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KFZ Erbe ausgeschlagen

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 22:21

Hallo Leute,

ich weiß nicht, ob das Thema in diesem Forum passt. Aber ich versuche es trotzdem.

Mein Vater ist verstorben und ich muss mich nun um alles kümmern. Ich habe erfahren, dass mein Vater verschuldet ist und ich das Erbe ausschlage. Nun mein Problem.

Ich fahre ein KFZ, dass auf seinen Namen zugelassen ist. Er steht im Fahrzeugschein I und II. Zudem läuft die kfz-Versicherung auf seinen Namen. Allerdings zahle ich die KFZ-Versicherung und ich stehe auch als zweitfahrer in der Versicherung. Mein Vater hat das Auto nie genutzt. Diese Dinge sind mir heute eingefallen und nun habe ich Angst, dass das KFZ meinen Vater rechtlich gehört, da er in den Unterlagen steht, ob wohl er es nicht nutzt und ich das Fahrzeug bezahlt habe (bar).

wie ist die rechtliche Lage? Ich kann theoretisch das KFZ ummelden auf meinen Namen, aber theoretisch kann der Nachlasspfleger sagen, dass KFZ gehört ihren Vater oder irre ich mich?

LG :)

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19 Antworten

Also Halter, Versicherungsnehmer, Besitzer und Eigentümer können schon verschiedene Personen sein. Nur weil dein Vater Halter und Versicherungsnehmer war muss er ja kein Eigentümer sein.

Du hast das Fahrzeug bezahlt, kannst du das ggf. nachweisen? Kaufvertrag? Ggf. Zeugen die bestätigen können dass du das Auto ausschließlich genutzt hast? Irgendwas mit dem du dem Nachlasspfleger darlegen kannst dass du Eigentümer bist?

P.S. Beileid zum Verlust :(

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 22:41

Zitat:

@Moers75 schrieb am 26. Januar 2023 um 23:35:38 Uhr:

Also Halter, Versicherungsnehmer, Besitzer und Eigentümer können schon verschiedene Personen sein. Nur weil dein Vater Halter und Versicherungsnehmer war muss er ja kein Eigentümer sein.

Du hast das Fahrzeug bezahlt, kannst du das ggf. nachweisen? Kaufvertrag? Ggf. Zeugen die bestätigen können dass du das Auto ausschließlich genutzt hast? Irgendwas mit dem du dem Nachlasspfleger darlegen kannst dass du Eigentümer bist?

P.S. Beileid zum Verlust :(

Vielen Dank für deine Anteilnahme.

Der Kaufvertrag ist nicht mehr vorhanden. Allerdings gibt es Zeugen, die bestätigen können, dass ich das Auto bezahlt habe und ausschließlich fahre. Zudem können auch Nachbarn bezeugen, dass das Fahrzeug jeden Tag/Nacht vor meiner Wohnung steht. Und als kleiner Hinweis sieht mein Nummernschild. Dort ist mein Anfangsbuchstabe sowie mein Geburtag vermerkt (Tag und monat)

Was ist mit dem Kaufvertrag passiert?

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 22:54

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Leider ist dieser nicht mehr auffindbar.

Die Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis - steht auch drauf.

Edit: Auch von mir herzliches Beileid zum Tod deines Vaters!

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 23:03

Also ist der Eigentümer derjenige, der das KFZ erworben hat? Und dieser steht im Kaufvertrag, den ich leider nicht mehr besitze?

Eigentümer an allen Sachen ist fe facto stets der Käufer, der die Sache erworben hat...

In dem Fall natürlich Du!

Ja.

Und beileid

Ein Anwalt mit dem Fachgebiet Erbrecht wird Deine Fragen beantworten.

Eine Erstberatung kostet maximal 190 € netto, das wäre es mir auf jedem Fall wert.

Für den Fall der Fälle könntest Du alle Zeugen schon mal bitten Ihr Aussage zu zusammenzuschreiben. Haben und nicht brauchen ist ja besser als brauchen und nicht haben. Dann gibge es zügig falls sich das Nachlassgericht doch noch meldet.

Du hast ja die Papiere. Es spricht nichts dagegen das Auto sofort umzumelden.

Erst mal mein Beileid. Besitz und Eigentum sind unterschiedlich zu bewerten. Der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind auf Deinen Vater ausgestellt und Du willst das Erbe ausschlagen? Die Herausforderungen ist halt wie Du glaubhaft dem Nachlassgericht darlegen kannst, dass Du trotz fehlendem Kaufvertrag oder Eintragung Deines Vaters in Teil II trotzdem Eigentümer sein sollst. Das Nachlassgericht/Nachlassverwalter, wenn keine anderen Erben vorhanden, wird versuchen so viel wie möglich aus der Erbmasse herauszuschlagen, um die Schulden zu decken. Einfach Ummelden halte ich für rechtlich bedenklich. Mach es wie Servicetool vorgeschlagen, wende Dich an einen Rechtsbeistand.

Auch von mir Mein Beileid zum Verlust Deinen Vaters!

Hast Du noch den Kontakt zum Verkäufer? ...vielleicht hat dieser noch sein Exemplar des KV und würde Dir eine Kopie anfertigen. Außerdem musst Du ja bezahlt haben, Kontoauszug von der Überweisung? Darlehensvertrag in Höhe des damaligen Kaufpreises?

Mein Beleid auch.

Zur Frage:

Wenn das Auto bei einem Händler gekauft wurde, dann muss dieser aus steuerlichen Gründen dien Kaufvertrag 10 Jahre archiviert behalten, wäre also dieser nicht verloren. Dort steht der Name des Besitzers und das genaue Kaufdatum drin. Hast Du damals per Überweisung bezahlt, kannst Du von der Bank die Kopie dieses Belegs damit anfordern. Hattest Du bar bezahlt - gilt es als Schenkung. Schenkungen kann man bis 10 Jahre zurückfordern. In dem Fall Anspruch in den Nachlass bzw an die Erben anmelden. Trotzdem schiwerig - täte ich nicht ohne anwaltlichen Beistand machen. Als "Gläubiger" wärst Du in dem Fall an letzter Stelle der "Liste" ...

Wenn ich Deine Schilderung richtig verstehe, steht Dein Name nur als "Zweitnutzer des PKW" und besagt nichtszu Eigentumsverhältnissen. Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Oder es gab später datiert eine Übertragung (schriftlich!).

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