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- kennt sich jemand damit aus ? Gutachten.
kennt sich jemand damit aus ? Gutachten.
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem..
Kurz und knapp hab mir ZP06 Z Performance felgen gekauft
Hinten passt mit dem Gutachten alles vorne aber ( 8,5J ET35 5x120 ) steht in der Felge 690kg Traglast und im Gutachten 715kg. Alle Werte stimmen bis auf die Traglast. Jetzt bekomme ich die nicht eingetragen. Hab mit dem Verkäufer geschrieben er meinte die sind aus 2019. Hat da der Hersteller was im Gutachten geändert ?
Danke schonmal
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34 Antworten
Wenn ich richtig verstehe, passen Gutachten und eingepresste Traglast nicht zusammen. Das kann der TÜV-Prüfer ja nicht einfach ignorieren.
Dein Vertragspartner ist der Händler. Der muss das klären, denke ich, und ggf. die Felgen zurücknehmen. Du hast sie mit Gutachten gekauft, und würdest sie auch eingetragen bekommen, wenn da nicht diese Problem wäre. Reichen denn 690 kg Traglast für dein Fahrzeug? Dann könntest du ja vielleicht mit dem richtigen Gutachten (auch 690 kg) die Eintragung hinbekommen. Aber wie gesagt: Das müsste dir der Händler besorgen, oder die Felgen zurücknehmen, zumal das so ja echt nicht OK ist.
Zitat:
@S5-JR schrieb am 24. Februar 2023 um 17:39:55 Uhr:
Wenn ich richtig verstehe, passen Gutachten und eingepresste Traglast nicht zusammen. Das kann der TÜV-Prüfer ja nicht einfach ignorieren.
...
Das müsste dir der Händler besorgen, oder die Felgen zurücknehmen, zumal das so ja echt nicht OK ist.
So ist es.
Der Händler besorgt Dir richtige Gutachten oder er nimmt sie Felgen zurück!
Ich geh mal davon aus das er privat gekauft hat und nicht bei einem Händler.
Von daher ist es etwas schwieriger und wenn der Verkäufer nicht mitspielt, voraussichtlich mit Ärger verbunden.
Vom Grund her müsste man nun schauen ob die vorhandene Achslast ausreicht, um dann eben das richtige Gutachten vom Hersteller zu bekommen.
Sollte das nicht der Fall sein, muss man den obigen Schritt gehen und den Kauf, wenn möglich, rückgängig machen.
Grüße,
Speedy
Hallo,
zulässige Radlast Ist immer abhängig vom jeweiligen Abrollumfang.
Dieser variiert natürlich abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp.
Und es wird definitiv nicht jedes Mal der Guss abgeändert um die exakt richtige Radlast mit anzugeben.
Sprich,solange die komplette Dimension, Hersteller und Kennung vom Gutachten zur Felge passen gibt es kein Problem und keinen Grund das nicht einzutragen.
Grüße
Thomas
Zitat:
@SimplDomi schrieb am 24. Februar 2023 um 17:02:32 Uhr:
Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem..
Kurz und knapp hab mir ZP06 Z Performance felgen gekauft
Hinten passt mit dem Gutachten alles vorne aber ( 8,5J ET35 5x120 ) steht in der Felge 690kg Traglast und im Gutachten 715kg. Alle Werte stimmen bis auf die Traglast. Jetzt bekomme ich die nicht eingetragen. Hab mit dem Verkäufer geschrieben er meinte die sind aus 2019. Hat da der Hersteller was im Gutachten geändert ?
Danke schonmal
Zitat:
@66speedy schrieb am 25. Februar 2023 um 12:51:23 Uhr:
Ich geh mal davon aus das er privat gekauft hat und nicht bei einem Händler.
Von daher ist es etwas schwieriger und wenn der Verkäufer nicht mitspielt, voraussichtlich mit Ärger verbunden.
Vom Grund her müsste man nun schauen ob die vorhandene Achslast ausreicht, um dann eben das richtige Gutachten vom Hersteller zu bekommen.
Sollte das nicht der Fall sein, muss man den obigen Schritt gehen und den Kauf, wenn möglich, rückgängig machen.
Grüße,
Speedy
Hey
Ja genau so ist es abgelaufen..
Also die Achslast ist überhaupt kein Problem, er meinte nur er kann die Felge nicht zuordnen weil die Traglast mit dem Gutachten nicht übereinstimmen. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll, der z Perfomance Support schreibt auch nicht zurück.
Zitat:
@RoxyM3 schrieb am 25. Februar 2023 um 13:00:43 Uhr:
Hallo,
zulässige Radlast Ist immer abhängig vom jeweiligen Abrollumfang.
Dieser variiert natürlich abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp.
Und es wird definitiv nicht jedes Mal der Guss abgeändert um die exakt richtige Radlast mit anzugeben.
Sprich,solange die komplette Dimension, Hersteller und Kennung vom Gutachten zur Felge passen gibt es kein Problem und keinen Grund das nicht einzutragen.
Grüße
Thomas
Hey
Kennst du einen Prüfer der danach arbeitet ? Meiner meinte es geht nicht.
Es hilft doch nicht, die Schuld dem Prüfer zuzuschreiben.
Es ist doch richtig, wenn er den Eintrag verweigert.
Vorgelegte Papiere müssen schon stimmen. Wäre doch sträflich, wenn ein Prüfer das ignorieren würde.
Dafür gibts doch die Abnahme beim TÜV!
Wie oben schon mehrfach erwähnt: Richtiges zu den Felgen passendes Gutachten vom Verkäufer fordern oder den Kauf rückgängig machen. Auch beim Kauf von privat sollte es kein Problem geben; denn der Verkäufer hat ein falsches Gutachten beigelegt. Das grenzt an Betrug!
Da stimme ich hansi2004 zu. Die Parameter einer Felge müssen mit dem Gutachten übereinstimmen. Es wäre doch unsinnig, wenn z. B. die ET der Felge mit dem Gutachten nicht übereinstimmt. Gleiches gilt für die Traglast.
Bin selber "Prüfer" und mache seit 15 Jahren TÜV Eintragungen.
Und andersherum geantwortet ist mir noch nie ein Kollege über den Weg gelaufen der so einen Blödsinn erzählt wie dein Prüfer.
Entweder er hat keine Ahnung oder er will die Eintragung halt grundsätzlich nicht machen.
Schau dir Mal ein Festigkeitsgutachten von Rädern an, dort wirst du sehr viele verschiedene Radlast Angaben zu einer bestimmten Felge finden. Wie gesagt kommt auf den jeweiligen Anwendungsfall an.
Bei der Produktion von Standard Rädern wird ein Rohling verwendet , da wird nicht jedesmal die jeweilige Radlast abgeändert. Schließlich kann man eine 5/120 Felge auf sehr viele verschiedene BMW montieren.
Ganz zu schweigen von den aktuellen 5/112. Die passen auch auf Audi und Mercedes.
Abhängig vom dann montierten Reifen und dem Fahrzeugmodell wird dann im Teilegutachten spezifisch die zulässige Radlast bestätigt.
Und wenn dann Herstellerzeichen, Größe, ET, Nabenbohrung, Lochkreis, Ausführung und Kennung von der Felge genau zu den Angaben im Teilegutachten passen, dann passt das. Fertig.
Habe schon zig Felgen gesehen die sogar mehrere unterschiedliche Radlast Angaben drauf haben.
Zitat:
@SimplDomi schrieb am 25. Februar 2023 um 18:29:04 Uhr:
Zitat:
@RoxyM3 schrieb am 25. Februar 2023 um 13:00:43 Uhr:
Hallo,
zulässige Radlast Ist immer abhängig vom jeweiligen Abrollumfang.
Dieser variiert natürlich abhängig vom jeweiligen Fahrzeugtyp.
Und es wird definitiv nicht jedes Mal der Guss abgeändert um die exakt richtige Radlast mit anzugeben.
Sprich,solange die komplette Dimension, Hersteller und Kennung vom Gutachten zur Felge passen gibt es kein Problem und keinen Grund das nicht einzutragen.
Grüße
Thomas
Hey
Kennst du einen Prüfer der danach arbeitet ? Meiner meinte es geht nicht.
Ich habe mir bei ZP die Teilegutachten mal angesehen.
Die geben für die Felgen immer 2 Radlasten im Gutachten an und zwar abhängig vom Rollumfang (also Reifengröße).
Im Reifen steht immer nur eine Radlast.
Also kann Reifen und Gutachten ja nicht immer übereinstimmen, sonst müssten sie das Gutachten in die Felge pressen.
Du hast i.ü. nicht die Felgengröße angegeben 19 oder 20 Zoll?
Zitat:
@sunlegend schrieb am 25. Februar 2023 um 20:12:23 Uhr:
Du hast i.ü. nicht die Felgengröße angegeben 19 oder 20 Zoll?
Ich bin zwar nicht der TE, aber auf den Fotos kann man erkennen, dass es sich um 8 1/2 x 19“ Felgen handelt.
Zitat:
@sunlegend schrieb am 25. Februar 2023 um 20:12:23 Uhr:
Ich habe mir bei ZP die Teilegutachten mal angesehen.
Die geben für die Felgen immer 2 Radlasten im Gutachten an und zwar abhängig vom Rollumfang (also Reifengröße).
Im Reifen steht immer nur eine Radlast.
Also kann Reifen und Gutachten ja nicht immer übereinstimmen, sonst müssten sie das Gutachten in die Felge pressen.
Du hast i.ü. nicht die Felgengröße angegeben 19 oder 20 Zoll?
Hilft aber doch in diesem Fall nicht weiter, wenn in der Felge eine Achslast von "nur" 690 kg eingegossen steht.
Das wiederum ist im Gutachten nicht aufgeführt, was äußerst komisch ist und ich so auch noch nie gesehen habe.
Eine eingegossene Achslast hab ich übrigens noch nirgends gesehen, oder ist das eine "Spezialität" von Z Performance Felgen?
Was "steht" denn in der Felge der HA?
Grüße,
Speedy
Hilft aber doch in diesem Fall nicht weiter, wenn in der Felge eine Achslast von "nur" 690 kg eingegossen steht.
Das wiederum ist im Gutachten nicht aufgeführt, was äußerst komisch ist und ich so auch noch nie gesehen habe.
Eine eingegossene Achslast hab ich übrigens noch nirgends gesehen, oder ist das eine "Spezialität" von Z Performance Felgen?
Was "steht" denn in der Felge der HA?
Grüße,
Speedy
Nur weil du es nicht kapierst, heißt das nicht, dass es nicht weiter hilft!
Wenn in der Felge 715KG stehen würde und er hätte einen größeren Abrollumfang, gilt eine Traglast von 725KG im Gutachten! Diese steht ja auch nicht in der Felge. Also ist es irrelevant was in der Felge steht, solange die Felge anhand des Gutachtens identifizierbar ist und die Traglast, die benötigte Traglast an der Vorderachse des 4ers nicht unterschreitet!
LG
Fredy
Ich kapier was du meinst, aber Du nicht was ich meine.
Es stehen eben nicht 715 oder 725 kg in der Felge, sondern 690 kg die in dem Gutachten nicht aufgeführt sind.
Daran stört sich der Prüfer und trägt es deshalb nicht ein.
Ich habe auch nirgends ein Gutachten gefunden in dem die 690 kg aufgeführt sind.
Wenn eine der beiden höheren Achslasten eingegossen wären, gäbe es ja kein Problem.
Der Prüfer scheint, wie sein Kollege schon geschrieben hat, keine Ahnung zu haben.
Die einzige Lösung wäre also vom Grund her die Prüfstelle zu wechseln und auf einen kompetenteren Prüfer zu hoffen.
Eine andere Möglichkeit seh ich hier aktuell nicht.
Grüße,
Speedy