mehr gibt, dann haben wir wirklich ein problem.
    • Wer das für richtig hält was marco macht soll es kaufen , es gibt nix besseres für sein geld. irgendwann bekommen wir das dann hin schriftlich.
    • alle anderen wissen jede änderung am fahrzeug führt zum erlöschen der ABE.
    • Dem TÜV ist es laut aussage auch nicht wichtig, ob gelöteter sockel, oder gesteckt, wichtig ist NUR das lichtergebebniss.
    • FAZIT: es bleiben somit nur 2 möglichkeiten für uns, entweder wir fahren nach karlsruhe (Lichtinstitut), oder wir fahren unter der version, wo kein kläger, da kein richter, im endeffekt muß da jeder für sich entscheiden.

Ich bitte euch nun irgendwelche beleidigungen zu unterlassen, und unssachgemäße sprüche!!!

Sonst lasse ich diesen Thread sofort schliessen.

 

Mfg

Tenk und S6V8Freund

 

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17 Antworten

Hallo David & Marco,

ich finde es schön das ihr euch hier wirklich bemüht.

Jedoch stehen nun hier wieder Aussagen gegen Aussagen.

Die Dekra gibt mir schriftlich das es nicht erlaubt ist.

Der TÜV sagt es gibt von Audi eine "Reperaturlösung" was im Falle der Nachfrage das Original Licht war.

Noch eine Frage euere Aussage stammt die von einem "Normale TÜV-Prüfer" oder von der TÜV Zentrale bzw. von deren Sachverständigen?

Laut ECE-Richtgline R-98 ist es auch nicht zulässig.

Auch die Meinung eines DIPL.ING Fahrzeugtechnik geht davon aus das es nicht erlaubt ist.

 

Gut Philips schlägt diese Brenner als Ersatzmöglichkeit vor aber das ist eben ein Vorschlag.

Ob sich Philips drum bemüht, ob es legal ist weiß keiner. :(

Habt ihr den was Schriftliches Erreicht? Worauf man sich im Falle eines Falles stützen kann?

Auch gehe ich in Annahme eueres Beitrages, das hier das Licht nicht als 100% legal gilt und somit potenzielle Kunden darauf hingewiesen werden sollten.

P.S. Der Theard von gestern ist wieder offen. Ich frage daher mal einen Mod ob er das ganze dort einkopieren kann, das alles zusammen bleibt.

Edit: Hab oben noch eine Zwischenfrage eingefügt.

Noch was wenn ihr das eingetragen bekommt ärgert mich das wenig.

Ich wollte mit dieser ganzen Kritik eben auf was Hinweisen, was im Moment dem ahnungslosen Internetnutzer als legal verkauft wird, dies aber im Schlimmsten Falle zu Problemen führen kann.

Ich hoffe trotz der Diskussion der letzten Tage geht es im Forum "gemühtlich" weiter, und ich mochte auch zu dir Marco etwas sagen.

Falls du das als persönlichen Angriff gesehn hast tut es mir leid. Den das war es nie und sollte es nie sein.

Auch wollte ich nie dien Produkt angreifen. Mir ging es lediglich um die Tatsache das du es als legal verkaufst was es ja nun nicht 100% ist und wenn jemand Ärger machen will man Ärger bekommen kann.

Man is das ne Erbsenzählerei. War vor ein paar Wochen mit meinem 209er CLK beim Tüv zur HU. Der Wagen hat auch Xenon als Sonderausstattung. Der hat gecheckt ob die Einstellung passt und gut. dDen interessiert es nicht was da drin steckt, Hauptsache das Ergebnis passt.

Zum C4 würde ich sagen:

Wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind, kräht kein Hahn danach.

Das Risiko irgentwelche Nachteile durch den Einbau der Scheinwerfer zu haben geht gegen Null.

Also was soll diese dämliche Diskussion?

Es giebt doch warlich interessantere Dinge hier im Forum.

So, und nun sollen mich die Gegner des "illegalen Xenons" steinigen.

Lieber Gruss

Ralph

Hallo ich nochmal,

diese Aussage kann sehr wohl zutreffen

Zitat:

Original geschrieben von tenk333

 

[list=1]

  • So nun die grossen reden von wegen man kommt in knast dafür und bla bla bla, jeder der sowas sagt springt bitte gleich aus dem Fenster, wenn er das schafft vor lauter dummheit. solche behauptungen und lügen zu verbreiten ist eine frechheit!

  • Mfg

    Tenk und S6V8Freund

Und zwar dann wenn einer der Besagten Kunden von Marco, die Reparatur in Anspruch nimmt, und dadurch Probleme bekommt (z.B durch einen Unfall). Dann kann er sehr wohl den Verkäufer/Anbieter (in dem Fall Marco) dafür zur Haftung ziehen.

Da diese Scheinwerfer als 100% Original und 100% legal Verkauft wurden.

Daher kann ein guter Rechtsanwalt hier eine Klage wegen Betruges locker vor Gericht bringen.

Wie das Gericht entscheidet kann ich hier nicht urteilen.

Daher bitte ich euch diese Passage zu editieren von Wegen Dummheit und solche Lügen zu verbreiten.

Den das kann sehr wohl zutreffen.

Oder David mal im Ernst würdest du es auf dir Sitzen lassen, wenn die auf Grund eines Unfalls wegen Blendung (und der GUtachter sagt es waren die vermeidnlich Originalen und Legalen D2S Brenner) dies einfach auf dir Sitzen lassen und würdest nicht an der Verkäufer heran tretten?

Dies ist jetzt eine Theoretische vermutung die nicht eintreten muss (bzw. ich hoffe es für dich). Aber bitte Antworte hier ehrlich und ohne jede Meinungsgebung zwecks Freundschaft zu Marco. Also einfach einen Neutralen Post

Zitat:

Original geschrieben von rjagosch

Man is das ne Erbsenzählerei. War vor ein paar Wochen mit meinem 209er CLK beim Tüv zur HU. Der Wagen hat auch Xenon als Sonderausstattung. Der hat gecheckt ob die Einstellung passt und gut. dDen interessiert es nicht was da drin steckt, Hauptsache das Ergebnis passt.

Zum C4 würde ich sagen:

Wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind, kräht kein Hahn danach.

Das Risiko irgentwelche Nachteile durch den Einbau der Scheinwerfer zu haben geht gegen Null.

Also was soll diese dämliche Diskussion?

Es giebt doch warlich interessantere Dinge hier im Forum.

So, und nun sollen mich die Gegner des "illegalen Xenons" steinigen.

Lieber Gruss

Ralph

stimmt so lange bis es kracht. Gibt genug die sogar mit total illegalem Ebay BiXenon durch den TüV kamen, soweit dazu.

@Tenk: also nix anderes sagen wir doch die ganze Zeit. Man müsste den Umbau theoretisch eintragen lassen, was mit einem Gutachten meiner Meinung nach völlig problemlos ist. Warum eine bis auf den Anschluss gleiche Lichtquelle anderes Licht produzieren soll ergibt auch keinen Sinn. Ich weiß nicht ob

das allerdings für Prüfer ein Argument ist. Eine Eintragung ist aber wieder auch doof, da dann SWRA nachgerüstet werden muss

Zu 21.: so sehe ich das schon die ganze Zeit. Ich fahre selber nicht legaler. ;) Trotzdem wirds nicht legal nur weil keiner richtig. Und um diese , zugegeben, "Erbsenzählerei" ging es die ganze Zeit auch

mfG

am 21. Dezember 2009 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von rjagosch

Man is das ne Erbsenzählerei. War vor ein paar Wochen mit meinem 209er CLK beim Tüv zur HU. Der Wagen hat auch Xenon als Sonderausstattung. Der hat gecheckt ob die Einstellung passt und gut. dDen interessiert es nicht was da drin steckt, Hauptsache das Ergebnis passt.

Zum C4 würde ich sagen:

Wenn die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind, kräht kein Hahn danach.

Das Risiko irgentwelche Nachteile durch den Einbau der Scheinwerfer zu haben geht gegen Null.

Also was soll diese dämliche Diskussion?

Es giebt doch warlich interessantere Dinge hier im Forum.

So, und nun sollen mich die Gegner des "illegalen Xenons" steinigen.

Lieber Gruss

Ralph

Sorry rjagosch,

der TÜV bzw. keine TÜV Beanstandung sagen nichts über die Zulässigkeit aus!

Erstens sind auch TÜV Prüfer nur Menschen und können mal etwas übersehen bzw. nicht bemerken, im Falle eines Falles sprich einem Unfall kümmern sich Sachverständige darum.

Jeder illegale Umbau kann, nicht muss, zu einem Verlust der ABE und des Versicherungsschutz führen und inwieweit das Risiko gegen Null geht wenn dann z.B. Jemand im Rollstuhl sitzt und die VS nicht dafür aufkommt kannst Du dir selbst ausrechnen, mir wäre es dieses Risiko nicht wert, mal davon abgesehen, dass es genug legale Umrüstmöglichkeiten gibt:rolleyes:

Noch ein kleiner Tipp am Rande, lies Dir mal die Nutzungsbedingungen von MT durch und nein ich werde Niemanden steinigen, allerdings werden wir keine illegalen Themen und oder Anleitungen dazu hier dulden!

Gruss TAlFUN

MT Moderation

Siehe auch .... :D

 

www.motor-talk.de/forum/xenonreparatur-legal-oder-nicht-t2504988.html

 

oder

 

www.motor-talk.de/forum/bald-kein-original-xenon-mehr-t2200963.html

 

So um sich in das Thema noch warmzulesen... für alle, die es noch immer nicht wissen.....

Also Fassen wir zusammen:

Der Umbau ist offiziell weiterhin illegal solang es keine Gutachten gibt!

Jedoch wird der Umbau wohl kaum auffallen solange die Original Scheinwerfer verbaut sind. Egal ob es nun Marco oder sonst wer gemacht hat!

Allerdings wenn es im schlimmsten Fall zu einer Untersuchung durch einen Gutachter, zwecks eines Unfalls kommt so kann das schwere Konsequenzen haben.

 

Wer dieses Risiko eingehen will ist selbst Schuld.

Allerdings sollte hierauf bei den Angeboten die eingestellt werden ein Hinweis hindeuten.

Da es sonst im Falle eines Falles zu bösen Überraschungen kommen kann, ggf. Sogar meit Klagen gegen den Verkäufer.

So nun eine Anmerkung von mir zu diesen "Streit" ich habe mich meiner Seits entschuldigt, das ich niemanden persönlich angreifen wollte.

Jedoch finde ich es gehört sich auch das sich einige bei mir entschuldigen, da doch einige grobe Unterstellungen (von Beleidigungen will ich nicht reden) gegen mich erhoben wurden.

Diese sich jedoch als nichtig heraus gestellt haben, da ja meine These das das System offiziell NICHT original und auch legal ist zutrifft.

Ich denke diesen Art des miteinander sollten wir hier wahren um ein "gemütliches" und menschliches Klima zu erhalten.

In diesem Sinne Zitiere ich Marco:

"Ich wünsche euch schöne Weihnachten und ein frohes Fest! "

 

All Zeit gute und knitterfreie Fahrt bei den Weihnachtseinkäufen!

Zitat:

Original geschrieben von nogaroc4

Siehe auch .... :D

www.motor-talk.de/forum/xenonreparatur-legal-oder-nicht-t2504988.html

oder

www.motor-talk.de/forum/bald-kein-original-xenon-mehr-t2200963.html

So um sich in das Thema noch warmzulesen... für alle, die es noch immer nicht wissen.....

Du Peter ich glaube TAlFUN weiß worum es geht ;) er hat ja das letzte zugemacht :)

@maxl,

Bau bloß nie nen Haus oder mach Dich selbstständig. Da bist Du so oft in Grauzonen unterwegs und es ist nicht zu vermeiden.

"Warum schlafende Hunde wecken!" Den Spruch kennst Du wahrscheinlich nicht, oder? Bei mir bist Du auf jeden Fall unten durch mit Deiner Rechthaberei. Das muss ich mal sagen! Das Ganze macht doch bei mir sehr den Eindruck, dass es Dir auch nur darum geht. Nicht um den Schutz anderer, oder die Vermeidung von Unfällen! Das ist doch nur vorgehalten. Nenne mir doch mal Fälle, bei denen Deine Horrorszenarien eingetreten sind.

Das einzige was ich bei Deinem Verhalten verstehen kann ist, dass es schwer ist, von seinem Standpunkt wieder runter zu kommen und die Relativität des Begriffes Legalität zu erkennen. Dazu benötigt man menschliche Größe!

Tschau!

Zitat:

Original geschrieben von madud

@maxl,

Bau bloß nie nen Haus oder mach Dich selbstständig. Da bist Du so oft in Grauzonen unterwegs und es ist nicht zu vermeiden.

"Warum schlafende Hunde wecken!" Den Spruch kennst Du wahrscheinlich nicht, oder? Bei mir bist Du auf jeden Fall unten durch mit Deiner Rechthaberei. Das muss ich mal sagen! Das Ganze macht doch bei mir sehr den Eindruck, dass es Dir auch nur darum geht. Nicht um den Schutz anderer, oder die Vermeidung von Unfällen! Das ist doch nur vorgehalten. Nenne mir doch mal Fälle, bei denen Deine Horrorszenarien eingetreten sind.

Das einzige was ich bei Deinem Verhalten verstehen kann ist, dass es schwer ist, von seinem Standpunkt wieder runter zu kommen und die Relativität des Begriffes Legalität zu erkennen. Dazu benötigt man menschliche Größe!

Tschau!

Madud für mich ist die Sache erledigt.

Ich habe mich für das Xenon interessiert, da mir Marco egal zu was für einer Tages und Nachtzeit ich mit ihm Kontakt hatte diese Dinger zum Preis von 999- andrehen wollte.

Als ich mich dann beim TÜV zewcks legalität erkundigt habe bekam ich eben die Antwort ds es nicht legal ist.

Dies habe ich auch noch schriftlich.

Und die Betroffenen räumen es auch noch ein! Allerdings mit dem Hinweis das es wohl nicht auffält.

 

Nein mir geht es nicht ums Recht haben. So wie mir die Diskussion vor kam wollten das unbedingt andere, wobei sie Nachweislich im Unrecht waren.

Auch dieser Theart hier zeigt auch deutlich das hier meine Behauptung stimmte.

Wenn solche Sache die als Legal vekrauft werden, obwohl man keine Infos hat ob es so ist, und dann nicht akzeptieren kann das es anderes ist ist nicht mein Problem.

Wenn ihr mit dieser Aussage nicht klar kommt auch nicht mein Problem.

Ich habe nicht, aber auch wirklich nichts getan in dem ich jemanden Beleidigt oder sonst was habe. Ich habe meinen Standpunkt vertreten und Ende!

Doch diesen Spruch kenn ich übrigens.

Und wo liegt nun das Problem?

Das ich was ins Rollen gebracht habe?

Ich denke nicht!

Schließlich ist das ein Forum und hier DARF Diskutiert werden. Wenn das die nicht passt bist du fehl am Platze!

Also wsa soll dieser persönliche Angriff?

Ich habe niemanden persönlich angegriffen, ich habe den Umbau angegriffen und in Frage gestellt mehr auch nicht.

Auch den Begriff Legalität kenn ich. Und es ist die Frage was ist Legal und was wird übersehen?

 

Zitat:

Original geschrieben von madud

Da bist Du so oft in Grauzonen unterwegs und es ist nicht zu vermeiden.

hier handelt es sich NICHT um eine "grauzone", sondern einen 100% verstoß gegen die stvzo!

am 22. Dezember 2009 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

hier handelt es sich NICHT um eine "grauzone", sondern einen 100% verstoß gegen die stvzo!

So ist es;)

Daher kann ich manche Themen nicht nachvollziehen, sei es nun Roller-/Mofa-/Mopedtuning, illegale Beleuchtungsumbauten, Airbagbasteleien oder "Tachokorrekturen" :rolleyes:

Gruss TAlFUN

 

p.s.

Es gibt keine Relativität des Begriffes Legalität !

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Daher kann ich manche Themen nicht nachvollziehen,

ich kann hingegen nicht nachvollziehen wieso es hier keine einheitliche strategie der mods gibt.....

und einige mods sofort nach alarmierung den thread (dessen absichten wohl jedem klar sein dürften!) ohne wenn und aber schließen, und in anderen unterforen erst dann, wenn der fred außer kontrolle gerät bzw. erst nach mehrfachen alarm! klar gibts unterforen die schneller in streit kollabieren als andere und wenn sich einige nicht-mod-mitglieder (deren anzahl stetig zunimmt) einmischen und die rechtliche seite aufzeigen das ganze ausbremsen, aber vllt. sollte man in der mod-villa da mal ne einheitliche closed-anweisung für schreiben!

am 22. Dezember 2009 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Daher kann ich manche Themen nicht nachvollziehen,

ich kann hingegen nicht nachvollziehen wieso es hier keine einheitliche strategie der mods gibt.....

und einige mods sofort nach alarmierung den thread (dessen absichten wohl jedem klar sein dürften!) ohne wenn und aber schließen, und in anderen unterforen erst dann, wenn der fred außer kontrolle gerät bzw. erst nach mehrfachen alarm! klar gibts unterforen die schneller in streit kollabieren als andere und wenn sich einige nicht-mod-mitglieder (deren anzahl stetig zunimmt) einmischen und die rechtliche seite aufzeigen das ganze ausbremsen, aber vllt. sollte man in der mod-villa da mal ne einheitliche closed-anweisung für schreiben!

Moin MDU,

ich versuche es mal zu erklären, auch wenn es hier etwas OT ist.

Es gibt keinerlei Modanweisungen aus der "Modvilla", wir orientieren uns an den NUBs und geltendem Recht und da wir alle Menschen sind agieren wir unterschiedlich und mit unterschiedlichen Prioritäten auch Forenabhängig, allerdings innerhalb der von den NUBs vorgegebenen Richtlinien.

Gruss TAlFUN

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