- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Kennzeichenverlust im Ausland bei Fahrzeug ohne TÜV
Kennzeichenverlust im Ausland bei Fahrzeug ohne TÜV
Hallo, folgendes Problem. Seit langem bin ich mit einem alten Wohnmobil in Europa und Afrika (nicht in Deutschland) unterwegs. Der TÜV ist bereits seit 2018 abgelaufen. Verkehrssicherheit lasse ich mir ab und zu in den bereisten Ländern vom dortigen TÜV bestätigen (zuletzt im Mai in Griechenland). Damit ist die Versicherungsfrage gelöst. Nun ist mir auf einer schlechten Piste das vordere Nummernschild abgefallen. Über das Internet habe ich mir einfach zunächst ein neues bestellt. NRW Plaketten gingst bei ebay für 4€. Kein Mensch/Polizist weiß im Ausland, wie genau ein deutsches Schild aussieht. Jetzt die Frage: Ich möchte das Fahrzeug, das auf meine Frau angemeldet ist, auf mich umschreiben. Bei der Gelegenheit den Verlust des Kennzeichen melden melden und ein neues Wunschkennzeichen beantragen. Das gültige hintere Nummernschild habe ich beim letzten Rückflug mitgebracht. Außer deutsche TÜV Berichte/ Unterlagen habe ich alle Dokumente zusammen. TÜV soll aber Voraussetzung für eine Ummeldung und Zulassung sein. Gibt es eine Lösung, trotz fehlenden TÜVs das Wohnmobil umzumelden ODER nur neue gültige Kennzeichen zu erhalten?
Beste Antwort im Thema
Immer noch Trollalarm. Peinliche Nummer, das Löschen meines Posts, das Erstellen des Threads, das ernsthafte Beantworten des selbigen...
Ähnliche Themen
18 Antworten
Diese Billigplaketten aus dem Internet fallen sofort auf, selbst im Ausland.
Mit Pfüfbescheinigung, und eem vorhandenen Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt. GGF vorher dort telefonisch nachfragen. Die Rufnummern gibt es auf der Homepage der Stadt.
"Über das Internet habe ich mir einfach zunächst ein neues bestellt. NRW Plaketten gingst bei ebay für 4€."
Das Siegel wird immer von den leuten im Straßenverkehrsamt aufgeklebt, durfte deshalb schon ein Schild wieder rein holen. Ich werfe da mal den Begriff Urkundenfäschung in den Raum und das ist kein Kavaliersdelikt.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 10. Juni 2019 um 19:08:26 Uhr:
Ich werfe da mal den Begriff Urkundenfäschung in den Raum und das ist kein Kavaliersdelikt.
Da man mit der "gefälschten" Urkunde nicht in Deutschland erwischt wird, wird dieses gesetz wohl nicht angewendet. Hier muss der TE das Gesetz kennen, was in dem Land gültig ist, wo er kontrolliert werden könnte.
Gut, aber ein falscher Ausweis interessiert die Behörden im Ausland auch.
Nun ja, ich gebe ja nicht vor, was ich nicht habe. Das Fahrzeug ist ja korrekt zugelassen, versichert und alles! Das machen übrigens die meisten Weltreisefahrer so. Die deutschen Nummernschilder werden in entfernten Ländern gerne als exotisches Nummernschild geklaut. Deutschland steht meist hoch in der Anerkennung. Deshalb montieren wir diese Fake Schilder und bewahren die echten im Fahrzeug auf, damit genau dieses Problem umgangen wird. Wenn es dann doch mal auffallen sollte, was mir bisher in keinem Fall bekannt ist, sind die echten ja zum Glück griffbereit und vorhanden. In Deutschland macht das natürlich niemand!
Immer noch Trollalarm. Peinliche Nummer, das Löschen meines Posts, das Erstellen des Threads, das ernsthafte Beantworten des selbigen...
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 10. Juni 2019 um 19:45:50 Uhr:
Immer noch Trollalarm. Peinliche Nummer, das Löschen meines Posts, das Erstellen des Threads, das ernsthafte Beanrworten des selbigen...
[editiert,Moorteufelchen/MT-Moderator]
Ich glaube auch, dass es ein Troll ist, aber das Thema der Weltenbummler ist schon interessant.
Kann Deinen Post nicht nachvollziehen. Was ist ein Troll und was ist an meiner Frage peinlich? Sorry, bin neu in diesem Forum und dachte, dass hier Experten für solche "speziellen" und nicht alltäglich deutschen Fragen sind, die mir Tipps und Tricks zu einem realen Problem aufzeigen können.
Die eigentliche Frage des TE lässt sich durch googeln eigentlich recht schnell lösen. Ich bin immer wieder erstaunt, dass so mancher hier lieber tagelang rumdiskutiert. Da bei der Ummeldung die HU-Berichte vorgelegt werden müssen, geht das nicht ohne. Die "Griechenland-HU" dürfte hier nicht anerkannt werden. Sollte die Zulassungsstelle dann auch noch auf die Idee kommen, das Fahrzeug "identifizieren" zu wollen, gibt es das nächste Problem. Denn genau genommen dürfte das Fahrzeug gar nicht mehr in Deutschland zugelassen sein.
Grüße vom Ostelch
Ok, hier ein ernsthafter Tipp... Zu dem nicht mehr vorhanden TÜV, empfehle ich die Karre in D abzumelden, spart Versicherungs- und Steuerbeiträge.