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KFZ Abschleppen

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 12:58

Hallo Leute!

Nur ganz kurze Frage - hier geht's ja um zwei Golfs und daher hier im Forum!

Müsste morgen den Standort eines abgemeldeten Golf verändern. Der ist defekt, Getriebeschaden. Der müsste in die Werkstatt eines Kollegen, 3 km weg vom Standort.

Wie sieht's rechtlich aus mit dem Schleppen? Eine Stange kann ich organisieren.

Direkt nebendran wo das Auto steht ist auch ne Werke, die ich aber nicht mag. Denkt ihr, dass es okay ist, wenn ich den Wagen per Stange zu meinem Bekannten karre?

Ich danke euch

grüße

reno

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22 Antworten

Schleppen ist in Deutschland verboten. Es gilt ja nicht umsonst der Grundsatz, dass man nach einer Panne die Autobahn an der nächstgelegenen Abfahrt zu verlassen hat und in die nächstgelegene Werke bringen muss. Wirst wohl nicht drumrum kommen, das auto aufn Hänger zu laden oder auf einen Abschleppwagen. Wenn du im ADAC bist, kannst du dort ja mal anfragen, ob sie so kulant sind und das auto hinschleppen. Bei ADAC-Plus darf man sich ja die Werke aussuchen. Bei normaler Mitgliedschaft nur in die nächstgelegene.

Falls alles nicht zur Verfügung steht, musst du halt das Risiko eingehen. Aber sobald euch ein Grüner an einer Werke vorbeifahren sieht, kann schon schluss sein mit lustig...

ich würde mir da kein kopf machen, wenn das fahrzeug was du abschleppen willst angemeldet ist . und wenn dich die polizei anhällt , dann sagste eben das dein auto da und da kaputt gegangen ist und du jetzt zur "nächsten" werkstatt abgeschleppt wirst. kleines beispiel : bin selbst mal von peine nach wolfenbüttel (ca 50 km) abgeschleppt wurden und die komplette strecke auf der autobahn und es ist nichts passiert . klar kommen jetzt wieder leute die sagen "ja glück gehabt bla bla bla" ich würde es trotzdem einfach machen gerade bei ner strecke von 3km !!! das dauert 10 min ...

Also drei Kilometer wäre hier bei uns gerademal von einem Kaff ins andere. Ich würd mir da keine Gedanken machen ;)

No risk-no fun!!:D

Ich habe mich auch mal auf mob-Garantie abschleppen lassen, abends um 22 Uhr. Der VW-Meister hatte allerdings keinen Schlepper, sondern nur einen Passat mit Abschleppstange. Er hat mich dann in "seine" Werkstatt abgeschleppt, also die Werkstatt wo er dazugehört. Waren schon so um die 10km also mit Sicherheit nicht die nächste.

Ich wusste gar nicht, dass es verboten ist, Autos weiter abzuschleppen. Dachte nur, dass Auffahren auf die AB ist verboten.

Wieder was gelernt! :)

 

Achja: Ich würds trotzdem machen. Sind ja nur 3 KM

O:-)

Schleppen ist grundsätzlich verboten, allredings gibt es streng reglementierte Ausnahmen:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_33.php

der einfachste und legalste Weg ist eine Abschleppachse oder ein Transporter/Anhänger ...

allerdings:

Abschleppen im Pannenfall (Nothilfe) ist zulässig und wenn der Wagen zugelassen ist: wer sagt den das der Wagen nicht gerade eben erst havariert ist ... :rolleyes:

Leute er schreibt doch das, das Fahrzeug abgemeldet ist

Zitat:

Original geschrieben von RenoRulez2

Müsste morgen den Standort eines abgemeldeten Golf verändern.

Und somit ist das abschleppen unzulässig. Höchstens auf einem Hänger.

Der ADAC wird da wohl auch nicht viel machen. Denn bei denen muß das Fahrzeug auch angemeldet sein bzw. eine zulassung haben!

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 17:23

Ebend wenn er angemeldet WÄRE würde ich auch sagen "Herr Wachtmeister der ist mir gerade eben verreckt":rolleyes:

Aber da kein Schild dran ist naja was soll ich sagen? Mhhhh wird komisch kommen "Ja da ist kein Schild dran, wie sie fahren so rum?" " Ööhhhm ja nöööö ...." .

Habe ne rote Nummer für dem Samstag. Wenn ich die dranschraube darf ich den schleppen oder?

Von Kaff zu Kaff ist eines. Ist aber ein wenig mehr befahrene Straße leider....

Grüße und danke

reno

Nicht hauen,

 

aber soweit ich weiß arfst du auch ein Auto abschleppen das nicht angemeldet ist. Wir haben das schon öfter gemacht und die Grünen hat das nicht interesseiert. Nur über die Aurobahn darf man nicht, ist klar.

Der Typ der meinen alten 2er gkauft hat (war abgemeldet) hat ihn mit Stange 80km durch Ruhrgebiet nach Hause geschafft. Er sagte er hätte einen Polizisten gefragt un der meinte, das der Abgeschleppte in diesem Fall über das Zugfahrzeug versichert ist.

schleppen und abschleppen sind zwei verschiedene sachen. was du vor hast ist schleppen und dazu braucht man eine ausnahmegenehmigung des straßenverkehrsamtes. guckst du hier

Paragraphenwald, ah ja stimmt wir sind in Deutschland:D

 

Ich denke mal auch in diesem Fall geht Realität und Praxis sehr weit auseinander!

Bei uns wertet die Polizei ein abgemeldetes Fahrzeug als Anhänger mit 2 Achsen (weil die Räder weiter als bei einer Tandemachse auseinander stehen). Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss einen entsprechenden Führerschein haben. Die Polizisten freuen sich immer, wenn sie ein solches Gespann erwischen.

Mit einer roten Nummer oder mit einem Kurzzeitkennzeichen geht es.

Wenn man es zum Verschrotten bringt, ist es etwas anderes. Verschrottet deine Werkstatt keine Autos? Ich weiß, dazu müsste sie eine Erlaubnis haben.

Zitat:

Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.

(www.verkehrsportal.de)

Das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden. Nach meinem Verständnis heißt das, es ist betriebsunfähig.

Ich stand vor ein paar Monaten vor genau dem gleichen Problem. Defektes Lage der Getriebehauptwelle. Mein Kumpel schleppte meinen Wagen 2 km von einer Tiefgarage zur nächsten - unmittelbar an der Polizeistation vorbei.

Just do it! :)

Themenstarteram 19. Dezember 2007 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Zitat:

Ein abgeschlepptes betriebsunfähiges Kraftfahrzeug gilt nicht als Anhänger (vgl. § 18 Abs. 1 StVZO). Für das abgeschleppte Kfz besteht keine Zulassungspflicht, auch braucht es kein Kennzeichen zu führen. Das abgeschleppte Kfz ist von der Pflichtversicherungs- (§ 2 Abs. 1 Nr. 6c PflVG) und Kraftfahrzeugsteuerpflicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) befreit.

(www.verkehrsportal.de)

Das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden. Nach meinem Verständnis heißt das, es ist betriebsunfähig.

Ich stand vor ein paar Monaten vor genau dem gleichen Problem. Defektes Lage der Getriebehauptwelle. Mein Kumpel schleppte meinen Wagen 2 km von einer Tiefgarage zur nächsten - unmittelbar an der Polizeistation vorbei.

Just do it! :)

DAS dachte ich mit eben auch. Andererseist steht auch was da von wegen "Nothilfe" und so. Aber wenn man nur das oben nimmt dürfte ich es eigentlich auch, weil fahren tuts so keinen Zentimeter ...

weiß jemand was mit Sicherheit in diesem Dschungel, und kann vll. mal nen Pickel fragen?

Ich danke euch und gruß

reno

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