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KFZ i.A. einer anderen Person anmelden?
Vorab entschuldigt bitte, falls es dieses Thema schon gab, jedoch lässt sich dazu die Suche einfach nicht Sinnvoll bedienen, bzw. ich habe nach langem Suchen bei google und MT nichts zufriedenstellendes gefunden.
zu meiner Frage:
Ich möchte gern ein KFZ für meinen Vater auf seinen Namen zulassen. Wie muss ich vorgehen, damit ich es für ihn zulassen kann, er als Halter im Brief steht, jedoch nicht auf der Zulassungstelle erscheinen muss?
Reicht eine handschriftliche Vollmacht nebst Ausweiskopie, oder muss er erst ein Spezielles Formular ausfüllen, welches ich zuvor bei der Zulassungstelle holen muss.
Meine nächste frage wäre, ob es möglich ist, ein KFZ in einer anderen Stadt als dem Wohnort zuzulassen. Grund dafür ist, das au8schließlich ich selbst das KFZ fahre, jedoch in Berlin lebe und mein Vater in NRW. Falls Möglich, wie würde das ablaufen?
vielen Dank für eure Mühe und Geduld.... und bitte nicht meckern falls es diese Frage schonmal gab!
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20 Antworten
Zulassung im Auftrag - einfach mal bei der Zulassungsstelle fragen. Meine will glaube ich den Originalausweis des Halters sowie eine Vollmacht (welcher Art - keine Ahnung).
Ein Auto muss dort zugelassen sein, wo es hauptsächlich genutzt wird. Und es kann nur auf einen Wohnsitz des Halters zugelassen sein...
MfG, HeRo
Bei meiner Zulassungsstelle reicht ein normales Schreiben, in dem steht:
Hiermit beauftrage ich Herrn ...., ein KFZ auf meinen Namen zuzulassen.
Datum Unterschrift
Re: KFZ i.A. einer anderen Person anmelden?
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
Ich möchte gern ein KFZ für meinen Vater auf seinen Namen zulassen. Wie muss ich vorgehen, damit ich es für ihn zulassen kann, er als Halter im Brief steht, jedoch nicht auf der Zulassungstelle erscheinen muss?
Reicht eine handschriftliche Vollmacht nebst Ausweiskopie, oder muss er erst ein Spezielles Formular ausfüllen, welches ich zuvor bei der Zulassungstelle holen muss.
Eine Ausweiskopie ist meines Wissens heutzutage nicht mehr möglich. Jetzt muss der Originalausweis vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formfrei erfolgen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufe die Zulassungsstelle an.
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
Meine nächste frage wäre, ob es möglich ist, ein KFZ in einer anderen Stadt als dem Wohnort zuzulassen. Grund dafür ist, das au8schließlich ich selbst das KFZ fahre, jedoch in Berlin lebe und mein Vater in NRW. Falls Möglich, wie würde das ablaufen?
Das Fahrzeug kann auf den Hauptwohnsitz und auf alle Nebenwohnsitze des Halters zugelassen werden.
Hallo,
zum Anmelden i. A. einer anderen Person brauchst Du erstens eine unterschriebene Vollmacht, in der am besten das KFZ mit Marke, Typ und Fahrgestellnummer drin stehen sollte. Zweitens Deinen Perso und denn original Perso des Auftraggebers.
Als zum Thema KFZ-Zulassung in Berlin findest Du unter:
http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/index.html
Das Wichtigste hab ich Dir raus kopiert:
Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter
* Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
* Versicherungsbestätigung
(Es werden auch Versicherungsbestätigungen aus dem Internet anerkannt, wenn sie dem amtlichen Muster der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen.)
* Stilllegungsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
* Kennzeichenschilder
* Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
* Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
(Die Vorlage des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung (HU) ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus einem anderen amtlichen vom Fahrzeughalter oder dessen Beauftragten vorgelegten Dokument (beispielsweise Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein) ergibt.)
* Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
* ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten
* Zulassungsantrag (kostenlos in den Zulassungsstellen oder als Download erhältlich)
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Außerdem:
Erstversteuerungsverfahren
Ab 1.1.2003 gilt in Berlin folgenden Fällen das Erstversteuerungsverfahren
* Neuzulassung
* Umschreibung (auch mit technischer Änderung) innerhalb des Zulassungsbezirkes Berlin
* Ersterfassung gebrauchter Fahrzeuge
* Wiedererfassung gelöschter Fahrzeuge
* Standortwechsel mit Halterwechsel
* Standortwechsel ohne Halterwechsel, wenn das Fahrzeug stillgelegt war
* Wiederzulassung stillgelegter Fahrzeuge
* Umkennzeichnung und Umschreibung Berliner Fahrzeuge
* Umkennzeichnung und Wiederzulassung
* Vergabe rote Kennzeichen für Händler
* Vergabe rote Kennzeichen Oldtimer
das sog. Erstversteuerungsverfahren, d. h. die Aushändigung der Fahrzeugpapiere und damit die Zulassung des Fahrzeuges wird davon abhängig gemacht, dass der Halter im Falle einer Steuerpflicht des Fahrzeuges die Steuer für den ersten Entrichtungszeitraum (in der Regel ein Jahr) bei der Zulassung entrichtet.
Die Entrichtung der Steuer kann
* bar
* unbar mittels Zahlung mit EC-Karte mit PIN
* per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Halters durch die Steuerverwaltung
erfolgen.
Gleichzeitig gilt in Berlin ab 1.1.2003 in den o. g. Fällen der Erstversteuerung das sog. Steuerrückständeverfahren, d. h. die Aushändigung der Fahrzeugpapiere und damit die Zulassung des Fahrzeuges wird neben der Zahlung des ersten Entrichtungszeitraumes der Steuer bei bestehenden Steuerrückständen davon abhängig gemacht, dass die Steuerrückstände bei der Zulassung entrichtet werden.
Die Entrichtung der Steuerrückstände kann
* bar
* unbar mittels Zahlung mit EC-Karte mit PIN
erfolgen. Die Begleichung von Steuerrückständen per Lastschrifteinzugsverfahren ist ausgeschlossen.
Der Ablauf in der Zulassungsbehörde wird in den Erstversteuerungs- und damit Steuerrückstandsrelevanten Fällen wie folgt erfolgen:
1. Anfrage mit den Halterdaten bei der Steuerverwaltung zur Ermittlung der Steuerrückstände
2. Im Falle bestehender Rückstände entscheidet der Kunde, ob er die Rückstände anerkennt und mit der Zulassung bezahlt
3. Zulassung des Fahrzeuges mit gleichzeitiger Ermittlung der Steuerhöhe für den ersten Entrichtungszeitraum
4. Ermittlung des gesamten Zahlbetrages (Steuerrückstände, Erststeuer, Gebühren)
5. Ausdruck und Aushändigung des Steuerbescheides
6. Zahlung (bar, unbar)
7. Aushändigung der Fahrzeugpapiere
Damit die Bürgerinnen und Bürger Informationen zur Höhe der Erststeuer sowie Steuerrückständen schnell vor Ort bekommen können, werden an den Standorten der Zulassungsbehörde in der Ferdinand-Schultze-Str. 55 und Jüterboger Str. 3 Außenstellen des Finanzamtes Pankow/Weißensee eingerichtet.
Vielen Dank für eure Mühe...
das sieht ja so aus, als liesse sich das ganze an einem Tag erledigen. Ein schönes Kennzeichen habe ich mir auch schon online reserviert
@comes
vielen dank für Deine deutliche Ausführung, jedoch wird das KFZ in NRW zugelassen. Der Vorgang hier in Berlin ist mir vertraut ausser eben diese Vollmachtgeschichte.
so, ihr habt mir mal alle wieder sehr geholfen! Dann noch ein schönes restwochenende euch allen!
Ich würde auf jeden Fall wegen der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer mal nachfragen. Diese ist in NRW jetzt auch erforderlich.
Es wäre interessant, ob der Halter auch Kontoinhaber sein muss. Dann müsste das entsprechende Formular vorab durch deinen Vater ausgefüllt und unterschrieben werden.
Guckst Du hier bei der Zulassungstelle Köln, die Vorschriften gelten in ganz NRW, nur die Gebühren können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Homepage Zulassungstelle Köln:
http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/index.html
Infos zur KFZ-Ummeldung/Zulassung
http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00212/index.html
Hier der Link zu einer Zulassungsvolmacht als PDF-Datei:
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/178.pdf
Das schreibt Köln über das KFZ-Steuer-Lastschriftverfahren. Google machts möglich:
Zulassung von KFZ nur noch mit Einzugsermächtigung
Ab dem 1. November 2005 können Sie ein KFZ nur noch anmelden, wenn Sie gleichzeitig eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto bei einem inländischen Geldinstitut erteilen.
Mit dem Antrag zur KFZ-Zulassung unterschreiben Sie als Halterin, Halter beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter gleichzeitig die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.
Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch dessen Unterschrift erforderlich.
Vor der Abbuchung erhalten Sie wie gewohnt einen Steuerbescheid, aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Auskünfte hierzu kann Ihnen nur das zuständige Finanzamt erteilen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Einzugsermächtigung automatisch erlischt, wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden.
Weitere Informationen zu der neuen Regelung
Bei jeder Zulassung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie eine neue Einzugsermächtigung erteilen. Eine dem Finanzamt bereits für ein anderes Fahrzeug oder eine andere Steuerart erteilte Einzugsermächtigung reicht nicht aus.
Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem zuständigem Finanzamt mit.
Auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung kann die Zulassungsbehörde nur dann verzichten, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes vorliegt.
Gesetzliche Grundlage
Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.
Das ist sehr gut zu wissen....
dann fahre ich morgens früh hin, hole alle benötigten Unterlagen, und bringe diese zu meinem Vater auf die Arbeit.... Einzugsermächtigung gebe ich von meinem Konto... dann wieder hin und zulassen.
Ich denke mal so wirds richtig sein.... natürlich noch ne Vollmacht ausstellen lassen.
Inwiefern könnte es denn Probleme geben, wenn das Fahrzeug überwiegend in Berlin bewegt wird?
Zitat:
Original geschrieben von Rocketarena
... schnipp
Inwiefern könnte es denn Probleme geben, wenn das Fahrzeug überwiegend in Berlin bewegt wird?
Gute Frage. Das klärst Du wohl am besten bei der Zulassungstelle oder falls Du beim ADAC Mitglied bist mit denen ab.
ADAC Mitgliedschaft habe ich. Sehr gute Idee, dann werde ich mich morgen auch noch dorthin wenden.
Ich würde erst einmal keine schlafenden Hunde wecken.
Die gesetzliche Grundlage ist §27 Abs. 2 StVZO:
Zitat:
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
Viele Firmen haben ihre Fahrzeuge auf die Hauptniederlassung zugelassen und viele Wochendendpendler auf ihren Hauptwohnsitz, obwohl die Fahrzeuge überwiegend am Standort einer anderen Niederlassung bzw. am Zweitwohnsitz bewegt werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Was spricht eigentlich dagegen das Fahrzeug auf dich zuzulassen? Ggf. kann dein Vater ja Versicherungsnehmer bleiben.
Da wir uns in der Rubrik Versicherungen befinden.
Wenn das Kfz in B steht und bewegt wird, dann ist das auch risikorelevant im Sinne von Regionalklassen.
Wird das Fahrzeug beispielsweise auf den Straßen von Berlin entwendet,
ist aber in einer Garagen des ruhigen Münsterlandes versichert,
dann bleibt das nicht ohne Folgen.
@Bleman
Dagegen spricht, das er für einen Zweitwagen bei der Huk nur 85% bekommt wenn er gleichzeitig der Halter ist. Desweiteren dürfen nicht nur die Kinder, sondern alle Personen ab 25j. damit fahren.
Das macht für mich also eine Jährliche Ersparniss von sagenhaften 800€, im gegensatz zu 140% und der Bedingung das nur ich selbst fahre.
@mad
genau das sind auch meine Bedenken. Allerdings kostet die Beiträge für beide Standorte laut Online Rechner exakt das gleiche, und somit schmälert sich mein schlechtes Gewissen.
Damit kommt also automatisch wieder Bleman ins Spiel mit der Aussage: "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Falls Du eine bessere und ähnlich preiswerte Möglichkeit kennst, die sich nicht am Rande der Legalität bewegt, teile mir diese bitte mit.
Die einzig saubere Form der Zulassung in jeder Hinsicht ist die in Berlin.
Dafür müsste Dein Vater dort einen (Zweit-) Wohnsitz haben.