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Kettenschutz beim Motorrad?
Moin,
Ich besitze eine alte Triumph Oldtimer Maschine. Ich habe die Kiste von meiner Onkel abgekauft, welcher damals das Motorrad etwas umgebaut hat und somit nicht mehr Serie ist. Darunter befinden sich auch etwas dickere Reifen. Das Problem ist, dass mit den dickeren Reifen der Kettenschutz keine Platz mehr hat und somit nur am Reifen schleift. Deshalb habe ich mich dazu entschieden den Kettenschutz abzubauen. Ich habe gelesen, dass Einsitzer Motorräder nicht verpflichet sind einen Kettenschutz zu besitzen. Nun frage ich mich ob ich das irgendwie eintragen lassen muss und wie und wo ich das machen kann. Ich habe halt keine Lust auf eine saftige Strafe.
Vielen Dank für jede Antwort die ich bekomme.
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2 Antworten
Hi,
diesen Wissenstand, dass Ainsitzer keinen Kettenschutz brauchen habe ich auch. Ob das aber auch rechtens ist
weiß ich auch nicht, auf jeden Fall haste mit so ner alten Kiste weitaus mehr Freiheiten wie mit einer nagelneuen.
Ich würde da einfach mal beim TÜV nachfragendie sollten dir das sagen können.
Ne saftige Geldstrafe wird es nicht geben, höchstens ne Mängelanzeige denke ich mal.
Bei Maschinen ohne eg-Zulassung ist der Kettenschutz Pflicht gemäß der StVZO.
Nach der eg-Zulassung ist er nicht erforderlich. Ist das Motorrad aber vom Hersteller mit Kettenschutz homologiert, ist er auch Pflicht.