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Kennzeichen abkaufen?
Moin, denke mal dass ich hier ein paar Treffer erzielen könnte.
Ich habe einen Bekannten in einem anderen Bundesland der ein Kennzeichen mit meinem Namen (4 Buchstaben) und der 1 dahinter hat. Traumhaft. Ich will ihm eine kleine Aufwandsentschädigung geben (er muss ja schließlich seinen Wagen abmelden/ auf ein neues Kennzeichen ummelden) sodass ich sein Kennzeichen an meinem eigenen Wagen nutzen kann.
Weiß jemand wie so etwas abläuft? Also generelle müsste ich dann für ein paar Tage meinen Wohnsitz dorthin verlegen, um meinen Wagen überhaupt in dem Kreis anmelden zu können aber wie läuft das dann ab? Zieht man aufeinanderfolgende Nummern und gibt er bei der Abmeldung an, dass das Kennzeichen an meinem Wagen weitergenutzt wird oder was muss man da genau tun?
Vermutlich ist mir das ganze komplett egal sobald alles geklappt hat und ich das Kennzeichen habe aber momentan ist das mein größter Wunsch in Leben hahaha
Beste Antwort im Thema
Mir erscheint die ganze Idee eines Wunschkennzeichens, spätestens aber die Umstände, die hier in Aussicht genommen werden, als unfassbar widersinnig.
Wenn der anders nicht zu beherrschende Mitteilungsdrang an die Allgemeinheit wirklich so weit geht, dass jeder Passant Initialen und Geburtstag des Halters wissen soll: warum muss das ausgerechnet auf dem amtlichen Kennzeichen stattfinden? Da ist locker das Hundertfache an Platz am Auto noch frei, wo man diese ach so wichtige Botschaft hinschreiben (lassen) kann. Dort geht es ohne Extra-Gebühren, ohne Ordnungswidrigkeiten im Bereich Melderecht, ggf. ohne grenzwertigen Versicherungsbetrug durch erschlichene Orts-Klasse, dafür mit freier Wahl von Farbe, Schriftart, Größe, Position und Häufigkeit der Verkündigung.
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21 Antworten
Kennzeichen, die "zurück gegeben" werden, sind für eine Zeit lang gesperrt. Du kannst diese in dieser zeit auch nicht reservieren.
Also erst herausfinden, wie lange die Sperrung in dem Bundesland ist, dann rechtzeitig das Kennzeichen reservieren (geht bis zu einem Jahr), dann umziehen/ wohnsitz ändern. Danach kannst dein KFZ mit dem Wunschkennzeichen ausstatten.
Viel Spass
Danke für die Antwort, daran habe ich ja noch gar nicht gedacht - evtl. müssen wir dann erst einen Halter- dann einen Fahrzeugwechsel machen? Junge wird das schwer
Zitat:
@VauWehler schrieb am 25. Februar 2019 um 22:47:54 Uhr:
Kennzeichen, die "zurück gegeben" werden, sind für eine Zeit lang gesperrt. Du kannst diese in dieser zeit auch nicht reservieren.
In NRW gibt es diese "Sperre" zb. nicht.
Man kann das Kennzeichen also sofort weiter nutzen.
Ehm, nicht missverstehen. Wenn ich mir ein neues KFZ hole, kann ich es mit den alten Kennzeichen zulassen, da ich es nicht zurück gebe.
Da fällt mir ein, ich habe mal ein Auto von jemanden übernommen (Jahre her) und konnte es mit den alten Kennzeichen auf mich zulassen.
Scheint also möglich zu sein, wenn nur eines von beiden (Auto oder Halter) gewechselt wird.
Mal abgesehen davon, dass es mit einem ziemlichen Aufwand verbunden sein dürfte, könnte es in etwa so funktionieren:
- dein Bekannter meldet sein Fahrzeug ab, OHNE das Kennzeichen zu reservieren (das geht nur für sich selbst, nicht für andere)
- du schaust täglich bei der Zulassungsstelle online nach, ob das Kennzeichen frei ist und reservierst es (geht bei unserer)
Stolpersteine:
- jemand ist schneller als du
- die Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen nicht neu (wollten sie bei mir machen: Fahrzeug abgemeldet - Kennzeichen hatte 2+2 Buchstaben und eine Zahl - als ich 4 Wochen später mein neues Fahrzeug zulassen wollte, sollte das angeblich nicht gehen, da die "kurzen" Kennzeichen nicht mehr für PKW vergeben werden. Ich hatte aber Gebühren fürs reservieren gezahlt, deshalb war es dann doch möglich)
Der Aufwand:
- 2x Wohnsitz ändern inkl. des PA - kostet wenigstens 57,60€ und dauert auch jedes Mal
- dazu an mehreren Fahrzeugen Ummeldungen vornehmen, die Kosten verursachen und zusätzliche Einträge im Fzg-Brief hinterlassen
Wenn du dein Fahrzeug mal veräußerst, ist das Kennzeichen wieder weg.
Mal ehrlich: ist es das wert???
Du musst, um dich ummelden zu können, eine Bescheinigung deines Vermieters vorlegen, die deinen neuen Wohnsitz belegt.
Beim ummelden an sich ist kein neuer Perso notwendig. Da kommt einfach ein Aufkleber drauf. Kostet keine 57.60 sondern ein oder zwei Euro je Änderung.
Diese Bescheinigung muss man nicht überall vorlegen, bei uns zum Beispiel nicht.
Des Weiteren wird bei dem neuen PA im EC-Format nix mehr drüber gepappt, da bist du jedes mal mit einem neuen dabei.
Zitat:
@Collossus schrieb am 26. Februar 2019 um 06:55:24 Uhr:
Diese Bescheinigung muss man nicht überall vorlegen, bei uns zum Beispiel nicht.
Des Weiteren wird bei dem neuen PA im EC-Format nix mehr drüber gepappt, da bist du jedes mal mit einem neuen dabei.
Stimmt so nicht, Freundin und ich haben Ende 2017 noch neue Sticker auf die Adresse bekommen bei der Ummeldung. Da mussten keine neuen Ausweise her.
Und ihr habt schon den neuen Ausweis im EC-Format oder noch den alten Ausweis, der größer ist?
In Bayern und Hamburg gibts solche Sperrzeiten auch nicht, wenn man bei der Abmeldung nicht ausdrücklich einen Reservierungsvermerk eintragen läßt, ist das Kennzeichen sofort wieder buchbar.
Rein rechtlich ist dieser Vorgang mit der Adressänderung nicht ganz unproblematisch, Du veränderst im Grunde Deinen ersten Wohnsitz in ein anderes Bundesland ohne wirklich umzuziehen und mußt ja auch später wieder zurück, damit alles seine Ordnung hat.
Ich habe vor Jahren und der Kennzeichenmitnahme fast eine Zwangsstilllegung riskiert, weil ich mein Kennzeichen aus HH nicht abgeben wollte und das durchschleichen wollte, bis die Mitnahme geregelt war.
Leider wurde ich geblitzt und danach wurde sehr schnell festgestellt, daß ich örtlich gar nicht mehr in HH ansässig war.
Um es abzukürzen: Das ist ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und kann entsprechend geahndet werden, ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe eine entsprechende Sicherheitsfreigabe, mit sowas wollte ich auf keinen Fall belangt werden. Also habe ich meinen Wohnsitz damals einfach zurück nach Hamburg verlegt (auf dem Papier), da ich Wohnungseigentümer bin, brauche ich keine Vermieterbescheinigung. Bei der Zulassung wollen sie nur den PA sehen, der RP reicht nicht. Bei der Wohnsitzverlegung allerdings muß man als Mieter eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Damit bin ich zwar dem Verfahren in Bayern entgangen, mußte jedoch anderweitig tricksen damit die Aktenlage in Summe stimmt. Ich hab mich auch nicht wirklich wohl dabei gefühlt, aber was tut man nicht alles für sein lang erstrebtes Wunschkennzeichen. Nach einem halben Jahr hab ich die Adressenscharade rückgängig gemacht und mußte dann in Bayern viele dumme Fragen beantworten...egal.
Im Fazit: Einen echt legalen Weg gibts nicht, es sei denn, Du verkaufst dem Typen pro forma Dein Auto, der meldet das mit seinem/Deinen Kennzeichen in seinem Bundesland an und dann "kaufst" Du das Auto später wieder zurück. Durch die Bundeslandverlegung kannst Du dann das Kennzeichen behalten, hast aber einen Halter mehr im Brief stehen. Das ist dann nicht ganz ohne Aufwand, aber zumindest kein offensichtlicher Betrug.
Zitat:
@Collossus schrieb am 26. Februar 2019 um 08:46:02 Uhr:
Und ihr habt schon den neuen Ausweis im EC-Format oder noch den alten Ausweis, der größer ist?
Den kleinen im EC Karten Format.
Unglaublich
Bei uns hier kriegst du knallhart gesagt "Gibt's nicht mehr!"
ps: hab das auch grad nochmal recherchiert. Du hast recht Alex! Da hat mir die vertrocknete Pissnelke schönen Müll erzählt. Zum Glück hatte ich nur interessehalber gefragt.
Mir erscheint die ganze Idee eines Wunschkennzeichens, spätestens aber die Umstände, die hier in Aussicht genommen werden, als unfassbar widersinnig.
Wenn der anders nicht zu beherrschende Mitteilungsdrang an die Allgemeinheit wirklich so weit geht, dass jeder Passant Initialen und Geburtstag des Halters wissen soll: warum muss das ausgerechnet auf dem amtlichen Kennzeichen stattfinden? Da ist locker das Hundertfache an Platz am Auto noch frei, wo man diese ach so wichtige Botschaft hinschreiben (lassen) kann. Dort geht es ohne Extra-Gebühren, ohne Ordnungswidrigkeiten im Bereich Melderecht, ggf. ohne grenzwertigen Versicherungsbetrug durch erschlichene Orts-Klasse, dafür mit freier Wahl von Farbe, Schriftart, Größe, Position und Häufigkeit der Verkündigung.
@Collossus mit der Reservierung lässt sich in der Weise umgehen als dass ich, und jetzt genau aufpassen, es wird richtig bescheuert aber das ist (aufgrund fehlender Möglichkeit zur Online Reservierung weil zu kurz) der einzige Weg den ich jetzt herausarbeiten konnte:
- ich melde mich mit Erstwohnsitz in seinem Kreis
- wir fahren mit beiden Autos und allen Papieren vor die Zulassungsstelle
- ich kaufe ihm seinen Wagen ab
- ich ziehe 4 Nummern bei der Zulassungsstelle:
1) ich melde meinen Wagen ab
2) ich melde seinen Wagen ab, gebe dabei an, dass ich das Kennzeichen für ein "späteres" Auto nutzen möchte
3) ich melde meinen Wagen wieder an, als das "spätere Auto" mit neuem Kennzeichen
- ich verkaufe ihm sein Auto zurück
4) er meldet seinen mit neuem Kennzeichen wieder an.
Dann melde ich mich wieder zurück in meine Heimat und darf ja das Kennzeichen übernehmen.
Geht das so? Geht das einfacher? Kosten scheue ich nicht, nur die Zeit die ich für so etwas unnötiges verschwende.
Zu deinem letzten Punkt: ich kann ja das Kennzeichen vor dem Autoverkauf auf ein "Spenderauto" übertragen und es mir somit sichern
@Dang3r dein vorgeschlagener Weg ist ziemlich schlüssig aber leider vertraue ich dem Kollegen nicht ganz. Wagen kostet 5-stellig und wenn er sich im falschen Moment erinnert dass ich ihm in der vierten Mal ein Bein gestellt habe dann könnte das doof ausgehen.
@Timmerings Jan warum hast du denn ein Auto wenn es auch Bus, Bahn und Fahrrad gibt? Jeder hat seine Sachen wo er wert drauf legt und ich stehe nunmal auf ein schönes (und auch etwas kürzeres ) Kennzeichen.