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KFZ-Steuer

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 17. August 2014 um 12:00

Hallo,

fahre seit 4 Wochen eine C 200 CGI mit 184 PS, mein Vorgänger Auto war ein CLK-Cabrio aus 2004 mit 163 PS. Hubraum ist bei beiden Autos gleich. Wie kann es sein das ich für die C-Klasse ( 152 Euro) mehr Steuern bezahle wie für das Cabrio (121 Euro):confused:. Soll es etwa an den paar PS liegen ? Dachte immer die Steuern werden nach Hubraum bzw. nach Schadstoffausstoss berechnet, oder liegt es daran das jetzt das Haupzollamt in Ulm meine Steuern eintreibt:D.

Gruss an alle

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

früher (Erstzulassung bis einschließlich 30. Juni 2009) war die Berechnung der Kfz-Steuer einfach. Es ging nach Hubraum, Verbrennungsprinzip und Schadstoffklasse. Für Fahrzeuge, die danach erstmals zugelassen wurden, gibt's eine kombinierte Berechnung nach Hubraum und CO2-Ausstoß, wobei die Schadstoffklasse (von einmaligen Freibeträgen mal abgesehen) dabei egal ist. Bei der Hubraumkomponete wird noch zwischen Verbrennungsprinzip unterschieden. Beim CO2-Ausstoß ist's egal, ob die Abgase aus einem Diesel oder Benziner kommen.

Achtung: Bei der Berechnung der Steuer für den CO2-Anteil gibt's je nach Erstzulassung unterschiedliche Freimengen (d.h. nur der darüberhinaus gehende Ausstoß kosten Geld). Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 sind 120 g/km frei, für Zulassungen zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013 sind nur noch 110 g/km frei und für Zulassungen ab dem 1. Januar 2014 sind's sogar nur noch 95 g/km, die frei sind.

Somit sind die Unterschiede, die hier im Thema erwähnt sind, leicht erklärbar. Durch die abgeschmolzene Freigrenze werden auch identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert, wenn sie später zugelassen wurden. Als Beispiel:

Mein E350 BE (EZ im Jahr 2011) hat 3.498 cm³ Hubraum, was somit eine zu einer Steuer von 70 EUR (Hubraumkomponente 35 angefangene 100 cm³ à 2 EUR (Steuersatz für Benziner; beim Diesel wären's 9,50 EUR)) führt. Der CO2-Ausstoß liegt nach Norm bei 159 g/km, was bei der Erstzulassung im Jahr 2011 zu einem steuerpflichtigen Ausstoß von 39 g/km (= 159 - Freimenge 120), der zu einer Steuer von 78 EUR (CO2-Komponente, 1 g/km à 2 EUR) führt. Zusammen zahle ich also 148 EUR/Jahr.

Hätte ich das identische Fahrzeug in den Jahren 2012 oder 2013 zugelassen, würde ich 168 EUR/Jahr zahlen, die CO2-Komponente um 20 EUR teurer geworden ist (Absenkung der Freigrenze von 120 auf 110). Hätte ich es erst 2014 zugelassen, müsste ich für das identische Fahrzeug sogar 198 EUR/Jahr zahlen, da die CO2-Komponente durch die Absenkung der Freimenge dann mit 128 EUR zu Buche schlägt.

Wenn Ihr Eure Daten habt, gibt's - wie schon von den Vorpostern erwähnt - auch online-Rechner.

Dass das Hauptzollamt Ulm nun die Kfz-Steuer verwaltet, liegt an der 2. Föderalismusreform. Diese regelte u.a., dass die Kfz-Steuer zum 1. Juli 2009 zur ausschließlichen Bundessteuer (davor Landessteuer) wurde. Allerdings blieben die Finanzämter als Landesbehörden im Wege der Organleihe weiter zuständig. Diese Organleihe war auf maximal 5 Jahre begrenzt, so dass ab Februar 2014 für einzelne Bundesländer blockweise die Zuständigkeit von den Finanzämtern zur Bundeszollverwaltung verlagert wurde. Somit hat jetzt jeder Halter mit dem Zoll zu tun (die alten Steuerbescheide behalten aber ihre Gültigkeit; dies gilt auch für die Einzugsermächtigungen, auch wenn's da massive Umstellungsprobleme gegeben hat).

Viele Grüße

Peter

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Hab auch C200 CGI zahle glaub ich 154 Euro im Jahr. Geht nach Co2 Ausstoß

:D

Was hier in Deutschland abgeht, kann man eh niemandem erklären:rolleyes:

 

Mein W203 1,8 Liter Kompressor, Baujahr 2005 = 121 Euro Steuer

 

Nun einen C204, 1,8 Liter CGI, mit Start/Stopp und weniger Verbrauch

= 134 Euro Steuer

Themenstarteram 17. August 2014 um 12:13

ja, aber zwischen den Autos liegen 6 Jahre Entwicklung da sollte sich doch in Sachen Co2 was getan haben ???

am 17. August 2014 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von sachse44

ja, aber zwischen den Autos liegen 6 Jahre Entwicklung da sollte sich doch in Sachen Co2 was getan haben ???

Kennst du google? Da kann man die Berechnungsgrundlage der KFZ-Steuer 2004 und 2010 recht einfach finden...

Wie zuvor schon gesagt, es spielt die Euronorm (3/4/5/6), bzw. der in den Papieren angegebene CO2-Wert eine Rolle.

Es gibt allerdings genug KFZ-Steuerrechner im Internet, die genau deshalb drin sind und darauf warten, durch Eingabe diverser Fahrzeugdaten befragt zu werden ;)

Gruß Christof

Hallo ins Forum,

früher (Erstzulassung bis einschließlich 30. Juni 2009) war die Berechnung der Kfz-Steuer einfach. Es ging nach Hubraum, Verbrennungsprinzip und Schadstoffklasse. Für Fahrzeuge, die danach erstmals zugelassen wurden, gibt's eine kombinierte Berechnung nach Hubraum und CO2-Ausstoß, wobei die Schadstoffklasse (von einmaligen Freibeträgen mal abgesehen) dabei egal ist. Bei der Hubraumkomponete wird noch zwischen Verbrennungsprinzip unterschieden. Beim CO2-Ausstoß ist's egal, ob die Abgase aus einem Diesel oder Benziner kommen.

Achtung: Bei der Berechnung der Steuer für den CO2-Anteil gibt's je nach Erstzulassung unterschiedliche Freimengen (d.h. nur der darüberhinaus gehende Ausstoß kosten Geld). Für Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 sind 120 g/km frei, für Zulassungen zwischen dem 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013 sind nur noch 110 g/km frei und für Zulassungen ab dem 1. Januar 2014 sind's sogar nur noch 95 g/km, die frei sind.

Somit sind die Unterschiede, die hier im Thema erwähnt sind, leicht erklärbar. Durch die abgeschmolzene Freigrenze werden auch identische Fahrzeuge unterschiedlich besteuert, wenn sie später zugelassen wurden. Als Beispiel:

Mein E350 BE (EZ im Jahr 2011) hat 3.498 cm³ Hubraum, was somit eine zu einer Steuer von 70 EUR (Hubraumkomponente 35 angefangene 100 cm³ à 2 EUR (Steuersatz für Benziner; beim Diesel wären's 9,50 EUR)) führt. Der CO2-Ausstoß liegt nach Norm bei 159 g/km, was bei der Erstzulassung im Jahr 2011 zu einem steuerpflichtigen Ausstoß von 39 g/km (= 159 - Freimenge 120), der zu einer Steuer von 78 EUR (CO2-Komponente, 1 g/km à 2 EUR) führt. Zusammen zahle ich also 148 EUR/Jahr.

Hätte ich das identische Fahrzeug in den Jahren 2012 oder 2013 zugelassen, würde ich 168 EUR/Jahr zahlen, die CO2-Komponente um 20 EUR teurer geworden ist (Absenkung der Freigrenze von 120 auf 110). Hätte ich es erst 2014 zugelassen, müsste ich für das identische Fahrzeug sogar 198 EUR/Jahr zahlen, da die CO2-Komponente durch die Absenkung der Freimenge dann mit 128 EUR zu Buche schlägt.

Wenn Ihr Eure Daten habt, gibt's - wie schon von den Vorpostern erwähnt - auch online-Rechner.

Dass das Hauptzollamt Ulm nun die Kfz-Steuer verwaltet, liegt an der 2. Föderalismusreform. Diese regelte u.a., dass die Kfz-Steuer zum 1. Juli 2009 zur ausschließlichen Bundessteuer (davor Landessteuer) wurde. Allerdings blieben die Finanzämter als Landesbehörden im Wege der Organleihe weiter zuständig. Diese Organleihe war auf maximal 5 Jahre begrenzt, so dass ab Februar 2014 für einzelne Bundesländer blockweise die Zuständigkeit von den Finanzämtern zur Bundeszollverwaltung verlagert wurde. Somit hat jetzt jeder Halter mit dem Zoll zu tun (die alten Steuerbescheide behalten aber ihre Gültigkeit; dies gilt auch für die Einzugsermächtigungen, auch wenn's da massive Umstellungsprobleme gegeben hat).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von CoupeC204

 

Nun einen C204, 1,8 Liter CGI, mit Start/Stopp und weniger Verbrauch

= 134 Euro Steuer

Wie kann das sein ?

Was hast du für eine Ez ?

Ich bezahl für meinen 92 €, der ist EZ 04/2011.

Hallo ins Forum,

aufgrund des Abstands dürfte es eine Erstzulassung 2014 sein. Zum Grund des Unterschieds siehe meinen Beitrag oben.

Viele Grüße

Peter

am 18. August 2014 um 6:13

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Zitat:

Original geschrieben von CoupeC204

 

Nun einen C204, 1,8 Liter CGI, mit Start/Stopp und weniger Verbrauch

= 134 Euro Steuer

Wie kann das sein ?

Was hast du für eine Ez ?

Ich bezahl für meinen 92 €, der ist EZ 04/2011.

Das ist ja interessant.

Und ich für meinen EZ 07/11 = 110,00 € :)

Hi,

mein Aygo kostet 38€ Steuer weil er EZ 2014 ist. Dasselbe Auto mit Ez. 2013 kostet nur 20€ steuer:rolleyes:

Schlicht und einfach deswegen weil sich die Berechnungsgrundlage zum 1.1.14 mal wieder geändert hat.

Es gibt einfach immer wieder Stichtage und wenn man einen Tag drüber ist kann man eben Glück oder Pech haben je nachdem ;)

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von classles

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

 

Wie kann das sein ?

Was hast du für eine Ez ?

Ich bezahl für meinen 92 €, der ist EZ 04/2011.

Das ist ja interessant.

Und ich für meinen EZ 07/11 = 110,00 € :)

Das ist ja höchst merkwürdig.

Meiner ist auch EZ 07/2011 = 134,00 Euro Steuer

am 18. August 2014 um 8:08

Dann will ich mal zur Verwirrung beitragen: ich zahle für einen C180 102,-€

nosmoke

am 18. August 2014 um 9:07

C350, trotz mehr als doppeltem Hubraum nur 156 Euro.

An der Berechnung der KFZ-Steuer wurde schon ein paar mal rumgebastelt.

Vor EZ 1.7.2009

nach EZ 1.7.2009

von 1.7.2009 bis 1.1.2014?

KFZ Steuer

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