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KFZ-Brief nicht vorhanden

Themenstarteram 18. September 2018 um 17:13

Guten Tag zusammen,

folgendes: habe heute eine MZ 250 mit beiwagen gekauft, wie üblich (Bj. 85) ohne Papiere, diese sind bei dem Umzug verloren gegangen. Allerdings hat der Verkäufer einen Kaufvertrag von 1986 gefunden, dort ist die KFZ-Brief Nr.(stillgelegt) aufgelistet.

Jetzt ist die Frage, kann ich das irgendwie für die Zulassung nutzen?

Bedanke mich im Voraus

Andreas

Beste Antwort im Thema

Hallo TE,

setze Dich mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung. Die sagen Dir genau, was sie haben wollen, damit eine neue ZB II von Ihnen ausgestellt werden kann.

Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders

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Am besten zuständige Zulassungsstelle fragen. Vermutlich braucht es eine Bescheinigung, dass das Teil nicht geklaut ist und eine Erklärung, dass der Brief verloren gegangen ist. Wird ggf. regional verschieden gehandhabt.

Themenstarteram 18. September 2018 um 17:21

das das Teil nicht geklaut ist geht aus den Kaufverträgen hervor, von damals und von heute, mit der Verkäuferunterschrift. Mal sehen was die Zulassungstelle dazu sagt.

Danke!

Du kannst ausschließen, dass der Verkäufer es zwischendurch mal verkauft und sich wieder angeeignet hat?

Hallo TE,

setze Dich mit Deiner zuständigen Zulassungsstelle in Verbindung. Die sagen Dir genau, was sie haben wollen, damit eine neue ZB II von Ihnen ausgestellt werden kann.

Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders

Vermutlich wird die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fz.-Briefes haben wollen, allerdings nicht von dir, sondern vom Verkäufer.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 18. September 2018 um 20:09:00 Uhr:

Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders

So viel Spielraum gibt es da eigentlich nicht, denn das Verfahren ist in § 12 Abs. 5 FZV beschrieben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. September 2018 um 20:09:24 Uhr:

Vermutlich wird die Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fz.-Briefes haben wollen, allerdings nicht von dir, sondern vom Verkäufer.

Diese Antwort nicht unbedingt richtig. Eine Versicherung an Eides statt gibt derjenige ab, der das Teil verloren hat.

Jetzt geschieht genau das was ich geschrieben habe, Mutmaßungen. Warum ?

Der TE muss sich mit seiner Zulassungsstelle in Verbindung setzen, fertich.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 18. September 2018 um 20:14:22 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 18. September 2018 um 20:09:00 Uhr:

Es gibt einfach zuviele Zulassungsstellen, die das unterschiedlich behandeln. Alle Aussagen hier wären ggf. Mutmaßungen und letztendlich macht es Deine Zulassungsstelle doch anders

So viel Spielraum gibt es da eigentlich nicht, denn das Verfahren ist in § 12 Abs. 5 FZV beschrieben.

Es kommt auf den Fall an !

Bin irrtümlich auf danke gekommen, sollte nicht sein !

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 18. September 2018 um 21:05:27 Uhr:

Eine Versicherung an Eides statt gibt derjenige ab, der das Teil verloren hat.

Und wer ist das in diesem Fall? Es ist doch der Verkäufer.

Themenstarteram 19. September 2018 um 5:49

Moin,

danke für die Rückmeldungen, vielleicht habe ich die Frage falsch formuliert, ich versuch's nochmal:

da das Moped keine Papiere hat muss ich damit zur Abnahme, der aaS benötigt von mir ein technisches Blatt oder ähnliches, wenn ich also die Kopie von dem "alten" KFZ-Brief bekommen hätte, dann hätte ich eigentlich alles was der aaS braucht und zwar FIN-bezogen. Wie gesagt der Brief ist sowieso "stillgelegt". Da bei uns bei der ZS immer vieeeel los ist wollte ich mir die 3 Stunden Wartezeit ersparen in dem ich hier nachfrage ob jemand damit Erfahrungen hat.

Die technischen Daten sind nicht der Engpass, da reicht ein Datenblatt oder ggf. eine Briefkopie. Der alte Brief muss aber aufgeboten werden und dazu brauchst Du die eidesstattliche Versicherung desjenigen, der zuletzt nachgewiesene Eigentümer im Besitz des Briefes war.

Themenstarteram 19. September 2018 um 6:24

alles klar, besten Dank

Hier wirst Du tatsächlich mit der Zulassungsstelle reden müssen. Du hast ja die Kaufverträge, was hilfreich sein kann.

@Florian333

Noch einmal, eine Versicherung an Eides statt gibt der ab, der den Brief (ZB II) verloren hat, er ist der Einzige der weiß was damit geschehen ist. Wir reden nicht von einer Verlusterklärung oder um die Aufbietung.

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