1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. kfz ohne brief verkaufen

kfz ohne brief verkaufen

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 18:45

hallo zusammen

kann man einen pkw ohne brief an einen schrotthändler oder ahnlliches verkaufen.. oder ist erst die stillegung notwendig und damit das wieder beschaffen des briefes?

und kann der letzte eingetragene halter mir eine vollmacht ausstellen damit ich den brief besorgen kann.. ich meine doch für ne eidesstattliche erklärung müsse er selbst diesen amtsgang vollziehen.

vielen dank euch

und gottes reichen segen :) BOB

Ähnliche Themen
14 Antworten
am 9. Februar 2007 um 17:45

Hallo, habe eine Frage bei der mir hoffentlich jemand weiterhelfen kann.

Habe morgen Termin mit jemandem der ne Probefahrt mit meinem Auto machen will. Habe jedoch erst letze Woche festgestellt, dass mein Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist und umgehend einen neuen beantragt, der jetzt leider noch 3-4 Wochen dauert bevor ich den neuen bekomme. Möchte aber für den Fall das er mein Auto kauft ihn nicht für 3-4 Wochen über meine Versicherung fahren lassen.

Gibt es außer das er das Auto kauft und dann am Montag abmeldet und wartet bis ich ihm den neuen Fahrzeugbrief schicke neu anmelden kann noch eine weitere Möglichkeit??

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar, hab nämlich seit heute ein neues Auto und möchte nicht unbedingt für 2 Autos ne Versicherung zahlen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

Das größere Problem wird wohl erst mal sein, ob dein Interessent das Auto ohne Eigentumsnachweis (Brief) überhaupt kaufen will

Hast du Ihm denn gesagt, dass der Brief weg ist?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

Re: Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich??

 

Zitat:

Original geschrieben von kupferdaeschle

Gibt es außer das er das Auto kauft und dann am Montag abmeldet...

Ohne Fahrzeugbrief kann der Käufer den Wagen nicht abmelden...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

Im Sinne der Frage:

Ja.

 

Nur:

Wie willst du das Fahrzeug stilllegen bzw. der Käufer es ummelden?

Welcher Käufer hat schon vier Wochen oder mehr Zeit bis er die Ware in Besitz nimmt?

Wer kauft schon ein Auto ohne Brief?

Weil der womöglich noch bei einer Bank als Sicherungseigentum im Tresor liegt!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

am 9. Februar 2007 um 20:04

Danke für die antworten, ich habe ihm gesagt, dass es noch 2-3 Wochen mit dem Fahrzeugbrief dauern kann, entweder er hat es nicht kapiert oder es ist ihm egal??

MIr hat heute allerdings ein Autohändler gesagt, er kann das Auto auf seine Versicherung laufen lassen, läuft dann halt noch auf meinen Namen.

Ich hab auch die Belege vom Landratsamt, dass der Fahrzeugbrief beantragt ist.

Ich kenn mich mit dem Thema halt nicht besonders aus, und micht kotzt der scheiß aufwand halt an. Wäre froh wenn es eine Möglichkeit gäbe.

P.S. Auf dem Landratsamt haben sie mir gesagt ich kann das Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden. Jedoch nicht An- oder Ummelden.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von kupferdaeschle

Ich kenn mich mit dem Thema halt nicht besonders aus, und micht kotzt der scheiß aufwand halt an.

Zitat:

Wer hat den Brief verloren?

Dich kotzt Deine eigene Schludrigkeit an ...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

am 9. Februar 2007 um 21:38

Re: Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich??

 

Zitat:

Original geschrieben von kupferdaeschle

Habe jedoch erst letze Woche festgestellt, dass mein Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist und umgehend einen neuen beantragt, der jetzt leider noch 3-4 Wochen dauert bevor ich den neuen bekomme. Möchte aber für den Fall das er mein Auto kauft ihn nicht für 3-4 Wochen über meine Versicherung fahren lassen.

 

Falls es einen Blödmann gibt, der ein Auto ohne Brief kauft, freu Dich.

Ansonsten möchte ich mich darüber auslassen, wg Brief weg .

buba

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

am 9. Februar 2007 um 22:42

Da hast du wohl recht, ich könnt mich in den arsch beisen!!! Aber aus Fehlern lernt man, den Brief für mein neues hab ich verlustsicher weggepackt :-)

Mal schauen, vielleicht nimmt er ihn trotzdem ;-) Oder zumindest wenn der Brief dann da ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ist Autoverkauf ohne Fahrzeugbrief möglich?' überführt.]

wennst ihn nimmer hast musst auf die Polizei gehen und ihn als gestohlen melden.

Nen Wagen ohne Brief verkaufen wird schwer werden, auch an einen Schrotthändler.

am 16. Juli 2007 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von MeggiGT

wennst ihn nimmer hast musst auf die Polizei gehen und ihn als gestohlen melden.

Ein ganz schlechter Ratschlag, sofern der Kfz-Brief nicht gestohlen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von bobPaulson

kann man einen pkw ohne brief an einen schrotthändler oder ahnlliches verkaufen..

Natürlich kann man ein Fahrzeug auch ohne Kfz-Brief verkaufen ..... wenn sich der Käufer darauf einlässt !!!

Zitat:

Original geschrieben von bobPaulson

.. oder ist erst die stillegung notwendig und damit das wieder beschaffen des briefes?

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge bis St. Nimmerlein nicht bezahlt werden sollen, scheint es schon angebracht, eine Abmeldung des Fahrzeuges zu veranlassen. Dazu benötigt man auch die Fahrzeugpapiere und sind diese nicht vorhanden, reicht es aus, diesen aufbieten zu lassen. Das genaue Prozedere wird dir deine Zulassungsstelle mitteilen können.

Zitat:

Original geschrieben von bobPaulson

und kann der letzte eingetragene halter mir eine vollmacht ausstellen damit ich den brief besorgen kann..

Hast du das Fahrzeug etwa selbst ohne Kfz-Papiere erworben und sind dir diese vor Ab- bzw. Ummeldung abhanden gekommen ? Hast du und dein Verkäufer einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen ?

Themenstarteram 16. Juli 2007 um 20:43

also besagter wagen wurde mir vor ein paar monaten geschenkt.. echt.. ist eine uralte karre

der vorbesitzer konnte den brief sowie asu und tüv bescheinigung nicht auffinden und schob die neubeantragung so vor sich her.. als er dann endlich zum amt ging hat er erst dort erfahren das er etwa 70 € zu zahlen hat... und wollte dies nicht

jetzt steht der wagen da.. die schilder hat er auch mitgenommen und meint nun zu mir ich solle dochmal kreativ sein, um den wagen los zu werden (heisst verschrotten lassen denke ich)

so langsam ist das ganze doch recht nervig und wenn der wagen, vor meiner tür abgeschleppt wird, hab ich ja eh nix damit zu tun..

am liebste würd ich den wagen einfach bei besagtem vorbesitzer abstellen. ;(

also bleibts dabei... wenn man einen findet der den wagen so kauft ist alles rechtmäßig ?

danke bob

Re: kfz ohne brief verkaufen

 

Zitat:

Original geschrieben von bobPaulson

hallo zusammen

kann man einen pkw ohne brief an einen schrotthändler oder ahnlliches verkaufen.. oder ist erst die stillegung notwendig und damit das wieder beschaffen des briefes?

und kann der letzte eingetragene halter mir eine vollmacht ausstellen damit ich den brief besorgen kann.. ich meine doch für ne eidesstattliche erklärung müsse er selbst diesen amtsgang vollziehen.

vielen dank euch

und gottes reichen segen :) BOB

Hallo bobPaulson,

siehe eimal hier:

Kfz-Brief -Verlust und Neuausstellung, was ist zu tun

28 Juni, 2007

Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des Papiers als Eigentümer eines Kfz´s. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.

Weder der Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw. Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis können ohne(!) die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden. Deshalb ist der Kfz-Brief eines der wichtigsten Papiere, welche die Mitarbeiter der Ämtergänger KG brauchen, um ggf. für Sie ein Kfz auf einen neuen Zulassungskreis umzumelden oder auch für einen etwaigen Verkauf das Kfz vorab abzumelden (lesen Sie hierzu die Artikel:"Vor dem Verkauf das Kfz unbedingt abmelden" und "Bei einem Umzug unbedingt das Kfz ummelden" auf www.openPR.de)

Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.

Formulare finden Sie im Formular-Center unserer Homepage: www.aemtergaenger.de, wobei aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen muss.

 

Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.

(Alle Angaben ohne Gewähr; orstansässige Zulassungsämter können von der og. Abwicklungsweise abweichen)

Ämtergänger KG

Ovelgönner Weg 23

21335 Lüneburg

URL: www.aemtergaenger.de

Mail: info@aemtergaenger.de

 

Viele Grüße

quali

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 21:47

danke quali..

den link konnt ich grad nochmal gebrauchen.. ich hab ein zweites mal gepostet weil mir nicht klar war, was den nun passiert wenn man die sache einfach so laufen lässt.. zb wenn man einen privaten stellplatz für den wagen hätte.. gibts dann eine frist nach der ein halter von einem nicht versicherten , aber auch nicht stillgelegten wagen kontaktiert wird, bzw auch zur kasse gebeten wird?

also das amt in meiner stadt sagt das ohne den brief gar nix geht und der wagen wahrscheinlich (ich hab das nummernschild nicht genannt) bereits auf einer fahdunglist sei. trotzdem hab ich einen schrotthändler gefunden dem eine handschriftliche freigabe zur verschrottung reicht und mir den wagen abholt..

ich denk mal selbst würd ich das nicht so machen.. aber der vorbesitzer schon

dank euch bob

Zitat:

Original geschrieben von bobPaulson

danke quali..

den link konnt ich grad nochmal gebrauchen.. ich hab ein zweites mal gepostet weil mir nicht klar war, was den nun passiert wenn man die sache einfach so laufen lässt.. zb wenn man einen privaten stellplatz für den wagen hätte.. gibts dann eine frist nach der ein halter von einem nicht versicherten , aber auch nicht stillgelegten wagen kontaktiert wird, bzw auch zur kasse gebeten wird?

also das amt in meiner stadt sagt das ohne den brief gar nix geht und der wagen wahrscheinlich (ich hab das nummernschild nicht genannt) bereits auf einer fahdunglist sei. trotzdem hab ich einen schrotthändler gefunden dem eine handschriftliche freigabe zur verschrottung reicht und mir den wagen abholt..

ich denk mal selbst würd ich das nicht so machen.. aber der vorbesitzer schon

dank euch bob

Hallo bob,

ich hoffe, daß Du eine sinnvolle Lösung gefunden hast.

Viele Grüße

quali

Deine Antwort
Ähnliche Themen