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KFZ-Papiere

Opel Vectra B
Themenstarteram 14. Juli 2011 um 1:09

Moin Moin zusammen..

Ich hab da mal ein Anliegen und durch Google bin auch nicht schlau geworden!

Habe mir im April diesen Jahres einen Vectra B gekauft zusammen mit meinen Ex,der mir auch das Geld gegeben hat für den Wagen..Kaufvertrag ist auf mein Namen.Papiere und Schlüssel sind auch in meinen Besitz.Jetzt droht mein Ex mir damit den Wagen wegzunehmen.Und er meint das er schon neue Papiere bekommt..Geht das so einfach??

Lg Sonja

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22 Antworten
am 14. Juli 2011 um 5:10

Wenn du ihm Kaufvertrag stehst ist das auch dann dein Auto, kommt immer drauf an was ihm Kaufvertrag steht nicht alles wird vor Gericht anerkannt so ein 0815 Kaufvertrag ist so ne Sache. Und wenn du die Papiere hast vom Auto etc...was ja dann auch sicher auf dich läuft kann er dir nix. Sonst macht er sich ja Strafbar wenn er sich die Papiere illegal holt. Ich an deiner Stelle würde sein Anteil auszahlen und gut. Nicht das er dann Rache verspürt und dein Vectra kaputt macht etc... Oder gehts einfach mal zum Anwalt und sicherst dich ab weil die Rechtslage in Deutschland ist ja so ne Sache. Kenne das leider zu gut wenn Beziehungen kaputt gehen erst live miterlebt von meiner Schwester, nicht schön wie Menschen dann mit einander umgehen. Aber das ist ja ne andere Sache.

 

Lg Mario

Hi, also er kann keine Fahrzeugpapiere einfach nachmachen lassen keine Angst. Und wenn das Auto auf dich zugelassen ist, kann er nur das Geld einklagen und das dauert.

Aber persönlich finde ich es nicht fair von dir,wenn er das Auto bezahlt hat, solltest du im das Geld wenigstens zurückgeben.

Gruß Christoph4177

am 14. Juli 2011 um 10:26

Hat er denn den Fahrzeugbrief? also dieser große Lappen, glaub Teil I oder so? Wenn er den hat wird es kritisch.

Sei doch bitte noch so nett und mach das Nummernschild auf deinem Bild unkenntlich.

Man weiß ja nie ....

Gruß Basty

hi

wer im besitz des KFZ Briefes ist, ist rechtlich auch der Besitzer des Fahrzeugs. Er kann das Geld zurück verlangen. Und das auch nur wenn es nicht eine Schenkung war.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemalig Fahrzeugbrief) ist ein sogenanntes Inhaberpapier, wer also dieses Papier besitzt, ist auch Eigentümer des Fahrzeuges, egal, wer als Besitzer eingetragen ist. Um eine neue Zulassungsbescheinigung zu erhalten muß man dem Strassenverkehrsamt glaubhaft nachweisen, daß man die Papiere verloren hat. Dies passiert, wenn man eine eidesstattliche Erklärung abgibt. Macht man dabei falsche Angaben und / oder Aussagen, so macht man sich strafbar.

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 2:01

Zitat:

Original geschrieben von GR-blue

Wenn du ihm Kaufvertrag stehst ist das auch dann dein Auto, kommt immer drauf an was ihm Kaufvertrag steht nicht alles wird vor Gericht anerkannt so ein 0815 Kaufvertrag ist so ne Sache. Und wenn du die Papiere hast vom Auto etc...was ja dann auch sicher auf dich läuft kann er dir nix. Sonst macht er sich ja Strafbar wenn er sich die Papiere illegal holt. Ich an deiner Stelle würde sein Anteil auszahlen und gut. Nicht das er dann Rache verspürt und dein Vectra kaputt macht etc... Oder gehts einfach mal zum Anwalt und sicherst dich ab weil die Rechtslage in Deutschland ist ja so ne Sache. Kenne das leider zu gut wenn Beziehungen kaputt gehen erst live miterlebt von meiner Schwester, nicht schön wie Menschen dann mit einander umgehen. Aber das ist ja ne andere Sache.

 

Lg Mario

Ja habe den Kaufvertrag auch persönlich unterschrieben!Wagen stammt vom Händler! Also kein O815 ;)

Nein habe den Wagen bis jetzt noch nicht angemeldet,weil ich auch noch kein Lappen hab,aber bin dabei und es gibt noch viel zu tun am Vectra..Mein Vectra steht zu Hause inner Halle und da wird er nicht beigehen!Welcher Anteil?Hatten 2009 nen Vectra B Fließheck und da habe ich ihn auch Geld zugegeben und bis heute nix davon gesehen!Also gleicht sich das so wieder aus...Das Fließheck hat der Spinner auch verkauft und selbst von den Geld habe ich nix gesehen!!

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 2:03

Zitat:

Original geschrieben von basty8321

Sei doch bitte noch so nett und mach das Nummernschild auf deinem Bild unkenntlich.

Man weiß ja nie ....

Gruß Basty

Nummerschild brauch ich nicht unkenntlich machen..Der Vectra bekommt bei seiner Anmeldet eh ein anderes verpasst ;)

LG Sonja

Themenstarteram 15. Juli 2011 um 2:06

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Hat er denn den Fahrzeugbrief? also dieser große Lappen, glaub Teil I oder so? Wenn er den hat wird es kritisch.

Alle Papiere vom Wagen hab ich^^

Ich glaube ihr müßst sowas persönliches unter euch ausmachen.

Rechtlich und persönlich sind da 2 verschiedene Ssachen wo man keine

Ratschläge geben kann. Jedenfalls nicht hier und dir.

Einfach von der Auffahrt nehmen wäre Diebstahl. Ansonsten müsste er das einklagen, das dauert und kostet Geld. Erst danach könnte er mit einem Gerichtsvollzieher das Auto abholen lassen.

Lohnt sich nicht, die Kosten aufzunehmen, bei dem Zeitwert.

am 17. Juli 2011 um 21:16

Ich hab hier noch ein wenig Benzin liegen .. das werfe ich mal in Feuer ;-)

Wenn es sogar keine Beweise gibt, das er Dir Geld gegeben hat, dann sieht es sogar dafür schlecht für ihn aus.

 

Zu der ganzen Story denke ich mehr, das er Dich stressen will und das Auto benutzt um dich bei der Stange zu halten.

KlarText : Setzt euch mal zusammen und klärt das wie Erwachsene, nimmt euch eure Eltern zur Seite, dann gibt es in denn meisten fälle auch kein schlimmes Ende.

am 18. Juli 2011 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von Vectra-B-Hamburg

Wenn es sogar keine Beweise gibt, das er Dir Geld gegeben hat, dann sieht es sogar dafür schlecht für ihn aus.

Samma. Meine Ex hat auch versucht so ne scheiße mit mir Abzuziehen, zwar nicht in dem Maße - aber es geht ums Prinzip. Ich hab mir alles wiederholt, sei es von der Familie - der das nachher sehr sehr peinlich war.

Fühlst du dich wohl dabei, auf anderer Leute kosten herum zu fahren? Wie arm ist das denn bitte? Gefühlt ist das doch, wie diebstahl ... ? Meinste nicht, das der nen bisschen sauer sein wird, und dich oder dir die karre früher oder später anpissen wird?

Zitat:

Lohnt sich nicht, die Kosten aufzunehmen, bei dem Zeitwert.

Beim Vectra gilt kein Zeitwert. Die Liebe zum fahren. :D

Zitat:

Original geschrieben von peterpio

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemalig Fahrzeugbrief) ist ein sogenanntes Inhaberpapier, wer also dieses Papier besitzt, ist auch Eigentümer des Fahrzeuges, egal, wer als Besitzer eingetragen ist.

Das ist so nicht ganz richtig.

Irgendwo auf dem neuen "Brief" steht drauf, das eben dieses Dokument KEIN Eigentumsnachweis ist.

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