- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- Kellerman Blinker
Kellerman Blinker
Weiß vieleicht jemand ob die micro 1000 blinker von kellermann auch für hinten verwendet werden können? in der betriebsanleitung steht zwar sie seien nur für hinten, aber ich kann mir nicht vorstellen warum. gibts da probleme mit den grünen (bleuen)?
danke schonmal für die antworten.
Ähnliche Themen
14 Antworten
Das hängt von der Zulassungsnummer E... ab.Schau mal unter kellermann-online,im Downloadbereich gibt es sicher was dazu.
Re: Kellerman Blinker
Zitat:
Original geschrieben von Z773
Weiß vieleicht jemand ob die micro 1000 blinker von kellermann auch für hinten verwendet werden können? in der betriebsanleitung steht zwar sie seien nur für hinten, aber ich kann mir nicht vorstellen warum. gibts da probleme mit den grünen (bleuen)?
E11 ist hinten, E12 ist für vorne... oder andersrum.
Guck mal, was draufsteht.
da steht E13 drauf. und jetzt?
pell dir ein ei drauf und bau sie an....da kräht kein hahn nach. fahr mit den dingern seit 2 jahren rum...vorn und hinten...
Zitat:
Original geschrieben von Z773
da steht E13 drauf. und jetzt?
Keine Ahnung. Ich würde es machen wie DirtTRack. Das Gejammere ist halt immer groß, wenn was ist, wo die Sache (zwecks Versicherungsschutz etc.) relevant ist.
...wie oft denn noch....
http://www.motor-talk.de/t1502977/f35/s/thread.html
Glaubs mir einfach
Zitat:
Original geschrieben von pfuscher ;-)
Keine Ahnung. Ich würde es machen wie DirtTRack. Das Gejammere ist halt immer groß, wenn was ist, wo die Sache (zwecks Versicherungsschutz etc.) relevant ist.
nix wird so heiss gegessen wie es gekocht wird....hab jahrelang für motorradhändler gearbeitet, und daher auch viele unfaller gesehen, und natürlich auch versicherungs-gutachter. nicht ein einziges mal hat ein mopedfahrer probleme bekommen wegen illegaler veränderungen am moped (obwohl diese teilweise offensichtlich waren)....vorausgesetzt diese veränderungen hatten nicht direkten zusammenhang mit der unfallursache. anders sah es aus wenn beispielsweise leichtkrafträder wesentlich mehr leistung hatten...und der fahrer quasi einen offenen schein gebraucht hätte....das gab immer ärger. aber keine versicherung hätte sich je geweigert wegen anderer blinker oder lauter auspüfftüten nicht zu zahlen.
also
E11 = GB
E12 = Österreich
in diesen Ländern ist das Teil geprüft und zugelassen worden, gültig für EU. Deutschland ist E1.
Blinker Kraftrad vorne oder hinten siehe Link vorne, oder googeln.
mfg stuma
Nö, aber so mancher TÜVi geizt dann mit Plaketten, während der eine oder andere Cop umso grosszügiger mit Papier wird
Mit dieser Einstellung/Antwort ist doch die ganze Frage für den Popo - wenn ich mir nix drum scheiss, dann bau ich mit der gleichen Logik meinen Puffi selber oder löt mir eine LED Rücklampe - aber ich frag sicher nicht nach der Zulässigkeit
Jedenfalls würde ich persönlich eher nicht zu solchen "manipulativen" Ansagen neigen (schon gar nicht als "Fach"berater) - Frage ist zulässig oder nicht und potentielle Folgen. Was einer dann tatsächlich macht... sollte er selbst entscheiden. Holt ihn einer beim Abbiegen frontal vom Bock und sagt "Blinker nicht gesehen" - möchte ich lieber keinen Kat12 Blinker vorne dran haben
Das Exx sagt nur, wo das Teil geprüft wurde. Je nach Teil werdet ihr bestimmte Länderkennziffern gehäuft finden - je nachdem welches Land genau diese Teile am lässigsten handhabt. So haben auch manche einen "guten Ruf" andere eben nicht. Hier 13 für Luxemburg.
Das eigentliche Prüfzeichen ist ein E im Kringel oder Rechteck (hat sogar definierte Maße) - das ist die Zulassung, sagt aber nichts über die zulässige Verwendung aus.
Das macht das 50R - Blinker für Motorräder. Ist als Blinker abgenommen, an Autos z.B. aber nicht zulässig.
Die 11 und/oder 12 legt für vorn und/oder hinten fest.
Eine Prüfnummer findet sich auch meist noch.
Nebenbei können und wurden Zulassungen auch schon zurückgezogen, einen "Bestandsschutz" für Verwender gibt es nicht....
Von Fakes oder "sieht so ähnlich aus" reden wir mal gar nicht.
Tlw. ist es auch von der EZ des Fzg. abhängig, ob ein E zertifiziertes Teil überhaupt verwendet werden darf bzw. sogar muss - s. z.B. Spiegel.
Jedenfalls ist der genannte Blinki vorne nicht zulässig, Cops wie auch TÜV (wenn es einem auffällt - wie sinnig *fg*) werden das ggf. bemängeln, eine Versicherung kann immer nur bei einem ursächlichem Zusammenhang zicken und was soll der Akt: Als LED gibts den mit 11+12.
Ob die fehlende 11 konstruktive Gründe hat oder der Hersteller keinen Bock drauf hatte - mag ich jetzt nicht aus dem Prüfantrag rauslesen...
Wenn Dich beim Abbiegen irgendson A... vom Mopped holt und er sich nen Anwalt nimmt, wirst Du mit Sicherheit mindestens ne erhebliche Teilschuld bekommen, wegen der nicht zugelassenen Blinker (was natürlich dem gesunden Menschenverstand nach vollkommener Schwachsinn ist, aber so läufts halt bei uns), obs Dir das Wert ist, must Du selber entscheiden.
Gruß
Jepp, so schaut's aus...
Btw - klar, E11 bzw. E12 war Quatsch - bei meinen steht E1 druff, und 11 bei den vorderen und 12 bei den hinteren Gläsern - wohl gemerkt bei Lenkerendenblinkern - die von Gericke sind für vorne und hinten zugelassen (im Gegensatz zu denen von Polo bzw. Louise)
wow. also vielen dank für die zahlreichen antworten.
ich schliese mich der meinung von tecdoc an. ich besorg mir blinker die auch eine zulassung haben. man weiß nie was auf der straße passiert und ich hab keine lust dann blöd da zu stehen.
Ich wünsche gute fahrt.
Hallo.
Es gibt die Micro auch für vorn, sind erheblich teurer und mit LED-Leuchtmittel. Diese kann man dann auch hinten verbauen. Die Kellermann Micro mit Halogenglühlampe sind nur für hinten zulässig.
WARUM?
Die mit den LED-Leuchtmitteln sind heller und haben einen anderen Abstrahlwinkel, und können deshalb nicht so schnell übersehen werden da sie so klein und meißt direkt neben dem Scheinwerfer verbaut sind.
MfG
..... http://www.motor-talk.de/beitrag35f13093497s.php