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KFZ-Haftpflicht mit abweichendem Halter. Warum angeblich so kompliziert???

Themenstarteram 17. März 2014 um 13:36

Hallo Gemeinde,

da ich von den Leuten in meiner Versicherungsvertretung keine Antworten auf meine Fragen bekomme... und an der Kundenhotline auch nur vertröstet wurde... versuche ich hier mein Glück.

Die Situation kurz erklärt.

Ich habe 3 Autos. Habe alle ich gekauft. Ich stehe in jedem Brief als Halter drin.

1. Audi - 2007 gekauft, seit je her mein Erstwagen

2. Passat Variant - 2009 gekauft, zuerst auf mich, später auf meine Freundin als ihr Erstfahrzeug versichert, die aber in einem anderen Zulassungsbezirk (aber in meinem Haus) wohnt.

3. Ford Fiesta - 2013 für meine Freundin gekauft, da ihr der Passat zu groß erschien und sie in 4 Jahren ca. 2 km damit gefahren ist; weil meine Freundin beim Kauf gerade im Urlaub war - komplett als Zweitwagen auf mich angemeldet.

Jetzt fährt sie (wie gewollt) seit einer Weile mit dem kleinen Fiesta rum, der ja als mein Zweitwagen läuft, der Passat Variant steht auf sie versichert ungenutzt rum oder ich mißbrauche ihn beim Hausbau.

Das Risiko, daß sie mit dem auf mich versicherten Fiesta doch irgendwann einen Fremd-Schaden verursacht... möchte ich nicht tragen.

Im Dezember, nach den Bescheiden für 2014 und den erwarteten Beitragserhöhungen sprach ich bei meiner Versicherung wegen dieser Sache vor und bat sie, den Passat nun wieder als Zweitwagen auf mich, den Fiesta auf meine Freundin zu versichern. Ich verzichtete aufgrund der bis dahin jahrelangen, guten Zusammenarbeit mit der Versicherung auf eine Kündigung der Veträge wegen der Beitragserhöhungen, verzichtete auf über 300,- € Einsparung pro Jahr, die ich bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer realisiert hätte.

Mit der Zusage der schnellen Umsetzung meiner Änderungswünsche und mit der Rücknahme meiner Kündigungen ging ich ins neue Jahr. Und seitdem nur Gerede. Es dauert, es ist nicht so einfach, weil meine Freundin und ich ja (zumindest auf dem Papier) nicht zusammen in einem Haushalt leben.

Ich komme mir verständlicherweise verarscht vor, bekomme auch keine plausiblen Antworten auf meine Fragen.

Meine Freundin hat jetzt also seit 2009 ein Fahrzeug auf sich versichert, welches auf mich zugelassen ist. Ist für die Berechnung der SF-Klasse nicht einzig DAS entscheidend? Es gab in den Jahren keine Unfälle, die SF liegt entsprechend niedrig.

Wenn sie jetzt eben richtigerweise den Fiesta versichert, mit dem sie ja täglich fährt, dann muß sie doch nicht zwingend der Besitzer/Halter des Wagens sein, um ihre mit dem Passat erlangte SF übernehmen zu können?

Hilft mir da vielleicht mal jemand weiter. Ich stehe kurz davor, die ganzen Kisten für einen Tag zu verkaufen, wieder zurückzukaufen und dann alles so einzurichten, wie es gewollt ist und der tatsächlichen Verwendung entspricht.

Danke

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39 Antworten

Hallo,

entsprechende Ummeldungen sind tatsächlich das Einfachste. Gleichzeitig noch mit einer erheblichen Einsparung verbunden. Einfach mal die Versicherung - direkt, nicht den Abschlussvertreter - auf diese Möglichkeit hinweisen.

Meine Erfahrungen - HUK Coburg - sind das aber ganz anders. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind/waren

a) meine Frau - ich

b) meine Tochter - ich

c) ein auswärtiger Betrieb - ich

und alles ganz unkompliziert zu besten Konditionen.

Nur, wie willst Du Verstand in die Leute bekommen? Höchstens durch "siehe oben" und dann aber mit Terminsetzung und auch die Konsequenz ziehen.

Gruß

Peter

@TE: Sprich mit Deinem Vertreter/Makler er soll die Rabatte mit je einem Fahrzeugwechselantrag tauschen. Das sollte eine seiner kleinsten Übungen sein.

Das Problem wird sein. das es unterschiedliche VN sind. Ein Rabatttausch zwischen verschiedenen VN machen nicht alle Versicherungen, das wäre dann eine Rabattübertragung.

In der Regel gehen Rabatttausch auch nur bei Wegfall oder Hinzukommen eines KFZ eines VN.

Ich würde folgendes raten:

Den Fiesta auf deine Freundin ummelden (Halter u. VN) und als Vorversicherung den Passat nehmen.

Dadurch wird der SFR des Fiesta frei und du kannst bei der Versicherung den Fiesta SFR auf den Passat nehmen und als VN eintragen lassen, Halter bis du ja eh schon.

In der Regel lassen sich die Versicherung darauf ein.

Grüße

Klaus

 

Also ich weiß nicht, ob ich die Frage bzw die vorhandene Sachlage richtig verstanden habe.

 

!. TE Erstfahzeug Audi (Erstvertrag), Halter und VN der TE

2. TE Zweitfahrzeug Ford (Zweitvertrag), Halter Freundin, VN TE

3. Freundin Erstfahrzeug VW (Erstvertrag), Halter TE, VN Freundin.

 

Trifft diese Konstellation zu ?

 

Er ist Halter aller 3 Fahrzeuge.

Der Vertrag von dem Passat gehört doch schon ihr und der Vertrag von dem Fiesta gehört ihm. Sollte also kein Problem sein. Da müssen die Fahrzeuge getauscht werden, nicht die Rabatte.

Warum es da ein Problem mit abweichendem Halter gibz, verstehe ich nicht.

Themenstarteram 17. März 2014 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Also ich weiß nicht, ob ich die Frage bzw die vorhandene Sachlage richtig verstanden habe.

!. TE Erstfahzeug Audi (Erstvertrag), Halter und VN der TE

2. TE Zweitfahrzeug Ford (Zweitvertrag), Halter Freundin, VN TE

3. Freundin Erstfahrzeug VW (Erstvertrag), Halter TE, VN Freundin.

Trifft diese Konstellation zu ?

Fast korrekt.

2. TE Zweitfahrzeug Ford (Zweitvertrag), Halter TE, VN TE

Und so ist es gewünscht:

1. TE Erstfahzeug Audi (Erstvertrag), Halter und VN der TE

2. TE Zweitfahrzeug VW (Zweitvertrag), Halter TE, VN TE

3. Freundin Erstfahrzeug Ford (Erstvertrag), Halter TE, VN Freundin.

An den Optionen wie Laufleistungen, Partner als Nutzer etc. soll sich in den Veträgen ja nix ändern. Sie fährt ja nun mit dem Fiesta nicht mehr als die 6000 km, die wir seinerzeit beim Passat angegeben hatten. Bei allen Fahrzeugen sind wir beide als mögliche Fahrer angegeben.

Es ist doch lediglich ein Fahrzeugwechsel bei ihr und einer bei mir. Ich bin und bleibe bei allen Fahrzeugen der Halter, Eigner, Besitzer.

Ich weiß nicht, ob es für die Versicherung ein Problem ist, daß der VW, den meine Freundin versichert... entsprechend der Regionalklasse ihres Wohnortes... in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen ist. Vorgeschichte ist die, daß am Wagen meine Wunschkennzeichen sind, die ich seit meinem 1. Auto 1993 habe. Wenn meine Freundin den Wagen nun komplett auf sich angemeldet hätte... also Versicherung und Halterschaft, dann wäre sie (oder besser ICH) nicht um andere Kennzeichen herumgekommen. Die Tante im Büro der Versicherung (namentlich HDI) offerierte mir die Möglichkeit der reinen Versicherungsnehmerschaft meiner Freundin. So blieben die Kennzeichen, weil ich als Halter ja im entsprechenden Zulassungsbezirk meinen Hauptwohnsitz habe und sie würde die Versicherungsnehmerin mit allen Vor- und Nachteilen sein.

Das hat so jahrelang funktioniert. Daß sie nun mit dem großen VW nie wirklich gefahren ist und auch keine Sonderlichen Ambitionen zum Autofahren hatte, bis ich den Fiesta gekauft habe... war nun so nicht geplant. Jetzt ist der kleine Wagen aber da und nach etwa einem halben Jahr Standzeit und ein paar gemeinsamen Übungsfahrten ist sie jetzt glücklich mit der Kiste. Und ich wäre es auch, wenn eben.... die Versicherungen der tatsächlichen Nutzungsweise entsprächen.

Themenstarteram 17. März 2014 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Er ist Halter aller 3 Fahrzeuge.

Exakt.

Zitat:

Der Vertrag von dem Passat gehört doch schon ihr und der Vertrag von dem Fiesta gehört ihm. Sollte also kein Problem sein. Da müssen die Fahrzeuge getauscht werden, nicht die Rabatte.

So zumindest die Theorie.

Zitat:

Warum es da ein Problem mit abweichendem Halter gibz, verstehe ich nicht.

Darum geht's.

Selbst dann, wenn ich ihr alle Autos schenken würde, sie diese für 1 Tag anmelden würde, ich dann den VW und den Audi wieder zurückgeschenkt bekommen und wie gewollt anmelden und (bei einer anderen Versicherung) versichern würde... wäre das mit allen Ab-, Um- und Anmeldegebühren billiger als die 350,- €, die ich jährlich gegenüber einer anderen Versicherung jetzt mehr zahle, wenn ich alles so laufen ließe.

Das habe ich nun von meiner Dummheit Treue zum Versicherer. Die beiden Damen, die bis letztes Jahr in dem Büro saßen... waren nett, erschienen kompetent und regelten die Dinge in meinem Sinne. Unkompliziert und ad hoc.

Wenn die Beiden da nicht mehr sitzen muss ja jemand anders da sein. Einfach mit dem sprechen und ihm sagen, dass er das regeln soll. Wenn er nicht weiß wie das geht, kennt er - hoffendlich - jemanden der es weiß (Stichwort: Fahrzeugwechselantrag).

Sag ihm auch, dass wenn er es nicht gebacken kriegt, Du zum nächst möglichen Termin die Versicherung wechselst.

Den Stress mit der Ummelderei würde ich mir allerdings nicht geben. Außerdem hast Du in den Papieren einen weiteren Halter stehen.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Also ich weiß nicht, ob ich die Frage bzw die vorhandene Sachlage richtig verstanden habe.

 

!. TE Erstfahzeug Audi (Erstvertrag), Halter und VN der TE

2. TE Zweitfahrzeug Ford (Zweitvertrag), Halter Freundin, VN TE

3. Freundin Erstfahrzeug VW (Erstvertrag), Halter TE, VN Freundin.

 

Trifft diese Konstellation zu ?

Fast korrekt.

 

2. TE Zweitfahrzeug Ford (Zweitvertrag), Halter TE, VN TE

 

Und so ist es gewünscht:

 

1. TE Erstfahzeug Audi (Erstvertrag), Halter und VN der TE

2. TE Zweitfahrzeug VW (Zweitvertrag), Halter TE, VN TE

3. Freundin Erstfahrzeug Ford (Erstvertrag), Halter TE, VN Freundin.

Wie remar schon geschrieben hat, wenn alle Fahrzeuge bei einem Versicherer sind, dann dürften 2 Änderungsanträge reichen um die gewünschte Konstellation zu erreichen.

 

a.) Für den VW wird z.B. zum Beginn 01.04. ein Änderungsantrag aufgenommen, Halter TE, VN TE, ansonsten bleibt alles wie bisher.

 

b.) Für den Ford wird ebenfalls ein Änderungsantrag aufgenommen (zum 01.04.), Halter TE, VN Freundin, ansonsten bleibt alles wie bisher.

 

Beginn des Vertrages muß aber in der Zukunft liegen.

 

Habe ich in der Vergangenheit schon öffters auf Kundenwunsch durchgezogen.

Haltermäßig ändert sich ja nichts, mit den Anträgen werden ja nur die VN getauscht.

 

Allerdings muß zwingend auf den Anträgen vermerkt werden, dass eine Anzeige an das STVA §29 unterdrückt werden soll, da das bisher versicherte KFZ mit den KZ ........ ebenfalls bei HDI unter Vertragsnr. ........... und gesonderten Antrag versichert werden soll.

 

Da die Bearbeitung der Anträge u.U. nicht in der gleichen Abt bzw nicht vom gleichen Mitarbeiter durchgeführt wird, ist diese Information dringend notwendig.

 

Themenstarteram 17. März 2014 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Wenn die Beiden da nicht mehr sitzen muss ja jemand anders da sein. Einfach mit dem sprechen und ihm sagen, dass er das regeln soll.

Das hatte ich doch im Dezember getan. Das war auch der Zeitpunkt, an dem man mir erklärte, warum die beiden Damen nicht mehr das Büro führten.

Damals hatte ich nach dem Erhalt der Beitragsbescheide für 2014 nachgefragt, ob es Optionen gäbe, die die Beiträge etwas mehr in den Bereich bringen könnten, in dem sich die Konkurrenz bewegt. Ich hatte seinerzeit einen Check auf einer der bekannten Vergleichsseiten gemacht und hätte da insgesamt wohl 350,- € weniger für alle 3 Fahrzeuge bezahlt. Meine Freundin ist zwar Versicherungsnehmerin, letztlich zahle aber ich die Beiträge aller Autos.

Man sagte mir, daß es da keine wirklich spürbare Möglichkeit gäbe, worauf ich später die Verträge aufgrund der Beitragserhöhung kündigte. Nach der Kündigungsbestätigung vom Versicherer dachte ich an die jahrelangen, bislang nur guten Erfahrungen mit dem Versicherer und zog die Kündigung persönlich im Versicherungsbürozurück. Zu diesem Zeitpunkt sagte mir der Versicherungsmensch auch die gewünschte Änderung der Verträge zu. Die Vollmacht zu Änderung/Abschluß von meiner Freundin hatte ich dabei. Diese und die Rücknahmeschreiben der Kündigungen kopierte er sich. Ich solle aber in der 1. oder 2. Januarwoche nochmal rumkommen, weil die Vorweihnachtszeit ein (für ihn) denkbar schlechter Zeitpunkt für eine so umfangreiche Vertragssache sei. Er müsse sich erst erkundigen, weil meine Freundin und ich ja offiziell keine gemeinsame Adresse führen.

 

Zitat:

Wenn er nicht weiß wie das geht, kennt er - hoffendlich - jemanden der es weiß (Stichwort: Fahrzeugwechselantrag).

Offensichtlich weiß er nix davon.

Zitat:

Sag ihm auch, dass wenn er es nicht gebacken kriegt, Du zum nächst möglichen Termin die Versicherung wechselst.

Diese Ankündigung hatte seinem Niederlassungsleiter nur ein "da kann man eben nix machen" entlockt. Sind ja insgesamt "nur" 1200,- € im Jahr für alle 3 Fahrzeuge.

Zitat:

Den Stress mit der Ummelderei würde ich mir allerdings nicht geben. Außerdem hast Du in den Papieren einen weiteren Halter stehen.

Das ist kein Streß. Da stetze ich mich im schlimmsten Fall 1 Stunde in die KFZ-Meldestelle, melde den Fiesta 1mal, Audi und VW 2mal um. Einmal alle auf meine Freundin und dann "meine" beiden wieder auf mich. Halterwechsel berechtigt ja zum Versicherungswechsel, soweit mir bekannt. Das kostet zusammen keine 350,- €

Aber es kann ja nicht sein, daß dieser Umweg die einzige Möglichkeit ist. Und Euren Beiträgen zufolge ist er es ja wohl auch nicht.

Denke aber jetzt grundsätzlich über einen Wechsel zum Jahresende nach. Ob der Wechsel nun noch klappt oder nicht. das Ganze dauert jetzt nahezu 3 Monate und da möchte ich mir nicht vorstellen, wie lange es dauern würde, wenn ich mal ein wirklich wichtiges Anliegen hätte. Das erscheint mir alles unprofessionell.

Es gibt Versicherung die es machen und Versicherungen die es nicht machen.

Ein Anspruch darauf hast du wahrscheinlich nicht.

Melde den Fiesta auf deine Freundin um, dann löst sich auch dein Passat Problem.

Grüße

Klaus

Ich kann nicht glauben, das der HDI es nicht macht. Ich glaube eher, dass die Leute in dem Büro nicht fähig dazu sind.

Wenn wir hier von einem Feld- Wald- und Wiesen-Online-Versicherer sprechen würden, könnte das evtl. sein, aber nicht HDI.

Meine Meinung.

Themenstarteram 17. März 2014 um 21:11

Zitat:

Original geschrieben von celica1992

Es gibt Versicherung die es machen und Versicherungen die es nicht machen.

Ein Anspruch darauf hast du wahrscheinlich nicht.

Melde den Fiesta auf deine Freundin um, dann löst sich auch dein Passat Problem.

Grüße

Klaus

Hätte ich diesen Weg gehen wollen, dann hätte ich hier nix gepostet.

Daß ich nach einer Veräußerung eines Fahrzeuges und dessen zwischenzeitlicher Anmeldung auf den neuen Besitzer an den Altvertrag gebunden bin, wenn ich das Fahrzeug dann irgendwann (oder eben nach 1 Tag) wieder auf mich anmelden will... wäre mir jetzt neu.

Wozu ummelden, Du willst doch Halter aller 3 Fahrzeuge sein oder hatte ich das falsch verstanden ?

 

Wie ich oben unter a.) + b.) geschrieben habe, oder sind die Fahrzeuge bei unterschiedlichen Versicherer versichert ?

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