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Kfz Privat verkauft ohne Kaufvertrag, Käufer macht Probleme

Themenstarteram 24. März 2019 um 17:05

Hallo an alle,

Ich meld mich hier für einen Freund der leider unserer Sprache nicht mächtig ist. Da ich selber kein Autofahrer bin kenn ich mich nicht aus und nach vielem rumgegoogle hab ich immer noch keine Ahnung.

Passiert ist das mein Freund seinen Mazda Tribute für 2650 Euro an einen privaten Käufer verkauft hat, dieser jetzt allerdings Stress macht das dass Auto wohl Mängel hat die nicht in der Anzeige auf eBay Kleinanzeigen standen. Diese Mängel kosten ihn wohl 1500 Euro und diese soll nun mein Kumpel übernehmen. Das Ding ist das er sein Auto nicht abgemeldet verkauft hat und die Kennzeichen mitgegeben hat.

So nun möchte er wissen was er da machen kann....

Abmelden ohne die ganzen Papiere und Kz ist nicht möglich.

Kann mir da jemand helfen??

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Moin,

Übernimmst du dann auch die unnötigen Kosten des TE? Sich hinzustellen und zu sagen - mach mal, da passiert schon nix ist als unbeteiligter immer simpel und billig. Du trägst ja die Konsequenzen erstmal nicht.

Sowas solltest du den VK selbst entscheiden lassen. Denn so ein Mangel kann echt gut da sein -und wenn er wirklich da ist - dann reden wir ganz schnell von richtig ausufernden Kosten.

Und da so ne Antriebswelle Erfahrungsgemäß nicht innerhalb von einem Tag und innerhalb von 50 km kaputt geht - ist das dann schon gutachterlich ziemlich naheliegend, dass schon da oder angelegt gewesen und das wird der dann auch gut begründen können. Und dann lass nach so einem Auftritt mal ne Rechtsschutzversicherung beim anderen da sein ...

Klar will der Käufer sich möglichst gut stellen - aber a) weiß man nicht, ob wirklich was dran ist (was der VK vielleicht als normal angesehen hat) und b) kann man sich taktisch auch deutlich schlauer anstellen, als direkt die teuerst denkbare Eskalation zu provozieren ...

LG Kester

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Eenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt stelle ich mir auch das auch schwer vor beim Straßenverkehrsamt eine Veräußerung geltend zu machen.

Hat er eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 24. März 2019 um 17:20

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 24. März 2019 um 18:15:51 Uhr:

Eenn es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt stelle ich mir auch das auch schwer vor beim Straßenverkehrsamt eine Veräußerung geltend zu machen.

Hat er eine Rechtsschutzversicherung?

Was ist eine Veräußerung?

Nein er ist nicht Rechtsschutz versichert.

Veräußerung ist ein anderes Wort für Verkauf.

Themenstarteram 24. März 2019 um 17:30

Zitat:

@Badland schrieb am 24. März 2019 um 18:25:59 Uhr:

Veräußerung ist ein anderes Wort für Verkauf.

Danke Badland

Er könnte mit dem Vertrag den Verkauf beim Straßenverkehrsamt darlegen, was aber ja so nicht geht. Ich denke ohne Anwalt gehtnda nicht viel

Ich habe schon mehrmals ein Fahrzeug auch privat und ohne Kaufvertrag verkauft.

Der Versicherung und dem Landratsamt habe ich jeweils schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, das Datum und die Daten des Käufers (Name Adressse usw.) mitgeteilt.

NAch kurzer Zeit habe ich eine Rückerstattung von der Versicherung und dem Zoll bekommen.

Wenn deine Schreiben angekommen sind regelt sich der Rest von selbst.

MfG kheinz

Er kann eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Aber ohne Schriftlichen Nachweis das Alle Papiere und alle Schlüssel übergeben wurden schwierig.

Immer mit Kaufvertrag!!

Themenstarteram 24. März 2019 um 18:04

Zitat:

@Eddie7777 schrieb am 24. März 2019 um 18:53:11 Uhr:

Er kann eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. Aber ohne Schriftlichen Nachweis das Alle Papiere und alle Schlüssel übergeben wurden schwierig.

Immer mit Kaufvertrag!!

Das hab ich Ihn auch gesagt.. nie ohne Kaufvertrag.

Entschuldige meine Ignoranz aber inwiefern eine Eidesstattliche Erklärung?

Das Problem, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, bleibt allerdings. Da hat der Käufer durchaus Grund, auf Mängelbehebung zu pochen. Option wäre daher die Rückabwicklungdes Verkaufs. Der Käufer zahlt noch was für die zurückgelegten km, aber im Streitfall lieber darauf verzichten, wenn dafür die vierstelligen Reps nicht anfallen. Beim nächsten Verkauf dann das Standardformular für den privaten Gebrauchtwagenverkauf verwenden, findet sich zB beim ADAC, mobile.de und sonst mit g..gle.

Zitat:

@Railey schrieb am 24. März 2019 um 19:37:31 Uhr:

Das Problem, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, bleibt allerdings. Da hat der Käufer durchaus Grund, auf Mängelbehebung zu pochen. Option wäre daher die Rückabwicklungdes Verkaufs. Der Käufer zahlt noch was für die zurück gelegten km, aber im Streitfall lieber darauf verzichten, wenn dafür die vierstelligen Reps nicht anfallen. Beim nächsten Verkauf dann das Standardformular für den privaten Gebrauchtwagenverkauf verwenden, findet sich zB beim ADAC, mobile.de und sonst mit g..gle.

Es steht ja noch gar nicht fest, um was für Mängel es sich handelt, vielleicht fällt ja alles unter Verschleiß. Des weiteren muss der Käufer beweisen, dass die Mängel bei Übergabe schon da waren.

Themenstarteram 24. März 2019 um 19:24

Also laut Anzeige wurde mit Angegeben das das Auto ( Erstzulassung 2001) kleinere Mängel hat.

Der Käufer sagt das es um die hinteren Antriebswellen ginge und diese ausgetauscht werden müssen da das auto sehr stark vibriert. Ich selber habe diese Vibrationen nie bemerkt. Ausserdem 1500 Euro für Antriebswellen? Eine Probefahrt hat er nicht machen wollen obwohl mein Kumpel es Ihm angeboten hat ... also denke ich ist es schwer zu beweisen das diese bei der Übergabe schon vorhanden waren

Themenstarteram 24. März 2019 um 19:25

Ich habe überlegt morgen zur Polizei zu gehen und mal nachzufragen was ich da machen kann. Villt können die helfen? Eure Meinung dazu?

Solange keine Straftat vorliegt werden die nichts tun können

Themenstarteram 24. März 2019 um 19:30

Dann am besten direkt zu meinem Anwalt..

Wie sieht das aus mit der Haftpflicht Versicherung und dem Strassenverkehrsamt ... da sollte er sicher mal vorbei gehen oder?

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