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Kennzeichen kleben?
Habe mir am Montag
das hier beim Feinkost Albrecht gekauft, um die Kennzeichen zu kleben. Taugt das was?
Beste Antwort im Thema
Ich nehme mal an, Du wolltest das Kennzeichen hier verwenden:
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RX4
Habe mir am Montag
das hier beim Feinkost Albrecht gekauft, um die Kennzeichen zu kleben. Taugt das was?
Jetzt mal ehrlich: Ist'n Scherz, oder???
Und dafür macht man nen neuen "Fred" auf???
Gruß, Ulli
Keine Ahnung ob das auf Dauer hält. Aber selbst wenn, weiss ich nicht, ob das zulassungstechnisch in Ordnung wäre. Denn:
"Kennzeichenschilder sind in Deutschland nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fest mit dem Fahrzeug zu verbinden und müssen meistens am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden"
Quelle: Wiki
Selbst die Befestigung mit Saugnäpfen ist nicht so ohne Weiteres. Porsche hat dafür eine Ausnahmegenehmigung für ihre Testfahrten, aber nicht für den Rest.
Ich nehme mal an, Du wolltest das Kennzeichen hier verwenden:
Klar kann man das auch mit doppelseitigem Klebeband befestigen. Bei Bedarf auch antackern. Fest ist fest. In den Kennzeichenträgern ist es ja auch nur "fest" eingeclipst.
lespauli
Nein, bitte nicht, das wird nicht halten wegen der Witterungseinflüsse. Warum überhaupt die Idee, zu kleben? Meinst du durch die 4 Löcher verliert dein Golf an Wert?
Zitat:
Selbst die Befestigung mit Saugnäpfen ist nicht so ohne Weiteres. Porsche hat dafür eine Ausnahmegenehmigung für ihre Testfahrten, aber nicht für den Rest.
Haste auch den Bericht mit dem Beetle geschaut ? ..
Zitat:
Klar kann man das auch mit doppelseitigem Klebeband befestigen.
Natürlich nicht, aber mach mal, wir besuchen dich dann im Knast ...
§60 StVZO
1. Die Anbringung von Kennzeichen und Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO entsprechen; d.h. das Kennzeichen muss fest am Fahrzeug angebracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen und Rahmen am Fahrzeug (z.B. mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild und Rahmen) ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Karosserie fest verbunden und das Kennzeichenschild am bzw. im Rahmen so angebracht sein, dass es nur mittels Werkzeug und nicht von Hand abnehmbar ist.
2. Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; d.h. mit dem schwarzen Rand versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindlichen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO entsprechen. Wenn der schwarze und 4,0 bzw. 4,5 mm breite Rand des Schildes überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der optische Eindruck des vorgeschriebenen Schildes gewährleistet bleibt.
3. Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften und die Höhe von Abbildungen (z.B. Firmensymbole) darf maximal nur 12 mm betragen.
4. Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.
5. Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht zulässig. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (z.B. orange-rot, gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.
Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1.März 1990.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Zitat:
Selbst die Befestigung mit Saugnäpfen ist nicht so ohne Weiteres. Porsche hat dafür eine Ausnahmegenehmigung für ihre Testfahrten, aber nicht für den Rest.
Haste auch den Bericht mit dem Beetle geschaut ? ..
genau
Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden, etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild nicht am Wagen festgemacht werden kann. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 3 K 904/08.KO).
"Ästhetische" Gründe rechtfertigen keine Ausnahme.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Tobi_
§60 StVZO
1. Die Anbringung von Kennzeichen und Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO entsprechen; d.h. das Kennzeichen muss fest am Fahrzeug angebracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen und Rahmen am Fahrzeug (z.B. mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild und Rahmen) ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Karosserie fest verbunden und das Kennzeichenschild am bzw. im Rahmen so angebracht sein, dass es nur mittels Werkzeug und nicht von Hand abnehmbar ist.
2. Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; d.h. mit dem schwarzen Rand versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindlichen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO entsprechen. Wenn der schwarze und 4,0 bzw. 4,5 mm breite Rand des Schildes überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der optische Eindruck des vorgeschriebenen Schildes gewährleistet bleibt.
3. Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften und die Höhe von Abbildungen (z.B. Firmensymbole) darf maximal nur 12 mm betragen.
4. Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht aber seitlich (links oder rechts) erfolgen.
5. Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht zulässig. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (z.B. orange-rot, gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen.
Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1.März 1990.
Das Rechtliche wäre also schoneinmal geklärt. Ich finde es halt optisch schöner, als diese Kunstoffrahmen, bei denen man die Nummernschilder auch ohne Werkzeug abmontieren kann. Ausserdem gibt es für 46er Bleche nicht viel.
@ go-for-golf Es geht hier nicht um Selbstklebende oder Magnetkennzeichen.
Zitat:
Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden, etwa, wenn ein herrkömmliches Nummernschild nicht am Wagen festgemacht werden kann. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 3 K 904/08.KO).
"Ästhetische" Gründe rechtfertigen keine Ausnahme.
Zitat:
Das Rechtliche wäre also schoneinmal geklärt. Ich finde es halt optisch schöner, als diese Kunstoffrahmen, bei denen man die Nummernschilder auch ohne Werkzeug abmontieren kann. Ausserdem gibt es für 46er Bleche nicht viel.
Womit sich das erledigt hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Zitat:
Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden, etwa, wenn ein herrkömmliches Nummernschild nicht am Wagen festgemacht werden kann. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 3 K 904/08.KO).
"Ästhetische" Gründe rechtfertigen keine Ausnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Edroxx
Zitat:
Das Rechtliche wäre also schoneinmal geklärt. Ich finde es halt optisch schöner, als diese Kunstoffrahmen, bei denen man die Nummernschilder auch ohne Werkzeug abmontieren kann. Ausserdem gibt es für 46er Bleche nicht viel.
Womit sich das erledigt hätte.
Auch an dich Edroxx: Es geht hier nicht um Selbstklebende oder Magnetkennzeichen