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Kennzeichen

Themenstarteram 16. Februar 2006 um 21:25

Ähh hinten das Kennzeichen muß doch mindestes 30 cm über dem Aspalt hängen oder?????????? Vorne 20 cm?????

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31 Antworten

davon weis ich nichts, als ich meins in die stange gemacht habe hat der tüvmann nur auf ne beleuchtung bestanden da ich sonst streß mit der rennleitung kriegenkönnte und vom abstand zur fahrban hat er nichts gesagt

hinten mindestens 30... vorn mind. 20...

*fragezeichenüberdemhaaransatz* 30cm, noch nie gehört. muss mal nachmeßen

ober oder unterkante??

kannst dir ja ne asphaltfräse unters auto schrauben, damit der (eventuelle) mindestabstand eingehalten wird!*fg

ne, also von mindestabständen zur fahrbahn is mir bei kennzeichen nix bekannt! nur bei nebelscheinwerfern war da mal was!

hab ich grad gefunden...

 

StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Abs. 2:

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

und wieder was dazu gelernt! also, asphaltfräse unters auto!*g

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

Abs. 2:

... bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite...

----------------------------------------------------------------------

Was ist eine einachsige Zugmaschine???

Es gibt Radlader mit nem Gelenk in der Mitte, das sind z.B. Einachsige Zugmaschinen, auch wenn der Motor im hinteren Teil untergebracht ist (und sie effektiv 2 Achsen besitzen, vor dem Gelenk halt nur eine :confused: ;) )

Dann muss nicht direkt an der Gelenkseite auch noch eins angebracht werden sondern nur vorne am vorderen Teil und hinten am hinteren Teil...typisch deutsche Gesetzestexte...ich möchte so ein Teil mal ohne sein Gegenstück in der Gegend rumfahren sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Alex286

----------------------------------------------------------------------

Was ist eine einachsige Zugmaschine???

sowas: http://cgi.ebay.ch/ws/eBayISAPI.dll?...

muhahahahahaah :D

@ Bimmelimm

Erklär mir mal bitte, wie man dafür eine Zulassung bekommen soll? Das ist ein motorbetriebenes Werkzeug und kein Fortbewegungsmittel :D .

Als Einachser wird höchstens noch ein Dumper eingestuft. Normalerweise aber Radlader oder ähnliche, die zwar 2 Achsen haben aber dazwischen ein Scharnier oder Gelenk.

--

 

Nur ein Ausdruck

LOL

da kannste aber auch noch ne art hänger mit ner starren verbindung dranmachen... hab ich zumindest schonmal gesehen...

sone dinger fahren die in unserer nachbarstadt vom bauhof, wenn die grasabfälle transportieren

bimmel spricht von seinem bauhof .. :p ;)

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