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Kfz Steuer
Hallo,
habe mal ne Frage bez. der Kfz Steuer:
Behalte ich den günstigeren Steuersatz (Golf Vari 2.0TDI-128g Co2-Neuwagen) wenn ich ihn in 2011 zulasse oder wird er dann ab 2012 automatisch erhöht?
Gruß Wurzel
Beste Antwort im Thema
Wie wäre es, einmal kurz beim Amt anzurufen ... dann hat man Fakten und keine Mutmaßungen ...
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14 Antworten
imho geht der Steursatz 2012 hoch und 2014 noch mal.
VG Berti
Wie wäre es, einmal kurz beim Amt anzurufen ... dann hat man Fakten und keine Mutmaßungen ...
Es gilt EZ
Zitat:
Original geschrieben von 0 0 7
Wie wäre es, einmal kurz beim Amt anzurufen ... dann hat man Fakten und keine Mutmaßungen ...
Moin!
Und da die Kiste eh schon läuft...
BM der Finanzen
Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw
"Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll künftig sinken. Welche Auswirkungen hat das?
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes wird sich ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km verringern. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Pkw betroffen. Für die zuvor erstmals zugelassenen Pkw hat dies keine Auswirkungen."
Oder alternativ hier reinschauen: Golf VI Versicherung und Steuer 2011.
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes wird sich ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km verringern. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Pkw betroffen. Für die zuvor erstmals zugelassenen Pkw hat dies keine Auswirkungen."
Heute müssen alle Autos welche über dem derzeitigen Grenzwert von 120 g/km liegen nach meiner Kenntnis für jedes Gramm mehr CO2 welches die 120 g/km überschreitet eine Strafsteuer von 2 Euro pro Gramm bezahlen.
Wenn die CO2 Emisionsgrenzwerte 2012 bzw.2014 heruntergesetzt werden gilt dies dann auch für die Autos (ab1. Juli 2009 Erstzulassung) welche heute die 120 g/km einhalten können.
Stimmt so nicht, myinfo hat recht. Ich zahle für meinen Golf VI BMT 26 € Steuern, und zwar auch die nächsten Jahre, eben bis zur "Verschrottung" des Golfs. Es sei dann, sie ändern die Gesetze! Zugelassen 1. 2011.
hatte ich auch andres drauf....aber es stimmt
Die Steuereinstufung welche er bei EZ bekommt behält er bis zum Ende....es sei denn Berlin hat Lagweile
Hallo flieger65,
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
... Heute müssen alle Autos welche über dem derzeitigen Grenzwert von 120 g/km liegen nach meiner Kenntnis für jedes Gramm mehr CO2 welches die 120 g/km überschreitet eine Strafsteuer von 2 Euro pro Gramm bezahlen.
Korrekt.
Zitat:
Wenn die CO2 Emisionsgrenzwerte 2012 bzw.2014 heruntergesetzt werden gilt dies dann auch für die Autos (ab1. Juli 2009 Erstzulassung) welche heute die 120 g/km einhalten können.
Nein, für die Einstufung sind immer der Zeitpunkt der Erstzulassung sowie die dann gültigen Grenzwerte entscheidend.
Man kann es auch so formulieren, "die Grenzwerte gelten immer nur für NEU-Fahrzeuge".
Mit der Absenkung der CO2-Grenzwerte im Zeitablauf will der Gesetzgeber die Fahrzeughersteller dazu veranlassen, ihre NEU-Fahrzeuge weiter zu optimieren und deren CO2-Ausstoß weiter zu verringern. In den Vorjahren verkaufte Fahrzeuge bleiben daher außen vor.
VG myinfo
Hallo "myinfo",
danke für deine Erklärung,
ich hatte es anders verstanden.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo "myinfo",
danke für deine Erklärung,
ich hatte es anders verstanden.
Hi,
kein Thema, ging mir zuerst genauso.
Auszug aus meinem Steuerbescheid:
Festsetzung
Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... festgesetzt:
für die Zeit ab 01.01.2011 auf jährlich 66,00 €.
Zahlungsaufforderung
Bitte zahlen Sie (Einzug erfolgt per Lastschrift)
spätestens am 01.01.2011 66,00 €
und künftig jährlich
spätestens am 01.01. (erstmals am 01.01.2012) 66,00 €
Die Änderung des CO2-Grenzwertes in 2012 hat für meinen in 2009 erstmals zugelassenen Golf keine Auswirkungen.
Schau mal in Deinen Steuerbescheid.
VG myinfo
Zitat:
Original geschrieben von myinfo
Moin!
Und da die Kiste eh schon läuft...
BM der Finanzen
Fragen und Antworten zur CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Pkw
"Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes soll künftig sinken. Welche Auswirkungen hat das?
Der steuerfreie Teil des CO2-Wertes wird sich ab 1. Januar 2012 von 120 g/km auf 110 g/km und ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km verringern. Davon sind jeweils die ab diesen Zeitpunkten erstmals zugelassenen Pkw betroffen. Für die zuvor erstmals zugelassenen Pkw hat dies keine Auswirkungen."
Oder alternativ hier reinschauen: Golf VI Versicherung und Steuer 2011.
VG myinfo
Vielen Dank für diese Info, das ist wirklich mal ein hilfreicher Kommentar.
Freue mich jetzt schon darüber, für mein Auto auch künftig nur 66€ Steuern zu zahlen
Wäre er einen Monat älter, wärs knapp 30€/Jahr teuerer Das ist immerhin ein halber Tank
Zitat:
Original geschrieben von Torian
[.....]
Wäre er einen Monat älter, wärs knapp 30€/Jahr teuerer Das ist immerhin ein halber Tank
So sieht es leider aus. Weshalb ein, in allen belangen identisches Fahrzeug, verschieden besteuert werden kann, kann ich bis heute nicht nachvollziehen.
EZ 09/08 = 92,00 EUR
lol, das ist ja der Hammer...
Nicht dass 92 Euro im Jahr ein unüberschaubarer Betrag wären, aber Steuersenkungen sind ja eher selten...
vg, Johannes