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Kfz-Leasing:Probleme mit dem Finanzamt wegen zu geringer Laufzeit?
Hallo,
weiß hier jemand, ob das Finanzamt bei der steuerlichen Anerkennung als Dienstfahrzeug bei einer Leasing-Laufzeit von nur 24 Monaten evtl. Schwierigkeiten macht?
Ich meine, ich hätte bei meinem ersten Leasing vor drei Jahren irgendwo sowas gelesen, finde es aber jetzt nicht wieder.
Danke!!! Brownie2
Beste Antwort im Thema
Bei Teilamortisationsverträge ist eine Vertragslaufdauer von über 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erforderlich. Diese ist lt. amtlicher Abschreibungstabelle bei Fahrzeugen 6 Jahre. Mit deinem 2-Jahresvertrag schießt du dich also in Aus! Bei 2 Jahren und einem Monat klappt es.
Nachzulesen übrigens im sog. Leasingerlass des Bundesfinanzministerium. Google das einfach mal.
Gruß
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11 Antworten
Eine steuerliche Anerkennung hast du immer!!!!!!!!
In Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung (Vollamortisationsvertrag, Laufzeit, Andienungsrecht, Kaufoption usw.) ist jedoch zu unterscheiden, ob das Fahrzeug beim Leasinggeber oder beim Leinasingnehmer zu bilanzieren ist.
Im ersten Fall hast du die Leasingraten als Betriebsausgaben. Im zweiten Fall musst du das Fahrzeug selbst bilanzieren und die steuerliche Anerkennung ergibt sich aus Saldo von Abschreibung auf das Jahrzeug, gezahlten Leasingraten und der Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber.
Klingt ein bisschen kompliziert. Kommt aber im Ergebnis auf das gleiche heraus. Einzig die Beträge der einzelnen Jahre können unterschiedlich sein. Das Geamtergebnis ist das gleiche.
Hallo und danke erstmal.
Bin als Freiberufler nicht bilanzpflichtig.
Es geht mir darum, dass ich im Dezember noch eine möglichst hohe Sonderzahlung leisten will, weil die sich in diesem Jahr noch in vollem Umfang gewinnmindert auswirkt (z.B. 17000 Sonderzahlung, Leasing-Raten ca. 350 € mtl, 15000 km jährlich). - So lief es z.B. vor drei Jahren.
Möchte mich aber jetzt am liebsten nur auf zwei Jahre neu festlegen und meine, Warnungen gelesen zu haben, dass das Finanzamt das u.U. nicht akzeptiert.
Weiß vielleicht jemand dazu was Spezielles?
Das ist ja dann eine ganz andere Problemstellung.
Ja - in diesem Fall musst du damit rechnen, dass dir das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung macht, wenn es ihnen auffällt.
Vielen Dank fürs Antworten.
Gibt's dazu auch irgendwelches Hintergrundwissen?
Begründungen? Rechtliche Grundlagen?
Brownie2
Zitat:
Original geschrieben von Brownie2
Bin als Freiberufler nicht bilanzpflichtig.
Es geht mir darum, dass ich im Dezember noch eine möglichst hohe Sonderzahlung leisten will, weil die sich in diesem Jahr noch in vollem Umfang gewinnmindert auswirkt (z.B. 17000 Sonderzahlung, Leasing-Raten ca. 350 € mtl, 15000 km jährlich). - So lief es z.B. vor drei Jahren.
Ich habe diesen Wunsch nie so ganz verstanden. Diese hohen Sonderzahlungen zum Wegsteuern des Gewinns im aktuellen Geschäftsjahr machen doch nur dann Sinn, wenn Du schon im Dezember wissen kannst, daß die künftigen Geschäftsjahre schlechter laufen werden.
Betrachte doch Alternativ mal die Möglichkeit, das Fahrzeug zu kaufen. Dann kannst Du in einem schwachen Jahr, welches auf ein sehr gutes Jahr folgt noch "rückwirkend" eine Ansparabschreibung bilden, um die Gewinne zu glätten.
Oliver
Zum einen ist ja die bisherige Anspraabschreibung jetzt durch den "Investitionsabzugsbetrag" ersetzt.
Im WISO-Sparbuch heißt es dazu:
"..die Voraussetzung, dass das begünstigte Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs verbleiben muss und dort ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden darf, ist im Vergleich zum bisherigen Recht eine Verschärfung. Die ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung bezeichnet eine mindestens 90 prozentige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Von dieser Verschärfung werden hauptsächlich betriebliche Pkw mit Privatnutzung betroffen sein, da diese häufig zu mehr als 90 % privat genutzt werden.
Der zweite Grund, warum ich das Leasing vorziehe, ist ein sehr spezifischer, der nichts mit der Besteuerung zu tun hat.
Ok. Danke. Diese neue, verdeckte Steuererhöhung hatte ich bislang verpasst.
Oliver
Bei Teilamortisationsverträge ist eine Vertragslaufdauer von über 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erforderlich. Diese ist lt. amtlicher Abschreibungstabelle bei Fahrzeugen 6 Jahre. Mit deinem 2-Jahresvertrag schießt du dich also in Aus! Bei 2 Jahren und einem Monat klappt es.
Nachzulesen übrigens im sog. Leasingerlass des Bundesfinanzministerium. Google das einfach mal.
Gruß
Hallo Crumbledore,
SUPER! DANKE! Genau das hatte ich gesucht.
Brownie2
Zitat:
Original geschrieben von Brownie2
Zum einen ist ja die bisherige Anspraabschreibung jetzt durch den "Investitionsabzugsbetrag" ersetzt.
Im WISO-Sparbuch heißt es dazu:
"..die Voraussetzung, dass das begünstigte Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs verbleiben muss und dort ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden darf, ist im Vergleich zum bisherigen Recht eine Verschärfung. Die ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung bezeichnet eine mindestens 90 prozentige betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts. Von dieser Verschärfung werden hauptsächlich betriebliche Pkw mit Privatnutzung betroffen sein, da diese häufig zu mehr als 90 % privat genutzt werden.
Der zweite Grund, warum ich das Leasing vorziehe, ist ein sehr spezifischer, der nichts mit der Besteuerung zu tun hat.
Da sollten sich aber dann die Autoren des WISO-Sparbuches aber nochmal durchlesen, was sie da schreiben.
Zitat:
Original geschrieben von crumbledore
Bei Teilamortisationsverträge ist eine Vertragslaufdauer von über 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erforderlich. Diese ist lt. amtlicher Abschreibungstabelle bei Fahrzeugen 6 Jahre. Mit deinem 2-Jahresvertrag schießt du dich also in Aus! Bei 2 Jahren und einem Monat klappt es.
Nachzulesen übrigens im sog. Leasingerlass des Bundesfinanzministerium. Google das einfach mal.
Gruß
AfA PKW 6 Jahre also 72 Monate davon 40% 28,8 also 29 Monate
Gruß Martin