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KFZ Steuer

Themenstarteram 18. Oktober 2011 um 15:59

Hallo zusammen.Ich habe mir am 10.8. einen anderen Wagen zugelegt.Denn Bescheit vom Finanzamt habe ich bekommen,das der alte Wagen abgemeldet ist und ich eine Gutschrift von 15 euro habe.

Habe bis heute kein Steuerbescheit für den jetzigen Wagen bekommen.

Muß ich mich beim Finanzamt melden oder kommt das noch?????Es wurde auch noch nichts abgebucht vom Konto.Kann mir jemand helfen???Was soll ich tun????

Vielen Dank vorab.Gruß

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von scooty250

Hallo zusammen.Ich habe mir am 10.8. einen anderen Wagen zugelegt.Denn Bescheit vom Finanzamt habe ich bekommen,das der alte Wagen abgemeldet ist und ich eine Gutschrift von 15 euro habe.

Habe bis heute kein Steuerbescheit für den jetzigen Wagen bekommen.

Muß ich mich beim Finanzamt melden oder kommt das noch?????Es wurde auch noch nichts abgebucht vom Konto.Kann mir jemand helfen???Was soll ich tun????

Vielen Dank vorab.Gruß

einfach abwarten. der kommt schon noch.

die haben beim finanzamt momentan massive bearbeitungsrückstände....für meine steuererklärung haben sie "nur" 5 monate gebraucht.

kann nix passieren, ne einzugsermächtigung haste ja sicherlich erteilt, somit ist dir nix vorzuwerfen.

Themenstarteram 18. Oktober 2011 um 16:12

Ja eine Einzugsermächtigung haben sie.Nicht das die mir mit Steuerhinterziehung kommen........

Man weiß ja nie so genau.......:)

Zitat:

die haben beim finanzamt momentan massive bearbeitungsrückstände.

Das liegt doch am Finanzamt und ist nicht generell so.

Naja jedenfalls kann man sich bei einem Sicher sein. Abbuchen werden sie irgendwann auf jeden Fall ;)

Zitat:

Original geschrieben von scooty250

Nicht das die mir mit Steuerhinterziehung kommen....

Wenn du keine steuerrelevanten Veränderung am Motor des neuen Wagens vorgenommen hast, sehe ich diesen Tatbestand hier nicht erfüllt.

Kann man - rein praktisch betrachtet - überhaupt KFZ Steuer hinterziehen? Bei uns ist für die Anmeldung eines Fahrzeugs die Teilnahme am Lastschriftverfahren Pflicht. Somit liegt der schwarze Peter doch beim FA.

Straßenverkehrsamt meldet Anmeldung ans FA. FA muss einen Steuerbescheid ausstellen und das Geld einziehen. Ein Automatismus, dem man sich nicht entziehen kann. Wenn man dann keinen Steuerbescheid bekommt und kein Geld eingezogen wird, dann liegt das Problem doch beim FA und nicht bei einem selber.

am 18. Oktober 2011 um 21:31

Diesen Missstand kann man ja klarstellen,wenn es so wäre...

Ansonste ist es ja so,selbst wenn du den Bescheid kriegst und mutwillig nicht bezahlst kommt erst eine Ermahnung,tja und dann nach 6 Wochen die Zwangsstillegung.

Also zum zahlen zwingt dich keiner, nur zum Bahn fahren vielleicht...:D

 

Gruß

Pfeiffe

Zitat:

Original geschrieben von VaPi

Zitat:

die haben beim finanzamt momentan massive bearbeitungsrückstände.

Das liegt doch am Finanzamt und ist nicht generell so.

Naja jedenfalls kann man sich bei einem Sicher sein. Abbuchen werden sie irgendwann auf jeden Fall ;)

ich spreche für (:D) NRW, BW.........

ist nicht nur mir so ergangen, habe ich mehrfach gehört.

scheint ein eher generelles problem zu sein ;)

alles was nach 1.5. bei denen eingegangen ist dauert.....ewig un drei tage...aber es kommt ;)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von VaPi

 

Das liegt doch am Finanzamt und ist nicht generell so.

Naja jedenfalls kann man sich bei einem Sicher sein. Abbuchen werden sie irgendwann auf jeden Fall ;)

ich spreche für (:D) NRW, BW.........

ist nicht nur mir so ergangen, habe ich mehrfach gehört.

scheint ein eher generelles problem zu sein ;)

alles was nach 1.5. bei denen eingegangen ist dauert.....ewig un drei tage...aber es kommt ;)

Kann ich für BW, genauer Breisgau bestätigen. Abgegeben am Stichtag 31.05. und mit dem Bescheid rechne ich in den kommenden 2 Wochen.

 

Zum Topic:

Bin nicht mehr ganz sicher, aber ich meine, dass ich sogar mal einen Steuerbescheid mit Verrechnung des alten und neuen Fahrzeugs erhalten habe, d.h. Gutschrift für den alten auf dem Bescheid für den neuen Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von börna

Kann man - rein praktisch betrachtet - überhaupt KFZ Steuer hinterziehen?

Das ist heute praktisch bei jedem neueren PKW möglich. Wenn man z.B. den Katalysator durch eine Katattrappe ersetzt und diese technische Veränderung nicht eintragen läßt (weil man sie nicht eingetragen bekommt).

Themenstarteram 19. Oktober 2011 um 18:39

Vielen Dank.Also warte ich erstmal ab.....

Gruß an alle.:)

am 19. Oktober 2011 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von scooty250

Vielen Dank.Also warte ich erstmal ab.....

Gruß an alle.:)

Jaja, bis die Kralle vom Amt am Dodge klickt Herr Magnum.....von wegen nicht angekommen und Bearbeitungszeit:D:D

am 8. November 2011 um 13:44

Mal eine Frage die hier zum Thema passt:

Die Bank ist gewechselt worden. Das alte Konto besteht zwar noch, aber da ist nichts mehr drauf. Das Finanzamt wollte jetzt einziehen, ging ja nicht. Die Bank informiert mich, dass sie es versucht hat per Post.

Klar ist, dass sie den Betrag bekommen, allerdings:

Kann man das noch ein wenig rausziehen bis Dezember bis man überweisst oder das neue konto mitteilt? Schreibt mich das Finanzamt noch mal an, dass der Einzug nicht möglich war? Oder wie ist nun der nächste schritt? Ich würde es gerne bis Dezember(Weihnachtsgeld) rausziehen.....

Danke.

Klar, immer bei einem Kontowechsel kommt das Finanzamt, nachdem es feststellt, dass sie nichts einziehen können und schreiben den Eigentümer in der Regel mehrmals an und bitten höflichst um Überweisung. Ob du dir nun ein zwei Monate Zeit lässt ist i.d.R egal.

Manchmal passiert es halt, dass dir das Finanzamt zusätzlich ein Empfehlungsschreiben schickt, indem steht, dass du das Auto doch nach Möglichkeit bitte nicht mehr im Strassenverkehr bewegen sollst.

Zu guter letzt erfolgt noch eine Entschuldigung seitens des Finanzamtes, dass ihnen der Kontowechsel nicht selbst aufgefallen ist.

MFG

1) Du solltest eine Mahnung bekommen, das ist idR auch der Fall, allerdings ist es gem. §259 AO nur eine "Soll-Vorschrift", was bedeutet, dass das Finanzamt nicht zwingend mahnen muss.

2) Wenn du auf die Mahnung hin nicht bezahlst, kann das Finanzamt ohne weitere Ankündigung Pfändungsmaßnahmen einleiten.

3) Zwischen Mahnung und Pfändung soll eine Woche liegen.

Manche Finanzämter sind da großzügiger, andere schlagen dir sofort die Keule über den Schädel.

Somit bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Du bekommst in 2-3 Wochen eine Mahnung, dann nach 4 Wochen eine Vollstreckungsankündigung und hast dann noch zwei Wochen Zeit zum bezahlen.

b) Morgen ist den neues Bankkonto dicht.

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