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KFZ Steuer

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 22:38

Hey,

habe diese Woche den Bescheid vom Finanzamt über die KFZ Steuer erhalten.

Habe am 10.09. einen Astra G auf mich angemeldet, nun steht im Bescheid ich solle 108€ bis spätestens 25.11. zahlen, da ich aber per Lastschrift zahle, wird es vom Konto abgebucht. Dadrunter steht dann dass bei Fälligkeit abgebucht wird. Ist mit Fälligkeit nun der 25.11. gemeint? Sprich, wann genau wird die Knete nun abgebucht? Jetzt, demnächst nächste Woche, oder tatsächlich erst Ende Nov?

http://www.abload.de/img/steuerklabl.jpg

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Auch wenn du`s 3x falsch erläuterst wird`s nicht richtiger!

Hier mal mein Gegenbeispiel des "gefährlichen Halbwissens aus dem Internet":

Am 25.07.2013 hab ich mein aktuelles KFZ angemeldet... Irgendwann Anfang August habe ich den Steuerbescheid erhalten. Wie ich gerade nochmal auf meinem Kontoauszug überprüft hab, wurde mein Konto aber erst am 04.09.2013 mit dem Betrag belastet - also etwa 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids.

Warum hab ich den Vorfall noch in Erinnerung?

Irgendwann nach der Zustellung des Bescheids äußerte ich mich meiner Freundin gegenüber mit den Worten: "Will das Finanzamt den nicht endlich meine KFZ-Steuer abbuchen?"

Ihre Antwort als Steuerfachwirtin: "Bei einem Steuerbescheid hat man 4 Wochen Einspruchsfrist - früher wird nicht abgebucht".

Und genau so war es!

Der TE kann sich also tatsächlich darauf einstellen, dass erst Ende November abgebucht wird :)

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9 Antworten
am 26. Oktober 2013 um 22:51

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Themenstarteram 27. Oktober 2013 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Recht eindeutig finde ich da garnichts, vorallem wenn man sich folgende, in sich schlüssige Erklärung durchliest:

Zitat:

Die KFZ Steuer ist bundesweit nur noch mit Lastschrift zahlbar. Die Einwilligung dazu mußt du bei der Anmeldung unterschreiben, ohen Einzugsermächtigung keine Anmeldung!

Das Finanzamt bekommt von der Zulassungsbehörde die Daten deines Wagens (Bemessungsgrundlagen: PKW, Hubraum: xxx m³, Antriebsart: Otto oder Diesel, Tag der Erstzulassung: 31.05.2006) übermittelt, schaut in eine Tabelle und setzt nach diesen Daten die Steuer für ein Jahr (im Voraus zu zahlen) fest und schickt dir einen Bescheid.

Gegen diesen Bescheid hast du einen Monat nach Zustellung (Datum des Bescheides + 3 [Werk]Tage) Zeit, Einspruch einzulegen.

zB weil dein PKW ein Otto statt Diesel ist.

Dein Bescheid ließt sich wie folgt:

Datum des Bescheides: 11.07.06, Ende der Einspruchfrist + Fälligkeitsdatum der Steuer: 14.08.2006 An diesem Tag wird der Steuerbetrag von deinem Konto abgebucht werden. (und nicht früher)

Angemeldet hast du den Wagen am 30.06.2006, an diesem Tag ist im nächsten Jahr die Steuer erneut fällig und wird vom Finanzamt abgebucht, ohne das die vorher nochmal schreiben!!! (es sei denn, es hat scih was geändert).

Ist das nicht Sodas von egal, wann die 108€ abgebucht werden? Oder bist Du so Klamm, dass Du immer am Dispolimit lebst?

am 27. Oktober 2013 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von MaxPaule2

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Recht eindeutig finde ich da garnichts, vorallem wenn man sich folgende, in sich schlüssige Erklärung durchliest:

Zitat:

Original geschrieben von MaxPaule2

Zitat:

Die KFZ Steuer ist bundesweit nur noch mit Lastschrift zahlbar. Die Einwilligung dazu mußt du bei der Anmeldung unterschreiben, ohen Einzugsermächtigung keine Anmeldung!

Das Finanzamt bekommt von der Zulassungsbehörde die Daten deines Wagens (Bemessungsgrundlagen: PKW, Hubraum: xxx m³, Antriebsart: Otto oder Diesel, Tag der Erstzulassung: 31.05.2006) übermittelt, schaut in eine Tabelle und setzt nach diesen Daten die Steuer für ein Jahr (im Voraus zu zahlen) fest und schickt dir einen Bescheid.

Gegen diesen Bescheid hast du einen Monat nach Zustellung (Datum des Bescheides + 3 [Werk]Tage) Zeit, Einspruch einzulegen.

zB weil dein PKW ein Otto statt Diesel ist.

Dein Bescheid ließt sich wie folgt:

Datum des Bescheides: 11.07.06, Ende der Einspruchfrist + Fälligkeitsdatum der Steuer: 14.08.2006 An diesem Tag wird der Steuerbetrag von deinem Konto abgebucht werden. (und nicht früher)

Angemeldet hast du den Wagen am 30.06.2006, an diesem Tag ist im nächsten Jahr die Steuer erneut fällig und wird vom Finanzamt abgebucht, ohne das die vorher nochmal schreiben!!! (es sei denn, es hat scih was geändert).

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Betrag wird dennoch erstmal fällig, und zwar so, wie ich es bereits beschrieben habe. Doch recht eindeutig...

Da jedes Finanzamt eine unterschiedliche Arbeitslast zu stemmen hat, wobei die meisten eigentlich immer überlastet sind, kann die Bearbeitung sowieso variieren.

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

 

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Betrag wird dennoch erstmal fällig, und zwar so, wie ich es bereits beschrieben habe. Doch recht eindeutig...

Deshalb beantragt man ja beim Einlegen des Einspruchs auch eine ADV. ;)

am 27. Oktober 2013 um 19:08

ja klar, auf die ganzen Details möchte ich gar nicht eingehen. Der TE wollte wissen, wann die Steuer abgebucht wird. Die Motivation sollten wir jetzt besser nicht diskutieren und die Frage sollte beantwortet sein :)

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Auch wenn du`s 3x falsch erläuterst wird`s nicht richtiger!

Hier mal mein Gegenbeispiel des "gefährlichen Halbwissens aus dem Internet":

Am 25.07.2013 hab ich mein aktuelles KFZ angemeldet... Irgendwann Anfang August habe ich den Steuerbescheid erhalten. Wie ich gerade nochmal auf meinem Kontoauszug überprüft hab, wurde mein Konto aber erst am 04.09.2013 mit dem Betrag belastet - also etwa 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids.

Warum hab ich den Vorfall noch in Erinnerung?

Irgendwann nach der Zustellung des Bescheids äußerte ich mich meiner Freundin gegenüber mit den Worten: "Will das Finanzamt den nicht endlich meine KFZ-Steuer abbuchen?"

Ihre Antwort als Steuerfachwirtin: "Bei einem Steuerbescheid hat man 4 Wochen Einspruchsfrist - früher wird nicht abgebucht".

Und genau so war es!

Der TE kann sich also tatsächlich darauf einstellen, dass erst Ende November abgebucht wird :)

am 28. Oktober 2013 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von only-automatic

Zitat:

Original geschrieben von Prahlhans

die Abbuchung erfolgt in der Regel mit Zugang des Steuerbescheids (meist schon bei Postausgang, das Geld ist also runter sowie du den Wisch erhältst), bis spätestens zum angegebenen Termin. Ist doch eigentlich recht eindeutig. Einen genauen Tag innerhalb dieses Zeitraums wird dir niemand nennen können.

Auch wenn du`s 3x falsch erläuterst wird`s nicht richtiger!

Hier mal mein Gegenbeispiel des "gefährlichen Halbwissens aus dem Internet":

Am 25.07.2013 hab ich mein aktuelles KFZ angemeldet... Irgendwann Anfang August habe ich den Steuerbescheid erhalten. Wie ich gerade nochmal auf meinem Kontoauszug überprüft hab, wurde mein Konto aber erst am 04.09.2013 mit dem Betrag belastet - also etwa 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids.

Warum hab ich den Vorfall noch in Erinnerung?

Irgendwann nach der Zustellung des Bescheids äußerte ich mich meiner Freundin gegenüber mit den Worten: "Will das Finanzamt den nicht endlich meine KFZ-Steuer abbuchen?"

Ihre Antwort als Steuerfachwirtin: "Bei einem Steuerbescheid hat man 4 Wochen Einspruchsfrist - früher wird nicht abgebucht".

Und genau so war es!

Der TE kann sich also tatsächlich darauf einstellen, dass erst Ende November abgebucht wird :)

Gut, bei mir war es immer anders. Ich habe beschrieben, wie es eigentlich sein müsste. Das hat mit Halbwarheiten nichts zu tun, sondern stellt den Regelprozess dar. Ich habe auch gesagt, dass es anders sein kann.

Naja...dann kann der TE sich mit dem Sparen ja noch Zeit lassen. Glückwunsch!

Themenstarteram 28. Oktober 2013 um 19:54

Das hat weniger mit sparen als viel mehr mit Gewissheit zu tun.

Ich weiß gerne wann was warum mein Konto verlässt und hab ungern offene Positionen einfach im Raum stehen.

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