1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. KFZ Privatverkauf - Gewährleistungsausschluss

KFZ Privatverkauf - Gewährleistungsausschluss

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 13:16

Hi,

ich habe einen alten Clio (EZ 2006 / > 282.000km gelaufen), den ich los werden will, da wir ein neues großes Auto gekauft haben. Mein erster möglicher PKW Verkauf.

Irgendwie machen mich diese ganzen Gewährleistungsausschluss Themen etwas bekloppt.

- das Auto hat rundum diverse Kratzer sowie auch ein paar Dellen/Beulen, die nach Einkäufen da waren

- die Lüftung geht nicht mehr auf allen Stufen

- der Softlack löst sich an einigen Kanten in der Mittelkonsole ab

- der Motor scheint Öl zu verbrauchen - seit dem letzten Ölwechsel (vor 12.000km) habe ich ca. 3l Öl nachgekippt

Sollte jeder solcher Punkte in dem Kaufvertrag aufgenommen werden?

Welche Punkte sollte ich noch in dem Kaufvertrag aufnehmen?

Auf Grund des Alters und der Laufleistung wäre es mir natürlich am liebsten, eine Gewährleistung komplett auszuschließen.

Wäre es eine Möglichkeit so ein Blödsinn aufzunehmen: Motor/Getriebeschaden?

Ähnliche Themen
36 Antworten

Ist sowas nicht ein "Bastlerfahrzeug"? Ansonsten würde ich an einen Händler verkaufen, dann hast du auch keinen Ärger mit einem Käufer der meint für 500 € ein Top Auto zu bekommen ;-)

Nimm eine Kaufvertragsvorlage von einem seriösen Anbieter (Automobilclub, Portal), darin findest Du einen Passus zum Ausschluss der Gewährleistung bei Verkauf von Privat. Die Dir bekannten Mängel musst Du - wie oben von Dir geschildert - dennoch angeben und darfst sie nicht verschweigen.

Aufkäufer oder WKDA, schmerzfrei für so eine Endverbrauchs-Möhre.

Beim ADAC kann man sich vorgefertigte Kaufverträge (mit Durchschlag) besorgen,dann geht man allem Ärger aus dem Weg ... wenn man es von vornherein "sauber" abwickeln will ... Personalausweis nicht vergessen bzw.die PA Nummer ...

alle bekannten Mängel auflisten

Gewährleistung ausschließen

Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden (oder sicher sein, dass der Käufer seriös ist)

nach dem Verkauf alle Nachfragen und Einreden des Käufers komplett ignorieren

Dann kann nichts passieren.

Bin bisher mit dem Formvertrag von Autoscout immer problemlos gefahren...

Vielleicht ne' Prepaid-Karte besorgen, die man nach Verkauf einfach in die Schublade schmeißt - Sorgen weg...

Muster KV nutzen, Gewährleistung ausschließen und Nichts zusichern ...

Und ganz ehrlich? Ich würde nicht mir alle bekannten Mängel aufzählen ... was soll das bei so einem typischen ExportWinterauto für eine Liste werden?? :rolleyes:

Da kannst dich beruhig zurücklehen, selbst wenn hier Hobbyjuristen eine ausfühliche Aufzählug fordern ... so realitätsfremd ist im worstcase kein Richter der bei 650 EUR?? Kaufpreis, 15 Jahre, stramm Richtung 300 000 km und dann noch ein Clio dem Käufer irgendwas zusteht...

Der Tip mit der wegwerf SIM ist super, am besten auch mit Einweg E-Mail ... dann hat man danach auch Ruhe ...;)

Stimmt. Solange keine arglistige Täuschung vorliegt, kannst du als Privatverkäufer schweigen.

Insbesondere über offensichtliche Mängel wie Lackkratzer und Softlack-Fehler. Eine Täuschung bei offensichtlichen Mängeln ist ja von vornherein ausgeschlossen. Andererseits spricht in diesem Fällen auch nichts dagegen, sie aufzuzählen, wenn man das möchte.

Den Ölverbrauch sollte man angeben, wenn man ein fairer Verkäufer sein möchte. Allerdings würde ich keine Ursache nennen, wenn sie mir nicht zweifelsfrei bekannt ist. Da wirst du als Privatverkäufer geschützt. Du musst es nicht wissen. Vermutungen würde ich nicht angeben. Allein Tatsachen reichen.

Wer unfaire Praktiken mit seinem Gewissen vereinbaren kann, kann auch diese Information weglassen und dürfte ohne juristische Konsequenzen davonkommen, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist. Eine arglistige Täuschung ist schwer nachweisbar.

Eine gewisse Rolle spielt bei allem auch der Preis. Für 650,00 € ist Arglist kaum denkbar, solange man nicht das Blaue vom Himmel herbeiredet oder ausdrücklich irgendwelche Eigenschaften zusichert.

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 19:32

Dank euch, der ADAC Kaufvertrag ist ausgefüllt, mit allen mir bekannten Punkten. Morgen früh habe ich einen Termin zur Abmeldung beim örtlichen Straßenverkehrsamt und nachmittags kommt der Export Eugen das Fahrzeug abholen.

 

@NOMON die Punkte mit dem Öl nehme ich auf. Ich hab noch die letzte 6 HU/AU Berichte. Die letzte HU/AU Untersuchung lief ohne Probleme durch. Bei den letzten 12.000km habe ich aber bemerkt, dass Öl verbraucht wird.

Zitat:

@lukestylez schrieb am 7. Oktober 2021 um 15:16:11 Uhr:

Hi,

ich habe einen alten Clio (EZ 2006 / > 282.000km gelaufen), den ich los werden will, da wir ein neues großes Auto gekauft haben. Mein erster möglicher PKW Verkauf.

Irgendwie machen mich diese ganzen Gewährleistungsausschluss Themen etwas bekloppt.

- das Auto hat rundum diverse Kratzer sowie auch ein paar Dellen/Beulen, die nach Einkäufen da waren

- die Lüftung geht nicht mehr auf allen Stufen

- der Softlack löst sich an einigen Kanten in der Mittelkonsole ab

- der Motor scheint Öl zu verbrauchen - seit dem letzten Ölwechsel (vor 12.000km) habe ich ca. 3l Öl nachgekippt

Sollte jeder solcher Punkte in dem Kaufvertrag aufgenommen werden?

Welche Punkte sollte ich noch in dem Kaufvertrag aufnehmen?

Auf Grund des Alters und der Laufleistung wäre es mir natürlich am liebsten, eine Gewährleistung komplett auszuschließen.

Wäre es eine Möglichkeit so ein Blödsinn aufzunehmen: Motor/Getriebeschaden?

Bei Verkauf von privat reicht es aus, wenn du z.B. schreibst.

(...) Da ein Verkauf von privat, jeglicher Ausschluss von Garantie und/ oder Gewährleistung.

Verkauf die Kiste an einen Exporteur. Dann brauchste dir wegen Gewährleistung keine Sorgen machen.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 8. Oktober 2021 um 01:03:06 Uhr:

Zitat:

@lukestylez schrieb am 7. Oktober 2021 um 15:16:11 Uhr:

Hi,

ich habe einen alten Clio (EZ 2006 / > 282.000km gelaufen), den ich los werden will, da wir ein neues großes Auto gekauft haben. Mein erster möglicher PKW Verkauf.

Irgendwie machen mich diese ganzen Gewährleistungsausschluss Themen etwas bekloppt.

- das Auto hat rundum diverse Kratzer sowie auch ein paar Dellen/Beulen, die nach Einkäufen da waren

- die Lüftung geht nicht mehr auf allen Stufen

- der Softlack löst sich an einigen Kanten in der Mittelkonsole ab

- der Motor scheint Öl zu verbrauchen - seit dem letzten Ölwechsel (vor 12.000km) habe ich ca. 3l Öl nachgekippt

Sollte jeder solcher Punkte in dem Kaufvertrag aufgenommen werden?

Welche Punkte sollte ich noch in dem Kaufvertrag aufnehmen?

Auf Grund des Alters und der Laufleistung wäre es mir natürlich am liebsten, eine Gewährleistung komplett auszuschließen.

Wäre es eine Möglichkeit so ein Blödsinn aufzunehmen: Motor/Getriebeschaden?

Bei Verkauf von privat reicht es aus, wenn du z.B. schreibst.

(...) Da ein Verkauf von privat, jeglicher Ausschluss von Garantie und/ oder Gewährleistung.

Das reicht nicht aus.

Mit dieser Formulierung ist sämtlicher Auschluss der Sachmängelhaftung sogar ungültig.

Garantie und gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) sind zwei ganz verschiedene Sachen.

Du musst die gesetzliche Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung auschließen.

Erst der Zusatz "Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." macht den Auschluss der Sachmängelhaftung hieb- und stichfest.

Bei Privatverkäufen werden häufig auch vereinfachte Formulierungen akzeptiert, es genügt wenn der Willen zum Ausschluss der Gewährleistung deutlich gemacht wird.

Aber im Zweifel habe ich auch keinen Bock darauf das Gerichtlich klären zu lassen ob die Laienhafte Formulierung ausreichen war oder nicht.

Daher nimmt man einfach einen Standard Kaufvertrag und fertig da ist der Gewährleistungsausschluss fachlich korrekt formuliert, zumindest wenn man einen aktuellen Vertrag nimmt.

Von den Mängeln bei dem Fahrzeug oben würde ich nur den Ölverbrauch angeben, denn das ist ein Mangel den der Käufer nicht erkennen kann. Alles andere ist offensichtlich und kann bei einer Besichtigung vom Interessenten erkannt werden.

Und wenn ein Käufer bei einem 15 Jahre alten Kleinwagen mit fast 300tkm kommt und sich an Kratzern oder Softlackablösungen stört, dreht man sich am besten Wortlos um und geht.

Export Eugen kauft ..:D.. Na dann biste recht safe, denen sind auch 6 HU Berichte völlig egal, ganz ehrlich wen interessieren HU Berichte von vor 12 Jahren, bei deinem Clio ... ich würde das alles weglassen und die Mängel würde ich auch nicht aufschreiben, nicht aus arglist, einfach aus Faulheit ... das tengiert Exporteure wirklich 0,0 ....;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit