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Keyless Go und plözlich geht das Radio an?

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 8. März 2007 um 12:37

Hallo Jungs,

habe beobachtet wenn ich mit laufendem Radio in die Garage fahre, mit einem festen druck den Motor abstelle und anschl. mit einem leichen druck die Zündung, schaltet sich nach einer gewissen Zeit das Radio wieder ein!?!

Kennt einer das Phänomen?

Gruß

WD-V10

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19 Antworten
am 8. März 2007 um 12:46

Das ist normal.

Wenn du nach dem Ausschalten, leicht auf den START/STOP Knopf drückst, entspricht dies Schlüsselstellung 1 (oder2?).

Erst bei längerem Druck startet der Motor (in Verbindung mit Fuß auf Bremse).

Wenn du nun das Radio vor dem Ausschalten hattest, dann startet der Wagen wieder mit Radio.

Die Eingangs(Start)lautstäke kann im ZAB unter Settings (?)eingestellt werden.

Oder, habe ich in deine Frage nicht richtig verstanden?

Gruß

aci

Themenstarteram 8. März 2007 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von oaci

Das ist normal.

Wenn du nach dem Ausschalten, leicht auf den START/STOP Knopf drückst, entspricht dies Schlüsselstellung 1 (oder2?).

Erst bei längerem Druck startet der Motor (in Verbindung mit Fuß auf Bremse).

Wenn du nun das Radio vor dem Ausschalten hattest, dann startet der Wagen wieder mit Radio.

Die Eingangs(Start)lautstäke kann im ZAB unter Settings (?)eingestellt werden.

Oder, habe ich in deine Frage nicht richtig verstanden?

Gruß

aci

Das mit der Schaltstellung beim Schlüssel leuchtet ein!

Ich muß wohl beim Ausschalten

einmal fest drücken -Motor aus

und einmal l a n g e leicht drücken -Zündung aus und Verrigelung

Danke für dir schnelle reaktion.

WD-V10

am 8. März 2007 um 14:11

... das lange leicht drücken zum Veriegeln brauchst du nicht.

Wenn du aussteigst und dann auf den Verriegelungsknopf am Türgriff drückst, dann wird eh alles abgeschaltet und verriegelt.

Gruß

aci

Themenstarteram 9. März 2007 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von oaci

... das lange leicht drücken zum Veriegeln brauchst du nicht.

Wenn du aussteigst und dann auf den Verriegelungsknopf am Türgriff drückst, dann wird eh alles abgeschaltet und verriegelt.

Gruß

aci

Verriegelst Du denn den Wagen in der Garge immer?

Gruß

Werner

am 9. März 2007 um 10:31

Soweit ich mit noch erinnern kann, ist das Abschliessen eines Autos in einer Garage sowieso verboten (Garagen-VO / NRW).

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Soweit ich mit noch erinnern kann, ist das Abschliessen eines Autos in einer Garage sowieso verboten (Garagen-VO / NRW).

peso

Hallo,

also wenn ich den Wagen in der Garage nicht abschliesse, erlischt meine Versicherung wenn er entwendet werden sollte...

Aber ist ja Off-Topic das Thema...

Gruß,

Sascha

am 9. März 2007 um 11:29

Das halt ich für ein Gerücht. Wenn der Wagen bei einem Brand nicht herausgezogen werden kann und Dein Haus abfackelt, zahlt Deine Hausversicherung nicht.

peso

am 9. März 2007 um 11:37

Hi!

Natürlich muß man sein Fahrzeug auch in der Garage abschließen! Alles andere könnte im Diebstahlsfall als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden und würde zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung führen!

Und by the way... Im Falle eines Fahrzeugbrandes ist es total egal, ob das Fahrzeug verschlossen oder offen in der Garage steht. Da sollte man sich sowieso nicht mehr rantrauen! Außerdem kann die Feuerwehr das Fahrzeug dann ja immer noch so rausziehen, notfalls halt auch mit blockierten Rädern.

Auf die dadurch entstehenden Beschädigungen kommt es bei einem Brandschaden dann ja wahrscheinlich sowieso nicht mehr an... ;)

VG,

am 9. März 2007 um 12:16

bevor du sowas schreibst, einfach mal in die agb schauen. du könntest was lernen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Das halt ich für ein Gerücht. Wenn der Wagen bei einem Brand nicht herausgezogen werden kann und Dein Haus abfackelt, zahlt Deine Hausversicherung nicht.

peso

Zugegeben, es würde ein bisschen Sinn machen, allerdings parke ich in einer Tiefgarage. Ich habe ja eine Fernbedienung, da kann die Feuerwehr den Wagen ja noch schnell aufschliessen wenn er brennt :-)

Heisst also, dass alle PKWs in den schönen Garagen der schicken Villen unverschlossen sind und somit die Diebe nur das gemeine, technisch hochkomplizierte Garagentor öffnen müssen ?

Habe mit meiner Versicherung gesprochen ( es mag ja echt viele komische Regelungen geben ) und die sagte, wenn der Wagen gestohlen wird und ich zugebe das er offen war, muss ich selber dafür haften.

Aber genug zum nebensächlichen Thema...

Schönes Wochenende!

Sascha

am 9. März 2007 um 16:44

Zitat:

original geschrieben von tcsmoers

bevor du sowas schreibst, einfach mal in die agb schauen. du könntest was lernen.

Wer? Ich? Ist irgendwie nicht so ganz eindeutig zuzuordnen, dein Beitrag...

Also... Laut meiner Kfz-Versicherung und deren AGBs ist das abgestellte Fahrzeug stets und auch in der Garage zu verschließen! Ansonsten: Grobe Fahrlässigkeit...

Wie das bei der von dir erwähnten "Hausversicherung" aussieht, weiß ich jedoch mangels Eigenheim nicht!

Ich kenne aber niemanden, der sein(e) Auto(s) unverschlossen in die Garage stellt...

Aber jetzt mal im Ernst, das Szenario wäre doch völlig lebensfremd: Das Auto steht brennend in der verqulamten Garage und die Feuerwehr geht erstmal hin, setzt sich rein, löst Handbremse und legt den Leerlauf ein... und zieht dann das Auto raus? Wenn man den Gedanken weiterspinnt, müßtest du aber dann eigentlich auch noch den Schlüssel steckenlassen. Wie soll die FW denn sonst die Automatik aus P in N stellen und das Lenkradschloß lösen? ;)

Und DAS erkläre dann mal deiner Versicherung, wenn das Auto dann plötzlich weg ist! :D

Ups... Das ist aber wirklich alles sehr OT jetzt! ;)

VG,

am 9. März 2007 um 18:50

Ich weiss nicht, was Ihr für Versicherungen habt. Bei mir steht ganz klar drin, dass das Auto in einer Einzelgarage nicht zu verschliessen ist.

Auch steht in der Garagen-VO des Landes NRW, dass KFZ in der abgeschlossenen Einzelgarage nicht zu verschliessen sind.

Das ist auch für mich einfach und logisch.

In den seltensten Fällen steht das Auto komplett in Flammen. Es handelt sich überwiegend um Schwelbrände. Und diese kann man an sich nur bei freistehenden Autos löschen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Auch steht in der Garagen-VO des Landes NRW, dass KFZ in der abgeschlossenen Einzelgarage nicht zu verschliessen sind.

Das ist auch für mich einfach und logisch.

Sorry wenn ich mich einmische, aber wo hast Du das her?

In der von Dir zitierten VO finde ich nichts darüber:

http://www.lexsoft.de/.../justizportal_nrw.cgi?...

Aber vielleicht habe ich es ja übersehen, welcher § ist es denn?

am 9. März 2007 um 19:36

Ich schaue, wenn ich im Büro, bin mal nach.

peso

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