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Kennzeichen Anbringung Vorschriften
Hallo liebe Community,
Hoffe, ich bin hier im richtigen Forum reingeraten. Bin neu hier und habe in der Suche nichts spezielles gefunden. Wenn schon was existiert, entschuldige ich mich schon einmal.
Nun zu meinem Anliegen. Ich fahre einen Mercedes W204. Als ich demletzt zur Reparatur war, sprach mich der nette Herr von der Werkstatt auf meine Anbringung des vorderen Kennzeichens an, da ich dieses geklebt habe und die untere Kante frei schwebt. Er meinte, dass würde keine Erlaubnis wegen des Fußgängerschutzes bekommen. Da ich demnächst Tüv habe, wollte ich mich kurz darüber informieren, ob er da Recht hat. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt (ja ist von einem Golf, soll aber nur zur Veranschaulichung dienen).
Danke euch schon jetzt !
Grüße Benza21
Beste Antwort im Thema
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
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97 Antworten
Versuch macht klug! Im schlimmsten Falle musst du halt 1x erneut das Fahrzeug vorführen
Was soll man denn auf dem ollen Foto erkennen?
Da steht nix vor, keine kante, nix. So wie es sein soll.
Hab nichts gefunden was dagegen spricht:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Höchstens das mit den 200 mm vom Boden, aber das kannst du ja nachmessen...
HTC
Er meinte, da keine Halterung verwendet wurde und das Kennzeichen an der unteren Stelle frei hängt, wäre das eine Gefahr und man würde Probleme beim TÜV bekommen.
Und wieso dann ein Foto von einem anderen Auto mit anderer Befestigung???
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
Ich war heute Morgen beim TÜV und hab mal gefragt.
Immer öfter werden Leute mit fehlenden Kennzeichen (vorn) von der Polizei zum TÜV geschickt.
Oft kleben manche die Kennzeichen mit Teppichklebeband oder ähnlichem an.
Dann fällt es halt irgendwann mal ab (z.B. Waschanlage)
Die FZV § 10 ABS. 5 sagt: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein…..
Das Bild habe ich gewählt, da darauf schon die Linie angebracht war und es bei mir im Prinzip genauso ausschaut. Es geht ja lediglich darum, dass bei mir das Kennzeichen im unteren Bereich frei hängt und nicht von einer Halterung getragen wird.
Zitat:
@Benza21 schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:48:53 Uhr:
Das Bild habe ich gewählt, da darauf schon die Linie angebracht war und es bei mir im Prinzip genauso ausschaut. Es geht ja lediglich darum, dass bei mir das Kennzeichen im unteren Bereich frei hängt und nicht von einer Halterung getragen wird.
Und genau darum gehts, eine Befestigung ist nicht erkennbar. Eine Halterung brauchst du nicht!
Wenn der Prüfer das so sieht kann er das beanstanden.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:55:41 Uhr:
Zitat:
@Benza21 schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:48:53 Uhr:
Das Bild habe ich gewählt, da darauf schon die Linie angebracht war und es bei mir im Prinzip genauso ausschaut. Es geht ja lediglich darum, dass bei mir das Kennzeichen im unteren Bereich frei hängt und nicht von einer Halterung getragen wird.
Und genau darum gehts, eine Befestigung ist nicht erkennbar. Eine Halterung brauchst du nicht!
Wenn der Prüfer das so sieht kann er das beanstanden.
Wieso muss die Befestigung "erkennbar" sein? Sie muss vorhanden sein. Bei den meisten Kennzeichenhaltern soll die Befestigung gerade nicht erkennbar sein und trotzdem ist sie vorhanden. Wenn das Schild nicht nur mit Klettband befestigt ist und so geklebt ist, dass es nur mit hohem Kraftaufwand zu entfernen ist, reicht das. Ob das Kleben nun der Weisheit letzter Schluss ist, ist wieder ein anderes Thema.
Grüße vom Ostelch
Ich schrieb doch, "eine Befestigung ist nicht erkennbar". Also meinte der TÜV : "nicht vorhanden"
Wäre was erkennbar gewesen wäre auch das Kennzeichen nicht abgefallen. So die Polizei.....
Die Polizei hat ihn deswegen auch zum TÜV geschickt.
Und guten/richtigen Kleber gibts auch, wird aber bei agefallenem Kennzeichen auch nix nutzen.
Wer kauft Kleber für 30,-?
Ergänzung: der TÜV Prüfer meinte noch: das gibt es bei Folien-Kennzeichen zum Kleben, aber mit den Alu Kennzeichen braucht man das gar nicht probieren.....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:33:05 Uhr:
Ich schrieb doch, "eine Befestigung ist nicht erkennbar". Also meinte der TÜV : "nicht vorhanden"
Wäre was erkennbar gewesen wäre auch das Kennzeichen nicht abgefallen. So die Polizei.....
Die Polizei hat ihn deswegen auch zum TÜV geschickt.
Und guten/richtigen Kleber gibts auch, wird aber bei agefallenem Kennzeichen auch nix nutzen.
Wer kauft Kleber für 30,-?
Das ist doch völlig unlogisch. Ein Kennzeichen, das abgefallen ist, war sicherlich nicht ordnungsgemäß befestigt. Wie und warum es abgefallen ist, spielt überhaupt keine Rolle. Ob einer für 30 € Kleber oder Kennzeichenhalter kauft, das Kennzeichen auf die vogesehene Stelle schraubt oder nietet, ist seine Sache. Hauptsache, das Kennzeichen ist an der richtigen Position sicher befestigt. Da können wir sprachlich noch so viele Pirouetten drehen, daran ändert sich nichts.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:33:05 Uhr:
Ergänzung: der TÜV Prüfer meinte noch: das gibt es bei Folien-Kennzeichen zum Kleben, aber mit den Alu Kennzeichen braucht man das gar nicht probieren.....
Ach quatsch, mit dem richtigen Kleber kein Problem. Hatte mein Kennzeich schon 2,5 Jahre so nefestigt. Beim Abmelden des Fahrzeugs, hab ich das Schild nicht unbeschaedigt abbekommen...
OT:
Finde es interessant, das du bei einem Problem direkt bei der Zulassungstelle anrufst und Fragen stellst und beim naechsten Problem direkt zum TUEV faehrst und die zum Thema befragst.
Die Antworten die du jeweils bekommst, ergeben jedoch meist wenig bis gar keinen Sinn...