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KFZ nach Tausch zurücknehmen?

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 11:14

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs einfach mal ...

Ich habe letzte Woche mein Auto gegen ein anderes getauscht. Jetzt ruft mich gestern Abend der Kerl an, behauptet ich hätte ihn über den Tisch gezogen, ich soll das Auto zurücknehmen. Genaue Geschichte: Wir hatten eben letzte Woche die Autos getauscht. Wollte meinen eig verkaufen, er hat mir das Angebot zum Tausch gemacht und hatte eben das Auto, das ich mir eh kaufen wollte. Also habe ich zwei Kaufverträge geschrieben, einen für mein Auto, einen für seins, und statt dem Preis Tausch gegen ..... Rein geschrieben. So, das war Problem Nummer 1, denn er wollte, dass bei sich 3000€ drin steht. Nach einigem hin und her und nachdem ich gesagt habe so oder gar nicht hat er dann doch unterschrieben. Bei "Sonstiges" habe ich in beide Verträge geschrieben: Keine Gewähr, keine Rücknahme o.ä. 2 Tage später hat er mich angerufen, das Auto hätte einen Motorschaden. Sein Kumpel wäre vom fach, der hat ihm gesagt er muss das Auto 20-30 Kilometer mal richtig treten um zu sehen ob alles passt. Und jetzt würde überall das Öl rauslaufen. Ich hatte nie auch nur irgendein Problem mit dem Motor, alle Inspektionen usw wurden immer gemacht, ich bin zwar viel damit Gefahren, grade nach der letzten TÜV Prüfung, wir sind damit in Urlaub gefahren, 3000km in einer Woche, aber auch immer vernünftig. Gestern Abend ruft er mich wieder an, es hätte ihm an der Hinterachse die Aufhängung rausgerissen (was mich ehrlich gesagt nachdem ich die Probefahrt miterlebt habe nicht wundert, er hat das Auto um jede Kurve geschleudert) und ich hätte das gewusst usw. Dazu ein Foto mit einem ca 5 cm langen Riss, er hätte sich angeblich heute früh ein Gutachten erstellen lassen, das besagt die Beschädigung wäre schon länger. Ich war Ende Mai mit dem Auto beim TÜV Süd, blöderweise da die bremsleitungen hinten leicht korrodiert waren 2 mal, und habe eben nach Tausch der Leitungen und der durchgeführten Nachprüfung TÜV bekommen (Scheinwerfer mussten auch eingestellt werden, aber tut ja nichts zur Sache und wurde erledigt). Ich bin mir eig sicher, dass die vom TÜV das doch gesehen haben müssten wenn da schon was kaputt oder Anzeichen dafür gewesen wären? Dann hätt ich doch sicher keinen TÜV gekriegt? Von dem angeblichen Motorschaden weiß er jetz gar nichts mehr, das hätte sich nach Investition von 15€ (wie auch immer) erledigt. Irgendwie kommt mir des alles ziemlich seltsam vor. Was tun? Ist es richtig, dass man das Auto grundsätzlich auch bei Privatkauf 2 Wochen lang zurückgeben kann?

Bin verwirrt :(

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15 Antworten
am 30. Juli 2014 um 11:20

Hatte auch mal so einen Fall. War allerdings kein Tauschgeschäft. Käufer kam mir nach 2tagen auch mit irgendwelchen Sachen an. Hab nach 10 anrufen die simkarte vernichtet und niewieder was von dem gehört. Hol dir einen Anwalt wenns sein muss. Das ganze klingt sehr dubios.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 11:24

Ja hab auch scho bei der Anwaltsberatung meines Rechtschutzes angerufen, krieg aber erst später nen Rückruf, viele Anrufer ^^

Mir gehts halt auch um des, erstens hab ich keine Lust, dass der Futzi mir jetzt die Karre kaputt gefahren hat und ich sie dann wieder nehmen darf

und zweitens hab ich für den neuen auch schon Teile bestellt (Auspuff (der Vogel hatte ihn leer geräumt, wer räumt denn bitte nen Schnitzer Auspuff leer?!), Dichtungen, Öl, Kerzen usw) die mich auch nicht wenig Geld gekostet haben ...

.manche versuchen es immer wieder und kommen gar damit durch..

...daher, Ruhig bleiben und ihm beim nächsten Anruf sagen,

dass er sich gerne an Deinen Anwalt wenden solle..

Denn, gekauft-wie-gesehen und ohne Gewährleistung.

am 30. Juli 2014 um 12:29

Zitat:

Original geschrieben von mary014

Ja hab auch scho bei der Anwaltsberatung meines Rechtschutzes angerufen, krieg aber erst später nen Rückruf, viele Anrufer ^^

Mir gehts halt auch um des, erstens hab ich keine Lust, dass der Futzi mir jetzt die Karre kaputt gefahren hat und ich sie dann wieder nehmen darf

und zweitens hab ich für den neuen auch schon Teile bestellt (Auspuff (der Vogel hatte ihn leer geräumt, wer räumt denn bitte nen Schnitzer Auspuff leer?!), Dichtungen, Öl, Kerzen usw) die mich auch nicht wenig Geld gekostet haben ...

Es geht um Tausch und nicht um Verkauf.

Mann kann heute Auto gegen Auto tauschen und nach 2Wochen nicht behaupten es hätte ein Mängel.

Würde Ihm ignorieren und nicht antworten.

Es gibt viele die heute ein Auto kaufen und erst danach mit Fehler suche anfangen damit Sie Preis mindern können.Wo war sein Freund als er das Auto eingetauscht hat, wenn er sich so gut auskennt?

Sobald ein schreiben von Anwalt kommt erst zum Anwalt gehen.

Falls er Rechtschutz hat : 1.Beratung kostenlos+ 1.Brief wird von Versicherung abgedeckt.

Warte mal ab was er will und dir vorgeworfen wird, somit gewinnst du auch Zeit bis das Brief bei dir eingelangt und reagierst dem entsprechend. Weil wenn das Auto kein Motorschaden hat, wird er es ja bis dorthin benutzen müssen, sofern er kein 2. hat!

 

Sobald dein schreiben von Anwalt bei Ihm gelangt und er fortsetzen will, muss seiner RA bei seiner Versicherung die Deckungssumme beantragen. Das wird er nicht bekommen da Garantie/Gewähr + Rückgabe ausgeschlossen würde. Zudem kommt das es sich um tausch und nicht um Verkauf handelt. Somit kann er dich nicht einmal auf "arglistige Täuschung" anklagen, was Zivilrechtlich möglich wäre.

Ruhig bleiben und ignorieren.

BG

Entspannt zurücklehnen...das ist fast Mode und zum Teil auch erfolgreich.

In zwei Monaten denkst du "War da mal was?".

Falls er dir richtig auf die Nüsse geht, oder ein offizieller Brief reinflattert, dann kannst auch du aktiv werden.

Ich weiß, es ist nicht einfach und zudem Stress pur, aber lass den Experten mal machen.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 13:11

Also gibt's dieses grundsätzliche rückgaberecht nicht, versteh ich das richtig?

am 30. Juli 2014 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von mary014

Also gibt's dieses grundsätzliche rückgaberecht nicht, versteh ich das richtig?

Ihr habt es ja ausgeschlossen! Hast du oben geschrieben "keine Rücknahme"!

Er hat es mit seiner Unterschrift akzeptiert!

Ausser er fechtet es an wegen arglistige Täuschung oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes.

Nur es ist wie gesagt "tausch" und kein "verkauf"!

Eigentlich stimmt Titel von eurer "Kaufvertrag" nicht, müsste "Tauschvereinbarung" heißen!

BG

am 30. Juli 2014 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von mary014

Also gibt's dieses grundsätzliche rückgaberecht nicht, versteh ich das richtig?

Ein Rückgaberecht nach 2 Wochen gibt es nicht einmal beim Kauf von einem Händler.

Kaufhäuser gewähren dieses "Recht" aus reiner Kulanz. Das führt bei vielen zu diesem Trugschluss. Ein tatsächliches Rückgaberecht gilt nur bei Fernabsatzgeschäften, also Bestellung im Internet, Katalog etc.

Zitat:

Original geschrieben von mary014

Also gibt's dieses grundsätzliche rückgaberecht nicht, versteh ich das richtig?

Da verwechselt Du ein wenig:

Du hast ein Rückgaberecht gem. Fernabsatzgeschaäft. Das bedeutet, Du bestellst beim Versandhaus XY die Z. Dann hast Du Zeit, 14 Tage nach Erhalt der Ware Z diese an das Versandhaus XY zurückzusenden. Gilt nur bei Bestellungen die du von zu Hause (oder meinetwegen von der Arbeit) tätigst.

Bei Verkauf/Tausch oder was auch immer bei Autos gilt das nicht, da dein Käufer sich den Wagen vor Ort angesehen hat.

Also, wie gesagt, ruhig Blut.;)

Christian

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 14:19

Ja ich hab reingeschrieben keine Gewährleistung, keine Rücknahme oä. Das war aber nicht aus böser Absicht, das hab ich in beide Verträge geschrieben. Er war der Meinung das sei nicht gültig weil man dieses recht grundsätzlich hätte, egal was im Vertrag steht. Und ich wusste es ehrlich gesagt ned, bin rechtlich ned so bewandert.

Aber das was ihr hier schreibt lässt mich dann auf jeden fall besser schlafen.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 14:26

War auch vorher nochmal beim TÜV und hab mit dem tüvprüfer gesprochen der mein Auto damals abgenommen hat. Er sagt mir dass das ein bekannter Mangel bei diesem Auto ist und das von jetzt auf gleich passieren könnte. Und dass er mir so definitiv keinen TÜV gegeben hätte. Der fuzzi hat auch schon bei ihm angerufen heute und sich wichtig gemacht. Er sagt auch der soll nur kommen.

am 30. Juli 2014 um 15:02

keine Sorge. Du bist Privatverkäufer bzw. Tauscher. Die Gewährleistung wurde ausgeschlossen.

Gekauft wie gesehen bedeutet auch gekauft wie gesehen bzw. getauscht wie gesehen.

Du hast ihm keine bekannten Mängel verschwiegen, sodass er dir auch keine Täuschung vorwerfen kann.

Du musst weder etwas zurücknehmen noch eine Preisminderung bezahlen.

Gib ihm eindeutig zu verstehen, dass die rechtliche Grundlage eindeutig sei und er du ihm jegliche weitere Kontaktaufnahme untersagst.

Sollte er sich nicht daran halten wirst du deinerseits eine Anzeige wegen Belästigung erstatten.

Wenn er nicht bereit ist die paar Euronen für eine Inspektion auszugeben, ist das sein Problem. In eurem Vertrag wurde die Rücknahme eindeutig ausgeschlossen und durch beide Parteien unterschrieben.

Klappe zu Affe tot.

Ist eine gängige Betrüger-Masche nachträglich Geld zu bekommen. Viele lassen sich durch "starke Worte" einschüchtern und zahlen.

Wie bereits ein Vorredner gesagt hat, soll er sich an deinen Anwalt wenden.

Zitat:

Original geschrieben von mary014

War auch vorher nochmal beim TÜV und hab mit dem tüvprüfer gesprochen der mein Auto damals abgenommen hat. Er sagt mir dass das ein bekannter Mangel bei diesem Auto ist und das von jetzt auf gleich passieren könnte.

BMW E46 vor dem Facelift? Wenn ja dürfte jeder Prüfer ein Auge auf die Hinterachsaufnahme habe und sei es nur um zu schauen ob die Aufnahme schon getauscht wurde.

Davon abgesehen deutet die Beschreibung die Du über die Nutzung des Autos gabst darauf hin das Er die Kiste schlicht zusammengeritten hat.

Würde den Kollegen mal Privat komplett auf Ignore setzen.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 19:59

Ja, e46 Baujahr 1997, der Prüfer wusste auch gleich Worums ging.

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