1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. KFZ Steuer

KFZ Steuer

Mercedes
Themenstarteram 3. April 2013 um 20:03

Hallo ins Forum,

hieß es nicht, dass die KFZ-Steuer für Fahrzeuge, die vor dem 04.11.2008 erstmalig zugelassen wurden (so wie meiner), nun 2013 in die neue KFZ-Steuer-Regelung eingearbeitet werden und dann auch nach dem neuen CO2-Prinzip versteuert werden sollen?

Also für meinen E350T wurde heute der "bisherige" Steuersatz von 236,-- EUR vom Konto eingezogen. Ich hatte schon mit 326,-- EUR nach der neuen Regelung gerechnet.

Find ich ja prima, aber ab wann muss ich nun mit dem höheren Steuersatz rechnen?

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2013 um 9:42

Zitat:

Deshalb meine Eingangsfrage, ab wann ich nun den "neuen" Steuersatz berappen darf, für ein Fahrzeug das eben VOR dem 04.11.2008 zugelassen wurden.

Hallo,

im Schreiben vom BMF steht doch folgendes:

Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)

Grüße Andi

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Woher kommt diese Info, meine sagten mir, das der Schnittpunkt am 1.7.2009 war. Alle ab da zugelassenen PKWs wurden nun nach CO2 Belastung versteuert, es gibt bis dato keine Rückwirkende Steuerverschlechterung für Zulassungen vor dem 1.7.2009.

Zitat:

Original geschrieben von akutun

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php ;)

Entweder die Seite stimmt nicht oder das Finanzamt berechnet bei mir eine falsche KFZ-Steuer. :cool:

Mein E 220 CDI (W211.008) wurde am 06.01.2009 erstmals zugelassen. Ich zahle seit der Fahrzeugübernahme (29.07.2010) aber nicht 339 EUR (Hubraumsteuer), sondern nur 317 EUR (Kraftfahrzeugsteuer nach Kohlendioxid-Emission, siehe Wikipedia). :D

cu termi0815

gebaut 30.6.08 EZ 18.2.2009

E 220 Diesel

339 € seit der Übernahme 5/2010

Na was habt ihr denn für Luxusprobleme. *duck* Hier in Österreich zahlt man das Analogon zur deutschen Kfz-Steuer nach der Motorleistung und da kosten mich die 224PS meines OM642 mal eben 930,- Euro im Jahr. Hier ist es ein echter Luxus, einen fetten Mercedes zu fahren.

Was eure Vierzylinder je nach Motorleistung hier kosten würden, könnt ihr euch selbst ausrechnen: Motorleistung in kW minus 24 mal 0,55 Cent pro kW und Monat mal 12 Monate.

165kW hat mein 320CDI, macht also folgende Rechnung:

(165-24)*.55*12=930.6 Euro

Macht das mal, dann schlaft ihr sicher wieder besser.

LG

Julia

Themenstarteram 4. April 2013 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von akutun

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw-text.php ;)

Und genau dort steht:

"Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollen diese dann in die Neuregelung einbezogen werden. Einzelheiten dazu werden später festgelegt."

Das steht auch auf mindestens 100 anderen Internetseiten.

Deshalb meine Eingangsfrage, ab wann ich nun den "neuen" Steuersatz berappen darf, für ein Fahrzeug das eben VOR dem 04.11.2008 zugelassen wurden.

Zitat:

Original geschrieben von ROLL-OFF

... es gibt bis dato keine Rückwirkende Steuerverschlechterung für Zulassungen vor dem 1.7.2009

Wenn dem so ist, dann sind die Informationen auf den unzähligen Internetseiten wohl falsch.

Frag Dein Finanzamt oder warte den nächsten Bescheid ab. Auf die paar Kröten kommt's ja auch nicht an.

am 4. April 2013 um 9:42

Zitat:

Deshalb meine Eingangsfrage, ab wann ich nun den "neuen" Steuersatz berappen darf, für ein Fahrzeug das eben VOR dem 04.11.2008 zugelassen wurden.

Hallo,

im Schreiben vom BMF steht doch folgendes:

Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen. (Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 31.10.2012)

Grüße Andi

Hier kann man sich alles prima berechnen lassen.

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_pkw_neu.php

Habs mir gleich für den 212er 350CGI durchgerechnet.

Nicht viel teurer als Deiner jetzt Burky.

Grüße

Andy

Zitat:

Original geschrieben von Granada75

Na was habt ihr denn für Luxusprobleme. *duck* Hier in Österreich zahlt man das Analogon zur deutschen Kfz-Steuer nach der Motorleistung und da kosten mich die 224PS meines OM642 mal eben 930,- Euro im Jahr. Hier ist es ein echter Luxus, einen fetten Mercedes zu fahren.

Was eure Vierzylinder je nach Motorleistung hier kosten würden, könnt ihr euch selbst ausrechnen: Motorleistung in kW minus 24 mal 0,55 Cent pro kW und Monat mal 12 Monate.

165kW hat mein 320CDI, macht also folgende Rechnung:

(165-24)*.55*12=930.6 Euro

Macht das mal, dann schlaft ihr sicher wieder besser.

LG

Julia

Das ist ja ne interessante Rechnung. Heißt das dass 24 KW ein Art Freibetrag sind?

Solltest dir den Benz auf 24 KW drosseln lassen, dann ist der Steuerfrei. :D

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:21

@ andi.meier

Danke, genau das wollte ich erfahren. Hatte trotz intensiver Internetrecherche nichts finden können.

@ rudy1970

Mein KRAD (4KW) ist auch Steuerbefreit.

@ Andy

Angefangen habe ich mit 1.040 DM / Jahr für den 250er W123. Ich rechne mir den 212er durch, sobald es soweit ist.

Zitat:

Original geschrieben von Granada75

Na was habt ihr denn für Luxusprobleme. *duck* Hier in Österreich zahlt man das Analogon zur deutschen Kfz-Steuer nach der Motorleistung und da kosten mich die 224PS meines OM642 mal eben 930,- Euro im Jahr. Hier ist es ein echter Luxus, einen fetten Mercedes zu fahren.

 

Was eure Vierzylinder je nach Motorleistung hier kosten würden, könnt ihr euch selbst ausrechnen: Motorleistung in kW minus 24 mal 0,55 Cent pro kW und Monat mal 12 Monate.

 

165kW hat mein 320CDI, macht also folgende Rechnung:

 

(165-24)*.55*12=930.6 Euro

 

Macht das mal, dann schlaft ihr sicher wieder besser.

 

LG

Julia

Boah- Apothekenpreise ! :eek:

Zitat:

Original geschrieben von andi.meier

Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen.

Glück gehabt, keine CO2-Bemessung.

(378-24)*.55*12 = 2336€ :eek: wäre in Ösiland fällig, 425€ hier in D.

Zitat:

Original geschrieben von Granada75

Macht das mal, dann schlaft ihr sicher wieder besser.

Werde ich jetzt machen... :D

Zitat:

Original geschrieben von burky350

 

@ rudy1970

Mein KRAD (4KW) ist auch Steuerbefreit.

Dann kannste dir ja noch einen Trabbi hinstellen:)

Hat nur 19 KW.

Aber ne Zweitakter Stinkdrüse:D

http://suchen.mobile.de/.../177107953.html?...

Deine Antwort
Ähnliche Themen