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KFZ HaftPflichtV - Kündigung bei Schaden - Regress der V?

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 1:01

Moin zusammen,

noch eine Frage ;) :

ich habe leider im Dezember 2011 einen kleinen Unfall produziert beim Einparken (nur leichteste Schrammen) mit dem Wagen meiner Mutter. Wir haben den Unfall im Januar 2012 der KFZ HaftpflichtV gemeldet. Daraufhin hat diese meine Mutter in der Schadensfreiheitsklasse deutlich hochgestuft für das Jahr 2012.

Nun ist es so, dass meine Mutter mir das Auto seit längerem schenken wollte.Wir haben jetzt vor, das Auto auf mich zu übertragen. Dann würde im Fall zu Zulassung auf meinen Namen - mit einer neuen, auf mich ausgeschriebenen KFZ HaftpflichtV - die alte Versicherung meiner Mutter automatisch gekündigt werden gell? Mit der Folge, dass die alte PflichtV nur einen Anteil des Jahresbetrages bis zur Kündigung von meiner Mutter verlangen könnte, aber noch für den Schaden aus dem Jahre 2011 -voll- haften müsste oder?

Meine Frage: kann die "alte" HAftpflichtV irgendwie Regress nehmen in solchen Fällen? Sonst könnte ja jeder Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall der erhöhten Prämie recht leicht ausweichen durch Verkauf oder Stillegung des PKW..

Danke.ich hoffe ich war nicht zu kompliziert...

Admiral

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2012 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Humpelhund

Hallo,

Hallo.

...damit wären dann alle sinnvollen Teile deines Postings entsprechend gewürdigt. Super Einstand bei MT. Das lässt hoffen.

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Sobald Deine Mutter ein neues Fahrzeug anmeldet, wird sich die Versicherung erinnern und dann halt die neue Prämie nach dem höheren SFR berechnen.

Moin,

 

was den erwähnten Regress angeht, der tritt dann in Kraft, wenn z.B. eine Fahrerflucht, ein Unfall mit Alkohol, Unfall ohne Fahrerlaubnis usw anstehen würde.

 

Dann kann die KFZ Versicherung den Verursacher bis 5000,- in Regress nehmen und den Vertrag hochstufen.

 

Wenn Deine Mutter wieder ein KFZ anmeldet und die Vorversicherung nicht angibt, kommt es doch raus, es gibt bestimmte Datenbanken. Dann kann die KFZ Versicherung wegen falscher Angaben nach Zulassung eines KFZ rückwirkend gekündigt werden und dann wird es schwierig für Deine Mutter.

 

am 20. April 2012 um 15:56

Hallo,

sicherlich wäre es garantiert das Beste wenn ihr einfach einen Zweitwohnsitz im Ausland anschaffen würdet und dann euer Auto einfach in dem entsprechenden Ausland außerhalb des Inlandes anmelden würdet. Es gibt übrigens auch noch wenige Länder in Afrika wo eine Autoversicherung gesetzlich überhaupt nicht vorgeschrieben ist. Außerdem gibt es bei den dortigen Versicherungen auch keine Hochstufung nach einem Unfall. Wenn ihr noch mehr Glück habt dann gibt es dort auch keinen Tüv und nur viel weniger KFZ-Steuern. Trotzdem könnt ihr dann mit dem Auto auch in Deutschland fahren. Ihr müsst dann eben nur den Weg von dort aus mit dem Auto wieder nach Hause fahren. Das sind ja auch nur wenige zig tausend Kilometer und das wird das Auto wohl schon irgendwie überstehen.

Alternativ dazu könnt ihr ja auch einfach das Auto abschaffen und stattdessen einen Traktor oder einen LKW kaufen. Es gibt ja auch noch andere Fahrzeuge.

am 20. April 2012 um 16:58

Zitat:

Original geschrieben von Humpelhund

Hallo,

Hallo.

...damit wären dann alle sinnvollen Teile deines Postings entsprechend gewürdigt. Super Einstand bei MT. Das lässt hoffen.

Themenstarteram 20. April 2012 um 17:55

nur noch mal Klärung:

nach Schenkung des Autos an mich und Zulassung/Versicherung auf meinen Namen hat sich die - parallel - laufende KFZ HaftPflichtV meiner Mutter zu ihrem eigenen Auto nicht geändert. Wie schon anklang, wird sich dies aber evtl bei Neuabsschluss einer HaftpflichtV bei meiner Mutter negativ auswirken. Bleibt noch anzumerken, dass Neuanmeldungen bei der KFZ Haftpflicht neuerdings qua Gesetz etwas privilegiert werden, da hier ein Prozentsatz von 120% (SF 1/2) vorgeschrieben ist, so dass man meistens nicht mit dem maximalen Satz beginnt ( und gegenüber eine Hochstufung nach Schadensfall natürlich günstiger fährt).

Danke nochmal und Gruß

Admiral

 

am 20. April 2012 um 18:46

...qua Gesetz,

ich hoffe Du bist mir nicht böse, wenn ich Dir mitteile, dass es mich amüsiert.

Mit Gesetzen hat die Einstufung von Fahranfängern bei Versicherungen nichts zu tun.

Du schreibst doch dass der Vertrag aufgrund des Schadens schon hochgestuft wurde.

Möglicherweise lohnt sich noch ein Rückkauf?

Möglicherweise ist der Vertrag nach Hochstufung dennoch günstiger als eine Neueinstufung auf Dich?

Möglicherweise könntest Du Dir die SFR übertragen lassen?

Lass Dich dochmal von einem Fachmann beraten, bevor Du dich selbst online irgendwo in die Nesseln setzt.

Themenstarteram 20. April 2012 um 20:58

"qua Gesetz"..naja schon. Ich meine gelesen zu haben, dass man, wenn man 3 Jahre einen Führerschein hat und in der KFZ HaftpflichtV neu eingestuft wird, in die SF Klasse 1/2 kommen muss. Mag sein, dass es in einer Verordnung steht :p

Deswegen macht die Neueinstung manachmal gegenüber Hochstufung in bestehenden Vertag schon Sinn.

Gruß

Admiral

am 20. April 2012 um 21:00

In welcher Schadensfreiheits oder Schadensklasse ist den Deine Mutter jetzt nach der Hochstufung?

Themenstarteram 20. April 2012 um 21:49

Meine Mutter hatte zwei Verträge. Einen für Ihr eigenes Auto einen für das "Zweitauto", mit dem auch der Unfall passiert ist.

Nach dem Unfall wurde das Auto mir geschenkt und ich habe eine neue HaftpflichtV auf meinen Namen abgschlossen. Diese war dank der 120% für Neuverträge recht günstig gegenüber der auf ca. 160 % hochgestuften Zweitversicherung meiner Mutter für das geschenkte Auto.

Insofern kanns Sinn machen ein verunfalltes Auto zu übertragen, da der Erwerber es auf jeden Fall für besagte 120% versichern kann. Bei einer eventuellen Rückübertragung auf den Ersteigentümer würde aber mit ziemlicher Sicherheit die Versicherung das Schadensereignis berücksichtigen und nicht bei 120% einstufen...denke ich. Auf jeden Fall ist die Versicherung da etwas gekniffen, da sie das Schadensereignis noch regulieren muss, sich aber aufgrund der Sodnerkündigungsrechte bei Verkauf des Autos ihren Verlust nicht mehr in Form der erhöhten Prämie "zurückholen" kann.

LG

Admiral

am 20. April 2012 um 21:55

Scheint in diesem Fall richtig gewesen zu sein.

Moin,

 

ist schon komisch hier, wie da getrixt werden soll.

 

Themenstarteram 20. April 2012 um 23:10

naja, wie gesagt sollte das Auto ohnehin auf mich übertragen werden. Hat mich aber schon gewundert, dass das wie oben geschildert so geht.

gutz nächtle

Admiral

am 21. April 2012 um 3:31

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

ist schon komisch hier, wie da getrixt werden soll.

Wieso getrickst?

Die Versicherungen machen es doch vor, wie man die Spielregeln an jeder Ecke zum eigenen Vorteil strecken und dehnen kann. Warum sollte das der anderen Seite denn verwehrt werden?

am 21. April 2012 um 7:22

Wieso getrickst? Wenn die Vertragsbedingungen es so hergeben, warum sollte sich ein Kunde und auch der Versicherer nicht vertragskoform verhalten?

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