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KFZ gekauft, wann kann ich anmelden?
Hallo zusammen,
ich habe am Samstag ein Auto gekauft. Da das Auto noch angemeldet war/ist, habe ich das KFZ samt aller Unterlagen (Fahrzeugbrief, TÜV Berichte, Kaufvertrag) mit roten Nummern nach Hause gefahren. Die KFZ-Schilder und den Fahrzeugschein hat der Verkäufer behalten, da er erst am Dienstag das Auto abmelden kann.
Kann ich das Auto morgen trotzdem schon zulassen (EVB von der Versicherung vorhanden) oder wird irgendwo geprüft, dass das Auto noch angemeldet ist?
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33 Antworten
Autsch, woher hast du die roten Kennzeichen?
Es ist illegal ein Auto mit roten Kennzeichen zu fahren das noch regulär zugelassen ist.
Nein du kanns den Wagen natürlich nicht auf dich anmelden so lange es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist und ohne Papiere und Kennzeichen geht es eh nicht.
Wenn du Kennzeichen und Papiere hättest könntest du den Wagen aber direkt ummelden auf dich, erst abmelden ist eigentlich total unnötig.
Auf jeden Fall musst du jetzt warten bis der Wagen abgemeldet ist und du den entwerteten Fahrzeugschein hast.
Und auf keinen Fall mit den roten Kennzeichen rumfahren.
Das Auto kannst Du erst anmelden, wenn der Verkäufer es abgemeldet und Dir den Fahrzeugschein geschickt hat. Den brauchst Du nämlich zum anmelden.
Zumal Du den Wagen mit roten Nummern gar nicht hättest fahren dürfen, da er ja noch normal angemeldet ist.
Irgendwie schon gruselig wenn man darüber nachdenkt was so alles auf der Straße unterwegs ist....
Unfall in der Situation...kein gültiges Kennzeichen, das rote selbst gedruckt? Der das rausgegeben hat, hat sich auch strafbar gemacht.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. Juni 2024 um 18:51:22 Uhr:
Autsch, woher hast du die roten Kennzeichen?
Es ist illegal ein Auto mit roten Kennzeichen zu fahren das noch regulär zugelassen ist.
Nein du kanns den Wagen natürlich nicht auf dich anmelden so lange es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist und ohne Papiere und Kennzeichen geht es eh nicht.
Wenn du Kennzeichen und Papiere hättest könntest du den Wagen aber direkt ummelden auf dich, erst abmelden ist eigentlich total unnötig.
Auf jeden Fall musst du jetzt warten bis der Wagen abgemeldet ist und du den entwerteten Fahrzeugschein hast.
Und auf keinen Fall mit den roten Kennzeichen rumfahren.
Die roten Kennzeichen hatte ich von einem Händler geliehen, diente der reinen Überführung. Natürlich fahre ich damit nicht einfach so herum. Dass man das nicht darf, wenn das Auto noch angemeldet ist, wußte ich bis eben tatsächlich nicht. Wieder was gelernt.
Also abwarten, bis der Verkäufer abgemeldet und mir den entwerteten Schein zuschickt, alles klar. Danke für die Aufklärung.
Zitat:
@Sternchenfahrer1 schrieb am 23. Juni 2024 um 19:21:48 Uhr:
Irgendwie schon gruselig wenn man darüber nachdenkt was so alles auf der Straße unterwegs ist....
Unfall in der Situation...kein gültiges Kennzeichen, das rote selbst gedruckt? Der das rausgegeben hat, hat sich auch strafbar gemacht.
Na klar, hab mir zwei Kennzeichen mit roter Schrift aus nem Epson Stylus Color Tintenstrahldrucker selbst ausgedruckt. Ganz ehrlich....
Mal davon abgesehen das es nicht erlaubt ist ein angemeldetes Fahrzeug mit roten Kennzeichen zu fahren.
Dem Händler ist es nicht erlaubt seine roten Kennzeichen an Betriebsfremde Personen raus zu geben.
So lange nix passiert ist ja alles gut, Glück gehabt.
Aber wenn was passiert ist der Händler evtl. seine Kennzeichen los und dann hat er ein Problem
Selbst bei einer einfachen Kontrolle wäre der Händler seine roten Bleche los. Plus den Owi Gedöns !
Ja für fast alle Beteiligten wär es lustig geworden, außer für einen möglicherweise Unfallgeschädigten, weil angemeldet/versichert ist der Wagen wohl noch? Hätte dann halt nur zum Unfallzeitpunkt falsche Kennzeichen gehabt, das kann dem Geschädigten aber egal sein...das Verkäufer/Käufer Mist den RotenKZ angestellt haben...
Halt alles blöd organisiert, da hätte man gleich so zugelassen überführen können und mit einer Ummeldung wär die Sache erledigt gewesen...
Da kann die Antwort auf die Threatfrage nur lauten ... sobald der Verkäufer den Wagen abgemeldet und dir die Zulassungsbescheinigung gesendet hat ... alternativ schickt er dir halt alles zu und spart sich selber die Abmeldung, die eigentlich ein sinnloser zusätzlicher Verwaltungsvorgang ist, außer er traut dem Te nicht zu das er tatsächlich den Wagen ummeldet...daher wohl auch diese merkwürdig Aktion ...?
Und jetzt noch hoffen das auf der Überführungsfahrt kein Blitzerfoto geschossen wurde, dann fliegt das mit den roten Kennzeichen auch noch nachträglich auf ...
Der braucht noch nicht mal geblitzt worden zu sein. Manchmal schreiben die auch einfach nur Ort und Uhrzeit auf und gleichen das später ab. so wurde das früher gerne mit roten Händlernummern gemacht, um zu sehen, ob die Bücher dazu auch ordentlich geführt werden.
Wird auch weiterhin so gemacht.
Nur eine theoretische Frage, kann man nicht das Auto auch online abmelden? Ist das am Wochenende möglich und wäre es auch möglich durch freilegen des QR Codes die Kennzeichen zu entwerten?
Wenn alle Voraussetzungen für i_KFZ vorliegen und Dein LK noch scharf geschalten ist, kannst Du 24/7 abmelden.
Freilegen der Codes aber erst, wenn das Programm nach den SI- Codes fragt.
Kennzeichen und Fahrzeugschein liegen noch beim Verkäufer ...
Es wurde auf eine theoretische Frage geantwortet, nicht auf die des TE