KFZ Steuer
Also auch auf die Gefahr hin, das es irgendwo schon tot getreten ist, ich hab's nicht gefunden...
Wie ist das denn jetzt mit der KFZ Steuer beim ML. Werden die jetzt wie PKW behandelt oder doch noch die alte Art?
Bei mir im KFZ Brief steht EG3 ist das die Bedeutung für Schadstoffklasse Euro 3?
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41 Antworten
Hi,
bei uns in Hessen geht es nach Hubraum.
Musste sogar mit dem Dienstwagen L200 von Mitsubishi
diese Woche beim Finanzamt vorfahren,
weil die schauen wollten ob es ein Lkw od. Pkw ist.
Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.
Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.
Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !
@Drahkke
soweit so gut, aber so wie ich das mitbekomme sagt die Realität jetzt zur Zeit Besteuerung nach Hubraum?
Oder hat irgend jemand jetzt einen aktuellen Bescheid in welchem er nicht nach Hubraum besteuert wird.
Ich frage mich auch wenn im Brief PKW geschlossen (im Falle des ML) steht, wie man dem Finanzamt das klar machen soll, dass es kein PKW ist.
So ist es und das kostet dann 433 Euronen -leider!
Also in NRW werden Kombinationskraftwagen meines Wissens schon nach Hubraum besteuert in RLP definitiv "noch" nicht.
@Phish
Da ich jetzt meinen Steuerbescheid habe, kann ich also sagen, dass auch in Rheinland Pfalz nach Hubraum besteuert wird. leider.
Was mich jetzt aber noch intressiert:
http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/archiv_05/05v3715.htm
da gab es ja dieses Urteil, weiß jemand eigentlich was daraus geworden ist? Trifft das für den ML überhaupt zu, ich hab's noch nicht nachgerechnet, ich weiß nich genau wieviel der ML in Fahrbereitem Zustand wiegt, oder meinen die damit das Leergewicht?
Zitat:
Original geschrieben von ThieleJ
@Phish
Da ich jetzt meinen Steuerbescheid habe, kann ich also sagen, dass auch in Rheinland Pfalz nach Hubraum besteuert wird. leider.
Hallo,
wohne auch in Rheinland-Pfalz habe aber immer noch den nach Gewicht besteuerten Bescheid bekommen, alles wie beim alten geblieben, jedenfalls bei mir und meinen Freunden.
Habe dieses Thema schon mal aufgelegt...............,
Gruß
@geiko
wann hast Du den Bescheid bekommen?
Hallo,
habe meinen Bescheid wie jedes Jahr Mitte Januar bekommen, da ich es meistens vergesse, bekomme ich immer eine Mahnung und es ist immer derselbe Betrag wie die letzten Jahre.
Vielleicht habe ich ja einen netten Sachbearbeiter........???
@geiko ml
hm. also dass kann ich dann wirklich nicht nachvollziehen.
Wenn das wirklich wahr ist, dann wird mit zweierlei maß gerechnet.
Hallo,
das ist WAHR, was für eien Grund sollte ich haben es anders zu behaupten??
In unserem Freundeskreis fahren noch 3 einen Ml, alle 270 CDI , und wirklich keiner hat des Auto nach Hubraum nachbesteuert bekommen!!!!!!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von ThieleJ
Wenn das wirklich wahr ist, dann wird mit zweierlei maß gerechnet.
Das wäre nicht verwunderlich. Die rechtliche Grundlage für die Hubraumbesteuerung von schweren Geländewagen steht sowieso rechtlich noch auf tönernen Füßen.
@geiko ml
ich glaub's dir ja, bin aber echt ratlos. Ich habe auf jeden Fall Widerspruch jetzt eingelegt.
Zitat:
Original geschrieben von ThieleJ
Ich habe auf jeden Fall Widerspruch jetzt eingelegt.
Das sollte man im Moment grundsätzlich tun, wenn die Besteuerungsgrundlage von Gewicht auf Hubraum umgestellt wird, um nach der letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung über die Zulässigkeit seine Ansprüche wahren zu können.