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Kfz mit Kennzeichen Verkaufen (Abmelden Ummelden ???!)

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 21:24

Guten Abend,

Hätte da einpaar Fragen was den Verkauf eines Gebrauchtwagens mit Nummernschildern anbetrifft.

Folgende Situation:

Habe einen Interessenten für mein derzeitiges Fahrzeug. Die Person möchte den Wagen kaufen und mit den Kennzeichen drauf mitnehmen (ich weiss, nicht zu empfehlen).

Die Zeit usw der Übergabe wird selbstverständlich im Vertrag festgehalten.

Der Käufer bezahlt den Wagen und nimmt das Fahrzeug also mit zu sich nach Hamburg wo er drei Tage Zeit hat es umzumelden.

Nun zu den fragen:

1) Wie muss der Käufer hierbei vorgehen? Er meinte dass er dafür von mir die evb Nummer bräuchte um das Fahrzeug auf sich Umzumelden? Ist das Richtig? Muss er das Fahrzeug ummelden oder erst Abmelden und dann wieder auf sich anmelden?

2) Ich würde mein Kennzeichen (also die Kombination) sehr gerne auf meinem Neuen Fahrzeug weiternutzen, nur wie muss ich hierfür vorgehen? Kann der Käufer mir die wieder per Post zurückschicken oder werden die dort zwangsläufig Entwertet?

Vielen Dank für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Ich habe bisher immer angemeldet verkauft und noch nie ein Problem. Verkaufe aber auch nur an seriöse Menschen ;-) und würde das nicht machen wenn ich ein Auto im Billigsegment verkaufen würde.

 

Meldung an Versicherung und Amt sind natürlich selbstverständlich (mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers).

 

Käufer hat abgemeldet, mir meine Kennzeichen per Post geschickt und ich habe mein neues Auto wieder mit dem alten Kennzeichen angemeldet. War überhaupt kein Problem.

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Lass Dir den Kaufpreis auf dein Bankkonto überweisen und nach Erhalt des Geldes schickst Du ihm die Papiere und die Nummerschilder. Er meldet ab und lässt ihn dann auf sich zu. Die neuen und die alten Schilder bringt er dann mit. Auf sowas könnte man sich einlassen. Aber nicht auf das Gemurkse, das Du da schreibst. Er verlangt von Dir Vertrauen. Verlange Du es auch von ihm mit genau diesem Vorschlag.

Einfacher ist es, dass Du den Wagen abgemeldet übergibst.

Du hast mit seiner evb nichts zu tun. Die muss er sich zur Ummeldung besorgen. Bei der Ummeldung werden Deine Kz entstempelt. Und nach kurzer Zeit sind sie wieder frei oder auch sofort, wenn es sich um den gleichen Zulassungskreis handelt. Also schnell genug dann WunschKz reservieren.

Ich würde auch so wie oben aufgezeigt verfahren. Ist für beide Seiten sicher. Bedi unmittelbarer Barzahlung kannst Du auch Brief und Kz an den Käufer übergeben. Er müsste dann aber 2 x kommen.

am 1. Februar 2017 um 0:34

Wenn du das Kennzeichen behalten möchtest, verkauf den Wagen abgemeldet. Du weißt nicht, ob er den Wagen in 3 Tagen oder in 6 Wochen ummeldet. es ist für beide Seiten einfacher den Wagen mit Kennzeichen zu verkaufen und sich beim nächsten Wagen einfach neue zu holen. Aus deiner Sicht schnellstmöglich die Versicherung über den Verkauf informieren, bei der HUK zahle ich ab dem Verkaufsdatum kein Cent mehr, nicht erst ab der Ummeldung... Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und das Fahrzeug abgemeldet verkaufen willst, musst du erstens ein Grundstück haben oder einen Parkplatz wo das Auto stehen darf und falls der Käufer dann abspringt, musst du das auch hinbekommen. Durch die geänderten Gesetze der Kurzzeitkennzeichen wird das Verkaufen mit abgemeldeten Wagen deutlich erschwert.

Wichtig ist noch, wenn du es angemeldet verkaufst, unterrichte auf jeden Fall deine Versicherung UND die Zulassungsstelle vom Verkauf mit Datum der Übergabe. Dann hast du damit keine Probleme. Die Nummer müsstest du nach der Ummeldung eigentlich gleich wiederverwenden können, außer der Wagen wird nicht umgemeldet bzw. abgemeldet. Dann wird es zur Fahndung ausgeschrieben und die Kennzeichen sind erstmal gesperrt.

MfG

Mike

Der soll ein Kurzzeitkennzeichen nehmen und die Vers. erkennt die Vers. Summe beim Vertrag dafür an. Kennzeichen noch bei dir, keine Probleme wenn der einen Unfall baut.

Der soll ein Kurzzeitkennzeichen nehmen und die Vers. erkennt die Vers. Summe beim Vertrag dafür an. Kennzeichen noch bei dir, keine Probleme wenn der einen Unfall baut.

Hallo Max.....,

da das Fahrzeug ja offenbar noch "TÜV" hat, sind Kurzzeitkennzeichen imho hier das Mittel der Wahl. Da muss man eben mit dem Käufer über die Kosten sprechen. Nur wenn Du das Fahrzeug (von dem alten Kennzeichen) abgemeldet übergibst, kannst Du sicher sein, das gleiche zu bekommen. ;)

Und Parkplatzprobleme bis zur Abholung hast Du auch nicht, wenn Du das erledigst.

am 1. Februar 2017 um 10:21

Es gibt aber eine neue Regelung bezüglich der Kurzzeitkennzeichen. Es muss nun der originale Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle vorgezeigt werden. Wenn der Interessent nun nicht um die Ecke wohnt, sondern ein paar hundert Kilometer anreisen muss, wird das kompliziert.

Kleines Bsp:

Ich habe mir vor einem Monat ein Fahrzeug, dass 600km entfernt lag gekauft. Ich konnte bei mir in der Gegend, da ich kein Fahrzeugschein hatte und das Auto noch nie gesehen habe, nicht beantragen. Man kann die Kennzeichen auch am Standort des Autos beantragen, da ich aber nur am Wochenende Zeit hatte, um zum AUto zu fahren, musste ich mich beeilen. Das Fahrzeug ansehen, Probefahrt ohne Kennzeichen nicht möglich, dann das Fahrzeug kaufen, mit den Papieren zur Zulassungsstelle, zum Auto zurück und losfahren.

https://www.adac.de/.../default.aspx

Der TE kann das Auto abmelden und dabei auch gleich ein KZK holen. Nur sollte er vorher die dafür auflaufenden Kosten und auch den Kaufpreis vom Verkäufer auf dem Konto haben. Den Kaufvertrag kann man schließlich auch auf dem Postweg schriftlich fixieren. Bekanntlich funktioniert das mit dem Beamen noch nicht so gut. ;)

Ich rate dir dringend davon ab, das Auto mit Kennzeichen / angemeldet zu verkaufen. Auch wrnn alles ganz genau im Vertrag steht, wenn der Käufer trotzdem macht was er will hast du am Ende nur den Ärger und die Lauferei!

Alles schon selbst erlebt! Warum will der Interessent denn unbedingt das der Wagen angemeldet bleibt? Einfach mal überlegen......Ich habe meine Autos nachdem ich einmal Riesenärger gehabt habe immer nur noch abgemeldet verkauft und daher NIE mehr Ärger gehabt!

rzz

Erfolgt bei einem KKZ auch ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere als weiterer Halter?

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 1. Februar 2017 um 13:52:52 Uhr:

Ich rate dir dringend davon ab, das Auto mit Kennzeichen / angemeldet zu verkaufen. Auch wrnn alles ganz genau im Vertrag steht, wenn der Käufer trotzdem macht was er will hast du am Ende nur den Ärger und die Lauferei!

Alles schon selbst erlebt! Warum will der Interessent denn unbedingt das der Wagen angemeldet bleibt? Einfach mal überlegen......Ich habe meine Autos nachdem ich einmal Riesenärger gehabt habe immer nur noch abgemeldet verkauft und daher NIE mehr Ärger gehabt!

rzz

Dann hast du aber was falsch gemacht, wenn man der Verischerung und der Zulassungstelle vorher bescheid sagt hat man keinen Ärger.

Meiner hatte sich damals nach Polen abgesetzt und nix abgemeldet.

Ich hatte nur Besuch vom Kontaktbereichsbeamten, mehr war aber nicht.

MfG

Mike

Ich habe bisher immer angemeldet verkauft und noch nie ein Problem. Verkaufe aber auch nur an seriöse Menschen ;-) und würde das nicht machen wenn ich ein Auto im Billigsegment verkaufen würde.

 

Meldung an Versicherung und Amt sind natürlich selbstverständlich (mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers).

 

Käufer hat abgemeldet, mir meine Kennzeichen per Post geschickt und ich habe mein neues Auto wieder mit dem alten Kennzeichen angemeldet. War überhaupt kein Problem.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 1. Februar 2017 um 13:56:54 Uhr:

Erfolgt bei einem KKZ auch ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere als weiterer Halter?

Nein. ;)

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