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KFZ-Klimaservice durch Kunden ausführen lassen

Themenstarteram 1. August 2024 um 13:45

Hi Leute,

um an Klimaanlagen mit Fahrzeugen arbeiten zu dürfen wird ja der Sachkundenachweis EG Verordnung 307/2008 benötigt.

Besteht die Möglichkeit Kunden grundsätzlich das Gerät zur Verfügung zu stellen, dass sie die Arbeit selbst durchgeführt wird(bzw. das anstecken und das Starten des Geräts).

(Es würde zum Beispiel ein Video mit Erklärung bereit gestellt werden oder ein Aushang zur Erklärung)

Danke

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11 Antworten

Ist der mit dem Sachkundenachweis dabei bzw. in greifbarer Nähe? Nein? Dann nicht.

Welchen Sinn sollte das auch machen, dabei wäre nicht viel zu sparen und Ärger vorprogrammiert.

Lass es sein.

Wie so oft im Dschungel deutscher/europäischer Vorschriften: es gibt Theorie- und es gibt Praxis .....

Ich würde sagen klares Nein ... man darf auch keinem Kunden eine Vakuumpumpe mitgeben, damit der sich seine SplitKlima im Haus selbst evakuieren/inbetriebnehmen kann, bzw eine Buddel Kältemittel ...

aber ja, theorie und Praxis .. obwohl ich da wirklich aufpassen würde... bekommt das der Falsche mit, gibt es richtig Ärger ... bei Kältemittel sind die Behörden giftig ... teilweise zu recht...

Ich denke mal du willst dein Klimafüller/Druckmesser kostenpflichtig vermieten.

Doch was nützt der Sachkundenachweis ohne jeglicher Erfahrung mit einem solchen Gerät ?

Der Umgang mit diesen Drücken kann ohne Erfahrung stark ins Auge gehen.

Wohin mit altem Klimaplörre ?

Was tun wenn undicht ?

Es gibt tausend unterschiedliche Dichtringe.

Die Anwendung nach einem Internetzyoutubevideo - wäre stark fahrlässig.

Gruß

Beim unsachgemäßen Hantieren mit Kältemittel kann man sich schwerste Verbrennungen zuziehen. Wenn sich herausstellen sollte, dass mangelnde Handhabung der Auslöser war möchte ich in den Rechtsstreit nicht verwickelt sein.

Niemals. Und wer versichert alle Beteiligten und die Maschine vor Schäden?

Diese Frage könnte ich mir in den Mietwerkstätten ganz gängig vorstellen, ändert natürlich nichts an den Rechtsgrundlagen.

Selbstverständlich kann man ein Klimaservicegerät verleihen ... an Leute die den Sachkundenachweiß und KFZ-Ausbildungsnachweiß vorlegen!

Zitat:

@onzlaught schrieb am 2. August 2024 um 12:36:01 Uhr:

Diese Frage könnte ich mir in den Mietwerkstätten ganz gängig vorstellen, ändert natürlich nichts an den Rechtsgrundlagen.

Ich vermute es geht hier um eine Mietwerkstatt.

Da wäre es doch kein Problem wenn der "Wissende" das schnell anschließt und die Maschine startet. Der Kunde kann ja bescheid sagen wenn das Ding fertig ist.

Gruß Metalhead

So wird es evtl. laufen .. in einer großen DIY Mietwerkstatt bei mir in der Ecke gibt es spezielle Bereiche/Geräte da schraubt der Hobbyschrauber nicht selber, bzw. die Geräte werden nicht zu den mietbaren Hebebühnenplätzen "verliehen", sondern das Auto muss dann zu diesen Plätzen...:D

Das gilt für das große Diagnosegerät, Klimaservicegerät, Achsvermessung/Einstellung, ATM Getriebeölspühlung, Reifenmontage/wuchtgerät u.s.w. das sind auch Arbeiten wo der Kunde/Hobbyschrauber nicht rangelassen wird... der darf dann in einem Wartebereich warten, oder halt daneben stehen und zusehen, mehr aber auch nicht ..

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