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KFZ-Gutachten gekürzt. Auto hat fast lückenloses Serviceheft. Anwalt meint, Chancen stehen schlecht
Nach einem Unfall (Gegenseite hat Schuld eingestanden) wurde mein Gutachten von der gegnerischen Versicherung um 1200€ gekürzt mit dem Verweis, dass mein Wagen nicht lückenlos beim BMW Händler gewartet wurde. Fakt ist, dass nach Kauf des Wagens alle Reparaturen (die letzte ist erst ein Monat her) von mir bei BMW gemacht wurden, nur die kleine Inspektion wurde mal bei einer freien Werkstatt gemacht, zwei Monate nach dem Tüv über BMW. Bei dieser kleinen Inspektion wurde auch nichts repariert. Mein Anwalt meint, dass die Gerichte (BGH Urteil) nur bei lückenlos geführten Scheckheften die Haftpflichtversicherungen auffordern, die volle Summe einer Markenwerkstatt auszuzahlen bei fiktiver Abrechnung. Der Erstbesitzer hat den Wagen übrigens nicht immer bei BMW gewartet, aber das kann mir ja nicht vorgeworfen werden, oder? Habe ich wirklich so schlechte Karten? Was meint ihr?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gauguin schrieb am 24. April 2015 um 18:25:39 Uhr:
Warum sollte ich nicht das bekommen, was mir u.U. zusteht?
Dein Anwalt hat dir doch erklärt, was dir zusteht. Wo genau ist das Problem?
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13 Antworten
Kann Dir nicht vorgeworfen werden, ist aber nun Tatsache, dass keine lückenlose BMW Wartung gemacht wurde.
Wenn es dir so wichtig ist, dass nach der BMW Werkstatt abgerechnet wird, dann willst du doch auch bestimmt dein Auto dort reparieren lassen und nicht in einer billigen freien Werkstatt.
Wo ist also das Problem?
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 24. April 2015 um 17:40:20 Uhr:
Wenn es dir so wichtig ist, dass nach der BMW Werkstatt abgerechnet wird, dann willst du doch auch bestimmt dein Auto dort reparieren lassen und nicht in einer billigen freien Werkstatt.
Wo ist also das Problem?
Würde ich ja sonst, aber ich bin am überlegen, ob ich überhaupt den (optischen) Schaden reparieren lasse, weil er mich nicht sonderlich stört. Warum sollte ich nicht das bekommen, was mir u.U. zusteht?
Wenn dich der Schaden nicht stört, dann kann er ja auch nicht so groß sein, dass ihn eine freie Werkstatt nicht auch ordentlich reparieren könnte
das die markenüblichen Stundenverrechnungssetze bei einer fiktiven Abrechnung gezahlt werden ist wie von Dir beschrieben an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Erfüllst Du sie nicht, dann ist Essig.
Also überlegen, ob Reparatur oder Geld.
Zitat:
@Gauguin schrieb am 24. April 2015 um 18:25:39 Uhr:
Warum sollte ich nicht das bekommen, was mir u.U. zusteht?
Dein Anwalt hat dir doch erklärt, was dir zusteht. Wo genau ist das Problem?
Wenn allein durch das kürzen der stundensätze 1200€ weniger gezahlt werden muß das doch ein recht erheblicher Schaden sein und den willst du nicht reparieren lassen?
Zum rechtmäßigen kürzen reicht es wenn der Wagen auch beim Vorbesitzer nicht bei BMW war. Denn wenn du so ein Auto kaufst legst du ja scheinbar keinen so großen Wert auf die BMW Pflege
Gruß Tobias
das Problem ist immer - threadunabhängig - das die leute nach einem schaden in die vertragswerkstatt gehen sich einen Preis einholen; dieser dann meist im guten vierstelligen bereich liegt und sich dann plötzlich denken ist doch nur kosmetisch dann nehme ich lieber die 3.000€ mit.
Es ist einfach nicht verständlich, dass das Schadenausmaß unterschiedlich ist bzw. unterschiedliche Kosten verursacht je nachdem ob man eben reparieren lässt oder nicht.
Die gekürzten 1200€ werden vermutlich aus abgezogener MwSt, gekürzten Stundenverrechnungssatz und abgezogenen Verbringungskosten zusammensetzen.
Warum sollte der Versicherer überhöhte Stundenverrechnungssätze (fiktiv) zahlen, wenn sich der Schaden sach- und fachgerecht auch in einer Meisterwerkstatt mit einem Stundensatz von 80 anstatt 140 netto beheben lässt?
gruß
phaeti
Eben.
Wenn man nicht bei BMW reparieren lässt, warum will man dann das Geld, dass BMW verlangt?
Man muss es ja schließlich auch nicht bezahlen.
Es gibt halt Leute, die können nicht genug bekommen...
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 24. April 2015 um 18:51:35 Uhr:
Wenn dich der Schaden nicht stört, dann kann er ja auch nicht so groß sein, dass ihn eine freie Werkstatt nicht auch ordentlich reparieren könnte
Das ist vollkommen unerheblich, ob und wo ich ihn repariere am Ende des Tages. Wenn mir der BMW-Satz zusteht, dann möchte ich ihn auch haben. Wenn nicht, dann eben nicht.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. April 2015 um 19:05:19 Uhr:
das die markenüblichen Stundenverrechnungssetze bei einer fiktiven Abrechnung gezahlt werden ist wie von Dir beschrieben an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Erfüllst Du sie nicht, dann ist Essig.
Also überlegen, ob Reparatur oder Geld.
Das ist wohl korrekt und damit werde ich mich wohl abfinden müssen.
Zitat:
@Hafi545 schrieb am 24. April 2015 um 21:24:19 Uhr:
Zitat:
@Gauguin schrieb am 24. April 2015 um 18:25:39 Uhr:
Warum sollte ich nicht das bekommen, was mir u.U. zusteht?
Dein Anwalt hat dir doch erklärt, was dir zusteht. Wo genau ist das Problem?
Ich hole mir gerne mehrere Meinungen ein.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 25. April 2015 um 08:10:52 Uhr:
Wenn allein durch das kürzen der stundensätze 1200€ weniger gezahlt werden muß das doch ein recht erheblicher Schaden sein und den willst du nicht reparieren lassen?
Zum rechtmäßigen kürzen reicht es wenn der Wagen auch beim Vorbesitzer nicht bei BMW war. Denn wenn du so ein Auto kaufst legst du ja scheinbar keinen so großen Wert auf die BMW Pflege
Gruß Tobias
Nein, ist kein erheblicher Schaden. Aber BMW ist teuer und lackieren auch.
Wenn es reicht, dann habe ich Pech gehabt.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2015 um 11:21:34 Uhr:
(...)
Warum sollte der Versicherer überhöhte Stundenverrechnungssätze (fiktiv) zahlen, wenn sich der Schaden sach- und fachgerecht auch in einer Meisterwerkstatt mit einem Stundensatz von 80 anstatt 140 netto beheben lässt?
gruß
phaeti
So kann man auch bei Neuwagen argumentieren. Tut man nicht wegen vorhandenen Rechtsprechungen der Verkehrsgerichte. Sollten diese bei mir -wie es aussieht- nicht greifen, so ist das in Ordnung.
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 25. April 2015 um 11:49:54 Uhr:
Eben.
Wenn man nicht bei BMW reparieren lässt, warum will man dann das Geld, dass BMW verlangt?
Man muss es ja schließlich auch nicht bezahlen.
Und wenn man gar nicht repariert, soll man gar nichts bekommen? Ich will so viel, wie mir juristisch (und nicht moralisch) zusteht. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 25. April 2015 um 12:42:22 Uhr:
Es gibt halt Leute, die können nicht genug bekommen...
Amen. Und lass mich raten: Die da oben machen doch sowieso, was sie wollen?
Zitat:
@Gauguin schrieb am 24. April 2015 um 17:28:33 Uhr:
Mein Anwalt meint, dass die Gerichte (BGH Urteil) nur bei lückenlos geführten Scheckheften die Haftpflichtversicherungen auffordern, die volle Summe einer Markenwerkstatt auszuzahlen bei fiktiver Abrechnung.
Schwierig, nach BGH-Rechtsprechung formal richtig. Führt aber schon mal zu Diskussionen wie in deinem Falle wenn du selber immer bei BMW warst und nur der Vorbesitzer einmal woanders. Die Chancen mit der Begründung vor Gericht durchzukommen sehe ich aber aufgrund des BGH-Urteils als sehr gering an.
In der Urteilsbegründung steht ja was sinngemäß mit der Halter hat anrecht auf die Stundensätze der Werkstätten wo er üblicherweise Wartung/Reparaturen machen lässt.
Seeeehr dünnes Eis.
Solange es die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung gibt, würde ich es immer so versuchen, wie der TE, bei vorhandener Rechtsschutz zur Not auch gerichtlich bewerten lassen. Da ist weder juristisch, noch moralisch etwas verwerfliches dabei!
Umgekehrt lassen die Versicherer ja auch kaum eine Möglichkeit aus, Regulierungsbeträge zu kürzen und bekommen dann vor Gericht eben nicht Recht!
Die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung an sich, sehe ich hingegen mit gemischten Gefühlen!