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KfZ Steuer - Mindestbesteuerung

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 20:33

Hi ihr lieben ich habe mal eine große Frage, dass die Mindestbesteuerung für Kraftfahrzeuge laut Kraftfahrzeugsteuergesetz bei einem Monat liegt ist mir bewusst! Jedoch stellt sich nun die Frage – wenn ich mein Not Auto am 23.12.2020 abgemeldet habe, es voraussichtlich kommendes Jahr 2021 im November wieder anmelden möchte – oder halt vorher aber immer maximal für eine Woche – also eine Art Werkstatt Ersatzwagen – ob ich dann immer Wieder für einen Monat voll Kfz Steuer bezahlen muss??? Grund ist der – dass ich ja die Mindestbesteuerung bereits erfüllt habe – und nun das Kraftfahrzeug nur immer wieder kurzfristig außer Betrieb setzen und halt wieder kurzfristig anmelden! Vielen Dank für viele viele Hinweise und zum Erfahrungsaustausch!

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33 Antworten

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:33:15 Uhr:

...wenn ich mein Not Auto am 23.12.2020 abgemeldet habe, es voraussichtlich kommendes Jahr 2021 im November wieder anmelden möchte – oder halt vorher aber immer maximal für eine Woche – also eine Art Werkstatt Ersatzwagen – ob ich dann immer Wieder für einen Monat voll Kfz Steuer bezahlen muss???

Ja, denn der Mindestbesteuerungszeitraum von einem Monat bezieht sich immer auf die jeweilige Anmeldezeit und nicht auf das Kalenderjahr, in dem die Anmeldung stattfindet.

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 11:18

Das nenne ich dann aber Steuer Abzocke! Wenn ich den Wagen nur in den Monaten - sind Beispiele - Januar März und Juni brauche Zahl ich 3x 1 Monat voll! Für was wenn dadurch Max 3 oder 4 Wochen addiert zusammen kommen - der Staat das anzockmonster

Mein Gott, immer diese Schreierei von "Abzocke" wenn ein Verwaltungsakt einfach unkomplizierter gehandhabt wird. Im anderen Thread jammerst Du wegen lächerlichen 5 Tagen erhöhten Steuersatz rum.

Bei jedem Internet oder Mobilfunktarif zahlst Du auch für Optionen den Preis der verlangt wird.

Brauchst Du nicht alles davon gibt's da auch nix retour. Ungenutzte Minuten, MB, verfallen einfach.

Angefangene Minuten werden voll berechnet, Eintritt in Tierpark, Museum wird nicht anteilig in Dauer des Aufenthaltes berechnet, sondern gilt pro Tag.

Gibt noch viele andere Beispiele im normalem Alltag.

Jetzt kriegt man auch noch auf eigenem Wunsch hin Coronaimpfung verpasst! Zwar gratis,aber:

Müssten wir da nicht Geld vom Staat dafür bekommen?

Immerhin stellen wir uns als Versuchskaninchen zur Verfügung!

Überall wirste abgezockt!!! Scheiß Staat!!! Laßt uns nach Belarus auswandern, da geht es nochehrlich zu!!!

(War jetzt hoffentlich als Zynismus erkennbar!)

Die Regelung so wie sie jetzt ist wurde getroffen, um die Verwaltungskosten für Kurzzulassungen noch in einem sinnvollen Verhältnis zur erzielten Steuereinnahme stehen zu lassen. Ist also im Interesse aller Bürger dieses Landes.

...außerdem, ein Not-Auto... @TE überleg dir mal, was du da an Kosten hast... die Kiste braucht ne gültige HU um überhaupt zulassungsfähig zu sein.

Außerdem auch wenn die Karre steht rostets vor sich hin, Reifen werden rissig und obendrein nimmt se Platz weg... jedes mal ein Heckmeck, dass se bei Bedarf wieder läuft... dazu die Rennerei zur Zulassungsstelle.

....letztes Jahr hatte ich von meiner Werkstatt für ein paar Tage einen Ersatzwagen aus deren Mietflotte... ein Ford Transit für -genau weiß ichs nicht mehr- 12 oder 15,-€ pro Tag.

Themenstarteram 27. Dezember 2020 um 12:51

Das sich das nicht lohnt ist mir klar!

Der Van ist nur für Familienausflüge ... Frau hat ihr Auto für den Alltag ... den nutz ich mit! Ist ihre eltetnzeit zu Ende werd ich mein Favorit fertig haben und dieser Hobel soll nur noch im Winter dienen ... bis dahin steht er da und wartet auf tageweise Einsätze um bei der Versicherung günstig zu kommen, hätte ich Absprache getroffen immer Max 1 Woche zulassen so bleibt er gratis

Ich habe hier eine völlig themenfremde Diskussion entfernt und erwarte sachbezogene Beiträge. Dies gilt auch und insbesondere für den Themenersteller

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 26. Dezember 2020 um 21:33:15 Uhr:

Hi ihr lieben ich habe mal eine große Frage, dass die Mindestbesteuerung für Kraftfahrzeuge laut Kraftfahrzeugsteuergesetz bei einem Monat liegt ist mir bewusst! Jedoch stellt sich nun die Frage – wenn ich mein Not Auto am 23.12.2020 abgemeldet habe, es voraussichtlich kommendes Jahr 2021 im November wieder anmelden möchte – oder halt vorher aber immer maximal für eine Woche – also eine Art Werkstatt Ersatzwagen – ob ich dann immer Wieder für einen Monat voll Kfz Steuer bezahlen muss??? Grund ist der – dass ich ja die Mindestbesteuerung bereits erfüllt habe – und nun das Kraftfahrzeug nur immer wieder kurzfristig außer Betrieb setzen und halt wieder kurzfristig anmelden! Vielen Dank für viele viele Hinweise und zum Erfahrungsaustausch!

Ist völlig in Ordnung,denn der Mindestbesteuerungszeitraum von einem Monat bezieht sich immer auf die jeweilige Anmeldezeit und nicht auf das Kalenderjahr, in dem die Anmeldung stattfindet.

Themenstarteram 22. Mai 2021 um 14:38

So jetzt hole ich mal mein altes Thema hoch! Da haben wir noch ein zwei Fragen in den Fingern Jucken! Erste, wenn ich ein Auto angemeldet habe, welches ich aber nur fünf Tage besitze, dann auf einen neuen Halter umschreiben, würde die Steuer taggenau abgerechnet oder? Wenn ich es ab melde, der neue Besitzer angemeldet, muss jeder mindestens für einen Monat KFZ-Steuer bezahlen ???

Themenstarteram 22. Mai 2021 um 14:41

Zweite Frage: dieses Auto ist aktuell von April bis Oktober zugelassen – es wurde am 19. Mai zugelassen – nun überlege ich dieses Kfz im Betrieb seit Raum zu ändern auf Juni bis Juli – würde trotzdem aufgrund der Mindeststeuer für den gesamten Monat Mai Kfz Steuer anfallen oder würde wieder taggenau abgerechnet werden?

Da das Auto am 19.5 zugelassen wurde, zahlt man auch erst ab dem 19.5. Steuern

Themenstarteram 22. Mai 2021 um 20:00

Das ist klar! Aber wenn er am 25.5 abgemeldet wird oder auf 06-07 oder 07-08 ... bei Anmeldung min 1 Monat?! Bei Verkauf - Tagegenau aber nur bei sofortigen halterwechsel?! Bei Saison Änderung ?!!!?

Was ist denn jetzt am Begriffsinhalt von 1 Monat Mindestbesteuerungszeitraum so unverständlich? Das mit dem Mindestverzehr in der Disse ist vielleicht bekannter.

Wsnn am 25.Mai angemeldet wird, muss man halt mindestens bis 25.Juni die Steuer bezahlen.

Auch wenn man z.B. schon am 10.06. , also bereits vorher wieder abmeldet.

So verstehe ich das mit dem 1 Monat Mindeststeuerbetrag oder Mindestbesteuerungszeitraum.

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