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KFZ-Beihilfe: Zusatzausstattungen bei Gebrauchtwagen bezuschusst?
Hallo zusammen,
ich bin Rollifahrer (100%, H, B, AgB) ich beabsichtige den Kauf eines neuen PKWs, weil mein alter sich langsam auflöst. Ein Antragsformular habe ich bereits bei der AfA angefordert. Ich hoffe mal das liegt morgen in meinem Briefkasten.
Mein Anliegen: Neben dem einkommensabhängigen Zuschuss (bis 9500), werden die behinderungsbedingten Zusatzausstattungen ja im vollem Umfang übernommen. Wenn ich mir jetzt aber einen Gebrauchtwagen aussuche, der z.B. Sportsitze (seitliche Stabilisierung) und eine Standheizung (Eiskratzen als Rollifahrer nicht möglich) integriert hat oder auch das Automatikgetriebe das ich ja benötige, wird mir dies zusätzlich zu den 9.500 bezuschusst? Wenn ja, wie wird denn das berechnet?
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorfeld für eine Antwort
hualamumba
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10 Antworten
Hallo hualamumba,
im Gebrauchten ist ja bereits alles für einen Preis enthalten und ich befürchte, dass der Kostenträger keine weiteren Zuschüsse für Automatik und Sitze übernehmen wird; ich wüsste auch nicht wie der Preis anteilig berechnet werden könnte (vielleicht anhand der damaligen Preisliste?).
Anders sieht es bei der Standheizung aus, falls Du die nachträglich einbauen lässt, dann hast Du ein Angebot und einen Preis der ggf. übernommen wird.
Ich habe dieses Jahr einen Kfz Hilfe Antrag bei der "deutschen Rentenversicherung Bund" gestellt. Selbst bei einem Neuwagen wird die Ausstattung, die zum Standard gehört oder in einem Paket enthalten ist, NICHT zusätzlich übernommen, wie z.B. beheizte Spiegel, Sportsitze, elektr. Sitzverstellung oder -heizung. Die DRV erstattet nur, wenn auch ein Preis im Angebot explizit ausgewiesen ist. Wenn das jedoch mit weiterer Ausstattung in einem - nennen wir das mal Komfortpaket - zu EINEM Preis bestellbar ist, wird das auch nicht bezuschusst. :-(
Analog dazu wird das sicher auch bei einem Gebrauchten so sein.
Wie die AfA das handhabt könnte man aber doch in einem Telefonat klären?
Vielleicht findet sich hier auch noch jemand, der mit der AfA Erfahrungen hat... ich drück mal die Daumen.
Viele Grüße
Ingo
Hallo Ingo,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das ist ja wirklich eine sehr merkwürdige Regelung. Beim Gebrauchtwagen hätte ich das ja noch ein Stück nachvollziehen können, aber dass dir selbst beim Neuwagen dafür nichts angerechnet wird, ist ja völlig absurd.
Mal kurz laut gedacht: Was wäre denn, wenn man sich einen Gebrauchtwagen zulegt, der weder Automatikgetriebe noch Sportsitze, beheizte Rückspiegel, Standheizung usw. besitzt. Könnte man dann diese als erfoderliche behinderungsbedingte Ausstattung dafür anfordern und diese würden dann NEU, also ausgetauscht und bezahlt werden? Da würde der Kostenträger ja massiv viel mehr Geld ausgeben.
LG
hualamumba
Früher war ein Gebrauchter schlicht indiskutabel, da eine Förderung nicht für Kisten mit baldigem Ableben gewährt wird.
Auch wenn die Autos jetzt besser sind, glaube nicht das sich an diesem Prinzip was geändert hat.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 30. August 2017 um 19:14:22 Uhr:
Früher war ein Gebrauchter schlicht indiskutabel, da eine Förderung nicht für Kisten mit baldigem Ableben gewährt wird.
Auch wenn die Autos jetzt besser sind, glaube nicht das sich an diesem Prinzip was geändert hat.
Ich verstehe nicht genau, was du mir damit sagen willst. Es gibt seit mehreren Jahren eine Regelung, dass das zu kaufende Auto einen Mindestwert von 50% seines Neuwertes haben muss. Meine Frage war doch aber eine ganz andere. Kannst du mir mit meiner Frage weiterhelfen?
Da musst du aber aufpassen. Ich glaube nicht, dass mann für einen Gebrauchten den vollen Zuschuss bekommt.
Wenn der Wagen weniger als 50% vom Listenpreis wert ist, gibts gar nichts (Rentenversicherung Bund).
War jedenfalls bei mir so. Ist aber schon eine Weile her (2011).
Zitat:
@hualamumba schrieb am 30. August 2017 um 17:11:22 Uhr:
Mal kurz laut gedacht: Was wäre denn, wenn man sich einen Gebrauchtwagen zulegt, der weder Automatikgetriebe noch Sportsitze, beheizte Rückspiegel, Standheizung usw. besitzt. Könnte man dann diese als erfoderliche behinderungsbedingte Ausstattung dafür anfordern und diese würden dann NEU, also ausgetauscht und bezahlt werden? Da würde der Kostenträger ja massiv viel mehr Geld ausgeben.
LG
hualamumba
Naja, das wäre jetzt sehr extrem! Nachträglich ein Getriebe und Sitze zu tauschen ...
da fehlt dann doch die Verhältnismässigkeit.
Beim Neuwagen hängt das auch vom Hersteller ab, bei einigen kann man gewisse Austattungen nur im Paket bestellen und bei anderen auch vieles einzeln, selbst wenn es im Paket günstiger wäre.
Und entgegen anderer Meinungen hier finde ich den Erwerb eines Gebrauchten nicht unbedingt verwerflich. Das hängt jedoch sehr vom Alter und der Laufleistung ab, ein junger Gebrauchter hat sicher noch einige Jahre Lebenserwartung. (Ich fahre meinen jetzigen seit 21 Jahren. ok, ok, da bin ich nicht der Durchschnitt :-)
Ok bei mir ist es jetzt schon ewig her aber damals wurden nur Neuwagen Finanziert (ich dachte damals nur an einen erschwinglichen Gebrauchten), bei den Umbauten war es wegen den Verhältnismäßig hohen Arbeitszeiten eigentlich noch zwingender ein Neuwagen.
Zumindest konnte zu derzeit ein Rollifahrer noch kratzen den mechanischen Hilfsmitteln sei Dank, das problem war wie kommt man durch die verschneite Straße zum Autoparkplatz.
Zitat:
@alter-Rolli schrieb am 30. August 2017 um 20:06:01 Uhr:
Zitat:
@hualamumba schrieb am 30. August 2017 um 17:11:22 Uhr:
Mal kurz laut gedacht: Was wäre denn, wenn man sich einen Gebrauchtwagen zulegt, der weder Automatikgetriebe noch Sportsitze, beheizte Rückspiegel, Standheizung usw. besitzt. Könnte man dann diese als erfoderliche behinderungsbedingte Ausstattung dafür anfordern und diese würden dann NEU, also ausgetauscht und bezahlt werden? Da würde der Kostenträger ja massiv viel mehr Geld ausgeben.
LG
hualamumba
Naja, das wäre jetzt sehr extrem! Nachträglich ein Getriebe und Sitze zu tauschen ...
da fehlt dann doch die Verhältnismässigkeit.
Beim Neuwagen hängt das auch vom Hersteller ab, bei einigen kann man gewisse Austattungen nur im Paket bestellen und bei anderen auch vieles einzeln, selbst wenn es im Paket günstiger wäre.
Und entgegen anderer Meinungen hier finde ich den Erwerb eines Gebrauchten nicht unbedingt verwerflich. Das hängt jedoch sehr vom Alter und der Laufleistung ab, ein junger Gebrauchter hat sicher noch einige Jahre Lebenserwartung. (Ich fahre meinen jetzigen seit 21 Jahren. ok, ok, da bin ich nicht der Durchschnitt :-)
Versteh mich nicht falsch. Ich wollte mit meinem Beispiel bewusst übertreiben und würde es so nicht machen wollen. Weißt du denn aber, ob es eine gesetzliche Regelung für so etwas gibt? Du sprichst von Verhältnismäßigkeit. Würde ich auch so sehen. Aber es ist meiner Meinung nach auch nicht verständlich, warum du notwendige Ausstattungen nicht bezuschusst bekommst, nur weil sie in der Serienausstattung inklusive sind.
LG
Zitat:
@hualamumba schrieb am 30. August 2017 um 20:40:18 Uhr:
Zitat:
@alter-Rolli schrieb am 30. August 2017 um 20:06:01 Uhr:
Naja, das wäre jetzt sehr extrem! Nachträglich ein Getriebe und Sitze zu tauschen ...
da fehlt dann doch die Verhältnismässigkeit.
Beim Neuwagen hängt das auch vom Hersteller ab, bei einigen kann man gewisse Austattungen nur im Paket bestellen und bei anderen auch vieles einzeln, selbst wenn es im Paket günstiger wäre.
Und entgegen anderer Meinungen hier finde ich den Erwerb eines Gebrauchten nicht unbedingt verwerflich. Das hängt jedoch sehr vom Alter und der Laufleistung ab, ein junger Gebrauchter hat sicher noch einige Jahre Lebenserwartung. (Ich fahre meinen jetzigen seit 21 Jahren. ok, ok, da bin ich nicht der Durchschnitt :-)
- Versteh mich nicht falsch. Ich wollte mit meinem Beispiel bewusst übertreiben und würde es so nicht machen wollen.
- Weißt du denn aber, ob es eine gesetzliche Regelung für so etwas gibt? Du sprichst von Verhältnismäßigkeit. Würde ich auch so sehen.
- Aber es ist meiner Meinung nach auch nicht verständlich, warum du notwendige Ausstattungen nicht bezuschusst bekommst, nur weil sie in der Serienausstattung inklusive sind.
LG
- Schon klar, dass das übertrieben gemeint war :-)
- Gesetze gibt es sicher genug (click hier für Beispiel: https://nullbarriere.de/kfzhilfe.htm),
bei den Kostenträgern ist auch eine gute Begründung ebenso wichtig.
Wenn ich also glaubhaft machen kann warum ich das eine oder andere unbedingt benötige. Ich hatte z.B: ein paar Fotos zur Rolliverladung dem Antrag beigelegt.
- Bei mir waren das hauptsächlich die Sportsitze, die ohne extra Preis in einem Paket enthalten waren.
Ich habe aber keinen Einspruch erhoben und mich grundsätzlich über den Zuschuss in unerwarteter Höhe und die finanzielle Übernahme einer "Sonderlocke" (Reduzierung der Mittelkonsole) gefreut. Bei Querschnitt TH4 und beantragtem Gasring könnte der Seitenhalt auch zur Streitfrage werden. Hatte ich keine Lust drauf.
P.S. Irgendwo hatte ich mal einen kurzen Text zu den "all inclusive" Ausstattungen gelesen, finde ich nicht mehr. Vielleicht reiche ich das nach.
VG Ingo
Moin,
beim Gebrauchten werden nur die Dinge noch nachträglich bezahlt, die Du aufgrund Deiner Behinderung noch brauchst wie:
Standheizung
Handgerät
Sitze (behinderungsmäßig nötig)