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Kennzeichen auf Blitzerfoto nich zu erkennen

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 9:45

Guten Morgen,

Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. "Angeblich" wurde ich innerorts geblitzt und mein Kennzeichen ist, aufgrund dessen, dass nur der Bildausschnitt des Fahrers vorhanden ist, nicht zu erkennen. Ebenfalls bin auch ich nicht auf dem Bild zu sehen, da das Gesicht von der linken A-Säule verdeckt wird.

Ebenfalls fuhr jemand versetzt auf gleicher Höhe neben mir, was bei mir die Vermutung nahelegt, dass wir beide auf dem Gesamtfoto zu sehen sind und die ganze Sache natürlich hinfällig machen würde.

Ehrlich gesagt fehlt mir jetzt jegliche Beweislage als das ich für mich feststellen kann, dass ich der geblitze war.

Beste Antwort im Thema

Dein Kennzeichen ist 100% auf dem ganzen Bild zu erkennen, wie solltes du sonst Post bekommen haben?

Auf den Schreiben ist doch ein Code damit kannst du dir das Bild im Netz anschauen - nicht das ganze, aber in ganz anderer Qualität.

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Das Foto, das du bekommst, ist immer nur ein unscharfer Ausschnitt des Originalbildes. Der Ausschnitt zeigt – wie in deinem Fall auch – nur den Fahrer. Wenn du einen Anwalt einschaltest, kann dieser Akteneinsicht beantragen und somit auch das Originalfoto anschauen.

Dein Kennzeichen ist 100% auf dem ganzen Bild zu erkennen, wie solltes du sonst Post bekommen haben?

Auf den Schreiben ist doch ein Code damit kannst du dir das Bild im Netz anschauen - nicht das ganze, aber in ganz anderer Qualität.

Warst überhaupt zu schnell, ja oder nein ?

Falls ja, dann sei nicht feige und versuch dich zu drücken oder rauszumogeln. Sei ein Mann, steh dazu und bezahl einfach.

@Icke1284

Wenn es so ist wie Du es sagst, solltest Du einen Anwalt beauftragen

Zitat:

@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 10:45:31 Uhr:

Guten Morgen,

Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. "Angeblich" wurde ich innerorts geblitzt und mein Kennzeichen ist, aufgrund dessen, dass nur der Bildausschnitt des Fahrers vorhanden ist, nicht zu erkennen. Ebenfalls bin auch ich nicht auf dem Bild zu sehen, da das Gesicht von der linken A-Säule verdeckt wird.

Ebenfalls fuhr jemand versetzt auf gleicher Höhe neben mir, was bei mir die Vermutung nahelegt, dass wir beide auf dem Gesamtfoto zu sehen sind und die ganze Sache natürlich hinfällig machen würde.

Ehrlich gesagt fehlt mir jetzt jegliche Beweislage als das ich für mich feststellen kann, dass ich der geblitze war.

Das Kennzeichen ist auf der Originalaufnahme IMMER zu erkennen! Woher sollte man denn sonst wissen an wen man den Bescheid schicken soll. Du wirst ja kaum deine Adresse auf die A-Säule geschrieben haben (nach dem Motto: sollten sie mein Fahrzeug finden bringen sie es bitte zu dieser Adresse :D). Dir wird "nur" der vergrößerte Ausschnitt des Fahrers gezeigt damit du für dich feststellen kannst ob du auch hinter dem Steuer gesessen hast. Bei der Auswertung an sich werden immer mindestens 3 Bilder (Ausschnitte) herangezogen. Das Fahrzeug komplett inkl. Kennzeichen und Fahrer, ein vergrösserter Ausschnitt des Kennzeichens und ein vergrösserter Ausschnitt welcher den Fahrer zeigt (der auf deinem Beischeid ist).

Bei deiner Theorie mit dem Fahrzeug neben dir: moderne Blitzgeräte sind "intelligent" genug um solche Fehler auszuschließen (bei richtiger Bedienung). Einen Bedienungsfehler nachzuweisen ist in der Regel sehr schwer bis aussichtslos (allerdings auch nicht unmöglich).

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 10:11

Ich bin mir ja eben nicht sicher ob ich zu schnell war. Ich weiß nur das es geblitzt hat. Im Internetportal ist halt nur der Ausschnitt zu sehen. Mir gehts auch nicht um das Bußgeld - Ich finde eh, dass die für Verkehrsvergehen viel höher sein sollten.

Mir geht es einfach um die, für mich nicht ersichtliche, eindeutige Beweislage. Es ist nur der Fotoausschnitt zu sehen und neben mir war ein anderes Fahrzeug, welches auf dem Gesamtfoto sehr wahrscheinlich ebenfalls zu sehen ist.

Zitat:

@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 11:11:26 Uhr:

Ich bin mir ja eben nicht sicher ob ich zu schnell war. Ich weiß nur das es geblitzt hat. Im Internetportal ist halt nur der Ausschnitt zu sehen. Mir gehts auch nicht um das Bußgeld - Ich finde eh, dass die für Verkehrsvergehen viel höher sein sollten.

Mir geht es einfach um die, für mich nicht ersichtliche, eindeutige Beweislage. Es ist nur der Fotoausschnitt zu sehen und neben mir war ein anderes Fahrzeug, welches auf dem Gesamtfoto sehr wahrscheinlich ebenfalls zu sehen ist.

Selbst wenn das Fahrzeug neben dir auf dem Bild zu sehen ist, bedeutet das nicht automatisch das der Verstoß dir nicht zugeordnet werden kann!

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 10:41

Doch kann es, nämlich dann wenn der Blitzer nicht ordentlich eingestellt war und fälschlicherweise mein Fahrzeug statt dem anderen geblitzt wurde.

Soweit ich weiß sind Bilder mit mehreren Fahrzeugen nämlich auch nicht aussagekräftig genug.

Mir gehts einfach um das gesamte Bild. Und da steht alles drauf und sollte auch die gesamte Umgebung zu sehen sein.

Zitat:

@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 11:41:52 Uhr:

Doch kann es, nämlich dann wenn der Blitzer nicht ordentlich eingestellt war und fälschlicherweise mein Fahrzeug statt dem anderen geblitzt wurde.

Soweit ich weiß sind Bilder mit mehreren Fahrzeugen nämlich auch nicht aussagekräftig genug.

Mir gehts einfach um das gesamte Bild. Und da steht alles drauf und sollte auch die gesamte Umgebung zu sehen sein.

Ja, WENN der Blitzer falsch eingestellt war. Eine Fehlbedienung kann man nie ausschließen, ist aber auch nur sehr schwer zu beweisen! Das Aufstellen und die Messmethode werden protokoliert, ein Anwalt kann dies anfordern und dann prüfen! Und du weißt einfach etwas falsches, wenn du davon ausgehst, das Bilder mit mehreren Fahrzeugen drauf grundsätzlich nicht aussagekräftig genug sind! Was denkst du wohl, wieviele Blitzerfotos es auf mehrspurigen Straßen gibt auf denen in der Gesamtübersicht mehrere Fahrzeuge zu sehen sind?

Es gibt diverse Anlagen, die einzelne Fahrspuren "betrachten" können.

Die Bilder werden absichtlich so stark beschnitten,

da hat sich wohl mal jemand erfolgreich beschwert,

das die Geliebte auf dem Foto zu sehen war und die Ehefrau es nicht toll fand.

So viel ich weiß kann man ohne Angabe von Gründen Einspruch einlegen

bzw. das Vergehen abstreiten. Dann würde sich bei der Behörde jemand nocheinmal

überlegen wie die Chancen in einem Rechtsstreit sind.

Oder aber Verkehrsrechtsanwalt einschalten, der kann über die Akteneinsicht

auch nach Formfehler wie zweifelhafte Eichung, fehlerhafter Aufbau,

Bedienung durch ungeeignetes Personal etc. suchen.

ggf. empfiehlt der Anwalt halt das über einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Ich weiß aber nicht was von den Kosten man wieder kriegt,

sollte man gewinnen.

Es spricht einiges dafür, dass der TE nicht geblitzt wurde. Wenn sein Gesicht von der A-Säule verdeckt ist, gibt es für links von der Fahrbahn angebrachte Blitzer nur drei Möglichkeiten:

- der TE sitzt wie ein Idiot im Auto, auf jeden Fall hat er den Sitz zu weit hinten (vieleicht sind seine Beine 3m lang?)

- der Blitzer ist so angebracht, dass das geblitzte Auto schon am Blitzer vorbeigefahren ist, wenn er auslöst.

- der TE steckt sein Kopf zum Blitzerzeitpunkt aus dem Fenster, und versteckt sich somit hinter der A-Säule.

Wenn der Blitzer rechts von der Fahrbahn ist, gibt es auch nur diese drei Möglichkeiten, aber....

- der TE sitzt wie ein Idiot im Auto mit RECHTSLENKER....

- zwei und drei wie oben.

Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass eine der Annahmen zutrifft?

Ich empfehle ebenfalls Anwalt. Der Winkel (Gesicht von A-Säule verdeckt) spricht dafür, dass hier etwas falsch gelaufen ist.

Wer sich nicht zur Wehr setzt, der hat schon verloren.

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 12:29

Ich habe normal im Auto gesessen und bin allerdings 1,93m

Der Blitzer steht links von der Fahrbahn und blitzt über 2 Spuren, dazwischen ist allerdings noch eine Abbiegerspur.

Themenstarteram 19. Januar 2017 um 12:30

Das ist übrigens das Bild. Ist ja eh nichts drauf zu erkennen.

Es ist allerdings deutlich ersichtlich, dass es einen Kennzeichenausschnitt geben muss.

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