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KFZ Recht, kennt sich einer aus?
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft von einem Privaten Verkäufer, in dem Kaufvertrag steht beim Zustand des Fahrzeuges "gekauft wie gesehen".
Heute stellte sich zufällig beim Reifenwechsel heraus das das Fahrzeug folgende Mängel aufweißt:
- Domlager + Spurstange ausgeschlagen
- Bremsscheiben Vorderachse unter der Verschleißgrenze
- Reifen hinten rechts einseitig abgelaufen (hintere Achse schief, Unfall nicht ausgeschlossen)
- Motor komplett undicht, ZKD, Ölwanne, Steuergehäuse
Gesetzliche Regelung zum "gekauft wie gesehen":
Wichtig ist hinterher, dass Sie das Auto zwar in dem Zustand gekauft haben, in dem Sie es gesehen haben und eine Gewährleistung ausgeschlossen ist, aber der Verkäufer für Lügen trotzdem haftet. Verschweigt er einen Unfall oder weiß er, dass demnächst eine größere Reparatur fällig ist, muss er für diese Unkorrektheiten geradestehen. Allerdings müssen Sie ihm das Wissen nachweisen, das ist die Tücke der Klausel "gekauft wie gesehen."
Der Verkäufer ist im Besitz einer Hebebühne in einer angemieteten Garage.
Der Wagen hat neu TÜV (vor 2 Monaten), hatte bei der Probefahrt keine Probleme gemacht, allerdings als er mir den gebracht hat ca. 1 Woche später hörte man bereits ein knacken, genug Zeit gehabt um die alten Bauteile einzubauen.
In seiner online Anzeige stand drin:
http://data.motor-talk.de/.../auto-3052005437077036288.jpg
Er gibt z.B. an die Bremsen vorne neu gemacht zu haben, der Wagen ist jetzt seit ca. 2 Monaten in meinem Besitz und habe damit 2500 km zurückgelegt.
Von der online Anzeige habe ich ein Video wo man die Fahrzeugbilder, Anbieterinformationen und die Beschreibung sieht.
Komisch das genau die kürzlich reparierten Bauteile kaputt sind..
Jetzt zu meiner Frage: Kann dieses Video vor Gericht als Beweismaterial dienen oder ist dieses nicht zulässig?
Würde mich freuen, wenn sich einer von Euch damit auskennt und mir behilflich sein kann.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Na dann wollen wir mal:
Zitat:
@Kilic23 schrieb am 13. Mai 2015 um 19:44:00 Uhr:
- Domlager
Verschleiß
Zitat:
+ Spurstange ausgeschlagen
vmtl. Altschaden, allerdings nicht zu beweisen. (Könntst ja in den 2.500 km selber gegen einen Bordstein gefahren sein)
Zitat:
- Bremsscheiben Vorderachse unter der Verschleißgrenze
Er hat in die Anzeige geschrieben das er an der Bremse vorne was neu gemacht hat. Jetzt weist Du, die Bremsscheiben waren es nicht. Vmtl. hat er einfach neue Bremsbeläge reingemacht. Er hat ja nicht geschrieben WAS er an der Bremse vorne neu gemacht hat.
Zitat:
- Reifen hinten rechts einseitig abgelaufen (hintere Achse schief, Unfall nicht ausgeschlossen)
Ich denke eher die Reifen wurden von vorne nach hinten getauscht, damit sie noch länger halten. Würde ja auch zur Spurstange passen.
Zitat:
- Motor komplett undicht, ZKD, Ölwanne, Steuergehäuse
Altersbedingter Verschleiß
Lieber TE: Glückwunsch Du hast ein Auto gekauft. Ein Auto, welches 13 Jahre auf dem Buckel hat. Solche Autos haben gebrauchsspuren - und zwar nicht nur im Lack.
Was ist denn heute los. Das ist heute schon der 3. Thread den ich lese, wo ein TE ein Fahrzeug vor dem sicheren Aufenthalt in der Schrottpresse bewahrt hat, um sich nacher zu beschweren, dass er halt eine alte Karre gekauft hat und keinen Neuwagen.
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59 Antworten
Ein Paar Daten zum Auto wären nicht schlecht.
Opel Corsa C 1.2
Baujahr 2002
Laufleistung von 154250 km
0395/035
Es geht halt hauptsächlich um die Frage ob das Video von mir, was ich von seiner online Anzeige auf mobile vom Fahrzeug habe vor Gericht als Beweismaterial benutzt werden darf oder nicht
Zitat:
@Kilic23 schrieb am 13. Mai 2015 um 20:21:40 Uhr:
Es geht halt hauptsächlich um die Frage ob das Video von mir, was ich von seiner online Anzeige auf mobile vom Fahrzeug habe vor Gericht als Beweismaterial benutzt werden darf oder nicht
Klar darfst du das nutzen.
Schließlich hat er es veröffentlicht und nicht du.
Was das aber helfen soll, erschließt sich mir nicht wirklich.
Am Ende musst du ihm eine arglistige Täuschung im Zweifel eindeutig nachweisen. Das ist generell nicht wirklich einfach.
Die Verkaufsanzeige ist bei mobile.de im Falle eines Rechtsstreits noch abrufbar. Dazu brauchst du aber einen Anwalt. Glaub das ist besser als dein Video
Letztlich stellt sich die Frage, ob sich der finanzielle Aufwand eines Rechtsstreits angesichts des Fahrzeugwertes überhaupt lohnt oder ob man damit dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherwirft.
Rechtsauskünfte erteilen Rechtsanwälte.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. Mai 2015 um 20:32:57 Uhr:
Letztlich stellt sich die Frage, ob sich der finanzielle Aufwand eines Rechtsstreits angesichts des Fahrzeugwertes überhaupt lohnt oder ob man damit dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterherwirft.
Warum soll sich diese Frage stellen?
Nur weil es sich um ein älteres Auto handelt soll man sich verarschen lassen?
Für manche Leute sind auch nur 1000€ ne menge Geld.
Ich frage mich gerade, was manche bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug erwarten ?
Und ist das nicht genau die Tour, welche hier auf einer anderen Seite angeprangert wird ? Zuerst ein Fahrzeug kaufen, um anschliessend mit allen möglichen Mängeln auf den Verkäufer zuzugehen. Sieht eben doch anders aus, wenn es einen selbst betrifft.
Was hastn überhaupt für die Kiste bezahlt ?
Na dann wollen wir mal:
Zitat:
@Kilic23 schrieb am 13. Mai 2015 um 19:44:00 Uhr:
- Domlager
Verschleiß
Zitat:
+ Spurstange ausgeschlagen
vmtl. Altschaden, allerdings nicht zu beweisen. (Könntst ja in den 2.500 km selber gegen einen Bordstein gefahren sein)
Zitat:
- Bremsscheiben Vorderachse unter der Verschleißgrenze
Er hat in die Anzeige geschrieben das er an der Bremse vorne was neu gemacht hat. Jetzt weist Du, die Bremsscheiben waren es nicht. Vmtl. hat er einfach neue Bremsbeläge reingemacht. Er hat ja nicht geschrieben WAS er an der Bremse vorne neu gemacht hat.
Zitat:
- Reifen hinten rechts einseitig abgelaufen (hintere Achse schief, Unfall nicht ausgeschlossen)
Ich denke eher die Reifen wurden von vorne nach hinten getauscht, damit sie noch länger halten. Würde ja auch zur Spurstange passen.
Zitat:
- Motor komplett undicht, ZKD, Ölwanne, Steuergehäuse
Altersbedingter Verschleiß
Lieber TE: Glückwunsch Du hast ein Auto gekauft. Ein Auto, welches 13 Jahre auf dem Buckel hat. Solche Autos haben gebrauchsspuren - und zwar nicht nur im Lack.
Was ist denn heute los. Das ist heute schon der 3. Thread den ich lese, wo ein TE ein Fahrzeug vor dem sicheren Aufenthalt in der Schrottpresse bewahrt hat, um sich nacher zu beschweren, dass er halt eine alte Karre gekauft hat und keinen Neuwagen.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Mai 2015 um 20:36:58 Uhr:
Warum soll sich diese Frage stellen?
Weil man die Verfahrenskosten trägt, wenn man den Rechtstreit verliert. Dieses Risiko sollte man immer in die eigenen Überlegungen mit einbeziehen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Mai 2015 um 20:37:24 Uhr:
Ich frage mich gerade, was manche bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug erwarten ?
Ich erwarte von einem 13 Jahre alten Fahrzeug, das vom Verkäufer als technisch Einwandfrei bezeichnet wurde, das es sich auch in diesen zustand befindet. Auch noch nach 2500 km.
Nicht schon wieder...
Gekauft wie gesehen... fertig...basta...
Was will man erwarten wenn man eine alte Gurke kauft.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Mai 2015 um 20:52:14 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Mai 2015 um 20:37:24 Uhr:
Ich frage mich gerade, was manche bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug erwarten ?
Ich erwarte von einem 13 Jahre alten Fahrzeug, das vom Verkäufer als technisch Einwandfrei bezeichnet wurde, das es sich auch in diesen zustand befindet. Auch noch nach 2500 km.
Schön, dass du das erwartest, das hat aber rechtlich keine Relevanz.
Rechtlich muss man dem Verkäufer nachweisen, dass er von den Mängeln gewusst hat und das dürfte entsprechend schwierig werden.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. Mai 2015 um 20:45:02 Uhr:
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 13. Mai 2015 um 20:36:58 Uhr:
Warum soll sich diese Frage stellen?
Weil man die Verfahrenskosten trägt, wenn man den Rechtstreit verliert. Dieses Risiko sollte man immer in die eigenen Überlegungen mit einbeziehen, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat.
Rechtschutz setze ich voraus.