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KFZ Kaufvertrag
hallo,habe ein Gebrauchtfahrzeug an einen EU KFZ Händler in Zahlung gegeben.Das Auto war ca. 5,5 Jahre Alt.
Im Vorfeld bot ich Ihm dieses Unfallfrei und Scheckheftgepflegt an.
Es wurden während der Garantiezeit also die ersten 3 Jahre alle Inspektionen in einer Fachwerkstatt durchgeführt.Die letzten 2 Jahre habe ich die Inspektionen wie Olwechsel usw. selbst durchgeführt.
Beim Eintausch wurde dieses vom Käufer akzeptiert und es wurde ein Kaufvertrag erstellt und beidereits Unterschrieben,ohne den Zusatz im Vertrag "Scheckheftgepflegt"!!!
Jetzt gut 10 Tage später will der Käufer weitere 200 Euro von mir,weil ich ja angab es sein Scheckheftgepflegt,es aber nicht sei ,da ja die letzten 2 Jahre fehlen!!!
Ich verwies Ihn auf den Unterschriebenen Kaufvertrag und das er auch damit Einverstanden war.Jetzt macht er Druck und will von mir Geld,was soll ich tun?
Bitte um Hilfe,danke
Beste Antwort im Thema
Ihr solltet mal lesen das im Kaufvertrag nicht steht Scheckheft gepflegt.
Also hat der Händler das Fahrzeug als nicht Scheckheft gepflegt gekauft und kann jetzt nicht mit einer Nachforderung kommen. Sein Problem tun würd ich da nichts, der haut beim Widerverkauf einmal noch was drauf.
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8 Antworten
Zitat:
@goldgames6 schrieb am 25. November 2014 um 18:08:11 Uhr:
Jetzt macht er Druck und will von mir Geld,was soll ich tun?
Nix.
Er ist der Fachmann und du der Laie.
Du bist Privatperson, er ist geweblich.
Außerdem ist der Wagen ja scheckheftgepflegt, so wie im Kaufvertrag geschrieben steht.
Von komplett scheckheftgepflegt war ja nicht die Rede.
Fair war dein Verhalten nicht. Du hast was versprochen, ohne es zu halten.
Deshalb ist die Reaktion des Käufers verständlich.
Das du jetzt auf den Kaufvertrag verweist, obwohl mündlich zusätzliche Eigenschaften vereinbart waren, erweckt den Eindruck, dass du versuchst, jemanden über den Tisch zu ziehen.
Der Zweck dieses Forums kann sicher nicht sein, zu beraten, wie man andere bei einem Fahrzeugverkauf erfolgreich reinlegt.
Versuche also, dich mit deinem Händler wieder gutzustellen. Letztendlich könntest du bei einem Garantieanspruch auch wieder auf seine Unterstützung angewiesen sein.
Ihr solltet mal lesen das im Kaufvertrag nicht steht Scheckheft gepflegt.
Also hat der Händler das Fahrzeug als nicht Scheckheft gepflegt gekauft und kann jetzt nicht mit einer Nachforderung kommen. Sein Problem tun würd ich da nichts, der haut beim Widerverkauf einmal noch was drauf.
Alle Gebrauchtwagenhändlersind "Engel", die sind die ersten die mündliche absprachen für nichtig erklären.
Zitat:
@Cyrus_Ramsey schrieb am 25. November 2014 um 21:33:28 Uhr:
Außerdem ist der Wagen ja scheckheftgepflegt, so wie im Kaufvertrag geschrieben steht.
Von komplett scheckheftgepflegt war ja nicht die Rede.
Zum Glück bist du kein Händler in meiner Nähe, ich hätte bei soviel Schlitzohrigkeit richtig Angst ein KOMPLETTES Auto bekommen.
Ich würde gar nichts machen.
Mit welchem Recht stellt eine eine Forderung für ein Merkmal, welches im Kaufvertrag gar nicht erwähnt ist???
Würde im Kaufvertrag "scheckheftgepflegt" stehen, könnte man es ja nachvollziehen, aber da dies nicht der Fall ist, gibt es für diese Forderung keinen nachvollziebaren Grund.
Zitat:
@Daciageha schrieb am 26. November 2014 um 05:26:23 Uhr:
Ihr solltet mal lesen das im Kaufvertrag nicht steht Scheckheft gepflegt.
Also hat der Händler das Fahrzeug als nicht Scheckheft gepflegt gekauft und kann jetzt nicht mit einer Nachforderung kommen. Sein Problem tun würd ich da nichts, der haut beim Widerverkauf einmal noch was drauf.
Mündlich kann man ja die Hucke voll lügen. Hauptsache, es steht davon nichts im Kaufvertrag und man kann den andern über den Tisch ziehen.
Es wäre vom Händler nicht zuviel verlangt gewesen, beim Ankauf mal einen Blick ins Serviceheft zu werfen. Wenn er das nicht macht... Pech