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KFZ Gebrauchtwagen gekauft, Anzahl der Vorbesitzer anstatt 1 nun 2
Hallo.
Ich hätte da mal eine Frage in die Runde gestellt, gerne auch Meinungen wie Ihr in solch einer Thematik weiter reagieren würdet.
Ich habe ein 4 Jahre altes und nicht gerade günstiges gebrauchtes KFZ aus einem renommierten deutschen KFZ-Hersteller Autohaus erworben.
Beschrieben laut Anzeige war 1 Vorbesitzer.
Besichtigung, Probefahrt, Erklärung durch Verkäufer, alles gut.
Heute kam der KFZ-Brief zwecks Zulassung zugesandt. Im Brief sind 2 Halter bereits eingetragen.
1. Halter = Eintrag im Fahrzeugbrief "Anzahl der Vorbesitzer 0"
2. Halter = Eintrag im Fahrzeugbrief " Anzahl der Vorbesitzer 1".
Mit mir wäre das Auto dann in 3. Hand. Laut Kaufvertrag "Anzahl der Vorbesitzer laut KFZ-Brief = 1".
Ich als Käufer denke natürlich das dieses Auto nur 1 Besitzer, also aus 1. Hand ist.
Zum anderen wurde mir der Fahrzeugschein mit zugesandt, dort ist der vermerk das dass Auto seit 12/2018 Stillgelegt wurde.
Nun zu den Fragen:
Wurde ich jetzt vom Autohaus "besch...." mit den Anzahl der Vorbesitzer?
Zum anderen, wenn solch ein Auto seit knapp 7 Monaten Stillgelegt wurde, ist der rein theoretisch seit knapp 7 Monaten im Verkauf gestanden mit den hin und wieder Stattfindenden Probefahrten. Sehr komisch aus meiner Sicht, es sei denn es Spricht absolut nichts dagegen wenn ein Auto ein halbes Jahr nur steht!
Bitte um Rückmeldungen!!!
Gruß
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22 Antworten
Was steht im Kaufvertrag?
Im Kaufvertrag steht dieses: "Anzahl der Vorbesitzer laut KFZ-Brief = 1"
Im KFZ-Brief steht beim zweiten Besitzer der Punkt "Anzahl der Vorbesitzer 1". Bedeutet ja nur, das vor dem zweiten eingetragenen Besitzer 1 weiterer Vorbesitzer war.
Das ändert aber nicht die Tatsache das dass Auto aus zweiter Hand ist!
Villeicht wurde das Fahrzeug innerhalb der Familie umgemeldet.
Was für ein Modell ist es das so schlecht zu verkaufen ist und 7 Monate auf dem Hof steht?
Hi,
Bis hierher passt doch alles. 1 Vorbesitzer heißt, dass der jetzige Besitzer der 2. Halter ist und du dementsprechend jetzt der Dritte. Das ist völlig normal, ansonsten müsste im Vertrag aus 1. Hand stehen. Tut es aber nicht. Du schreibst selbst laut Anzeige hatte das Auto vor dem jetzigen Besitzer einen Vorbesitzer. Der jetzige (aktuelle) Besitzer ist also der 2. HAlter und du entsprechend jetzt der 3. Halter (Auto hat nun 2 Vorbesitzer, so wie es auch im Brief zu stehen scheint).
Wie lange ein Auto bei dem Händler auf dem Hof steht ist ihm überlassen, ob mehrere Wochen, Monate oder Jahre ist allein seine Angelegenheit.
VG
Zitat:
@sailor701 schrieb am 26. Juni 2019 um 14:00:14 Uhr:
Bis hierher passt doch alles. 1 Vorbesitzer heißt, dass der jetzige Besitzer der 2. Halter ist und du dementsprechend jetzt der Dritte.
Ähm ja ne, wenn das Autohaus das Auto verkauft, mit dem Vermerk ein Vorbesitzer, und es sogar auch im Vertrag so drinsteht ist das nicht korrekt.
Mir wurde das Auto aus 1. Hand verkauft. Das war für mich mit Kaufentscheidend und so wurde es mir auch beim Verkaufsgespräch dargelegt. Im Kaufvertrag hat sich das Autohaus (Sind ja nicht dumm) abgesichert mit dem Text "Anzahl der Vorbesitzer 1", für mich bedeutet das aber das es einen Vorbesitzer gibt und nicht eben 2. Wer lässt sich schon den KFZ-Brief zeigen bei dem Alter des Fahrzeugs und man glaubt ja auch den Angaben in einem Premium Autohaus.
Ich finde das war eine klare Täuschung. Ich weiß selbst wie Schwierig es ist ein KFZ zu verkaufen mit mehreren Vorbesitzern. Das mindert den Preis schon deutlich!
Und Nein, das Fahrzeug wurde nicht innerhalb der Familie umgemeldet, 2 verschiedene Bezirke/ Namen.
Ok sorry als Ducatiman geantwortet hat war ich gerade am schreiben. Hab nicht gesehen dass im Kaufvertrag auch steht 1 Vorbesitzer lt. Brief.
Dann sieht die Sache doch ganz anders aus. Dann haben wir eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft die nicht der Tatsache entspricht. Nachbesserung auch nicht möglich.
Entweder man einigt sich irgendwie (finanzieller Art oder durch andere Goodies) oder wenn das Autohaus stur bleibt, dann würde ich zumindest auch auf stur schalten, wie auch immer das dann aussehen wird.
VG
sprich:
ein Händler pardon: Illussionskünstler, der mit vom Wortlaut her korrekten, aber besonders trickreichen dem Käufer das Gefühl vermittelt, ein noch "besseres" Auto zu kaufen, als was da am Hof steht
und in welchen weiteren Punkten handelt es sich um einen sogenannten "Blender"???
PS:
der 1. Halter war aber schon ab Erstzulassung eingetragen?
und nicht erst, nachdem der Wagen 1 Jahr bei einer italienischen Autovermietung gelaufen ist?
War der erste eingetragene Besitzer ein Händler, könnte es sein, daß es sich um eine Tageszulassung handelt, und der Wagen gleich wieder abgemeldet wurde. Dann sehe ich keine Täuschung. Ansonsten ist es ein Besitzer zu viel, da ja entgegen der Zusicherung zwei Besitzer im Brief eingetragen sind.
Übrigens wird der Begriff "aus erster Hand" oft unterschiedlich verwendet. Bei dem einen bedeutet das, daß der Wagen direkt vom Händler kommt, im anderen Fall war es der erste private Besitzer nach dem ursprünglich verkaufenden Händler.
Zwei Besitzer müssen kein bedeutender Nachteil sein. Mich würden eher lange Standzeiten ärgern. Das führt gerne zu Standplatten oder unrunden Reifen, und ausgelutschten Batterien. Je nachdem, wie voll der Tank war, und wo der Wagen stand, können auch noch Korrossionsschäden hinzu kommen. Mir ist ein regelmäßig gefahrener Wagen lieber wie eine Standuhr.
Von einer bewussten Täuschung würde ich hier nicht reden. Das könnte ein Versehen gewesen sein. Wohl aber liegt das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vor, welche reklamiert werden kann und soll. Auf welches Ergebnis du dich bei Nachverhandlungen einlässt bleibt dir überlassen.
Dass ein Gebrauchtwagen ein halbes Jahr beim Händler steht ist jetzt SO selten nicht. Wenn es nicht in der letzten Ecke eines Kiesplatzes ungepflegt von Hecken eingewachsen ist und von wilden Tieren als Unterschlupf missbraucht wurde, sollte damit nichts passiert sein. Habe selber vor zwei Jahren eine Tageszulassung gekauft, die sechs Monate lang beim Händler auf dem Hof stand. Es war nichts dran zu beanstanden. Und wenn es wider Erwarten doch zu Standschäden gekommen sein sollte, fallen Sie höchstwahrscheinlich innerhalb der Gewährleistungsfrist auf.
Hallo zusammen! Mich würde interessieren, wie das Thema ausgegangen ist. Leider habe ich einen ähnlichen Fall bei meinem neuen gebrauchten.
Danke!
Dann solltest Du den @Ducatiman direkt ansprechen.
Zitat:
@antoni105 schrieb am 24. September 2022 um 23:12:50 Uhr:
Hallo zusammen! Mich würde interessieren, wie das Thema ausgegangen ist. Leider habe ich einen ähnlichen Fall bei meinem neuen gebrauchten.
Danke!
Im KV steht Vorhalter 1 und tatsächlich sind es laut ZB2 schon zwei?
Lässt man sich die ZB2 nicht vor dem bezahlen zeigen?
Hallo. Da hast du schon Recht!
Mir haben sie zum Neupreis ein gebrauchtes Auto verkauft. Überlege gerade was ich tun soll...