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Kennzeichen für Auslandsüberführung.

Themenstarteram 7. März 2012 um 21:54

Hallo!

Ich hoffe, dies ist das richtige Unterforum für mein Anliegen.

Es geht um folgendes:

Ich habe einen Kumpel aus/in Finnland und möchte für ihn hier in Deutschland ein gebrauchtes Auto kaufen und es ihm auch per Fähre nach Helsinki hinfahren und an ihn verkaufen. Er selbst hat leider keine Zeit, sich der Sache anzunehmen.

Wie gehe ich dabei mit den Kennzeichen am sinnvollsten vor? Das Auto soll ja eigentlich nicht auf mich zugelassen werden. Es gibt sowohl die Kurzzeitkennzeichen mit dem gelben Feld am rechten Rand und die Ausfuhrkennzeichen mit dem roten Feld am rechten Rand.

Soweit ich gelesen habe, darf man auch mit den Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren, steht zumindest bei Wikipedia drin. Das würde die Sache etwas einfacher machen, da man für diese Schilder vorab beim Verkehrsamt keinen Fahrzeugbrief vorlegen muß. Ich möchte mir mehrere Autos anschauen und eines dann gleich mitnehmen. Die Daten trägt man dann wohl selbst in das zu den Schildern zugehörige Heftchen ein.

Wozu sind denn die Schilder mit den rotem Feld am rechten Rand da, wenn man auch mit den gelben ins Ausland fahren darf? Und die roten Schilder bekommt man nur gegen Vorlage des Fahrzeugbrief, aber ich wohne auf dem Lande und kann nur Sonnabends in die weite Stadt fahren, Autos angucken. Und da haben die Zulsassungsstellen leider zu. Die gelben Schilder könnte ich auch irgendwie vorab holen, wo ich ja auch noch nicht weiß, welches Auto gekauft wird.

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11 Antworten

Den gelben schildern ist es egal welches Auto du fährst... so lange du es der Versicherung mitgeteilt hast und du einen Code bekommst.

Ich habe keine Ahnung wie die Transit-Länder die Kurzzeitkennzeichen akkzeptieren, aber ich würde wie folgt vorgehen (falls sie es nicht tun).

(Nicht alle Länder akkzeptieren die gelben Kennzeichen! Im Zweifel tun sie es nicht)

- Kurzzeitkennzeichen besorgen.

- Auto aussuchen

- Auto kaufen

- Mit Überführungskennzeichen mitnehmen. (Mit Papierkram)

- Exportkennzeichen am folgenden Tag (Montag) besorgen.

- Exportieren

- Auf die Versicherung warten.

Da hast du zwar 4 Kennzeichen und ein Haufen Papierkams, aber wenn du eine halbwegs freie Autowahl haben will und die Transitländer die gelben Schilder nicht akkzeptieren.

PS:

Hab in Frankreich mal Handwerker erlebt, die seit Monaten mit einem seit Jahren abgelaufenen deutschen Kurzzeitkennzeichen rumgefahren sind. :eek:

Die Absichtserklärungen und die Übereinstimmungsabkommen und all das, was immer so durch diverse Seiten im Netz geistert, sind nicht (mehr) gültig. Die Kurzzeitkennzeichen sind eine rein nationale Angelegenheit. Natürlich benutzen immer noch ganz viele Leute diese KKZ, um Fahrzeuge ins Ausland zu bringen. Eine Gewähr der Anerkennung im jeweiligen Ausland hat man aber nie.

Die Ausfuhrkennzeichen dagegen stellen eine richtige Zulassung dar, sind daher auch im Ausland anerkannt. Ich sehe jetzt nicht unbedingt ein Problem darin, das Fahrzeug auf dich zuzulassen, da für die Kennzeichen, somit für die Zulassung, ja ein Ablaufdatum gilt. Dieses kannst du über die Versicherung relativ gut eingrenzen, ich denke 15 Tage sollten bis nach Finnland reichen.

Gruß Tecci

Themenstarteram 8. März 2012 um 21:34

Beim Ausfuhrkennzeichen kann man den Gültigkeitszeitraum ja wählen. Mindestens einen bis maximal 12 Monate.

Nachteil ist, das ich wohl mindestens zwei Mal zum Händler muß, da ich beim ersten Mal ja maximal nur den Kfz-Brief mitnehmen kann, weil ich ja noch keine Schilder habe. Ich kann immer nur samstags los, mich nach Autos umschauen und da haben die Zulassungsstellen leider zu. Ich wohne etwas abgelegen auf dem Lande. Und ich möchte nicht vorab auf Verdacht erst Kurzzeitkennzeichen holen, um das Auto vom Händler nach Hause zu fahren und anschließend noch die Ausfuhrkennzeichen für die Überführungsfahrt holen. Kostet nur unnötig.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisAK

Beim Ausfuhrkennzeichen kann man den Gültigkeitszeitraum ja wählen. Mindestens einen bis maximal 12 Monate.

Äh nein...du kannst den Versicherungszeitraum wählen, der geht von mindestens 15 bis maximal 90 Tagen.

am 8. März 2012 um 22:04

...und ist m.W. ein mal für einen maximalzeitraum vob 90 tagen verlängerbar.

Themenstarteram 8. März 2012 um 22:13

Oh, da habe ich mich wohl geirrt. Nun, ich werde ohne hin maximal drei oder vier Wochen lang das Auto mit den Ausfuhrkennzeichen bewegen, weil es noch in diesem Monat nach Finnland eingeführt werden soll, weil dort die Import-Steuer ab 1. April erhöht wird.

Jetzt bist Du selbst drauf gekommen. Es gibt unterschiedliche Kennzeichen, für unterschiedliche Anlässe. Du willst ein Auto in ein Land einführen. Deswegen benötigst Du ein Ausfuhrkennzeichen. Früher waren es Zollkenzeichen (oval). Hat, wie Du selbst erkannt hast, mit der Steuer oder dem Zoll zu tun. Wenn Du mit Kurzkennzeichen über die Grenze gelassen wirst - was durchaus möglich sein kann - musst Du mit diesen Kennzeichen das Land auch wieder verlassen oder den Einfuhrzoll entrichten. Da Du von Deutschland bis Finnland auch durch andere Länder musst, würde ich mich bei der Strassenverkehrsbehörde erkundigen.

am 9. März 2012 um 3:22

viel zu umständlich, zu teuer und zu tempolimitiert.:)

besser in travemünde oder rostock auf die fähre. ca. 36 stunden fahrt nach helsinki oder turku - ein paar nette mädels mitgenommen... im frühjahr/sommer sicher verkraftbar. (finnlines ist zwar etwas teurer aber um welten komfortabler als tallink silja).

zum thema: am besten wäre es, die kiste mittels vollmacht im namen des freundes zu kaufen und (ausfuhr-) zuzulassen. der nachteil wäre, dass der TE den karren bis zum hafen schleppen müsste. vielleicht ist aber auch eine sondergenehmigung o.ä., die die fahrt bis zur grenze erlaubt möglich...

Themenstarteram 9. März 2012 um 6:20

Das ich mit der Fähre fahren möchte, habe ich schon im ersten Beitrag geschrieben. ;)

Das mit Vollmacht auf den Namen des Empfänger kaufen und mit Ausfuhrkennzeichen zulassen, geht leider nicht, weil die Zulassungsstelle den originalen Ausweis haben möchte. Es nützt also nicht, wenn er per Fax oder eMail eine Kopie oder Scan seines Ausweises herschickt. Deshalb muß ich das Auto auf meinen Namen kaufen und zulassen. Die Zulassung läuft ja automatisch aus und für das Auto selbst machen wir dann in Helsinki einen neuen Kaufveretrag, in dem ich das Auto ihm verkaufe.

Themenstarteram 14. März 2012 um 22:21

Mit dem Ausfuhrkennzeichen darf man ja auch noch eine Weile im Inland fahren. Das Auto muß nur vor Ablauf des angegebenen Datums Deutschland verlassen haben.

Wie ist das eigentlich mit den Umweltzonenim Zusammenhang mit Ausfuhrkennzeichen? Müssen ausfuhrgekennzeichnete Fahrzeuge eine Plakette zum Befahren der Zonen haben und bekommen sie überhaupt eine oder gelten Autos mit Ausfuhrkennzeichen als Stinker?

Die Ausfuhrkennzeichen sind ja eigentlich eine normale Zulassung, nur mit dem Unterschied, das diese zeitlich befristet ist, also automatisch ausläuft und die Schilder nicht zum Entstempeln vorgelegt werden müssen.

Wenn man in eine Umweltzone einfahren will, dann muss die entsprechende Plakette am Auto sein. Ob normales Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder gar ausländisches Fahrzeug ist egal. Einzig die Kurzzeitkennzeichen dürften da ausgenommen sein.

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