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KFZ abgemeldet, Käufer kommt erst morgen

Opel Astra G
Themenstarteram 28. August 2013 um 5:49

Hallo liebe Community,

ich habe letzte Woche mein Auto an einen Gebrauchtwagenexporteur verkauft. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht, in dem steht, dass es gestern, also am 27.08. um 18:30 Uhr abgeholt wird. Er hat bereits eine Anzahlung getätigt und es wurde schirftlich festgelegt, dass der Restbetrag bei Übergabe erfolgt. Nun habe ich gestern das Auto abgemeldet und den Käufer angerufen. Der meinte er komme erst übermorgen. Jetzt steht das Auto vorm Haus auf der Straße, Kennzeichen ist zwar noch dran, aber die Plakette ist ja ab. Was passiert nun, falls das Ordnungsamt das sehen würde? Könnte man aus rechtlicher Sicht gegen mich vorgehen? Was kann ich dafür, wenn der Käufer nicht kommt?

Datum und Uhrzeit wurden schriftlich festgelegt. Sollte ich in einer Woche vom Ordnungsamt hören, könnte ich doch den Kaufvertrag vorzeigen, denn laut dem, gehört mir das Auto seit gestern nicht mehr.

Danke für eure Hilfe!

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15 Antworten

Oh, das ist eine ganz schwierige Kiste.

Es gibt ja einmal den Kaufvertrag, aber dann gibt es noch die Veräußerungsanzeige.

Ein Kaufvertrag ist "Privatrecht" und interessiert die Zulassungsstelle und Ämter "nicht die Bohne".

Eine Veräußerungsanzeige beinhaltet Daten vom Käufer und Verkäufer und mit Datum/Uhrzeit wird bescheinigt, dass das Fahrzeug übergeben wurde. Das reicht den Ämtern als Anzeige. Aber Kaufverträge sind für die irrelevant, weil das Auto darüber zwar den Besitzer wechseln kann, die Haltereigenschaft kann jedoch unverändert bleiben.

Deshalb heißt es doch immer, dass nicht der, der im Brief steht, Eigentümer sein muss, das ist nur der Halter, sondern der, der den Brief auch hat. Dein neuer Kfz-Brief liegt ja auch bei der Sparkasse, obwohl Du als Halter drinstehst. Da machen die also einen Unterschied. Für die ist nur diese Veräußerungsanzeige maßgeblich. Und ist das Fz abgemeldet, wird sich immer an den letzten Halter gehalten, also Du. :(

Normalerweise dürfen abgemeldete Kfz nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr herumstehen, das ist jetzt echt blöd. Vielleicht wird es nicht so schnell bemerkt, aber kann auch sein, dass dann ein Knöllchen dran ist, ich weiß es nicht.

Deswegen kann man heutzutage die Autos angemeldet lassen und bei Übergabe wird eine Veräußerungsanzeige geschrieben. Damit ist der Verkäufer rechtlich abgesichert, falls der Käufer das Auto nicht ummeldet oder sich halt nicht darum kümmert.

Dann passieren auch diese Märchen von wegen "Hilfe, mein Auto ist angemeldet, ich kriege Strafzettel aus Frankreich, weil Käufer nicht ummeldet" nicht, eben wegen einer Veräußerungsanzeige.

Ich hab schon zwei Autos auf diese Weise verkauft. Die Käufer konnten angemeldet in meinem Beisein probefahren und hinterher wurde alles festgehalten und gut.

cheerio

Das ist in der Tat eine schwierige Situation. Nach meinem Verständnis ist das Fahrzeug aber noch nicht übergeben, im Kaufvertrag wird zudem stehen, dass die Eigentumsübergabe erst mit der Restzahlung erfolgt, so dass nach meinem Verständnis Du unverändert der Eigentümer bist.

Hast Du die Möglichkeit das Fahrzeug für einige Tage woanders unterzustellen, beispielsweise bei Nachbarn oder auf einer Tankstelle? Falls ja, würde ich folgendes tun:

Deine Versicherung fragen, ob das Auto in der augenblicklichen Situation unverändert noch versichert ist. Außerdem die Polizei anrufen und fragen, ob das Auto in der augenblicklichen Situation dort stehen bleiben darf. Dann weist Du es sicher.

Falls Du das Auto nicht woanders unterstellen kannst, würde ich weder Versicherung noch Polizei anrufen, sondern das Auto dort stehen lassen, sofern davon keine Gefahr für andere ausgehen kann. Ist ja für eine überschaubar kurze Zeit.

Themenstarteram 28. August 2013 um 7:48

Aber ist nicht genau das eine Veräußerungsanzeige, wenn hier festgehalten wurde:

KFZ wurde am 27.08.2013 um 18:30 mit Schlüssel, KFZ-Brief, und KFZ-Schein übergeben.

So steht's im Vertrag, den wir beide unterschrieben haben.

Wenn jetzt nächste Woche Post vom Ordnungsamt kommt, lege ich das vor und gut ist oder?

Leider hatte ich nicht die Möglichkeit, es privat irgendwo unterzubringen. Jetzt steht's da und nun muss ich bis morgen warten. Hoffe mal, dass es nicht auffällt...

Themenstarteram 28. August 2013 um 8:03

Nein, es steht nichts davon im Kaufvertrag, dass das Eigentum erst übergeht, wenn die Restzahlung erfolgt.

Außerdem kann das doch in einer Woche (falls ein Knöllchen kommen sollte) eh keiner mehr nachvollziehen, ob nun gestern das Fahrzeug bereits übergeben wurde oder erst morgen.

Das ist ein ganz einfacher Kaufvertrag, ohne irgendwelche Klauseln, mit Übergabedatum 27.08.2013 und Restzahlbetragdatum auch 27.08.13.

Da weiß doch in ner Woche keiner, ob das nun gestern oder morgen passiert ist.

Rein rechtlich wäre ich gar nicht mehr der Eigentümer.

Wenn der Käufer den Erhalt von Fahrzeug, Papieren und Schlüssel schon quittiert hat bist du aus der Nummer raus. Selbst wenn du wolltest könntest du den Wagen ja ohne Schlüssel nicht mehr bewegen. Kannst ja auch nichts dafür dass er seinen Wagen vor deiner Haustür stehen lässt.

Dass der Verkäufer die Sachen eigentlich noch nicht übergeben bekommen hat ist sein Bier, hätte das halt nicht so unterschrieben dürfen.

Aber ich würde mir gar nicht den Kopf zerbrechen. Da muss erst mal jemand vom Ordnungsamt durch laufen, der dann noch genau aufs Kennzeichen achtet. Ganz ohne Kennzeichen würde es auffallen, aber dass nur die Plakette fehlt sieht man doch bei einem flüchtigen Blick gar nicht. Wenn der Wagen nicht im Parkverbot, oder auf einem kostenpflichtigen Parkplatz steht schauen die doch gar nicht so genau hin.

Und ich weiß gar nicht ob darauf direkt ein Bußgeld steht, oder ob du nicht sogar erst mal nur eine Frist bekommst um den Wagen zu entfernen.

So habe ich auch gedacht, aber hier in der Nachbarschaft gibt es einen Denunzianten, der natürlich prompt die Polizei angerufen hat. Und dabei wohne ich wirklich in einer Gegend, in der die Polizei alle 10 Jahre vorbeikommt.

Denn keine 48 Stunden später klebte ein gelber (?) Zettel an der SCheibe, der nur mit größtem Aufwand wieder von mir entfernt werden konnte. Natürlich hinterließ die Aktion Kratzer an der SCheibe. Mal so nebenbei: Das ist eine absolute Frechheit solche Aufkleber anzubringen, die sich nicht mehr lösen lassen, das ist meiner Meinung nach Sachbeschädigung.

Aber alles kein Problem, man hat dann 4 (?) Wochen Zeit, das Auto zu entfernen. Nur muss man aufpassen, dass keine Langfinger vorbeikommen, den Zettel kann man nämlich nicht übersehen. So fördert die Polizei mal so ganz nebenbei Vandalismus und Diebstahl......... super Idee mit dem Aufkleber! So ein kleiner Zettel an der Windschutzscheibe würde auch reichen.

Zitat:

Natürlich hinterließ die Aktion Kratzer an der SCheibe. Mal so nebenbei: Das ist eine absolute Frechheit solche Aufkleber anzubringen, die sich nicht mehr lösen lassen, das ist meiner Meinung nach Sachbeschädigung.

Dafür gibt es Aufkleberradierer, kann doch niemand was dafür dass du mit dem falschen Werkzeug ran gehst. ;)

Deinem Post nach hast du noch nie so einen Aufkleber entfernt. :rolleyes:

http://e36-download.e36-page.net/formulare/Veraeusserungsanzeige.pdf

Kaufverträge regeln die Eigentumsverhältnisse, nicht die Haltereigenschaft.

Die zusätzliche V.-anzeige sichert den Verkäufer vor Zulassungsstelle, Finanzamt und Versicherung ab.

Die interessiert der Kaufvertrag nicht, wenn es dumm kommt und der neue Käufer Knöllchen auf die Kappe des Verkäufers sammelt.

Es geht mir nur darum, dass man es beim nächsten Mal so machen sollte. Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige und fertig.

Da braucht man nichts abzumelden und keine gelben Aufkleber abzukratzen.

Naja, ich habe es ja weiter oben schon erklärt.

cheerio

@augenauf

Nö, aber du hast auch noch keinen Radierer in der Hand gehabt. ;)

http://www.youtube.com/watch?v=fuEL7gbcssA

Der fräst sogar Edelstahl Spiegelfolie von Lack ohne dabei Kratzer zu hinterlassen. Ich wette der Aufkleber wäre in unter 3min weg.

 

edit

@där kapitän

Das Problem das du beschreibst entstünde wenn er dem Käufer den Wagen angemeldet übergeben hätte. Er hat den Wagen aber doch schon abgemeldet.

Und der Käufer hat bestätigt dass Papiere und Schlüssel in seinen Besitz übergegangen sind.

Damit ist der TE doch nun weder Halter, noch Besitzer. Eventuell noch Eigentümer, je nach Vertrag, aber Eigentum interessiert ja nicht.

Meiner Meinung nach dürfte er den Wagen gar nicht mehr wo anders hin schaffen. Könnte er auch gar nicht, weil er ja offiziell gar keinen Schlüssel mehr hat.

am 28. August 2013 um 14:03

Zitat:

Und laut Unterlagen ist der Wagen bereits in den Besitz des Käufers übergegangen.

Sehe ich auch so, mit der Übergabe der Schlüssel und Papiere ist das Fahrzeug nicht mehr im Besitz des Verkäufers.

Zitat:

Original geschrieben von Frack

@augenauf

Nö, aber du hast auch noch keinen Radierer in der Hand gehabt. ;)

http://www.youtube.com/watch?v=fuEL7gbcssA

Der fräst sogar Edelstahl Spiegelfolie von Lack ohne dabei Kratzer zu hinterlassen. Ich wette der Aufkleber wäre in unter 3min weg.

Ja, nee ist klar, so was kann man auch an jeder Ecke kaufen. :rolleyes:

Kann ich das der Polizei in Rechnung stellen?;)

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Zitat:

Und laut Unterlagen ist der Wagen bereits in den Besitz des Käufers übergegangen.

Sehe ich auch so, mit der Übergabe der Schlüssel und Papiere ist das Fahrzeug nicht mehr im Besitz des Verkäufers.

Und wenn der neue Besitzer das Fahrzeug nicht ummeldet und stattdessen Knöllchen sammelt, dann geht das alles auf die Kappe des zuletzt bekannten Halters.

Wenn das Teil abgemeldet wurde, wird sich an den zuletzt bekannten Halter gewandt, wenn Probleme auftauchen sollten.

Ich hoffe es mal nicht, aber ich will ja nur damit sagen, dass das nicht immer einfach mit Kaufvertrag und Schlüssel getan ist. Egal, macht's was wollt. ;)

cheerio

Themenstarteram 29. August 2013 um 5:49

Naja klar wird sich an den letzten Halter gewandt.

Das Problem hatte ein Kumpel auch mal.

Der hat denen den Kaufvertrag zugesandt und gut war.

Außerdem wäre das bei mir noch komplizierter.

Halter ist nämlich meine Schwester, sie steht auch im Brief, da das damals günstiger für mich war, auf sie laufen zu lassen.

Wir haben das nie umschreiben lassen.

Also im schlimmsten Fall bekommt meine Schwester Post, die von alledem keine Ahnung hat. :)...

Also bis jetzt ist noch kein Aufkleber am Auto. Habe mit Käufer telefoniert. Er kommt heute 11.30 Uhr und dann sollte der Käse gegessen sein :)

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